Gefährdet und geschützt - Gesetzlicher Schutz und
Management in der Schweiz und Europa

Der Braunbär ist in der Schweiz aufgrund der Berner Konvention (1980) und der Eidg. Jagdgesetzgebung (1986) geschützt.
Der Umgang mit einwandernden Bären wurde 2006 vom Bundesamt für Umwelt - BAFU im "Konzept Bär Schweiz" festgelegt. Das Konzept Bär basiert auf der Überzeugung, dass Bären und Menschen auch in der Schweiz nebeneinander existieren können. Es will die Voraussetzungen schaffen für ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben, Schadenverhütung und -vergütung regeln sowie den Umgang mit Bären definieren, die für Menschen gefährlich werden.

In einigen Ländern Europas wurden Managementkonzepte für die ansässigen Populationen entwickelt, welche den Schutz der Art und eine möglichst konfliktfreie Koexistenz mit den Menschen gewährleisten sollen. Auf europäischer Ebene besteht ein "Action Plan" des Europarates, der dieselben Ziele verfolgt. Dank diesen Bemühungen erlebten verschiedene Braunbärenpopulationen in Europa in den letzten Jahrzehnten einen Aufschwung.

Weitere Informationen von Pro Natura finden Sie hier

Pro Natura zu Luchs, Wolf und Bär
«Die stillen, mächtigen Nachbarn» (PN Magazin 4/08, pdf, 144 KB)
Faltblatt Bär: Der Bär kehrt heim (pdf, 628 KB)
«Geschichte der Rückkehr des Bären in die Schweiz» (pdf, 40 KB)
«Vernehmlassung zum Konzept Bär» (pdf, 32 KB)


Websites zu verschiedenen Themen
KORA Koordinierten Forschungsprojekten zur Erhaltung und zum Management der Raubtiere in der Schweiz
Herdenschutzmassnahmen Herdenschutz Schweiz
Das Bundesamt für Umwelt - BAFU zum Bären
Das Bundesamt für Umwelt - BAFU zum Bären-Management
  

Bild: Imagepoint