05.12.2015

Calanda-Jungwölfe - aufräumen statt abschiessen!

Wie der Tages-Anzeiger heute schreibt, werden zu Jagdzwecken weiterhin Futterstellen für Füchse im Wolfsgebiet um den Calanda angelegt – und zwar auch an den Siedlungsrändern. Dadurch werden auch Jungwölfe in Siedlungsnähe gelockt. Diesen unterstellen die kantonalen Behörden dann prompt ein «problematisches» Verhalten. Pro Natura und der WWF Schweiz fordern die Kantone auf, das Anfüttern von Wildtieren im Wolfsgebiet konsequent zu unterbinden. Die Voraussetzungen für die beantragte Abschussbewilligung für zwei Jungwölfe sind allein schon vor diesem Hintergrund nicht erfüllt.


Die Kantone Graubünden und St. Gallen beantragten vor wenigen Tagen beim Bundesamt für Umwelt BAFU eine Abschussbewilligung für zwei Jungwölfe aus dem Calanda-Rudel. Grund dafür sei «problematisches» Verhalten. Wie der Tages-Anzeiger heute aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung im Wolfsgebiet um den Calanda aufdeckt, werden weiterhin Füchse mit in Siedlungsnähe deponierten Fleischabfällen angelockt. Auf diese Anfütterung reagieren gerade im Winter auch Wölfe.


Einem Jungwolf wurde diese Praxis in der Vergangenheit bereits zum Verhängnis. Ein Jäger verwechselte das geschützte Tier mit einem Fuchs und schoss es ab. Pro Natura und der WWF haben bereits früher auf das Problem hingewiesen. Offenbar sind die Kantone Graubünden und St. Gallen aber nicht in der Lage, die Einschränkung fürs Anfüttern im Wolfsgebiet konsequent durchzusetzen. Solange das so bleibt, ist es zynisch, den Jungwölfen mangelnde Scheu vorzuwerfen und sie mit Abschüssen umerziehen zu wollen.

Unverständliche Risikostrategie
Die Kantone St. Gallen und Graubünden gehen mit ihrer Abschussstrategie ein erhebliches Risiko ein: Sie hoffen, mit dem präventiven Eingriff in das Rudel einen Erziehungseffekt zu erreichen. Ein solcher ist von vorneherein ausgeschlossen, solange es in Siedlungsnähe Futterangebote hat. Erfahrungen aus verschiedenen Ländern belegen zudem: Wird die Struktur eines Wolfsrudels durch Abschüsse destabilisiert, kann es zu mehr Nutztierrissen kommen. Es besteht also eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass willkürliche Abschüsse einzelner Tiere aus einem Wolfsrudel nicht Probleme lösen, sondern Probleme schaffen werden.

Abschussantrag ablehnen
Die kantonalen Behörden behaupten, die Stimmung in der Bevölkerung gegenüber dem Wolfsrudel drohe in Ablehnung zu kippen. Viele Reaktionen auf den Abschussantrag zeigen auch eine andere Realität: Viele Menschen rund um den Calanda freuen sich über die Wolfspräsenz und nehmen gelegentliche Begegnungen gelassen. Das Gesetz sieht als Voraussetzung für die beantragte Abschussbewilligung die «erhebliche Gefährdung» von Menschen vor. Diese Voraussetzung ist klar nicht erfüllt. Pro Natura und der WWF fordern das BAFU deshalb auf, dem Abschussantrag nicht zuzustimmen.

Was schreibt die Jagdverordnung vor?

In den Erläuterungen zur Revision der Jagdverordnung vom 1. Juli 2015 steht Folgendes:

«(...) Um zu verhindern, dass Wölfe sich an den Menschen gewöhnen und dadurch ihre natürliche Scheu verlieren, sind entsprechende Massnahmen sinnvoll. Insbesondere muss jedes Anlocken von Wölfen in Siedlungsnähe durch Futterquellen konsequent verhindert werden (analog zum Umgang mit dem Bären; siehe Anhang 5, Konzept Bär 2009). Aus diesem Grund sollen die Kantone im Streifgebiet der Wölfe insbesondere das Auslegen von Fleisch zum Anlocken von Raubwild für die Jagd (sogenannte Luderplätze) verbieten und ebenso muss verhindert werden, dass Wölfe durch Abfälle in Siedlungen gelockt werden, so z.B. durch auf Miststöcken entsorgte Nachgeburten der Nutztiere oder durch Haustierfutter. (...)». Die Jagdvorschriften im Kanton Graubünden schreiben zudem vor: «(...) In Gebieten mit ständigem Wolfsvorkommen kann die Wildhut Passorte (Anm. Futterplätze) aufheben oder verbieten, sofern kein angemessener Abstand zum Siedlungsgebiet eingehalten wird. (...)»

Weitere Auskünfte:
Mirjam Ballmer, Pro Natura, Projektleiterin Naturschutzpolitik, 079 416 65 94, @email
Gabor von Bethlenfalvy, Grossraubtier-Experte WWF Schweiz, 076 552 18 09, @email