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Auch im Jahr 2000 mussten wir 27 Einsprachen und eine Rechtsverweigerungs - Beschwerde einreichen. Bei den meisten Einsprachen forderten wir ergänzende Auflagen, damit die Projekte umweltverträglicher gestaltet werden können. Bei einigen wenigen mussten wir die Ablehnung beantragen.
Die Rechtsverweigerungsbeschwerde mussten wir beim Regierungsrat des Kantons St. Gallen einreichen. Eine Gemeinde verweigerte uns die Rechtshilfe, obwohl eindeutig eine ganze Palette von Gesetzesartikeln durch eine ortsansässige Firma (wichtiger Arbeitgeber!) verletzt wurde. Der Gemeinderat hielt es auch nach unserer Anzeige leider nicht für notwendig, einzuschreiten. Deshalb waren wir gezwungen dieses für alle Beteiligten unerfreuliche Verfahren einzuleiten.
Von den übrigen Verfahren sind 15 bereits abgeschlossen; nur vier von diesen haben wir verloren (drei gegen Standorte von Mobilfunkantennen in Landschaftsschutzzonen). Diese Bilanz zeigt, dass wir das Verbandsbeschwerderecht seriös und mit viel Erfolg einsetzen!
Dieses Ried in Degersheim wird dank unseren Bemühungen vom angrenzenden Kiesabbau nicht beeinträchtigt. (Foto: C. Meienberger)
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