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Im Frühjahr 2001 (siehe pro natura lokal 2/01) informierten wir unsere Leserinnen und Leser über einen Rekurs, den wir beim Regierungsrat des Kantons St. Gallen einreichen mussten. Eine in der Gemeinde Oberhelfenschwil ansässige Firma hat ohne Bewilligung über 100 m Bach verbaut und innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Bachabstandes aufgefüllt. Wir können Ihnen nun mitteilen, dass wir das Verfahren gegen den Gemeinderat, welcher die Verbauung geschützt hat, gewonnen haben. Er wurde angewiesen, die Wiederherstellung zu verfügen. Während dieser den Rekursentscheid akzeptiert, hat die Firma diesen beim Verwaltungsgericht angefochten. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass der Entscheid nicht umgestossen wird.
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