25.04.2018

Gesetzesrevision gefährdet geschützte Wildtiere

Das revidierte Jagd- und Schutzgesetz (JSG) schützt die gefährdeten einheimischen Wildtiere nicht mehr. Ein Gesetz, das bisher Schutz und Abschuss gleichgewichtet hat, wird so zum Abschussgesetz. BirdLife Schweiz, Pro Natura und WWF Schweiz sagen Nein zum Abschuss auf Vorrat: Sie pochen darauf, dass die Kompetenz zur Regulierung geschützter Arten beim Bund bleibt.

Das heutige Jagd- und Schutzgesetz ist ein guter Kompromiss zwischen Schutz, Regulierung und Jagd. Dieses ausgewogene Gesetz soll nun zu Ungunsten geschützter und gefährdeter Tiere revidiert werden – der Schutz wird durch erleichterte Abschussmöglichkeiten massiv geschmälert. Der heute publizierte Gesetzesvorschlag der ständerätlichen Umweltkommission (UREK-S) wird deshalb von den drei grossen Umweltverbänden BirdLife Schweiz, Pro Natura und WWF Schweiz als «Abschussgesetz» betitelt. Bedrohte einheimische Wildtiere würden so zunehmend ins Visier geraten.

Die Umweltverbände weisen auf drei schwerwiegende Fehlkonstruktionen in der neuen Fassung hin. Alle verschlechtern die Situation der geschützten einheimischen Wildtiere:

  • Neu soll es Abschüsse «auf Vorrat» geben: Inakzeptabel. Diese Neuerung hätte zur Folge, dass bereits «wahrscheinliche» Schäden (d.h. noch nicht eingetretene) als Grund zum Abschuss von Tieren ins Feld geführt werden könnten. Besonders stossend dabei ist, dass nicht einmal mehr schadensvermindernde Schutzmassnahmen vorausgesetzt werden.
  • Neu soll die Regulierung der Bestände von Bundes- in Kantonskompetenz übergehen: Inakzeptabel. Das führt zu immensen kantonalen Diskrepanzen beim Umgang mit den schweizweit geschützten Arten. Der Bund wird damit seinen verfassungsrechtlichen und internationalen Schutzauftrag nicht gewährleisten. Denn betroffene Arten orientieren sich nicht an Landes-, geschweige denn an Kantonsgrenzen.
  • Neu soll der Bundesrat die Liste geschützter Arten, die reguliert werden dürfen, jederzeit erweitern können – ohne Mitsprache des Parlaments: Inakzeptabel. Dadurch wird das Management geschützter Arten zum Spielball von Interessen einzelner Nutzergruppen. Und dies noch mehr als es heute bereits der Fall ist. Eine ganze Reihe geschützter Tierarten läuft dadurch Gefahr, künftig regulierbar und daher «quasi-jagdbar» zu werden.

All diesen massiven Verschlechterungen beim Artenschutz stehen keinerlei Verbesserungen für gefährdete Arten und ihre Lebensräume gegenüber. So dürfen bedrohte und gefährdete Arten wie der Feldhase, der Birkhahn oder die Waldschnepfe beispielsweise weiterhin gejagt werden. Zudem werden die für die Verbreitung und die natürlichen Wanderbedürfnisse der Wildtiere wichtigen Wildtierkorridore weiterhin nicht geschützt.
Die Umweltverbände lehnen die extreme, völlig aus dem Gleichgewicht geratene Revision des Jagd- und Schutzgesetzes ab. Sie fordern die Rückweisung an den Bundesrat zur grundlegenden Überarbeitung. Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form vom Parlament bestätigt werden, werden die Verbände ein Referendum gegen dieses Abschussgesetz prüfen.
 

Auskünfte:

  • Sara Wehrli, Verantwortliche Grosse Beutegreifer und Jagdpolitik Pro Natura, Tel. 061 317 92 08, @email
  • Gabor von Bethlenfalvy, Grossraubtierverantwortlicher WWF Schweiz, Tel. 076 552 18 09, @email
  • Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, Tel. 079 448 80 36, @email