Mittelmeermöwe im Panel Pro Natura
07.03.2018 Naturschutzgebiet

Camping Fanel: der Regierungsrat ist jetzt am Zug

Das Gebiet Fanel ist vielfach geschützt; kantonal, national und international. Kein anderes Areal der Schweiz geniesst einen derart hohen Schutzstatus. Ein Campingplatz ist damit nicht vereinbar.

Kurzinfo:
Der Kanton Bern unterzeichnete 2003 für weitere 15 Jahre einen Vertrag mit dem TCS zum Weiterbetrieb des Campings Fanel am Ostufer des Neuenburgersees. Doch der Campingplatz befindet sich in mitten eines Naturschutzgebiets und dessen Betrieb ist mit dem geltenden Recht (Naturschutz- und Heimatschutz, Wald, Raumplanung etc.) nicht vereinbar. Trotzdem gab der Regierungsrat im August 2016 bekannt, dass der Campingplatz für weitere 35 Jahre am bisherigen Standort im Naturschutzgebiet bleiben könne. Trotz Beschwerden des BAFU und der Umweltorganisationen im September 2016, zog der Regierungsrat seinen Beschluss nicht rechtzeitig zurück. Daraufhin hob das Verwaltungsgericht des Kantons Bern den Regierungsratsbeschluss auf. Damit sind bis zu einem neuen Beschluss keine Verträge zum Campingplatz möglich. Als nächsten Schritt muss der Kanton nun abklären, ob der Camping Fanel überhaupt rechtmässig betrieben werden kann.

Zum Gebiet Fanel:
Der Campingplatz liegt in einem kantonalen Schutzgebiet (seit 1967), einem Auengebiet und randlich einem Flachmoor von nationaler Bedeutung (seit 1994), einem Ramsar-Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung (seit 1976), einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (seit 1996), einer Landschaft von nationaler Bedeutung BLN (seit 1983) und einem Wasser- und Zugvogelreservat (seit 1991). Das Gebiet Fanel ist also vielfach geschützt; kantonal, national und international. Kein anderes Areal der Schweiz geniesst einen derart hohen Schutzstatus.

Chronologie

2003: Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) begründete am 17. April 2003 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung in einem ausführlichen Gutachten auf zwanzig Seiten, dass der Camping Fanel mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist.

Trotzdem unterzeichnete der Kanton Bern für weitere 15 Jahre einen Vertrag mit dem TCS zum Weiterbetrieb des Campings Fanel. Die insgesamt 6 Verträge des Kantons mit dem TCS laufen alle Ende 2018 aus.

2014: Die Umweltorganisationen haben am 26. März 2014 die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern in einem fundiert begründeten Schreiben darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Schritte zur Wiederherstellung eines verfassungs- und gesetzeskonformen Zustandes umgehend einzuleiten sind.

2015: Am 17. September 2015 wandten sich die Umweltorganisationen an das Amt für Grundstücke und Gebäude sowie an die Regierungsrätinnen und -räte Barbara Egger-Jenzer, Christoph Neuhaus und Andreas Rickenbacher mit dem ausführlich begründeten Rechtsbegehren, es sei vom Kanton Bern kein neuer Vertrag abzuschliessen, der eine Nutzung des Campingplatzes über den 31. Dezember 2018 hinaus ermöglichen würde.

Am gleichen Tag veröffentlichte der TCS zwei Parteigutachten mit dem Ziel, beweisen zu wollen, dass der Camping Fanel «der Natur nicht schade».

2016: Der Kanton teilte die Einschätzung des Parteigutachtens des TCS und schlug die Fakten der eidgenössischen Fachleute (ENHK) und der Umweltorganisationen in den Wind. Am 26. August 2016 gab der Regierungsrat bekannt, dass der Campingplatz für weitere 35 Jahre am bisherigen Standort im Naturschutzgebiet bleiben könne.

Der Regierungsrat stützte seinen Beschluss für neue Verträge auf die Annahme, das Bundesrecht gelte nicht für Grundstücke des Kantons, die sich im Finanzvermögen (und nicht im Verwaltungsvermögen) befinden. Diese Rechtsauffassung ist nach Einschätzung der Natur- und Landschaftsorganisationen nicht haltbar. Mit einer solchen Argumentation könnten in der Schweiz Schutzbestimmungen und das übergeordnete Bundesrecht nach Belieben ausgehebelt werden. Es würde genügen, wenn der Bund, Kantone oder Gemeinden Grundstücke dem Finanzvermögen unterstellen würden.

Trotz Beschwerden des BAFU und der Umweltorganisationen im September 2016, zog der Regierungsrat seinen Beschluss nicht rechtzeitig zurück.

2018: Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hob am 8. Dezember 2017 den Regierungsratsbeschluss auf. Damit sind bis zu einem neuen Beschluss keine Verträge zum Campingplatz möglich.

Als nächsten Schritt muss der Kanton fundiert abklären, ob der Camping Fanel überhaupt rechtmässig betrieben werden könnte. Sollte der Kanton zum Schluss kommen, dass ein Campingbetrieb möglich ist, müsste er einen neuen Beschluss fassen, der erneut gerichtlich überprüft würde.

Am 6. März 2018 übergibt eine Gruppe von Campern des Campingplatzes Fanel der Staatskanzlei eine Petition.

 

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