27.10.2016

Haushälterische Bodennutzung: zu wenig zielführende Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes

Vor zweieinhalb Jahren trat das neue Raumplanungsgesetz in Kraft. Bis im Frühjahr 2019 haben die Kantone Zeit, ihre Grundlagen zur Raumentwicklung an die nationale Gesetzgebung anzupassen. Eine Zwischenbilanz des Netzwerks Raumplanung würdigt erste Umsetzungsbeispiele kritisch. Insgesamt reichen die bisher getroffenen Massnahmen nicht, um die Ziele des Raumplanungsgesetzes zu erreichen.

Am 3. März 2013 befürworteten 62,9 Prozent der Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG). Das neue RPG trat per 1.Mai2014 Kraft. Die Kantone haben bis Ende April 2019 Zeit, ihre Planungs- und Baugesetze zu revidieren und ihre Richtpläne anzupassen. Andernfalls droht ihnen ein Verbot, neue Bauzonen auszuscheiden.

Im Herbst 2016 ist Halbzeit dieser Frist. Für das Netzwerk Raumplanung Anlass, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen; noch verfügen erst wenige Kantone über RPG-konforme Gesetze und Richtpläne. Für sechs Kantone (Bern, Freiburg, Genf, Jura, St.Gallen und Tessin) bewertete das Netzwerk Raumplanung zwei wichtige Instrumente des Planungs- und Baurechts, für eine Mehrzahl aller Kantone zudem die Raumentwicklungsstrategie.

I. Einführung der Mehrwertabschöpfung

Alle sechs untersuchten Kantone regeln, wie vom RPG neu verbindlich gefordert, den Ausgleich von Planungsvorteilen. Freiburg, Genf und St. Gallen beschränken sich dabei auf das Minimum von
20 Prozent bei Einzonungen. Bern, Jura und Tessin erheben eine höhere Abgabe oder lassen den Gemeinden die Möglichkeit dazu. Vier der insgesamt sechs Kantone schöpfen auch auf Um- und Aufzonungen einen Teil des Mehrwerts ab oder gewähren den Gemeinden Handlungsspielraum dazu. Die öffentliche Hand verfügt so über finanzielle Mittel, um Auszonungen zu entschädigen und qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen zu unterstützen.

II. Förderung der Verfügbarkeit von Bauland

Die Kantone Bern, Jura und St. Gallen legen mit neuen Bestimmungen fest, dass sowohl bestehende als auch neue Bauzonen während einer vorgesehenen Frist überbaut werden sollen. Nach ungenutzter Frist kann die öffentliche Hand aktiv werden, etwa über den Erwerb einer Fläche, um sie ihrer Funktion zuzuführen. So kann die Baulandhortung bekämpft und die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert werden. Drei Kantone sehen keine Instrumente vor, um die Verfügbarkeit von Bauland sicherzustellen.

III. Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung

Als Grundlage für seine Richtplanung muss ein Kanton in einer Raumentwicklungsstrategie darlegen, auf welchem Szenario zur Bevölkerungsentwicklung er seine Bauzonendimensionierung aufbaut. Der Bund und die Kantone erarbeiteten dazu gemeinsam Richtlinien und empfehlen das Referenzszenario des Bundesamts für Statistik BFS. Wie eine aktuelle Zusammenstellung der gewählten Szenarien zeigt, planen jedoch alle Kantone ausser Basel-Stadt mit einem weit stärkeren Wachstum: Fünf Kantone mit einem Referenzszenario „Plus“, 11 mit dem Szenario Hoch und sechs mit einem Szenario Hoch „Plus“ (von drei Kantonen sind die Szenarien nicht bekannt). In Folge dieser neuen Planungsgrundlagen wird ein zentrales Ziel des neuen RPG nicht erreicht: Die Rückzonung von überdimensionierten Bauzonen.

Der Bundesrat genehmigte bisher fünf Richtpläne, die an das neue RPG angepasst wurden. Drei wurden nur mit Vorbehalten genehmigt, weil der Kulturlandschutz ungenügend ist: Diese Kantone müssen gewährleisten, dass sie trotz ihrer Wachstumsstrategie den Mindestumfang an Böden gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen erhalten und diese den Qualitätskriterien entsprechen.

Die übergeordneten Ziele, den Boden haushälterisch zu nutzen, das Kulturland zu erhalten und Natur und Landschaft zu schonen, werden derweil nicht nur auf kantonaler, sondern auch auf nationaler Ebene torpediert. Die eidgenössischen Räte lockern das Gebot, ausserhalb der Bauzone nicht zu bauen respektive in der Landwirtschaftszone keine landwirtschaftsfremden Nutzungen zuzulassen (siehe beispielsweise Herbstsession; Motionen 15.4087 und 16.3622). Sie höhlen damit den fundamentalen Grundsatz der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet immer mehr aus.

Kontakte:

  • Rico Kessler, Präsident / Pro Natura; 061 317 92 22
  • Beatrice Kulli, Vorstand / Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz; 058 934 54 49
  • Claudia Friedl, Vorstand / Hausverein Schweiz; 071 245 87 87
  • Barbara Küttel, Vorstand / Kleinbauern-Vereinigung; 076 392 19 81
  • Christine Badertscher, Vorstand / Schweizer Bauernverband; 079 583 69 03
  • Raimund Rodewald, Vorstand / Stiftung Landschaftsschutz Schweiz; 031 377 00 77
  • Filippo Rivola, Vorstand / Verkehrs-Club Schweiz; 031 328 58 51