19.02.2019

Nationalratskommission hält am «Abschussgesetz» fest

Die Umweltkommission des Nationalrates hält mit ihrem heutigen Entscheid zum neuen Artikel 7a des revidierten Jagd- und Schutzgesetzes an einer völlig aus dem Gleichgewicht geratenen Revision des Jagd- und Schutzgesetzes fest.

Damit werden drei rote Linien überschritten:

  • Erstens schiebt der Bund seine Verantwortung beim Artenschutz an die Kantone ab und nimmt damit seinen verfassungsmässigen Schutzauftrag und seine internationalen Verpflichtungen nicht mehr wahr. Die Delegation der Abschusskompetenz bei national geschützten Arten an die Kantone führt zu einem kantonalen Wildwuchs beim Umgang mit geschützten Arten.
  • Zweitens soll es Abschüsse «auf Vorrat» geben. Das hätte zur Folge, dass geschützte und gefährdete Tierarten abgeschossen werden können, ohne dass diese je einen Schaden angerichtet hätten. Besonders stossend dabei ist, dass nicht einmal mehr  schadensvermindernde Schutzmassnahmen vorausgesetzt werden.
  • Drittens soll der Bundesrat die Liste geschützter Arten, die reguliert werden dürfen, jederzeit erweitern können – ohne Mitsprache des Parlaments. Dadurch wird das Management geschützter Arten noch stärker zum Spielball von Interessen einzelner Nutzergruppen. Eine ganze Reihe geschützter Tierarten läuft dadurch Gefahr, künftig als regulierbar und daher «quasi-jagdbar» behandelt zu werden.

Gelingt es dem Nationalrat nicht, dieses «Abschussgesetz» zu korrigieren, wird ein Referendum unausweichlich.  

Weitere Auskünfte

Sara Wehrli, Verantwortliche Grosse Beutegreifer und Jagdpolitik, Pro Natura, Tel. 061 317 92 08, @email

Gabor von Bethlenfalvy, Verantwortlicher Grossraubtiere, WWF Schweiz, Tel. 076 552 18 09, @email  

Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, @email, Tel. 079 448 80 36 

Weiterführende Informationen

Info

Kommentar von Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz