29.03.2018 Raumplanung

Noch weniger Schutz für die wertvollsten Naturgebiete

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat heute einen Vorentwurf zur Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) in die Vernehmlassung geschickt. Für Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz zielt die Vorlage auf eine weitere Schwächung des Schutzes der wertvollsten Landschaften und Naturdenkmäler ab.

Die national geschützten Landschaften, Lebensräume und Naturdenkmäler (die Objekte des BLN-Inventars) sind kostbare Schätze der Schweiz, die seit langem ungenügend geschützt sind. Gemäss einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle PVK wird in zwei Dritteln der Objekte das Schutzziel nicht erreicht. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen nun zusätzliche Bauvorhaben innerhalb der national geschützten Gebiete ermöglicht werden, sofern Interessen von kantonaler Bedeutung dafür sprechen. «Anstatt den Schutz unserer wertvollsten Landschaften endlich zu stärken, schwächt der vorliegende Revisionsentwurf den Schutz der BLN-Gebiete weiter», sagt Marcus Ulber, Projektleiter Naturschutzpolitik bei Pro Natura. 

Revision führt zu längeren Verfahren

Zudem dürfte die Gesetzesänderung zu Rechtsunsicherheit führen. «Gemäss den Erläuterungen zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist es der Kommission selber unklar, welche Vorhaben von kantonalem Interesse neu in national geschützten Gebieten möglich wären. Eine starke Minderheit der Kommission lehnt die Revision denn unter anderem auch darum ab, weil mehr Fälle vor dem Bundesgericht landen und geplante Vorhaben um Jahre verzögert würden», so Ulber.

Schutz- und Nutzinteressen werden schon heute abgewogen 

Für die Umweltverbände verletzt die vorgesehene Gesetzesrevision den Verfassungsauftrag und damit den Volkswillen, diese Landschaften ungeschmälert zu erhalten. «Hinzu kommt, dass schon im geltenden Natur- und Heimatschutzgesetz der Schutz der BLN-Gebiete nicht absolut ist und eine Abwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen vorgenommen wird. Dafür braucht es keine Revision», sagt Thomas Wirth vom WWF Schweiz. Auch das Hauptanliegen hinter der parlamentarischen Initiative von Ständerat Joachim Eder (FDP ZG), auf welche die vorliegende Gesetzesrevision zurückgeht, ist mittlerweile gelöst: Das Energiegesetz ist in der Zwischenzeit so geändert worden, dass Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien einfacher zu realisieren sind. 

Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz werden den Vorentwurf zum revidierten Natur- und Heimatschutzgesetz nun sorgfältig prüfen und dazu Stellung nehmen. Klar ist: «Eine Aufweichung des schon heute viel zu schwachen Schutzes der wertvollsten Landschaften und Naturdenkmäler in der Schweiz werden wir nicht akzeptieren», sagt Werner Müller von BirdLife Schweiz.

Auskunftspersonen:

  • Marcus Ulber, Projektleiter Naturschutzpolitik, Pro Natura, Tel. 061 317 91 35, @email 
  • Thomas Wirth, Biodiversitätsexperte, WWF Schweiz, Tel. 078 720 19 05, @email 
  • Werner Müller, Geschäftsführer SVS/BirdLife Schweiz, Tel. 079 448 80 36, @email
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Beispiel Vallon de Nant Pro Natura

Weiterführende Informationen

Info

Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz zur geplanten Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes.