Progetti
Naturschutzgebiet Reussdelta
Ein Spaziergang durch diese Vielfalt an Lebensräumen ermöglicht – je nach Jahreszeit – Beobachtungen einer Vielzahl von Fischen, Vögeln, Amphibien und Insekten. Im Winter ist Hochsaison für die zahlreichen überwinternden Wasservögel, wie zum Beispiel die Tafelente oder – etwas seltener – seltener die Spiessente.
Das Reussdelta ist aber auch für die menschliche Nutzung interessant. Seit über 100 Jahren wird dort Kies abgebaut, was die natürliche Dynamik der Flusslandschaft stark beeinträchtigt hat. Mit der Neuvergabe der Abbaukonzession wurde in den 1980er-Jahren für das Reussdelta ein Gesamtprojekt entwickelt, in welchem die unterschiedlichen Interessen von Nutzung, Schutz und Erholung berücksichtigt wurden.
So fliesst die einst kanalisierte Reuss heute in drei Armen in den See und bildet wieder ein naturnahes Delta, für den Kiesabbau wurden die Abbaufelder klar definiert und für die zahlreichen Erholungsuchenden gibt es eine Vielzahl von Angeboten. So lässt der Aussichtsturm einen freien Blick auf das ganze Reussdelta und die Wintergäste auf dem See zu.
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Pro Natura URSelbst Schutzgebiete sind vor Kunstschnee nicht sicher
Bau und Betrieb von Beschneiungsanlagen sind ökologisch problematisch, rechtlich sind sie jedoch meistens zulässig. Aber nicht immer. Rechtlich kritisch sind vor allem Beschneiungsprojekte, bei denen die Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung wie Hoch- und Flachmooren sowie Trockenwiesen und -weiden oder in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet zu stehen kommen sollen. Biotope von nationaler Bedeutung müssen gemäss Bundesrecht grundsätzlich ungeschmälert erhalten bleiben. Da Beschneiungsanlagen aber fast immer zu erheblichen Beeinträchtigungen führen, sind sie mit den Schutzzielen dieser Biotope nicht vereinbar.
Rechtlich anders präsentiert sich die Situation bei Biotopen von regionaler oder lokaler Bedeutung. Hier sind die Schwellen für einen Eingriff niedriger. Kann der Projektant darlegen, dass Beeinträchtigungen des Biotops nicht vermieden werden können und dass das Interesse an den Anlagen gegenüber dem Interesse am Schutz des Biotops überwiegt, dann ist dieser Eingriff zulässig – und die Anforderungen hierfür sind nicht allzu hoch. Streitig können in diesen Fällen noch die Ausgestaltung und der Umfang der als Kompensation für den Eingriff zu leistenden ökologischen Ersatzmassnahmen sein.
Je nach Ausgestaltung kann sich zudem die Frage stellen, ob ein Beschneiungsprojekt den Vorschriften des Landschaftsschutzes (z. B. bei einem Speichersee in einer Landschaft von nationaler Bedeutung), des Wildtierschutzes (z. B. in einem eidgenössischen Jagdbanngebiet) oder des Gewässerschutzes (vor allem eine Frage der Mindestrestwassermenge bei Wasserentnahmen aus Fliessgewässern) standhält.
Die Beispiele Zuoz und Elm
Pro Natura hat in den letzten Jahren gegen zwei Beschneiungsprojekte Beschwerde eingereicht. Im einen Fall ging es um das bereits zu einem grossen Teil künstlich beschneite Skigebiet Zuoz (GR). Geplant war, einen Teil der neuen Beschneiungsanlagen in einer national geschützten Trockenwiese zu erstellen. Zudem wäre die Beschneiungsleitung durch ein regional geschütztes Flachmoor verlaufen. Pro Natura und der WWF konnten sich mit dem Projektanten und der Gemeinde darauf einigen, dass auf die Erstellung von Beschneiungsanlagen im Bereich der Trockenwiese von nationaler Bedeutung weitestgehend verzichtet wird. Zudem wird der Projektant die Leitungen und Schächte ausserhalb des Flachmoors von regionaler Bedeutung platzieren.
Im anderen Fall ging es um das im eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf gelegene Skigebiet Elm (GL). Geplant war dort eine Erweiterung der bestehenden Beschneiungsanlagen von 14 Schneekanonen und 9 -lanzen auf 120 bis 130 Schneeerzeuger. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut und hob die Baubewilligung auf. Das Vorhaben sei nicht zonenkonform und benötige eine projektbezogene Sondernutzungsplanung, in der alle aus dem Bauprojekt resultierenden Auswirkungen zu erfassen seien und gegeneinander abgewogen werden müssten. Das Gericht hielt zudem fest, dass der Ausbau aufgrund der damit verbundenen Intensivierung des Skibetriebs dazu führen würde, dass die im Jagdbanngebiet lebenden Wildtiere auf unbestimmte Zeit in ihren Lebensräumen gestört würden. Dies stehe dem Schutzgedanken des eidgenössischen Jagdbanngebiets Kärpf diametral entgegen. Der Kanton Glarus versucht nun im Austausch mit dem Bund, eine Jagdbanngebiet-Ersatzfläche zu bestimmen, um das Skigebiet Elm aus dem Jagdbanngebiet Kärpf entlassen zu können.
ANDREAS KÄLIN betreut bei Pro Natura Rechtsfälle.
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Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.
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Haglere
Das Schutzgebiet Haglere ist Teil einer subalpinen Urlandschaft an der Waldgrenze nördlich des gleichnamigen Berggipfels. Lichter Bergföhrenwald mit Zwergstrauchheiden sowie Hang- und Quellmooren trotzen dem rauen Bergklima. Die alpinen Rasen erblühen im Sommer mit einer prächtigen Flora. Ganzjährig ist das Gebiet Lebensraum für eine spezialisierte Fauna, wie z.B. das scheue Birkwild.
Rücksicht auf Wildtiere
Das Schutzgebiet wird von einem Wanderweg durchquert (Bleikechopf – Haglere) und lässt sich so gut besuchen. Bitte bleiben Sie auf dem markierten Weg und nehmen Sie Hunde an die Leine.
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Haglere © Samuel Ehrenbold
Artenreiches Bergföhrenhochmoor mit ergiebigem Rundblick
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Pro Natura LUDocumenti scaricabili
Wanderung HaglereDettagli sulla riserva naturale
Accesso
via Schüpfheim und Sörenberg nach Glaubenbielen, von da Wanderung über Nünalpstock auf die Haglere, retour nach Sörenberg oder Flühli
Servizi sul luogo
Wege nicht verlassen; Hunde an der Leine führen; Feuer machen nicht gestattet; nur für geübte Berggänger*innen (T2-T3)
Baldeggersee
Der Baldeggersee ist seit 1940 Eigentum von Pro Natura und das grösste unserer Schutzgebiete. Dieser weitgehend unverbaute Mittellandsee mit weitgehend natürlichen Ufern bietet einerseits vielfältigen Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, ist andererseits aber auch Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsraum für die lokale Bevölkerung. Die Verwaltung und das Management des Naturschutzgebietes Baldeggersee liegt in den Händen von Pro Natura Luzern und ist im Spannungsfeld der unterschiedlichen Ansprüche eine grosse Herausforderung.
Naturerlebnisse im Schutzgebiet
Der Baldeggersee ist auf der Ostseite mit einem fast durchgehend entlang des Ufers führenden Wanderweg erschlossen. Hunde sind auf dem gesamten Uferweg an der Leine zu führen. Der See darf nicht ohne Bewilligung befahren werden. Das Baden ist nur in den beiden Badis in Baldegg und Gelfingen erlaubt.
Die Einhaltung der Schutzbestimmungen wird regelmässig von Rangern und Aufsichtsteams kontrolliert.
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Baldeggersee © Peter Grütter
Unverbauter Mittellandsee mit natürlicher Ufervegetation und Riedwiesen. Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung sowie Zwischenstation für Zugvögel.
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Geschäftsstelle Pro Natura Luzern
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Erlebniskarte BaldeggerseeFaltblatt Naturschutzgebiet Baldeggersee
Das artenreiche Feuchtgebiet am Südufer des Baldeggersees lohnt insbesondere von Frühjahr bis Herbst einen Abstecher. Die Beobachtungshütte und der Sichtschutz ermöglichen Naturbeobachtungen ohne Störung.
Erlebnispfad – Natur erleben am Baldeggersee
Erholungssuchenden und Naturfreunden bietet sich an fünf markierten Beobachtungsstationen zwischen Hochdorf und Baldegg noch bessere Gelegenheiten für Naturbeobachtungen. Anfang und Ende des Erlebnispfades sind mit einer grossformatigen Übersichtskarte versehen. An allen Stationen bieten reich bebilderte Tafeln vielfältige und teilweise saisonale Informationen über Lebensräume und deren typische Tier- und Pflanzenarten. Der Erlebnispfad ist von zwei Seiten gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und dann zu Fuss erreichbar (ab Bahnhof Hochdorf, Kloster Baldegg oder Baldegg). Wer sich erfrischen möchte, geht in der Badi Baldegg oder ganz am Ende des Spaziergangs, in der Gelfinger Badi, schwimmen.
Deine Spende ermöglicht die Pflege wertvoller Lebensräume, den Unterhalt der Besucherinformation oder die Aufwertung unserer Schutzgebiete.
Dettagli sulla riserva naturale
Accesso
SBB S9 ab Luzern oder Lenzburg bis Hochdorf, Kloster Baldegg oder Gelfingen
Servizi sul luogo
Hunde sind an der Leine zu führen, Baden nur in öffentlichen Badeanstalten. Grossformatige Tafeln informieren über den Verlauf des Erlebnispfads und über typische Tier- und Pflanzenarten. Die Beobachtungshütte Ronfeld ist von Anfang April bis Ende Oktober jeweils am Mittwoch, Samstag und Sonntag sowie an allgemeinen Feiertagen von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Im Winter ist sie geschlossen. Der Sichtschutz bei den Flutmulden ist jederzeit frei zugänglich.
Grundberg-Almagellertal
Besonderheiten des Almagellertales
- wilder, unerschlossener Hochtalkessel
- grosser, postglazialer Felssturz (Moosufer) mit zwei querenden, heute aufgegebenen Suonen
- hoher, attraktiver Wasserfall (Lehnfall)
- typische, subalpine bis hochalpine Flora und Fauna, insbesondere schön ausgebildete Silikat-Vegetation mit Buntschwingel- und Krummseggenrasen und Silikatschutt-Gesellschaften (u.a. mit Himmelsherold und Alpen-Mannsschild)
- Vorkommen einiger besonderer Pflanzenarten mit kleinem Verbreitungsgebiet in der Schweiz: Hallers Kreuzkraut (lat. Senecio halleri; Mattertal - Binntal; gilt gemäss Roter Liste RL als selten); vereinzelte Fundorte des Keltischen Baldrians (lat. Valeriana celtica; nur Saastal; RL: selten)
- Vorkommen der Ausgeschnittenen Glockenblume (Campanula excisa; Saastal - Binntal)
- reizvolle Lärchen-Arvenwald-Bestände
- hochgelegener Brutplatz der Klappergrasmücke auf rund 2400 m ü.M. in niedrigwüchsiger, verkrüppelter Arve an der Baumgrenze im Anrissgebiet des Moosgufers
- Zippammer und Steinrötel sind ebenfalls regelmässige Brutvögel auf der Almagelleralp. Bei der letzten Aufnahme für den Schweizerischen Brutvogelatlas ebenfalls Kartierung der Alpenkrähe.
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Infotafel "Wandern mit Rücksicht" zum downloaden:
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Pro Natura VSDocumenti scaricabili
Grundberg-Almagellertal-
Schutzgebiet Grundberg
-
Eva_Maria_Klaey
- Teil des Schutzgebietes Grundberg
Dringender Nachholbedarf für die Schweiz
Kommentar von Urs Tester
Die Naturvielfalt in der Schweiz ist in der Krise. Tier- und Pflanzenarten stehen vor dem Aussterben. Die Insektenwelt nimmt ab. Von typischen Lebensräumen wie Mooren, Flussauen oder Trockenrasen sind nur noch letzte Reste übrig geblieben. Damit der Rückgang der Biodiversität gestoppt werden kann, braucht es eine Umkehr zu einer nachhaltigen Landnutzung und gleichzeitig Gebiete, in denen die Natur Vorrang hat: Schutzgebiete.
Diese Erkenntnis ist nicht neu. Vor 150 Jahren hat etwa die Schweiz die Übernutzung ihrer Wälder gestoppt. Anstatt Kahlschlag gilt seither nachhaltiger naturnaher Waldbau als Nutzungsprinzip. Doch weil auch in einem naturnah bewirtschafteten Wald gewisse Naturprozesse und Entwicklungsstadien fehlen, braucht es ergänzend zur naturnahen Nutzung Waldreservate – also Schutzgebiete, in denen sich zum Beispiel die natürliche Dynamik ungehindert entfalten kann.
Kleinflächige Naturreste genügen nicht
Während sich unsere Wälder vom Raubbau des 19. Jahrhunderts erholen, wiederholen wir die Fehlentwicklung in der Kulturlandschaft. Hier stehen kleinflächige Naturreste wie Rettungsinseln mitten im Meer einer immer intensiver genutzten und immer stärker überbauten Landschaft. Doch in der jetzigen Form können sie den Rückgang der Naturvielfalt nicht aufhalten.
Tier- und Pflanzenarten kann man nicht auf kleiner Fläche konservieren. Sie brauchen Raum, damit sie als Lebensgemeinschaft funktionieren können. Wissenschaftler rund um den Globus schätzen, dass es 30 Prozent der Land- und Wasserflächen als Schutzgebiete braucht, damit der Rückgang der Biodiversität aufgehalten werden kann; davon ist die Schweiz noch weit entfernt.
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Schutzgebiete brauchen mehr Schutz
Doch nicht nur die Fläche zählt: Schutzgebiete müssen auch betreut und weiterentwickelt werden. Das ist nicht einmal bei den Biotopen von nationaler Bedeutung sichergestellt. Selbst die Kantone schätzen den Schutz ihrer eigenen Gebiete als ungenügend ein. Es fehlt an Geld und Personal für die Umsetzung. So lassen etwa Nährstoffe aus der intensiv genutzten Umgebung die Naturwerte in den Schutzgebieten weiter abbröckeln. Ausnahmebestimmungen zugunsten von Nutzungen durchlöchern die Wirkung wie einen Schweizer Käse. Und werden ausnahmsweise Aufwertungen von Naturschutzgebieten, Erweiterungen oder gar neue grosse Schutzgebiete geplant, stossen sie auf Unverständnis und Widerstand. So hat es die Schweiz in über hundert Jahren nicht geschafft, einen neuen Nationalpark zu gründen.
Wie aber kommt die Schweiz zu einem umfassenden und wirksamen Schutzgebietsnetz? In ihrem neuen Standpunkt Schutzgebiete wird sich Pro Natura eingehend mit dieser Frage beschäftigen.
Bund und Kantone sind gefordert
Pro Natura selber versucht, mit gutem Beispiel voranzugehen: Über die ganze Schweiz verteilt sichern wir über 700 Naturschutzgebiete und leisten damit einen wichtigen Beitrag an den Erhalt der Biodiversität in der Schweiz. Ich freue mich beim Besuch unserer Naturschutzgebiete, die eine oder andere positive Entwicklung zu sehen, die dank dem Einsatz der engagierten Freiwilligen, der Angestellten und Ihnen als Pro Natura Mitglied möglich wurde.
Doch dieses grosse Engagement genügt leider nicht. Denn der Umgang mit vielen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Schutzgebieten sieht anders aus: Sie werden vernachlässigt und spiegeln damit die Geringschätzung wider, welche die Gesellschaft der Natur entgegenbringt. Jedes Stück eines Schutzgebietes, das einer Umfahrungsstrasse, einer Hafenanlage, einem Wasserkraftwerk oder sonst einer Einrichtung geopfert wird, jeder Regierungsentscheid zur Kürzung der finanziellen Mittel für Schutzgebiete zeigt: Wir haben noch immer nichts vom unendlichen Wert der Biodiversität verstanden.
URS TESTER leitet bei Pro Natura die Abteilung Biotope und Arten.
Die Schweiz braucht eine Biodiversitätsoffensive
Ein zentrales Ziel der Biodiversitätsinitiative ist es, mehr Flächen für die Biodiversität zu sichern. Denn momentan stehen in der Schweiz nicht genügend Flächen zur Verfügung, um den Rück-gang der Biodiversität zu bremsen.
Bis jetzt hat die Natur nur auf einer kleinen Fläche der Schweiz Vorrang: Lediglich auf 5,9 Prozent der Landesfläche geniesst die Natur einen rechtlich umfassenden Schutz. Diese Fläche umfasst die nationalen Schutzgebiete mit dem Nationalpark und der Kernzone der Naturerlebnispärke (0,4 %) sowie die Biotope von nationaler Bedeutung (2,2 %). Dazu kommen die kantonalen, regionalen und lokalen Naturschutzgebiete in Umfang von 3,3 Prozent; darunter fallen auch die Waldreservate der Kantone.
Schwächer geschützt sind die Jagdbanngebiete (3,65 % der Landesfläche) sowie die Wasser- und Zugvogelreservate (0,55 %). Werden diese ebenfalls angerechnet, machen die Schutzgebiete rund zehn Prozent der Landesfläche aus.
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) geht noch weiter und nennt zwei weitere Kategorien von Schutzgebieten: Einerseits sind dies Schutzgebiete von internationaler Relevanz (1 %, hier handelt es sich um die Smaragd- und Ramsargebiete). Diese Flächen sind zwar ausgewiesen, haben aber keinen Schutz nach schweizerischem Recht. Andererseits nennt das Bafu auch die landwirtschaftlichen Biodiversitätsflächen mit Qualität 2 (2,7 %). Letztere können eigentlich nicht als Schutzflächen gelten, denn sie sind nicht langfristig gesichert.
Europäisches Schlusslicht
Selbst wenn diese eigentlich nicht anrechenbaren Gebiete in die Gesamtrechnung einfliessen, machen alle Schutzgebiete der Schweiz, welche die Biodiversität fördern sollen, nicht einmal 14 Prozent der Landesfläche aus. Damit gehört die Schweiz im europäischen Vergleich zu den Ländern mit dem tiefsten Flächenanteil.
Die Biodiversitätsinitiative verlangt deshalb, dass die Schweiz die erforderlichen Flächen zum Erhalt der Biodiversität sichert. Sie nennt kein konkretes Flächenziel. Dies aus zwei Gründen:
- Die Bundesverfassung, die bei einer Annahme der Initiative entsprechend abgeändert würde, legt langfristige und übergeordnete Ziele der Eidgenossenschaft fest. Für detaillierte Vorgaben gibt es Gesetze und Verordnungen. Ein Flächenziel wäre in der Verfassung also am falschen Ort.
- Zweitens fehlt noch die aktuelle wissenschaftliche Grundlage, wie viel Fläche denn für die Sicherung der Biodiversität erforderlich ist. Diese Grundlagen erarbeitet zurzeit die Organisation Infospecies im Auftrag des Bafu.
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Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.
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Experten fordern: «30 by 30»
Laut einer Studie der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften aus dem Jahr 2013 sollte die Erhaltung und Förderung der Biodiversität auf rund einem Drittel der Landesfläche Vorrang haben. Gut 30 Prozent also – so viel wird aktuell auch international gefordert: Im Rahmen der Verhandlungen rund um die Biodiversitätskonvention und des neuen globalen Zielrahmens für die biologische Vielfalt haben sich 60 Länder von sechs Kontinenten – darunter auch die Schweiz – zur «High Ambition Coalition for Nature and People» (HAC) zusammengeschlossen. Sie wollen 30 Prozent der Landesfläche und der Ozeane bis 2030 schützen («30 by 30»). Die HAC wurde von den Staatspräsidenten Frankreichs und Costa Ricas ins Leben gerufen.
Kürzlich hat der Bundesrat offiziell das Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation für die Biodiversitätskonferenz verabschiedet. Die Schweizer Delegation will sich für ambitionierte, messbare und prägnante Ziele einsetzen – so auch «30 by 30». Dazu braucht es gemäss Aussagen des Bundesrates nebst der Bestimmung von Schutzgebieten zusätzliche Massnahmen: die Revitalisierung von Flüssen, die Erhaltung und Förderung von wertvollen Gebieten für die Biodiversität sowie die Erhaltung und Schaffung von Gebieten, die der Vernetzung der Lebensräume von Wildtieren dienen. Also genau das, was die Biodiversitätsinitiative verlangt.
Gegenvorschlag mit ungenügenden Zielen
Vor diesem Hintergrund wirkt es unverständlich, warum der Bundesrat im Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative gerade mal 17 Prozent der Landesfläche für die Biodiversität sichern will – ein Ziel, zu dessen Umsetzung sich die Schweiz im Rahmen der Biodiversitätskonvention ohnehin bis 2020 verpflichtet hat. Ein altes, noch dazu verfehltes Ziel soll also für Jahrzehnte hinaus in unserem Natur- und Heimatschutzgesetz verankert werden. So sieht keine kohärente Biodiversitätspolitik aus.
Die Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative ging am 9. Juli zu Ende. Auch der Trägerverein, bestehend aus Pro Natura, BirdLife Schweiz, dem Schweizer Heimatschutz, der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz sowie weiteren Organisationen, hat sich in einer Stellungnahme dazu geäussert. Bis im Frühling 2022 hat der Bundesrat Zeit, die Stellungnahmen zu sichten und zu analysieren. Dann muss der Bundesrat den überarbeiteten indirekten Gegenvorschlag inklusive Botschaft dem Parlament überweisen. Die darauffolgenden parlamentarischen Debatten werden zeigen, in welche Richtung sich der Gegenvorschlag entwickelt. Erst nach dieser Phase kann eine Einschätzung erfolgen, ob ein Rückzug der Biodiversitätsinitiative in Frage kommt oder ob es eine Volksabstimmung braucht.
SIMONA KOBEL betreut bei Pro Natura die Biodiversitätsinitiative.
Förderprojekt Libellen-Schmetterlingshaft
«Anzahl und Dimension heutiger Wildnisgebiete sind ein Armutszeugnis»
«Es braucht einen besseren Schutz der verbleibenden grossen, ursprünglichen Naturlandschaften in der Schweiz», fasst Jan Gürke die Erkenntnis und Forderung der rund 70 Fachleute zusammen, die heute in Biel die Zukunft der Schweizer Wildnis diskutiert haben. Der Leiter der aktuellen Pro Natura Wildnis-Kampagne verweist auf die diversen Erschliessungsprojekte für Tourismus und Energiegewinnung die aktuell die letzten Wildnislandschaften bedrohen. «Es ist ein Armutszeugnis, dass der Schweizerische Nationalpark das einzige grosse geschützte Wildnisgebiet der Schweizer Alpen ist. Um die akute Biodiversitätskrise abzuwenden, braucht es unbedingt mehr solcher Gebiete mit einem umfassenden, langfristigen Schutz». Dieser Meinung sind nicht nur die anwesenden Expertinnen und Experten sondern auch über 1000 ihrer Kollegen, die letztes Jahr an einer Befragung zum Thema «Wildnis» teilgenommen haben.
Ein Netz naturnaher Räume
Gleichzeitig sind auch kleine «wilde Ecken» mit freier Naturentwicklung im Siedlungsgebiet, wichtig, wie André Stapfer, Mitglied der wissenschaftlichen Fachgruppe Ökologische Infrastruktur in seinem Vortrag betont. «Sie dienen als Trittsteine, damit schweizweit ein Netz naturnaher Räume entstehen kann». In einem Umfeld, in dem Wälder oft auf ihre Produktions- und Schutzfunktion reduziert werden, müsse auch der ökologische Wert für bedrohte Arten anerkannt werden, fordert Thibault Lachat, Professor an der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften. «Gerade für unser Tier des Jahres, den Gartenschläfer, sind wilde Ecken und Wälder überlebenswichtig», unterstreicht Sara Wehrli von Pro Natura, die die neue Verbreitungskarte aus dem laufenden Citizen-Science Projekt vorstellt.
«Kleine und grosse Wildnisgebieten leisten auch einen Beitrag an die Gesundheit der Bevölkerung», ergänzt Nicole Bauer von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft. Sophie Chanel, Leiterin des Parc Naturel du Jorat zeigt, wie es im preisgekrönten Park vor den Toren Lausannes gelingt, Wildnisschutz und Erholungsbedürfnis zu verbinden. Dass die Bedürfnisse der Bevölkerung für den Schutz der Wildnis auch in den Alpen zentral sind, darüber schliesslich berichtet Sebastian Moos von Mountain Wilderness Schweiz. Anhand des Projekts «Wildnis-Dialog Kandersteg» erläutert er, wie die Wertschätzung für Wildnis im Berggebiet gefördert werden kann. Eine Wertschätzung, die sich nach der hochkarätigen Tagung in Biel hoffentlich bald auch in Politik und Praxis niederschlägt.
Kontakt:
- Jan Gürke, Projektleiter Kampagne «Wildnis – mehr Freiraum für die Natur!», Tel. 079 720 99 08, @email
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Foto © Benoît Renevey