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Uno dei quattro pilastri di Pro Natura è la protezione attiva dei biotopi e delle specie.
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Aue nationaler Bedeutung im Utzenstorfer Schachen

«Aktion Biber & Co.» für lebendi­ge Gewässer

Nitella Opaca

Makro­phyten­in­ven­tar

Blick auf den Bodensee
07.01.2026 Landwirtschaft

Die Besorgnis über Ewigkeitschemikalien wächst

Immer mehr zeigt sich, dass PFAS verbreitet in der Umwelt sind. Wie genau sich diese Chemikalien auf die Gesundheit auswirken, ist noch wenig erforscht. Doch die potenziellen Risiken sind gross.

Noch in den 1990er-Jahren wurde er den Landwirtinnen und Landwirten als wahres Wundermittel angepriesen: Klärschlamm – genauso wirksam wie Gülle oder Mineraldünger, und erst noch gratis bei den Abwasserreinigungsanlagen zu beziehen. Doch dann stellte sich heraus, dass das Ausbringen dieses Düngers auf die Felder alles andere als harmlos war. Klärschlamm enthält nicht nur Pflanzennährstoffe wie Phosphor und Stickstoff, sondern oft auch giftige Schwermetalle und schwer abbaubare organische Verbindungen, darunter PFAS. Klärschlamm ist deshalb als Dünger seit 2006 in der Schweiz verboten, er gilt mittlerweile als Abfall und muss bei Temperaturen von gegen 1000 Grad Celsius verbrannt werden.

Bloss hat sich damit die Sache nicht einfach erledigt. Auch zwanzig Jahre nach dem Verbot belastet der Dünger aus Abwasser die Umwelt und gefährdet unsere Gesundheit: Wo Klärschlamm ausgebracht wurde, ist der Boden mit PFAS belastet. Die problematischen Chemikalien werden ausgewaschen und gelangen unter anderem ins Grund- und damit ins Trinkwasser.

Allgegenwärtig und giftig

PFAS – also Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – sind künstlich hergestellte chemische Verbindungen, von denen es mehrere tausend unterschiedliche Varianten gibt. Da sie sowohl wasser- wie fettabweisend sowie temperaturbeständig sind, werden sie in der industriellen Produktion geschätzt. PFAS finden sich beispielsweise in Feuerlöschschäumen und werden unter anderem auch bei der Herstellung von Bratpfannen, Lebensmittelverpackungen, Kosmetika und Outdoor-Bekleidung eingesetzt. Und sie sind Bestandteil mancher Pestizide. Das Problem: PFAS bauen sich in der Umwelt nicht ab – aus diesem Grund werden sie Ewigkeitschemikalien genannt. Und sie sind in unterschiedlichem Ausmass toxisch.

Problem war schon früh bekannt

Noch wurden die gesundheitlichen Auswirkungen für die wenigsten PFAS wissenschaftlich genauer untersucht. Doch in den untersuchten Fällen hat sich gezeigt: Sie verfügten fast immer über eine chronische Giftigkeit. Das heisst: Sie wirken nicht akut giftig, reichern sich aber in unserem Körper an. Einige stehen im Verdacht, krebserregend zu sein, andere schädigen Organe wie die Leber oder die Nieren, oder sie schmälern die Wirkung von Impfungen. Zudem mehren sich die Hinweise, dass sie möglicherweise die Fruchtbarkeit verringern.

«PFAS zählen zu den gravierendsten chemiebezogenen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit», sagt Umweltchemiker Martin Scheringer von der der ETH Zürich. Eingesetzt werden sie bereits seit den 1950er-Jahren. Spätestens seit den 1970er-Jahren, sagt PFAS- Spezialist Scheringer, seien die gesundheitlichen Risiken dieser Chemikalien den Fachleuten in der Industrie bewusst gewesen. «Diese Befunde wurden dann aber gezielt zurückgehalten.»

PFAS werden weiterhin eingesetzt

Trotz der gewachsenen Sorgen wird die Umwelt weiterhin mit den Ewigkeitschemikalien belastet. Sie gelangen direkt bei ihrer Herstellung und Verarbeitung über Abgase in die Luft oder aber über Abwasser in Gewässer. Indirekt gelangen sie durch den Gebrauch von PFAS-haltigen Produkten in die Umwelt. Etwa durch das Waschen von behandelten Textilien. Die Ewigkeitschemikalien werden also weiterhin breit eingesetzt, auch wenn es für viele Verwendungszwecke durchaus Alternativen gäbe.

Es existieren Tausende von unterschiedlichen PFAS-Verbindungen. Für die wenigsten davon sind die Risiken bekannt, und auch verbindliche Grenzwerte gibt es nur vereinzelt – obwohl die Stoffe immer häufiger in der Umwelt nachgewiesen werden. So machte in den vergangenen Monaten eine TFA (Trifluoressigsäure) genannte Ewigkeitschemikalie Schlagzeilen. Routinemessungen zeigten, dass sie in der Schweiz flächendeckend im Grund- und Trinkwasser auftritt. Und kürzlich wurde sie auch in Lebensmitteln wie Brot und Wein nachgewiesen. Doch woher stammt die im Boden und im Grundwasser festgestellte TFA überhaupt? Dieser Frage ging in einer kürzlich erschienene Studie die landwirtschaftliche Forschungsanstalt des Bundes, Agroscope, nach.

Die Forschenden richteten ihr Augenmerk in ihrer Untersuchung vor allem auf Pestizide, denn auch diese enthalten teilweise Wirkstoffe, die zu den Ewigkeitschemikalien zählen. Als Hauptquelle für Trifluoressigsäure in der Umwelt haben die Wissenschaftler fluorhaltige Kältemittel aus Klimaanlagen und Kühlgeräten identifiziert, die in der Atmosphäre zu TFA abgebaut werden. Via Regen gelangen sie anschliessend in den Wasserkreislauf. Die zweitwichtigste TFA-Quelle sind Abbauprozesse von Pestiziden.

Die Politik verdrängt das Problem

Auch wenn über die Folgen von PFAS in der Umwelt heute noch sehr vieles unklar ist, wächst in der Öffentlichkeit die Besorgnis über die weite Verbreitung der Ewigkeitschemikalien zusehends. So befasste sich an einer Sondersession im vergangenen September auch der Nationalrat mit den PFAS – mit einem bemerkenswerten Ergebnis: Alle Vorlagen, die dafür gesorgt hätten, dass die Chemikalien nicht weiter in die Umwelt gelangen, wurden abgelehnt. Angenommen hingegen wurde die Unterstützung der Landwirtschaft im Umgang mit PFAS. Denn – Ironie des Schicksals – mittlerweile werden die Bauern und Bäuerinnen selbst Opfer des Klärschlamms, mit dem sie einst ihre Felder düngten.

Im August 2024 stellten die Behörden im Kanton St.Gallen fest, dass Boden und Quellwasser einiger Landwirtschaftsbetriebe mit den Ewigkeitschemikalien belastet waren, und auch im Fleisch von einigen Kühen, Rindern und Kälbern wurden besorgniserregende Werte festgestellt. Es folgte ein Verkaufsverbot. Nun hat der Nationalrat beschlossen, Bauernbetriebe, deren Produkte zu hohe Werte der Ewigkeitschemikalien aufweisen, finanziell zu unterstützen.

KASPAR MEULI, freischaffender Journalist

 

PFAS in Lebensmitteln: Teilentwarnung mit regionalen Hotspots
Der Verband der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker der Schweiz hat im letzten Jahr rund 900 Lebensmittel tierischen Ursprungs auf dem Schweizer Markt auf PFAS untersucht – davon 30 Prozent Importware. Dabei zeigte sich, dass PFAS weitverbreitet und in allen Kategorien (Fleisch, Eier, Fisch) in geringen Konzentrationen nachweisbar sind. Bei den allermeisten Proben wurden die gesetzlichen Höchstwerte eingehalten. Sieben Proben überschritten den Grenzwert teils massiv. Dies deutet auf regionale Hotspots hin.
Parallel zu diesen Untersuchungen hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) 276 Milchprodukte untersucht. In allen Produkten waren verschiedene PFAS­Verbindungen nachweisbar. Drei Produkte überschritten den Richtwert der EU (für Milchprodukte gibt es in der Schweiz noch keine gesetzlichen Grenzwerte). Als Hauptquelle gilt belasteter Klärschlamm, der jahrzehntelang auf Feldern ausgebracht wurde.
Eine separat vom Kanton Zug durchgeführte Untersuchung (2025) zeigte, dass Eglis und Hechte aus dem Zugersee stark mit PFAS belastet sind. Bei Raubfischen sammelt sich PFAS über die belasteten Beutefische an. Im Zugersee gefangene Hechte und Eglis dürfen seit November nicht mehr als Lebensmittel verkauft werden. Der Kanton sieht Löschübungsplätze der Feuerwehr und frühere Fabrikareale in Seenähe als mögliche Ursache für die hohen PFAS­Belastungen.
Nicolas Gattlen

Fluss Doubs

Doubs: Ret­tung für die bedro­hte Idylle

Helm-Azurjunger

Kleine Fliess­gewäss­er für die Helm-Azurjungfer

Quellen

Quellen – unbekan­nter Lebensraum

14.02.2019 Gewässer

Wasserkraftwerke dürfen nicht aus der Pflicht entlassen werden

Bestehende Wasserkraftwerke sollen ihre Eingriffe in schutzwürdige Lebensräume künftig nicht mehr ersetzen müssen. Dies verlangt eine Parlamentarische Initiative von Nationalrat Albert Rösti. Pro Natura, Aqua Viva, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und der Schweizerische Fischerei-Verband lehnen diesen Vorschlag zur Änderung des Wasserkraftgesetzes entschieden ab. Sie fordern, dass Kraftwerksbetreiber endlich ihre Pflichten zum Schutz von Natur und Landschaft erfüllen – und damit auch die angerichteten ökologischen Schäden kompensieren.

Die Wasserkraft versorgt uns mit Energie, zerstört aber auch viel Natur: Flussbetten sind verbaut und ausgetrocknet, Bauwerke unterbrechen die Wanderrouten vieler Fische. Wertvolle Lebensräume wie Auen und Moorlandschaften sind überbaut und geflutet. Um diese massiven Schäden an Natur und Landschaft zu reduzieren, nehmen verschiedene Gesetze die Wasserkraft in die Pflicht: Zerstörte Lebensräume müssten durch Renaturierungen «ersetzt», minimale Restwassermengen abgegeben werden. Die Umsetzung dieser Vorgaben stockt jedoch seit Jahrzehnten. 

«Anstatt endlich die Umsetzung längst fälliger Massnahmen zu forcieren, soll die Wasserkraft jetzt sogar noch stärker aus ihrer ökologischen Verantwortung entlassen werden»,  sagt Antonia Eisenhut von Aqua Viva. Die von Nationalrat Albert Rösti, Präsident des Wasserwirtschaftsverbandes, angestossene Gesetzesänderung sieht nämlich vor, dass bei der Erneuerung der Wasserkraftkonzessionen die ökologischen Ersatzmassnahmen anhand des heutigen –  also schon beeinträchtigten – Zustands der Gewässer bemessen werden sollen. Schäden an der Natur, die mit der erstmaligen Konzessionsvergabe ausdrücklich nur für eine beschränkte Zeit gestattet waren, würden damit ohne angemessenen Ersatz auf Dauer bestehen bleiben. 

«Das im Umweltrecht geltende Verursacherprinzip würde mit einer solchen Gesetzesänderung komplett aus den Angeln gehoben – der schlechte Zustand der Gewässer auf weitere Jahrzehnte hinaus zementiert », so Michael Casanova von Pro Natura. Die Umweltverbände lehnen die Gesetzesrevision daher kategorisch ab. «Nur wenn auch die Wasserkraftbetreiber endlich ihren Beitrag zu wirkungsvollen Aufwertungsmassnahmen leisten, kann der fortschreitende Verlust der Biodiversität in und an den Gewässern aufgehalten werden», so Julia Brändle von WWF Schweiz. 

Weitere Informationen

Kontakte

  • Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutz und Energiepolitik, Pro Natura, Tel. 061 317 92 29, @email
  • Antonia Eisenhut, Geschäftsführerin Aqua Viva, Tel. 076 477 96 03, @email
  • Julia Brändle, Projektleiterin aquatische Biodiversität, WWF Schweiz, Tel. 076 552 18 08, @email
  • Philipp Sicher, Geschäftsführer Schweizerischer Fischerei-Verband, Tel. 079 218 59 21, @email
  • Werner Müller, Geschäftsführer BirdLife Schweiz, Tel. 079 448 80 36, @email
     

Ulteriori informazioni

Info

Medienmitteilung von Pro Natura, AquaViva, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz, Schweizerischer Fischerei-Verband

Ehem. Sägeweiher Bach, Trogen AR (2025)

Sanierung Wei­her Bach, Tro­gen AR (2025)

Moesa
19.05.2025 Gewässer

Gewässerschutz: Giftige Kehrtwende

Im Parlament wird an mehreren Fronten am Schutz unserer Gewässer gerüttelt. Dabei sind Bäche stark mit Pestiziden belastet, und toxische Abbauprodukte gefährden auf Jahre hinaus das Grund- und Trinkwasser.

Gross waren die Versprechen des Nein-Lagers vor der Volksabstimmung über die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative im Jahr 2021: Ein Bundesgesetz würde sicherstellen, dass die Risiken durch den Einsatz von Pestiziden bis 2027 um 50 Prozent zurückgehen. Für gefährliche Pestizide würden ausserdem scharfe Grenzwerte festgelegt und Zulassungen entzogen, sollten diese wiederholt überschritten werden. 

Nun aber sind das Parlament und, wie ein Bericht der SRF-«Rundschau» kürzlich aufgedeckt hat, auch die Verwaltung daran, die gesetzlich verankerten Errungenschaften der letzten Jahre zurückzuschrauben.

Gürbetal Matthias Sorg

Hochtoxisch – und ohne scharfe Grenzwerte

Um das Trinkwasser, aber auch die Gewässerökologie besser zu schützen, erliess der Bundesrat im Jahr 2020 für zwölf besonders problematische Pestizide individuelle Grenzwerte, die teils deutlich unterhalb des pauschalen Grenzwerts von 0,1 Mikrogramm pro Liter liegen. Elf davon landeten auf der Prüfliste des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Vier wurden auf Druck des Bauernverbandes wieder gestrichen, wie die «Rundschau» im Märzpublik machte. Darunter sind die für Gewässerlebewesen hochgiftigen Insektizide Deltamethrin und Lambda-Cyhalothrin sowie das Herbizid Flufenacet, das den Hormonhaushalt von Mensch und Tier schädigen kann und das von der EU erst im März 2025 verboten wurde.

Voraussichtlich im Sommer wird der Bundesrat entscheiden. «Sollte er für diese gefährlichen Stoffe keine scharfen Grenzwerte erlassen, wäre das ein klarer Verstoss gegen das Gewässerschutzgesetz», sagt Umweltrechtsexperte Hans Maurer.

Broye Matthias Sorg

Höhere Hürden für Verbote

Parallel dazu arbeiten bäuerliche Parlamentarier daran, den Widerruf von Zulassungen zu erschweren. Gemäss geltendem Recht muss ein Pestizid überprüft werden, wenn der Grenzwert an zehn Prozent der Messstellen in zwei von fünf Jahren überschritten wird. Theoretisch droht dann ein Verbot. Mit einer Motion will Leo Müller, Luzerner Mitte-Nationalrat und langjähriger Verwaltungsrat der Agrargenossenschaft Fenaco, diese bereits hohe Hürde nochmals drastisch erhöhen: Demnach müsste die Grenzwertüberschreitung in 20 Prozent der untersuchten Gewässer und in vier von fünf Jahren vorliegen, damit eine Überprüfung überhaupt stattfinden kann.

Müller argumentiert, dass der Landwirtschaft die Pestizide ausgingen: In den letzten Jahren seien zahlreiche Wirkstoffgruppen verboten und kaum neue Pestizide zugelassen worden. Nur: Alle bisherigen Widerrufe in der Schweiz erfolgten, weil die Stoffe in der EU verboten wurden. Einen Zusammenhang mit den bestehenden Gewässerschutz regeln gab es nicht. Das kümmert den Bundesrat aber nicht: Im März empfahl er die Motion Müller zur Annahme.

Broye Matthias Sorg

Grundwasserschutz kommt nicht voran

Keinerlei Fortschritte gibt es beim Schutz des Grundwassers. Seit 1998 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Trinkwasserfassungen, die durch Schadstoffe belastet sind, ein Zuströmbereich bestimmt und dort die Nutzung angepasst wird. Doch trotz gesetzlicher Grundlage und einer Vielzahl von Überschreitungen bei den 18 000 Grundwasserfassungen sowohl der Höchstwerte für Nitrat als auch für Abbauprodukte von Pestiziden ist es noch keinem Kanton gelungen, die erforderlichen Massnahmen festzulegen. Es gab lediglich vereinzelte Vereinbarungen mit Landwirten für eine weniger intensive Nutzung gegen Entschädigung. Hinausgezögert wird auch eine bereits 2021 vom Parlament angenommene Motion des damaligen Solothurner SP-Ständerats Roberto Zanetti: Sie fordert, dass die Kantone bis 2035 die Zuströmbereiche für alle Grundwasserfassungen von regionalem Interesse bestimmen.

Silberreiher Claudio Büttler

Die Folge dieser Unterlassungen: Heute sind rund 50 Prozent der Fassungen im Ackerbaugebiet übermässig mit Nitrat und 60 Prozent mit Metaboliten belastet. Besonders problematisch ist die Trifluoressigsäure (TFA). Sie steht in Verdacht, reproduktionstoxisch zu sein, also die Fortpflanzungsfähigkeit oder die Entwicklung von Föten zu beeinträchtigen. Als künstlicher langlebiger Stoff belastet TFA das Grundwasser landesweit und ist, wie das Bundesamt für Umwelt jüngst meldete, die mit Abstand am weitesten verbreitete künstliche Chemikalie im Grundwasser. In hohen Konzentrationen tritt TFA in Ackerbaugebieten auf, wo das Fungizid Flufenacet eingesetzt wird. Auch Abbauprodukte des Fungizids Chlorothalonil sind im Grundwasser des Mittellands weit verbreitet. Seit 2020 ist die Anwendung des als «potenziell krebserregend» eingestuften Chlorothalonil verboten, doch die stabilen Abbaustoffe bleiben wohl jahrzehntelang im Boden und Grundwasser: Rund eine Million Schweizer Haushalte trinkt auch vier Jahre nach dem Verbot noch belastetes Trinkwasser.

Bäche sind weiterhin stark belastet
Forschende der Eawag haben untersucht, wie sich der 2017 vom Bundesrat verabschiedete «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» auf die Pestizidkonzentration in Fliessgewässern ausgewirkt hat. Die Anzahl Standorte, an welchen alle Grenzwerte eingehalten werden, hat sich zwischen 2019 und 2022 kaum verändert. Insgesamt wurden 2022 an 22 von 36 untersuchten Standorten Grenzwerte für Pestizide überschritten. Das entspricht 61 Prozent. Besonders betroffen waren kleine und mittelgrosse Bäche. Der Bericht geht davon aus, dass das Zwischenziel des Aktionsplans – bis ins Jahr 2027 die Länge der Schweizer Fliessgewässer-Abschnitte, in denen Pestizid-Grenzwerte überschritten werden, zu halbieren – nicht erreicht werden kann.

Eisvogel Claudio Büttler

Nachsorge statt Vorsorge

Auf viele Wasserversorger kommen deswegen hohe Kosten zu. Die Seeländische Wasserversorgung SWG etwa hat ihre Trinkwasserfassung in Worben vor fünf Jahren wegen belastetem Grundwasser stillgelegt und baut nun eine neuartige Filteranlage ein. Sie kostet zwei Millionen Franken; hinzu kommen jährliche Betriebskosten von rund 250 000 Franken. «Wir prüfen nun eine Haftungsklage», erklärt SWG-Geschäftsführer Roman Wiget, «nicht gegen die Bauern, sondern gegen die Zulassungsstelle des Bundes.» Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), seit 2022 für Zulassungen zuständig, verweist auf einen aktuellen Bericht des Bundesrats zur Chlorothalonil-Sanierung. Demnach sind die Wasserversorger in der Pflicht, Sanierungsmassnahmen einzuleiten und die Kosten dafür zu tragen.

Seeland Matthias Sorg

«Man will aus den Erfahrungen der Vergangenheit nicht lernen», sagt Roman Wiget. Ihn stört vor allem, dass ein Pestizid erst eingeschränkt wird, wenn neben Kriterien wie Persistenz (sie werden nur langsam abgebaut) und Mobilität (sie verbreiten sich gut) auch die Toxizität (schädliche Folgen) erwiesen ist. Dabei zeigten viele Beispiele, dass die Toxizität von Wirkstoffen und ihrer Metaboliten systematisch unterschätzt wird. «Dadurch wurden viele gefährliche Pestizide zugelassen, die wegen ihrer Persistenz und Mobilität bis ins Grundwasser gelangen und nun das Trinkwasser belasten.»

Zudem sei kaum bekannt, wie die vielen Einzelstoffe zusammen wirken («Cocktaileffekt»), erklärt Wiget. «Die Risiken sind schlicht nicht einschätz- und kontrollierbar. Wir Wasserversorger fordern deshalb schon lange, dass bei der Zulassung bereits die Persistenz und Mobilität für ein Verbot ausreichen müssen. Langlebige Stoffe, die übers Wasser herumwandern, dürfen nicht mehr zugelassen werden. Damit würde man dem im Gesetz aufgeführten Vorsorgeprinzip endlich gerecht.»

NICOLAS GATTLEN, Reporter Pro Natura Magazin

Seeland Matthias Sorg

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Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.

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