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Uno dei quattro pilastri di Pro Natura è la protezione attiva dei biotopi e delle specie.
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Pressefoto gemulchte Alpenfläche
02.05.2023 Alpen

Mulchregelung bedroht Biodiversität im Alpenraum

In ihrer Vernehmlassungsantwort zum Landwirtschaftspaket 2023 kritisiert Pro Natura die vorgeschlagene Mulchregelung im Sömmerungsgebiet. Die Entbuschungs- und Weidepflegetechnik mit brachialen Maschinen hinterlässt massive Spuren in der Landschaft und bedroht die bereits gefährdete Insektenwelt. Um die Herausforderungen im Alpenraum zu bewältigen, braucht es regionale Alpkonzepte anstatt schweren Maschineneinsatz mit hohem administrativem Aufwand.

Mit einem Grossteil der Anpassungen im neuen Landwirtschaftspaket 2023 zeigt sich Pro Natura einverstanden. Aber: «Die vorgeschlagene Regelung für das Mulchen im Sömmerungsgebiet ist ein Rückschritt für die akut bedrohte Biodiversität und muss zurückgewiesen werden», betont Marcel Liner, Experte für Agrarpolitik bei Pro Natura.

Fehlende wissenschaftliche Grundlagen

Moderne Mulchgeräte sehen aus wie überdimensionierte Rasenmäher oder sind an Traktoren befestigt. In den sensiblen und bisher wenig beeinflussten Naturgebieten der Alpen hinterlassen sie entsprechende Verwüstung. Fotos von gemulchten Flächen im Alpenraum zeigen, welche drastischen Folgen ein grossflächiger und unsachgemässer Einsatz haben kann: aufgerissener Boden und verhäckselte Zwergsträucher auf den sonst naturnahen Alpflächen. «Das ist nicht nur unschön anzusehen und negativ für den Tourismus, sondern schädigt auch Biodiversität und Boden», kritisiert Liner. Wissenschaftliche Untersuchungen zu den Auswirkungen beispielsweise auf die stark bedrohte Insektenwelt im Alpenraum fehlten im Vorschlag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW). 

Mehr administrativer Aufwand

«Mit dem unausgereiften Vorschlag zum Mulchen im Sömmerungsgebiet hat das BLW dem Druck einiger weniger Kantone nachgegeben», bedauert Liner. Dabei ist die Unterscheidung zwischen Weidepflege und Entbuschung, wie sie die Vorlage vorsieht, in der Praxis kaum umsetzbar und wird den administrativen Aufwand für die Kantone weiter erhöhen.
Auch Pro Natura ist der Ansicht, dass Weiden vor Verbuschung und Vergandung geschützt werden müssen. «Das sieht die bestehende Direktzahlungsverordnung schon jetzt so vor. Doch der Trend hin zu immer weniger und immer grösseren Landwirtschaftsbetrieben führt zu laufend weniger Arbeitskräften, weniger Biodiversität und zu einem Rückgang von Ziegen und alptauglichen Rindern», so der Experte. 

Es braucht regionale Alpkonzepte

Die übergeordneten Herausforderungen der Alpwirtschaft werden allein mit mehr Maschineneinsatz nicht gelöst. Dafür sind regionale Alpkonzepte notwendig, die aufzeigen welche Alpen in den kommenden Jahrzehnten überhaupt weiterhin bestossen werden können, wo genügend Tiere vorhanden sind und wo eine Bewirtschaftung besser aufgegeben werden muss. Darum weist Pro Natura die neue Mulchregelung des BLW zurück. Agrarexperte Liner bekräftigt: «Zuerst braucht es eine grundsätzliche Diskussion über eine Alpwirtschaft mit Zukunft.»

Weitere Informationen:

Kontakt:

  • Marcel Liner, Leiter Landwirtschaftspolitik, @email, 061 317 92 40
  • Nathalie Rutz, Medienverantwortliche, @email, 079 826 69 47
     

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Medienmitteilung zur Vernehmlassungsantwort zum Landwirtschaftspaket 2023

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Pressefoto gemulchte Alpenfläche
Getreidefeld, Copyright Matthias Sorg
31.01.2023 Umweltpolitik

Umwelt-, Konsumenten- und Gesundheitsverbände warnen vor mehr Intransparenz bei der Pestizid-Zulassung

Eine Mehrheit der nationalrätlichen Wirtschaftskommission hat heute dem Druck der Agrochemiekonzerne nachgegeben und das Parteistellungsrecht der Umweltorganisationen bei der Pestizid-Zulassung eingeschränkt. Dies widerspricht dem Entscheid des Bundesgerichts und den Vorgaben des Natur- und Heimatschutzgesetzes.

Seit einem Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2018 haben die Umweltorganisationen ein Parteistellungsrecht bei der Zulassung von Pestiziden. Durch dieses Urteil erhielten Umweltorganisationen Zugang zu den Dokumenten, die als Grundlage für die Zulassung eines Pestizids dienen und die bis dahin nur der Verwaltung und den Agrochemiekonzerne zugänglich waren. Das Urteil hat dadurch nicht nur die Transparenz des Zulassungsverfahrens erhöht, sondern auch dessen Glaubwürdigkeit massiv verstärkt.

Eine Stimme für die Natur und Gesundheit

Zusammen mit dem Parteistellungsrecht kommt ein Beschwerderecht, das dazu dient, zu überprüfen, ob die Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung in Übereinstimmung mit der Umwelt- und Gesundheitsschutzgesetzgebung vorgenommen wurde. Denn die Natur und die öffentliche Gesundheit haben keine Stimme. Sie braucht eine Anwältin im Zulassungsprozess - eine Aufgabe, welche die Umweltorganisationen, nicht zuletzt auch im Namen der öffentlichen Gesundheit, übernehmen. Wer nun das Parteistellungsrecht der Umweltorganisationen schwächen will, will Stoffe und Produkte zulassen, die gemäss Umweltrecht und aus Sicht des Konsumentenschutzes und der öffentlichen Gesundheit nicht zugelassen werden dürften.

Behauptet wird, dass das Zulassungsverfahren wegen der Verbandsbeschwerde verlangsamt wurde. Die Möglichkeit der Umweltorganisationen zur Parteistellung führt jedoch nicht zu einer Flut an Beschwerden. Seit dem Bundesgerichtsentscheid von 2018 haben die Umweltorganisationen lediglich in zwei Fällen Beschwerde geführt. Dies entspricht weniger als 0.1 Prozent der 700 derzeit hängigen Dossiers. Nach Angaben des BLV sind heute neun Beschwerden der Agrochemiekonzerne und nur eine von Umweltschutzorganisationen hängig!

Unabhängiges Audit empfiehlt mehr statt weniger Transparenz

Ende 2019 zeigte ein von der Bundesverwaltung an die KPMG AG beauftragtes Audit auf, wo die wirklichen Mängel des Zulassungsverfahrens liegen. Die Hauptgründe für den verlangsamten Prozess sind die Flut an Gesuchen aus den Unternehmen der Agrochemie, welche die viel zu tiefen Gebühren (Kostendeckungsgrad von 2%) ausnutzt sowie die oft unvollständig eingereichten Dossiers und die mangelnden personellen Ressourcen der Behörde, um diese Flut an Gesuchen überhaupt zu bewältigen.
Der Bericht von KMPG enthält zehn Handlungsempfehlungen. Unter anderem empfiehlt er, dass die Zulassungsentscheide zugänglich gemacht werden und dass die Verbände besser integriert werden. Eine Schwächung der Parteistellungsrecht für die Umweltorganisationen geht genau in die entgegengesetzte Richtung.

Agrochemie profitiert von der Intransparenz

Die überwiegende Mehrheit der KMPG-Handlungsempfehlungen wurden bislang nicht umgesetzt. Die Agrochemie arbeitet daran, dies zu verhindern, da sie von der Intransparenz des Systems profitiert. Doch je undurchsichtiger das System ist, desto wichtiger ist das Verbandsbeschwerderecht. Denn Pestizide haben massive Auswirkungen auf die Natur, das Trinkwasser und die menschliche Gesundheit (vgl. dazu das Faktenblatt von SCNAT-Factsheet). Es ist zwingend notwendig, dass ihre Zulassung transparent und im Einklang mit dem Umweltrecht erfolgt.

Die Verbände appellieren an den Nationalrat den Entscheid seiner Kommission zu korrigieren und fordern die Umsetzung des KPMG-Berichts für mehr Transparenz und Sicherheit. Nur so kann das System verbessert und die Natur und Gesundheit auch wirklich geschützt werden.

Kontakt:

  • Pro Natura: Marcel Liner, Verantwortlicher Agrarpolitik, 061 317 92 40, @email
  • WWF Schweiz: Jonas Schmid, Kommunikationsbeauftragter, @email, 079 241 60 57
  • BirdLife Schweiz: Patrik Peyer, Projektleiter Landwirtschaft, 044 457 70 26, @email
  • Greenpeace Schweiz: Alexandra Gavilano, Projektleiterin Nachhaltiges Ernährungssystem, 044 447 41 38, @email

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Getreidefeld © Matthias Sorg

Gemeinsame Medienmitteilung von WWF Schweiz, Greenpeace Schweiz, BirdLife Schweiz, SFV, AefU, Allianz Gesunde Schweiz, Public Health, Dachverband Schweizerischer Patient*innenstellen, Landwirtschaft mit Zukunft, Biene Schweiz, Future 3, Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein

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SCNAT-Factsheet zu Pestiziden
Hummeln (hier die Helle Erdhummel) gehören zu den wenigen staatenbildenden Wildbienenarten (Foto: Albert Krebs).

Sum­mende Bauernhöfe

Ackerwittwenblume

Sum­mende Bauern­höfe Uri

Glyphosat
09.03.2023 Umweltpolitik

Stillstand in der Agrarpolitik bis 2030

Der Nationalrat hat ein Mini-Paket zur Agrarpolitik gutgeheissen. Damit werden die drängenden Herausforderungen im Klima- und Umweltbereich nicht angegangen. Es ist eine verpasste Chance, welche die Positionierung der Schweizer Landwirtschaft am Markt schwächt.

Die Debatte zur neuen Agrarpolitik AP22+ zeigt exemplarisch, wie man eine ausgewogene Botschaft des Bundesrates zerpflücken und auf ein absolutes Minimum reduzieren kann. Auf Druck der Agrarlobby hat der Bundesrat der Gesetzesgrundlage schon im Voraus sämtliche Zähne gezogen. Die Biodiversitäts- und Klimakrise werden negiert, als ob sie nicht stattfinden würden! Doch aussitzen taugt als Strategie wenig. 

Alle Umweltanträge abgelehnt

Der Nationalrat hat heute alle Anträge für eine Verbesserung der Vorlage im Umweltbereich bachab geschickt. Immerhin hat er das Parteistellungsrecht der berechtigten Organisationen nicht eingeschränkt. Somit haben die Natur und die öffentliche Gesundheit weiterhin eine Stimme im Zulassungsprozess von potenziell gefährlichen Pestiziden.
Doch in der Agrarpolitik selbst wird Stillstand herrschen bis zur nächsten Agrarpolitik AP 2030. Dies, obschon die Wissenschaft klar aufzeigt, dass wir dadurch unsere Ernährungsgrundlage gefährden: Gehen Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität weiter zurück, wirkt sich das auch negativ auf die landwirtschaftlichen Erträge aus. 

Keine Unterstützung für den Wandel in der Branche

Dennoch lehnt es der Nationalrat ab, die Tragfähigkeit der Ökosysteme bei der Bestimmung des ökologischen Leistungsnachweis für die Direktzahlungen zu berücksichtigen. Er lehnt auch ab, die Klimaziele für die Land- und Ernährungswirtschaft im Gesetz zu verankern. Es ist nicht einleuchtend, dass alle anderen Sektoren gesetzliche Ziele haben - ausser die Landwirtschaft. Auch die EU setzt ambitionierte Klimaziele im Landwirtschaftsbereich. Damit verweigert der Nationalrat der Branche die notwendige Unterstützung für ihren Wandel hin zu einer klimafreundlichen Landwirtschaft.

Mit dieser Stagnationspolitik kommt die Schweizer Landwirtschaft in Verzug, sich den Herausforderungen unserer Zeit anzupassen und ein resilientes Ernährungssystem aufzubauen. Ihre Positionierung am Markt wird so nur geschwächt.
 

Kontakt:

  • Pro Natura: Marcel Liner, Verantwortlicher Agrarpolitik, 061 317 92 40, @email 
  • BirdLife Schweiz: Patrik Peyer, Projektleiter Landwirtschaft, 044 457 70 26, @email
  • Greenpeace Schweiz: Alexandra Gavilano, Projektleiterin Nachhaltiges Ernährungssystem, 044 447 41 38, @email
  • WWF Schweiz: Jonas Schmid, Kommunikationsbeauftragter, 079 241 60 57, @email

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Gemeinsame Medienmitteilung von WWF Schweiz, BirdLife Schweiz, Greenpeace Schweiz und Pro Natura

Headerbild © Matthias Sorg

Weizen
19.05.2023 Landwirtschaft

«Schneckenpostpolitik» gefährdet unsere Ernährungsgrundlage

Die Agrarpolitik in der Schweiz geht die drängenden Herausforderungen im Klima- und Umweltbereich in Anbetracht des wissenschaftlichen Konsenses für rasches Handeln immer noch viel zu zögerlich an. Immerhin zeigen sich erste Anzeichen für ein Umdenken.

Für Alarmismus sind Wissenschaft und Bundesbehörden nicht bekannt. Im ­Gegenteil. Sie halten sich eher zurück, wägen ab und versuchen, nicht anzuecken. Bislang. Denn die Tonalität ändert sich gerade. Insbesondere Forschungs­resultate im Zusammenhang mit der ­Biodiversitäts- und der Klimakrise ­machen inzwischen glasklar, wie rasch wir handeln sollten und wie dringlich die Probleme sind. Ein Beispiel gefällig? Am 20. März 2023 schreibt Meteo Schweiz in ihrem Blog zum neuen Synthesebericht des Weltklimarats Klartext: «Die Entscheidungen, die wir in der laufenden Dekade treffen, werden Auswirkungen für Tausende von Jahren haben.» Und der Bericht des «Scientific Expert Panels», in dem sich über 40 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen zusammengeschlossen ­haben, stellt für die Landwirtschaft klare Reduktionsziele. Umzusetzen nicht bis ­irgendeinmal, sondern bis im Jahr 2030!

Die Zukunft der Ernährung 

2015 hat sich die Schweiz verpflichtet, ihren Beitrag zum Erreichen der UNO-Ziele für nachhaltige Entwicklung («Sustainable Development Goals», SDG) bis 2030 zu leisten. Will sie das erreichen, muss sie ihr Ernährungssystem grundsätzlich verändern. Die «Ernährung» kommt bei der Umweltbelastung nämlich noch vor «Wohnen» und «Mobilität». Deshalb braucht es über die ganze Wertschöpfungskette neue Rezepte – von der Produktion bis zum Konsum. Weil unsere Ernährung viel mit Traditionen und Gewohnheiten zu tun hat, braucht es neben politischen Massnahmen auch einen gesellschaftlichen Dialog über unser individuelles Verhalten. 

Einen guten Weg, um das grosse Potenzial der Schweiz in diesem Bereich auszuschöpfen, zeigt das «wissenschaftliche Gremium Ernährungszukunft Schweiz» auf. Das breit abgestützte Panel vereint über 40 Stimmen der Wissenschaft und hat mit einem wissenschaftlichen Gesamtblick auf die Zusammenhänge im Ernährungssystem Lösungswege für ein nachhaltigeres Ernährungssystem der Schweiz ausgearbeitet.

Düngen mit Schleppschlauch Matthias Sorg
Die Schweizer Agrarpolitik blendet die drängenden Herausforderungen im Klima- und Umweltbereich aus, statt in gebotener Schnelligkeit Lösungen zu finden. (www.ernaehrungs-zukunft.ch)

Politische Mühlen mahlen langsam

Die klaren Aussagen der Wissenschaft und der Bundesverwaltung zu notwen­digen drängenden Veränderungen an ­unserer ­Lebensweise stehen im krassen Kontrast zur Langsamkeit der Politik. Hier mahlen die Mühlen weiterhin ihr gemächliches Tempo. Zum Beispiel bei der Beratung der Agrarpolitik 2022 (AP 22+). Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat in der Frühlingssession 2023 ein Mini-Paket zur zukünftigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik gutgeheissen. Nicht angegangen werden damit die drängenden Heraus­forderungen im Klima- und Umwelt­bereich. Somit wurde das Zeitfenster als Chance verpasst, die Ausrichtung der Schweizer Land- und Ernährungs­wirtschaft ökologisch wie auch gegenüber dem Markt zu stärken. Von einer Mehrheit im Parlament werden die Biodiversitäts- und Klimakrise weiterhin negiert, als ob sie nicht stattfinden würden.

Alle Umweltanträge abgelehnt

Der Nationalrat hat, wie auch der Ständerat, alle Anträge für eine Verbesserung der Vorlage AP 22+ im Umweltbereich bachab geschickt. Immerhin hat er das Parteistellungsrecht der beschwerde­berechtigten Organisationen nicht eingeschränkt, wie es ein Antrag gegen den Willen des Bundesrates forderte. Somit haben die Natur und die öffentliche ­Gesundheit neu auch eine im Land­wirtschaftsgesetz verankerte Stimme im ­Zulassungsprozess von potenziell ­gefährlichen Pestiziden. Der Nationalrat lehnte es aber ab, die Tragfähigkeit der Ökosysteme in den ökologischen ­Leistungsnachweis für die Direktzahlungen als Vorgabe aufzunehmen. Und ­Klimaziele für die Land- und Ernährungswirtschaft wollte er auch nicht im Gesetz verankern. Dies, ­obschon die Wissenschaft klar aufzeigt, dass wir durch die Klimakrise unsere ­Ernährungsgrundlage gefährden. Die ­Umwelthistorikerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin beim ­Centre for Development and Environment (CDE) der Uni Bern Bettina Scharrer sagt es in einem Interview des CDE so:

Kartoffelanbau
«Die Probleme, die wir uns im Zusammenhang mit der Klima- und Biodiversitäts­krise sowie den natürlichen Ressourcen einhandeln, nähern sich einer Grenze, wo wir mit negativen Kipppunkten rechnen müssen. Das heisst: Danach verschlechtert sich die Situation massiv und wird teils irreversibel, sodass die Ernährungssicherheit in der Schweiz und global nicht mehr gewährleistet sein wird.» - Bettina Scharrer, Mitarbeiterin beim ­Centre for Development and Environment (CDE) der Uni Bern

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Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.

Das Pro Natura Magazin nimmt Sie mit in die Natur. Es berichtet über kleine Wunder, grosse Projekte und spannende Persönlichkeiten. Es blickt hinter die Kulissen politischer Entscheide und schildert, wo, wie und warum Pro Natura für die Natur kämpft. Als Mitglied erhalten Sie das Magazin fünf mal im Jahr direkt in Ihren Briefkasten.

Ernährungs- statt Agrarpolitik

Mit dieser «Schneckenpostpolitik» kommt die Schweizer Landwirtschaft in Verzug, sich den Herausforderungen unserer Zeit anzupassen und ein resilientes ­Ernährungssystem aufzubauen. Ihre Positionierung am Markt wird geschwächt. Leidtragende dieser Politik werden zuerst die Bäuerinnen und Bauern in der Schweiz sein. Wie es schon heute keine Rolle für die Grossverteiler spielt, ob die Biokartoffel Anfang April aus Schweizer­ernte vom Vorjahr oder aus neuer Ernte des laufenden Jahres kommt, aber aus Ägypten importiert. Der Konsument merkt nicht viel, die Bäuerin aus der Schweiz aber irgendeinmal schon, wenn die ­Ausnahme zur Regel wird. 

Immerhin findet gerade ein Um­denken statt. Einig sind sich die Politik und die meisten Interessenvertreter, dass es in Zukunft eine Land- und Ernährungspolitik braucht. Lösungen müssen nicht nur im Kulturland sichtbar werden, sondern auch im Ladenregal. Der Schweizer Bauernverband weist seit Jahren mantramässig darauf hin, dass Massnahmen in der Landwirtschaft dem Klima nicht das Geringste nützen, wenn sich der Konsum nicht verändere. Wie sich jedoch der ­Konsum verändern soll, darüber schweigt sich der Interessenverband aus. Nun steht die erste Nagelprobe an. Bio-Suisse möchte mindestens 15 000 Hektaren zusätzliche Flächen unter ihr Label nehmen. Heute wird immer noch viel Biobrotgetreide importiert, in Zukunft möchte Coop ihren Anteil zu 100 Prozent aus Schweizer Produktion decken. Es liegt hier nicht nur an der Politik, Weichen zu stellen, sondern an der konkreten Ausrichtung der Pro­duzentinnen und Produzenten hin zu den Bedürfnissen des Marktes und der Kon­sumentinnen und Konsumenten. 

MARCEL LINER, Leiter Landwirtschaftspolitik bei Pro Natura.

Sömmerungsgebiet
27.06.2023 Alpen

Schafsömmerung: Pro Natura fordert Gesamtstrategie

Strukturwandel, Arbeitskräftemangel, der Wolf: Die Berglandwirtschaft steht vor grossen Herausforderungen. Um die Schafsömmerung für die Zukunft zu rüsten, ruft Pro Natura die involvierten Akteure dazu auf, gemeinsam regionale Gesamtkonzepte mit ganzheitlichen Lösungen zu erarbeiten.

Die Berglandwirtschaft wird durch die menschgemachte Klimakrise, Arbeitskräftemangel und Wolfspräsenz vor grosse Belastungsproben gestellt. Jährlich geht die Anzahl Sömmerungsbetriebe um zwei Prozent zurück, wachsen hunderte Hektaren Futterflächen ein. Vor allem Schafalpen mit weniger als 50 Tieren gehen ein, weil sie zu abgelegen sind, die Infrastruktur ungenügend ist, sich keine Betriebsnachfolge findet oder Hilfskräfte und Finanzen für den Herdenschutz fehlen. Gleichzeitig wird die Nutzung auf grösseren Betrieben intensiviert. So hat die Anzahl gesömmerter Schafe trotz Rückgangs der Betriebe in den letzten Jahren kaum abgenommen. 

Bessere Informationsgrundlagen nötig 

Auch Rinderalpen stehen vor Problemen: Sennereien werden beispielsweise wegen Wassermangels aufgegeben. «Solche Alpen würden sich teilweise für die Beweidung durch Schafe eignen, mit guten Voraussetzungen für Herdenschutz», sagt Sara Wehrli, Expertin für grosse Beutegreifer bei Pro Natura. Sowohl Alpaufgaben als auch Intensivierung verschärfen die Biodiversitätskrise: «Während aus Naturschutzsicht wertvolle Flächen auf Schafweiden trotz Sömmerungsbeiträgen verlorengehen, führt auf Rinderalpen der Einsatz von Hochleistungsrassen mit Zufütterung von Kraftfutter zu Überdüngung, der Ausbau von Zufahrtsstrassen schädigt Lebensräume und Artenvielfalt», erklärt Pro Natura Agrarexperte Marcel Liner.  

Aufgrund mangelhafter Datenlage bei Bund und Kantonen ist zudem nicht bekannt, wie gut Weideverbote in Gebieten mit empfindlichen Pflanzen umgesetzt werden. «Mit öffentlichen Geldern wird daher aktuell Beweidung auch dort unterstützt, wo sie der Artenvielfalt mehr schadet, als nützt», so Liner. Die Kantone müssten daher unbedingt bessere Informationsgrundlagen schaffen.   

Schafsömmerung neu denken 

Pro Natura würde es begrüssen, wenn sich Nutztierhaltende, Bund, Kantone und Umweltverbände zu einer ernsthaften Diskussion über die Sömmerungspraxis zusammensetzen würden. Ziel sollte es sein, prioritär zu erhaltende Alpen festzulegen und die Alpwirtschaft dort finanziell zu fördern, wo klare Vorgaben des Arten-, Biotop- oder Landschaftsschutzes festgelegt wurden. Beweidung mit Schafen hat beispielsweise nicht überall einen positiven Einfluss auf die Biodiversität. Oberhalb der Baumgrenze, wo Verbuschung von Natur aus nicht stattfindet, hat die Beweidung keine biodiversitätsförderlichen Effekte. Das betrifft rund 40 Prozent der gesamten Sömmerungsflächen der Schweiz; wo Wildtiere weiden und durch Nutztiere verdrängt oder mit Krankheiten angesteckt werden.   

In Zukunft sollte die Sömmerungspraxis ganzheitlicher angeschaut werden. Die Aufgabe einzelner Alpbetriebe darf kein Tabu sein. Dafür könnte der Bund die Tierhaltenden bei der Erstellung einzelbetrieblicher Schutzkonzepte finanziell unterstützen. «Schafsömmerung sollten wir vorrangig auf jenen Flächen und mit jenen Rassen gewährleisten, wo es aus ökologischer, landwirtschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht am meisten Sinn macht», betont Wehrli. Wo und wie genau das gemacht wird, gilt es gemeinsam festzulegen.  

Kontakt: 

  • Sara Wehrli, Projektleiterin Jagdpolitik und Grosse Beutegreifer, @email, 061 317 92 08  
  • Marcel Liner, Projektleiter Landwirtschaftspolitik, @email, 061 317 92 40 
  • Nathalie Rutz, Medienverantwortliche, @email, 079 826 69 47

 

Freizeitaktivität auf dem Fluss
11.07.2023 Gewässer

Abfischen und Belüften: ist das die Zukunft unserer Gewässer?

Mit der Klimaerhitzung werden auch unsere Gewässer immer wärmer. Zu heiss für viele Lebewesen und gleichzeitig ideal für das Wachstum vieler Algen, deren Abbauprozess den Gewässern den lebenswichtigen Sauerstoff entzieht. Mit Abfischung und künstlicher Belüftung wird teure und aufwändige Symptombekämpfung betrieben, um das Bild der vermeintlichen Naturidylle aufrecht zu erhalten. Dabei braucht es dringend Massnahmen, um die Probleme an der Wurzel zu packen.

An einem heissen Sommertag ein Sprung in einen kühlen See oder Fluss – für viele in der Schweiz der Inbegriff von Naturidylle. Doch die Idylle ist nur scheinbar natürlich. Unter der Oberfläche brodelt es.  

Was die Hitze für Wasserlebewesen bedeutet 

Letzten Sommer rückten Fischer und Behörden zu hunderten von Einsätzen aus um in aufgeheizten, teils trockenfallenden Gewässern die verbliebenen Fische abzufischen und andernorts unterzubringen. Allein im Kanton Bern waren es um die 200 Einsätze. «Steigen die Wassertemperaturen, sinkt die Löslichkeit von Gasen im Wasser, was sich auch an der Blasenbildung beim Wasserkochen beobachten lässt», erklärt Michael Casanova, Gewässerschutzexperte bei Pro Natura. «Wenn nun die Sauerstoffsättigung im Gewässer ab- und die Temperatur zunimmt, ist das für viele Arten, die auf kühles, sauerstoffreiches Wasser angewiesen sind, eine existenzielle Bedrohung. Forellen und Äschen geraten ab 20°C in Hitzestress, ab 25°C wird es überlebenskritisch und die Fische erleiden Organversagen.» 

Was das mit der Überdüngung zu tun hat 

Algen hingegen vermehren sich bei hohen Temperaturen prächtig. «Wenn in der Region zudem stark gedüngt und Gülle ausgetragen wird, führt das in erwärmten Gewässern zu einer wahren Algenpest», so Casanova. In stehenden Gewässern beginnt das Wasser dann zu faulen, wodurch noch mehr Sauerstoff aus dem Gewässer gezogen wird und das Ökosystem stirbt – so geschehen im Baldegger-, Hallwiler- und Sempachersee. «Solche klinisch toten Ökosysteme werden deshalb seit Jahrzehnten mit teuren Belüftungssystemen künstlich mit Sauerstoff versorgt und am Leben erhalten», weiss der Experte. 
In warmen Seen, wo sich unter diesen Bedingungen auch giftige Blaualgen massenhaft vermehren, müssen gar Badeverbote verhängt werden, um Menschen und Haustiere zu schützen – wie beispielsweise am Neuenburger- und Greifensee im letzten Jahr. Gewässerlebewesen aber können ihren Lebensraum nicht verlassen und sind diesen gravierenden Beeinträchtigungen weitgehend schutzlos ausgesetzt. 

Massnahmen zur Klimaanpassung

Um die Gewässerlebensräume zu erhalten, müssen Flüsse und Seen in der Schweiz bei der Anpassung an die Klimakrise und die damit einhergehende Hitze und Wasserknappheit unterstützt werden. Hierfür sind drei Dinge besonders wichtig: 

  1. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Ufer an den Gewässern naturnah und standortgerecht bepflanzt werden. Die Ufervegetation hält sowohl bei Hochwasser als auch in Trockenphasen Wasser im Boden zurück und macht das Gewässer widerstandsfähiger gegen hohe Temperaturen. Die Beschattung der Wasseroberfläche und die Wasserverdunstung über die Blätter haben eine kühlende Wirkung auf die Gewässer und sind damit das natürlichste Mittel um Gewässer vor der Überhitzung zu schützen.  
  2. Es ist wichtig, die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft drastisch zu reduzieren und die Pufferzonen rund um die Gewässer einzuhalten, um das Algenwachstum in Grenzen zu halten. 
  3. Die Restwassermengen der Wasserkraft müssen angepasst werden. Bei der Vergabe von neuen Konzessionen und der Erneuerung bestehender Nutzungsrechte muss die Restwassermenge vor allem in der heissen Jahreszeit erhöht werden. Wenn mehr Wasser fliesst, nimmt die Gesamterwärmung ab.  

Kontakt:

  • Michael Casanova, Fachexperte Gewässerschutz- und Energiepolitik, 061 317 92 29, @email  
  • Nathalie Rutz, Medienverantwortliche, 079 826 69 47, @email  
Glyphosateinsatz auf Feld
26.03.2024 Landwirtschaft

Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung: Wird die Schweiz zum Sammelbecken der Problem-Pestizide?

Der Bund will die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) auf Druck einer Parlamentsmehrheit revidieren. Warum der nun vorgelegte Entwurf gefährlich ist.
  • Dieser beinhaltet keine Abschätzung der Risiken für Mensch und Natur, was ein solches Vorhaben mit potenziell weitreichenden Auswirkungen eigentlich zwingend vorschreiben würde.
  • Statt unser Trinkwasser genügend vor langlebigen Pestizid-Rückständen zu schützen, verkennt die Vorlage zudem die Gefahr, welche von hochgiftigen Pestiziden ausgeht.

Bei einer solch tiefgreifenden Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung erwarten wir zwingend eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA), zu möglichen negativen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Trinkwasserressourcen, aber auch auf die gesamte Umwelt, wie es von den RFA Richtlinien des Bundes verlangt wird. Was sonst gang und gäbe ist, hat das BLV beim vorliegenden Entwurf verpasst. Dies muss zwingend nachgeliefert werden. Alles andere wäre verantwortungslos. Darum beantragen die Gesundheits-, Umwelt- und Trinkwasserverbände dem BLV eine Rückweisung der Vorlage und eine Neuauflage zusammen mit einer Risikofolgenabschätzung.

Gesundheits- und Umweltprüfung soll in der Schweiz abgeschafft werden

Heute muss ein Pestizid in der Schweiz eine Gesundheits- und Umweltprüfung bestehen, bevor es bewilligt werden darf. Umweltorganisationen kritisieren seit Jahren, dass namentlich die Umweltprüfung mangelhaft ist, weil etwa das Risiko für Amphibien (79% der Arten auf Roter Liste), Bestäuber-Insekten (ausser Honigbienen) oder aquatische Pilze (grundlegend für Gewässerökosystem) nicht geprüft wird. Ausserdem beklagen und belegen die öffentlichen Wasserversorgungen seit Jahren, dass die Trinkwasserressourcen ungenügend gegen langlebige Pestizidrückstände geschützt sind. So hätte eigentlich erwartet werden dürfen, dass diese Probleme mit der neuen PSMV angegangen werden. Weit gefehlt! Neu soll sogar die Gesundheits- und Umweltprüfung abgeschafft werden, indem Bewilligungs-Entscheide von EU-Staaten übernommen werden. Die Übernahme von Bewilligungen aus EU-Staaten ist eine Forderung der Agrarlobby und Agrochemie und hat eine Mehrheit im Parlament gefunden. Sie wird im Entwurf der neuen PSMV (Art. 45) „erleichterte Zulassung“ genannt und dürfte angewendet werden bei EU-Staaten, in denen “vergleichbare” agronomische, klimatische und umweltrelevante Bedingungen wie in der Schweiz herrschen. Was unter “vergleichbar” gemeint ist, wird im Verordnungsentwurf nicht präzisiert.  

Massiver Druck auf Zulassungsbehörde befürchtet

Pestizide, die intensiv und für lange Zeit gegen „Schädlinge“ wirken, töten auch am meisten Amphibien, Bestäuberinsekten oder Wasserorganismen und gefährden oft die Gesundheit der Menschen. Verkaufen lassen sich die Intensivsten aber am besten. Dies dürfte dazu führen, dass die Pestizidhändler vor allem die schädlichsten Pestizide aus EU-Länder in der Schweiz zur “erleichterten Zulassung” anmelden. Da in jedem EU-Land nur ein Teil der besonders umweltschädlichen Pestizide bewilligt ist, könnte die Schweiz mit der vereinfachten Zulassung zum Sammelbecken aller europäischen Problempestizide werden. Nur schon in den Nachbarländern der Schweiz sind derzeit 50 teils sehr problematische Wirkstoffe und hunderte von Pflanzenschutzmitteln mit Wirkstoffen zugelassen, die in der Schweiz bislang verboten sind. Die Gesundheits-, Umwelt- und Trinkwasserverbände befürchten einen massiven Druck auf die Zulassungsbehörde, solche Mittel in der Schweiz bei einer vereinfachten Zulassung zu bewilligen.

Medienkontakte:

  • Pro Natura: Marcel Liner, Leiter Landwirtschaftspolitik, Tel. 061 317 92 40, @email
  • WWF Schweiz: Jonas Schmid, Kommunikationsberater Biodiversität, Tel. 079 241 60 57, @email
  • Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU): Martin Forter, Geschäftsleiter, Tel. 061 691 55 83, @email
  • Trinkwasserverband AWBR: Roman Wiget, Tel. 079 260 74 97, @email
  • Trinkwasserverband IAWR: Wolfgang Deinlein, Tel. +49 721 599 32 02, @email
  • BirdLife Schweiz: Jonas Schälle, Projektleiter Landwirtschaft, Tel. 044 457 70 26, @email
  • Verein ohne Gift: Hans Mauerer, Jurist und Chemiker, @email  
  • Stiftung Future 3: Dominik Waser, Campaigner, Tel. 079 313 98 02, @email

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Gemeinsame Medienmitteilung der Gesundheits-, Umwelt- und Trinkwasserverbände


Lebensraum Wiese
laufende Projekte

Aktuell fördern wir mit über 250 Projekten die Natur und die Artenvielfalt in allen Regionen der Schweiz. Dies ist nur dank Spenden und Mitgliederbeiträgen möglich. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

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