Progetti
Die Landschaftsinitiative begrüsst den Entwurf der UREK-N mehrheitlich
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet zu stabilisieren. Das Stabilisierungsziel bedeutet, dass die Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzonen nicht mehr unbegrenzt steigen darf und auch die Bodenversiegelung abgesehen von gewissen Ausnahmen nicht mehr zunimmt. Damit nimmt die UREK-N eines der wichtigsten Anliegen der Landschaftsinitiative in abgeschwächter Form auf. Noch zu behandeln ist die Umsetzung, die entscheidend für die Zielerreichung sein wird.
«Gegenüber der Version des Ständerats sind die bisherigen Entscheide der Nationalratskommission – soweit bekannt – eine klare Verbesserung. Wenn die Vorschläge der Kommissionsmehrheit bis zur Schlussabstimmung Bestand haben und weitere Entscheide im Sinne des Stabilisierungsziels fallen, besteht eine echte Chance für eine effektive Verbesserung der gesetzlichen Grundlage für die Landschaft, den Kulturlandschutz, die Baukultur und die Biodiversität. Das Stabilisierungsziel würde jedoch unterlaufen, wenn mit den Minderheitsanträgen im Plenum zusätzliche Ausnahmen vom Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbauzonen in jenem Ausmass erlaubt würden, wie sie der Ständerat im Juni 2022 beschlossen hatte», sagt Elena Strozzi, Geschäftsleiterin des Trägervereins Landschaftsinitiative.
Das Stabilisierungsziel ist entscheidend für Landschaftsschutz und Biodiversität; jede Schwächung des Ziels bedeutet auch mehr Verkehr und mehr Zerschneidungseffekte, welche zum Beispiel Wildtiere bedrohen.
Stabilisierungsziel nicht durch Ausnahmeregelungen gefährden
Im Gegensatz zum Ständerat hat die UREK-N die unklare Bestimmung Art. 8c 1bis gestrichen und damit der Umnutzung von Landwirtschaftsbauten Grenzen gesetzt. In der Vernehmlassung forderte dies nur ein einziger Kanton, und die Idee widerspricht zudem diametral den Zielen der 2012 angenommenen Zweitwohnungsinitiative.
Trotz dieser Verbesserung erlaubt der Gebietsansatz, den Kantone ausserhalb des Baugebiets Spezialzonen für Nutzungen zu bewilligen, die eigentlich in reguläre Bauzonen gehören. Immerhin will die Kommission ihn zum Beispiel auf Berggebiete beschränken. Die Landschaftsinitiative fordert den Nationalrat auf, Anträgen zu zusätzlichen gesetzlichen Schlupflöchern nicht stattzugeben. Dazu gehören insbesondere Anträge, die generell die Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäuden in Wohnungen erlauben wollen.
Die Initiantinnen und Initianten der Landschaftsinitiative sind deshalb skeptisch gegenüber der knapp beschlossenen Ausnahme für Umnutzungen und Umbauten landwirtschaftlicher Gebäude in Art. 24c ohne Kompensationsvorschläge, und werden die genaue Formulierung des Artikels deshalb kritisch überprüfen.
Erfreulich ist der Entscheid bei Ersatzneubauten auf Abbruchprämien zu verzichten.
Valabler Kompromiss der UREK-N
«Das Parlament muss Landschaft, Biodiversität und Baukultur besser schützen. Der Verlust des Schweizer Kulturlands und die Verbauung durch die Hintertür müssen gestoppt werden», so Strozzi. Die Landschaftsinitiative trage diesem Ziel Rechnung. Die Initianten werden deshalb die Debatte im Nationalrat genau mitverfolgen, bevor sie über einen allfälligen Rückzug der Initiative entscheiden. «Klare Richtlinien aus der Politik sind gefragt. Der Schutz der natürlichen Ressourcen geht uns alle an und ist eine Frage der Schweizer Identität: Er ist nicht nur wichtig für die Natur, sondern auch für unser Wohlbefinden. Wir müssen jetzt reagieren, um unseren Erholungsraum auch für künftige Generationen zu bewahren», ergänzt Strozzi.
Wenn der Nationalrat den Entwurf seiner Kommission – soweit er heute bekannt ist – ohne wesentliche Abstriche übernimmt, geht dieser Kompromiss zur Erreichung der Ziele der Landschaftsinitiative in die richtige Richtung.
Kontakt:
- Pro Natura: Stella Jegher, Abteilungsleiterin Politik und Internationales, @email, 079 509 35 49
- BirdLife Schweiz: Jan Schudel, Projektleiter Politik, @email, 076 479 98 78
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, @email, 079 133 16 39
- Kampagnenverantwortliche Landschaftsinitiative: Elena Strozzi, @email, 079 555 33 79
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Gemeinsame Medienmitteilung des Trägervereins Landschaftsinitiative
Titelbild © Nicolas Wüthrich
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Der Landfrass in vier Zahlen
In der Schweiz darf nur in ganz bestimmten Zonen asphaltiert, betoniert und gemauert werden: im Baugebiet. So steht es im Bundesgesetz über die Raumplanung RPG, Art. 1: «Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird.»
Leben ausserhalb der Bauzonen
Den Boden haushälterisch nutzen, das ist in der Schweiz besonders wichtig, denn er ist rar und entsprechend wertvoll. Mehr als die Hälfte unseres Landes ist von Gewässern oder Gletschern bedeckt respektive zu felsig oder zu bewaldet, um darauf zu wohnen, zu geschäften oder Landwirtschaft zu betreiben. Die andere knappe Hälfte ist in zwei Bereiche geteilt: Der weitaus grösste Teil wird dazu genutzt, Äcker anzulegen, Schweine zu züchten oder Poulets zu mästen – sprich, es ist Kulturland, das nur unter ganz bestimmten Bedingungen und unter strengen Auflagen bebaut werden darf. Eigentlich.
Auf dem restlichen Gebiet stehen Häuser, Büros, Industriebauten, Schwimmbäder, Strassen, Brücken, Spielplätze und so weiter und bilden damit das, was gemeinhin Siedlungsgebiet genannt wird. Doch aufgepasst. Siedlungsgebiet ist nicht, wie man nach der Lektüre des Raumplanungsgesetzes annehmen könnte, deckungsgleich mit Baugebiet.
Denn – und hier kommt unsere erste Zahl ins Spiel – 37 Prozent der Siedlungsfläche in der Schweiz liegt ausserhalb der Bauzone. Das meiste sind Strassen und Wege. Doch es stehen auch – und hier kommt schon die zweite Zahl – rund 600 000 Gebäude in Nichtbaugebieten. 200 000 dienen als Wohnraum, wie viele davon in Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen, wird nicht erhoben.
Zwar sind die meisten dieser Gebäude vor 1972 erstellt worden, als die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in Kraft trat, trotzdem kommen jedes Jahr neue hinzu. Das liegt auch am Strukturwandel in der Landwirtschaft, der dazu führt, dass immer mehr Gebäude, die einmal der Agrarwirtschaft dienten, nicht mehr gebraucht werden. So werden Jahr um Jahr gegen 1500 Bauernhöfe mit all ihren Wohngebäuden, Ställen, Scheunen und Schuppen überflüssig. Überflüssig für die Landwirtschaft, doch attraktiv, um sie zu bewohnen, sei es permanent oder als Feriendomizil.
Die Kulturlandfresser
Ein Blick auf die Entwicklung bei den Siedlungsflächen zeichnet ein klares Bild: Sie sind zwischen 1985 und 2018 um einen Drittel gewachsen. Im gleichen Zeitraum haben die landwirt schaftlich genutzten Flächen um etwas mehr als einen Drittel ab genommen. Oder, um es mit unserer dritten Zahl anschaulicher zu sagen: In der Schweiz gehen pro Minute 70 Quadratmeter Kulturland verloren. In den höheren Lagen an den Wald, in den tieferen an die Siedlungen und auch die Landwirtschaft selbst knabbert mit.
Während sich die Zunahme der Wohnareale ausserhalb der Bauzonen in den letzten Jahren leicht abgeschwächt hat, hat jene der landwirtschaftlichen Gebäude stark zugenommen. In den letzten 35 Jahren gab es gar einen veritablen Bauboom ausserhalb der Bauzone. Jährlich werden dort fast 2000 Gebäude neu erstellt – auf Kosten des Kulturlandes. Werden gleichzeitig nicht mehr genutzte alte Ställe zu Ferienhäusern umgebaut statt abgerissen, ist der Schaden gleich doppelt angerichtet. Zumal diese Gebäude auch erschlossen werden müssen, was wiederum zu mehr Strassen führt, die die Landschaft weiter zerschneiden.
Darunter leiden Wildtiere besonders stark, die überregionalen Wildtierkorridore sind in sehr schlechtem Zustand, nur ein Drittel dieser wichtigen Wanderachsen ist intakt, 16 Prozent hingegen ganz unterbrochen. Hier setzt die Landschaftsinitiative an: Die bebauten Flächen ausserhalb der Bauzonen sollen insgesamt nicht mehr wachsen dürfen – denn unser Kulturland ist zu wertvoll, um es zuzubauen.
Noch ein paar Zahlen mehr
- 8 Prozent der Schweiz sind Siedlungsfläche
- 36 Prozent sind Landwirtschaftsfläche
- 30 Prozent des Landes ist bestockt (davon 90 Prozent Wald)
- 25 Prozent sind unproduktive Flächen (45 Prozent vegetationsloser Fels/Geröll; 28 Prozent unproduktive Vegetation; 17 Prozent Gewässer; 10 Prozent Gletscher/Firn)
Heute liegen 119 000 Hektaren oder 37 Prozent der Siedlungsfläche ausserhalb der Bauzone, davon sind:
- 64 000 Hektaren Verkehrsflächen; Tendenz: mässig wachsend
- 38 000 Hektaren Gebäude inkl. Umschwung; Tendenz: wachsend
- 9000 Hektaren besondere Siedlungsflächen wie Deponien; Tendenz: leicht abnehmend
- 8000 Hektaren Erholungs-/Grünanlagen; Tendenz: mässig wachsend
Der Anteil versiegelter Flächen stieg zwischen 1985 und 2018 um 40 Prozent , unter anderem wegen der Zunahme der Wohnfläche, der Fläche für Verkehrswege und des Strukturwandels in der Landwirtschaft.
BETTINA EPPER, Redaktionsleiterin Pro Natura Magazin.
-
Matthias Sorg
- Blick von den Aiguilles de Baulmes VD Richtung Moudon
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Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.
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Mehr zur LandschaftsinitiativeBauen ausserhalb der Bauzonen: Die Landschaftsinitiative begrüsst die Verbesserungen im RPG2
Der Nationalrat hat in seiner heutigen Beratung des Raumplanungsgesetzes (RPG2) das vom Ständerat eingeführte doppelte Stabilisierungsziel zu Gebäuden und Bodenversiegelung bestätigt und zudem wesentliche Verbesserungen und Klärungen in die Vorlage des Ständerats eingebracht.
Die Landschaftsinitiative begrüsst, dass mit dem Stabilisierungsziel die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen und die versiegelte Fläche endlich nicht mehr wesentlich zunehmen dürfen. Ebenso begrüsst sie die Umsetzung der Ziele über die kantonalen Richtpläne, die Weiterführung des Mehrwertausgleichs und die Einführung einer Abbruchprämie für ungenutzte Gebäude im Nichtbaugebiet.
Erfreut ist die Landschaftsinitiative besonders auch darüber, dass die vom Ständerat vorgesehene Kompetenz der Kantone für die erleichterte Umnutzung von Ställen und Scheunen in (Ferien-)Wohnungen im Nationalrat keine Mehrheit fand. Sie hätte quasi neue Bauzonen ausserhalb des Baugebiets ermöglicht und damit dem Stabilisierungsziel diametral widersprochen. Dasselbe gilt für eine neue Ausnahme für angebaute Ökonomiegebäude, welche in der Kommission noch eine hauchdünne Mehrheit gefunden hatte, nun aber deutlich abgelehnt wurde: Bauernhäuser mit Annexgebäuden sollen auch weiterhin nur moderat für Wohnzwecke umgenutzt werden können.
Zu bedauern ist aus Sicht der Landschaftsinitiative, dass mit einer Stimme Unterschied ein Antrag von Nationalrat Regazzi durchkam, welcher im Umgang mit schützenswerten Bauten zu Unsicherheiten führt.
Der Ständerat muss nun auf die meistens sehr klaren Entscheide des Nationalrats reagieren, die übrigens im Grossen und Ganzen der Mehrheit der Ständeratskommission entsprechen.
Informationen und Bildmaterial
Die Landschaftsinitiative hat heute mit einer kurzen Performance und den neuen Fahnen der Initiative auf dem Bundesplatz Präsenz gezeigt. Sie finden das Video unserer Performance sowie Bildmaterial und weitere Informationen auf unserer Website: Performance und Bildmaterial
Kontakt:
- Pro Natura: Urs Leugger-Eggimann, Geschäftsleiter, Präsident Trägerverein, @email, 079 509 35 49
- Landschaftsinitiative: Elena Strozzi,Geschäftsleiterin, @email, 079 555 33 79
- BirdLife Schweiz: Jan Schudel, Projektleiter Politik, 076 479 98 78
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, 079 133 16 39
- Schweizer Heimatschutz: Patrick Schoeck, Leiter Baukultur, 079 758 50 60
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Medienmitteilung des Trägervereins «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur»
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Website der LandschaftsinitiativeRückzug der Landschaftsinitiative: Initiativkomitee setzt auf eine strenge Umsetzung des Raumplanungsgesetzes (RPG2)
Das Initiativkomitee hat das vom Parlament Ende September verabschiedete revidierte Raumplanungsgesetz (RPG2) als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative eingehend geprüft und sich mit grosser Mehrheit für den bedingten Rückzug der Initiative entschieden.
Positiver Einfluss der Initiative
Die Landschaftsinitiative wurde 2019 lanciert und 2020 eingereicht, nachdem sich zwischen 2014 und 2019 alle Vorschläge zur Revision des Raumplanungsgesetzes als untauglich erwiesen hatten und in Sackgassen endeten. Die Initiative will das uferlose Bauen im Nichtbaugebiet stoppen. Die Vorschläge der Landschaftsinitiative haben verhindert, dass das Parlament das Gesetz für das Bauen ausserhalb der Bauzone ohne Qualitätskriterien und griffige Mengenbegrenzung weiter öffnet.
Wesentliche Punkte der Initiative aufgenommen
Die Landschaftsinitiative hat eine erste Analyse durchgeführt, wie weit das RPG2 den Forderungen der Initiative entspricht und wie es im Vergleich zum heute geltenden Recht wirken wird.
Das RPG2 übernimmt das zentrale Anliegen der Initiative: ein Stabilisierungsziel für die Anzahl der Bauten im Nichtbaugebiet und zusätzlich für die Bodenversiegelung in der Landwirtschaftszone (sofern nicht landwirtschaftlich oder touristisch bedingt). Die Umsetzung dieser Ziele ist analog zum RPG1 geregelt, also wie in der Bauzone.
Die neu verankerten kantonalen Sonderzonen stellen zwar eigentliche "black boxes" dar, da ihre Auswirkungen auf die Landschaft stark von den Richtlinien des Bundes abhängig sein werden. Die Hürden für die Einführung solcher Zonen sind allerdings hoch, und es gelten erstmals Qualitätskriterien im Sinne der Verbesserung der "Gesamtsituation". Diese beinhaltet neben der Aufwertung der Siedlungsstruktur, Kulturland und Landschaft erstmals auch Biodiversität und Baukultur als Kriterien für die Richt- und Nutzungsplanung.
Ebenfalls wesentlich ist der Zeitfaktor: Das Gesetz kann deutlich schneller umgesetzt werden als eine Verfassungsinitiative mit anschliessendem Gesetzgebungsprozess.
Aktive Begleitung der Umsetzung
Das RPG2 enthält auch kritische Punkte, deren Auswirkungen stark vom Umsetzungsprozess abhängen. Dies betrifft insbesondere die erwähnten Sonderzonen, dort vor allem mehr Möglichkeiten, ehemalige landwirtschaftliche Gebäude als Wohnungen umzunutzen sowie die Erlaubnis, ältere Hotels und Gastbetriebe ausserhalb der Bauzonen zu ersetzen und zu vergrössern.
Die Anwendung dieser Bestimmungen wird entscheiden, wie das ausufernde Bauen im Nichtbaugebiet begrenzt werden kann. Deshalb beendet die Trägerschaft der Landschaftsinitiative ihre Arbeit mit dem Rückzug keineswegs, sondern organisiert sich neu, um die Umsetzung des RPG2 kritisch zu begleiten und nötigenfalls auch politisch wieder aktiv zu werden.
Kontakt
- Trägerverein Landschaftsinitiative und Pro Natura: Urs Leugger-Eggimann, Zentralsekretär, Präsident Trägerverein, Tel. 079 509 35 49
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39
- Geschäftsleiterin Landschaftsinitiative: Elena Strozzi, Tel. 079 555 33 79
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Gemeinsame Medienmitteilung des Trägervereins der Landschaftsinitiative
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Website der LandschaftsinitiativeZitate
«Wir haben die Landschaftsinitiative 2019 aus der Besorgnis heraus lanciert, dass die Revision des Raumplanungsgesetzes noch mehr Ausnahmen schaffen würde, um Bauen in der freien Landschaft zu ermöglichen. Wir wollten das entscheidende Erfolgsprinzip der Schweizer Raumplanung retten, dass Bau- und Nichtbaugebiet zu trennen sind. Mit viel Überzeugungsarbeit hat die Landschaftsinitiative erreicht, dass nun auch im Parlament unbestritten war, das Bauen im Nichtbaugebiet insgesamt zu begrenzen. Es ist uns bewusst, dass wir die Umsetzung mit voller Aufmerksamkeit mitverfolgen müssen, um zu gewährleisten, dass das Gesetz wirklich im Interesse von Natur und Landschaft ausgelegt wird.»
«Mit der Landschaftsinitiative haben wir erreicht, dass ein Parlament, das für Anliegen des Naturschutzes und der Biodiversität wenig Gehör hatte, einen Gegenentwurf erarbeitet hat. Das einstimmige Votum für das RPG2 zeigt, dass es dies ein Kompromiss aller Kräfte ist – aber es zeigt auch die Fähigkeit der Politik, sich auf gemeinsame Punkte zu einigen. Das Gesetz ist nicht perfekt, aber es weist für uns positive Punkte auf wie z.B. das Stabilisierungsziel. Es ist ein Erfolg, der viel Engagement und Kreativität erfordert hat. In diesem Geist muss auch die Umsetzung durch die Verwaltung erfolgen: Die nun im Gesetz verankerten Inhalte der Initiative müssen auch nach deren Rückzug Beachtung finden.»
«Viele Menschen sind naturverbunden. Und doch fehlt das Bewusstsein in der breiten Bevölkerung, wie kritisch die Lage für die Biodiversität in unserem Land ist. Umso wichtiger ist es, dass die Aufwertung der “Biodiversität” nun endlich auch im Raumplanungsgesetz als Bedingung aufgenommen wird, um künftige Ausnahmen beim Bauen ausserhalb der Bauzone zu beurteilen. Damit sollen unsere freien Landschaften vor weiterer Zersiedelung und Zerschneidung verschont werden. Der Zustand der Landschaft als Lebensraum ist entscheidend für das weitere Schicksal der Biodiversität, unserer Lebensgrundlage.»
«Der Schweizer Heimatschutz hat sich mit der Landschaftsinitiative stark engagiert, um den Wert des kulturellen Erbes in unserer Landschaft anzuerkennen und zu schützen. Es ist sehr wichtig, dass Baukultur nun erstmals als Qualitätskriterium im Raumplanungsgesetz figuriert. Wir werden auch jene Teile des RPG2 genau überwachen, die uns Sorge bereiten – etwa die Gefahr der vermehrten Umnutzung von Ställen zu Ferienhäusern. Das RPG2 darf auch nicht dazu führen, dass erhaltenswerte, für das Landschaftsbild charakteristische kleinere Bauten abgerissen werden, um Neubauten zu rechtfertigen.»
«Nach fast zehn Jahren Diskussion haben wir endlich erreicht, dass Bauen ausserhalb der Bauzone zwar nicht gestoppt, aber doch deutlich begrenzt wird. Ganz wesentlich ist, dass das RPG2 bei den vielen Ausnahmen - insbesondere für landwirtschaftliche und touristische Bauten - einige wichtige Mechanismen der Landschaftsinitiative übernimmt: Neue Sonderzonen, Umbauten und Neubauten ausserhalb des eigentlichen Baugebiets müssen zu einer «Verbesserung der Gesamtsituation» führen.
So sind etwa neue oder vergrösserte Bauten in einer bereits gut erschlossenen Zone denkbar, wenn dafür frühere, nicht erhaltenswerte Gewerbehallen entfernt werden. Oder ein Wiederaufbau zerfallender Maiensässe wäre möglich, wenn damit denkmalschützerisch gute Lösungen und eine verbesserte Landschaftspflege einhergehen. Wir werden in jedem Fall darauf achten, dass die Aufwertungsmassnahmen für Siedlungsstruktur, Landschaft, Biodiversität und Baukultur auch wirklich umgesetzt werden.»
«In den fünf Jahren seit der Lancierung der Landschaftsinitiative haben wir regelmässig Rückmeldungen von Personen erhalten, die den Verlust von Natur und Landschaft durch die Verbetonierung unserer Böden bedauerten. Die Sorge um die Erhaltung einer intakten Landschaft ist in der Bevölkerung sehr präsent. Sie hat dies in früheren Volksabstimmungen, Aktionen und als Mitglieder unserer Organisationen immer wieder bekräftigt. Der Geist der Landschaftsinitiative wird auch nach ihrem Rückzug weiterleben; wir werden in diesem Sinne weiter für einen respektvollen Umgang mit unseren Landschaften eintreten.»
Die 2020 eingereichte Landschaftsinitiative will unsere Landschaften und fruchtbaren Böden gegen das überbordende Bauen ausserhalb der Bauzonen schützen. Trägerorganisationen der Initiative sind Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, BirdLife Schweiz, der Schweizer Heimatschutz, der VCS und Casafair.
In der Schweiz machen die Bauten im Nichtbaugebiet fast 40% der total bebauten Fläche aus. In den letzten vier Jahren kamen 23’000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazu.
Das teilrevidierte Raumplanungsgesetz dient als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative. Das Parlament hat das RPG2 am 29. September 2023 einstimmig verabschiedet.
Der Nationalrat behandelt die Landschaftsinitiative in der Dezembersession. Dies ist aus formellen Gründen nötig, auch wenn die Initiative bereits bedingt zurückgezogen ist: Im Fall einer unwahrscheinlichen, aber theoretisch noch möglichen Ablehnung des RPG2 in einer Referendumsabstimmung käme die Initiative trotzdem an die Urne.
Unter unseren Füssen wimmelt es von Leben!
In einer Handvoll humusreicher Erde wuseln etwa zehn Milliarden Organismen. Das Leben auf der Welt hängt von der verborgenen Vielfalt dieser Bodenorganismen ab: Was wir essen, trinken, einatmen, der grösste Teil der Rohstoffe unserer Kleidung, das alles wandert immer wieder durch den Boden und seine Lebewesen.
Die Böden – komplexe Ökosysteme
Auf der Oberfläche der Erdkugel bilden die Böden diese einzigartige dünne Schicht, in der Geosphäre, Hydrosphäre, Atmosphäre und Biosphäre in Wechselwirkung treten. Sie formen zeitlich und räumlich komplexe Ökosysteme in Abhängigkeit von Klima, Ausgangsgestein, Wasserhaushalt, Topografie und biologischer Aktivität. Die Entstehung eines Bodens dauert Tausende von Jahren und ist nie abgeschlossen. Man geht davon aus, dass die durchschnittliche Bodenbildungsrate 0,1 Millimeter pro Jahr beträgt. Gesunde Böden beherbergen unzählige Lebewesen – Tiere, Pflanzen, Pilze, Mikroorganismen – und sind der Ort, wo grundlegende Prozesse wie der Nährstoffkreislauf stattfinden. In einem Gramm Erde leben 2000 bis 18’000 verschiedene Arten, die sich hauptsächlich von den organischen Substanzen im Boden ernähren.
Bakterien, Pilze, Einzeller und Co.
In den Böden herrschen sehr unterschiedliche Lebensbedingungen. Die meisten Organismen befinden sich in den obersten Zentimetern des Erdreichs, in der Humusschicht, die aus organischem Material von toten Lebewesen, Pflanzenstreu und Ausscheidungen von Wurzeln, Pilzen und Mikroorganismen besteht. Die grösste Artenvielfalt weisen die Bakterien und andere mikroskopisch kleine Einzeller auf. Es gibt aber noch unzählige weitere Organismen, die von blossem Auge oft nicht zu erkennen sind: Amöben, verschiedene Nematoden, Bärtierchen, Regenwürmer und, näher an der Oberfläche, kleine Weisswürmer, Tausendfüsser, Asseln, Springschwänze, Insektenlarven sowie Schnecken, die grosse Mengen an Pflanzenstreu fressen. Und nicht zu vergessen: Maulwürfe und Ameisen, die zur Strukturierung und Belüftung des Bodens beitragen, oder Wildschweine, die auf der Suche nach Nahrung den Boden durchwühlen. Während die weltweite Artenvielfalt der Pflanzen zu mehr als 80 Prozent bekannt ist, hat die Wissenschaft bis heute nur knapp 5 Prozent der Nematoden-, Pilz- und Bakterienarten beschrieben.
Ein Kuhfladen …
Stellen wir uns einen frischen Kuhfladen vor. Nach einigen Wochen oder Monaten ist er verschwunden. Was ist aus ihm geworden? Eine Heerschar spezialisierter Lebewesen, die sich je nach Zersetzungs- und Austrocknungsgrad des Kuhfladens ablösen, hat den grössten Teil davon in den Boden eingearbeitet. Auf die Schnecken und die Fliegenlarven, die den Abbauprozess beginnen, folgen weitere Zweiflügler, die ihre Eier ablegen. Dann kommen dungfressende Käfer und kleine Kompostwürmer. Wenn der Kuhfladen schon stark zersetzt ist, übernehmen die Regenwürmer die Aufgabe, ihn vollends in den Boden einzuarbeiten. Während des gesamten Ablaufs stellen sich zahlreiche Jäger ein, um Beute zu machen: Kurzflügelkäfer, Vögel, Raubmilben, Pseudoskorpione, Tausendfüsser. Auch Pilze und Bakterien sind von Beginn weg am Abbau des Kuhfladens beteiligt. Genau der gleiche Prozess läuft ab, wenn ein Blatt, ein Baumstamm, ein Kadaver oder andere abgestorbene organische Materialien zersetzt werden.
Ohne die Fauna und die Mikroorganismen im Boden würden sich überall tote Tiere, Kot und Pflanzenreste anhäufen. Die Oberfläche der Erde wäre meterhoch mit Totholz, Kadavern und Exkrementen bedeckt.
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Matthias Sorg
Die Landwirtschaft braucht gesunde Böden
Ein ertragsfähiger, gesunder Boden zeichnet sich durch eine grosse Vielfalt an Lebewesen aus. Wenn diese Organismen in ausreichender Menge vorhanden sind, können sie Ackerböden auflockern, die durch das wiederholte Befahren mit schweren Maschinen grossen Belastungen ausgesetzt sind. Ist der Boden zu stark verdichtet, drohen die Pflanzenwurzeln zu ersticken. Die intensive mechanische Bodenbearbeitung, der Eintrag grosser Mengen an Mineraldünger und Pestiziden und der fortlaufende Verlust an organischer Substanz in den Ackerböden lösen dramatische Veränderungen aus. Sie bringen viele Lebewesen zum Verschwinden, mit irreparablen Folgen für die Bodenfruchtbarkeit. Studien belegen, dass die biologischen Anbaumethoden sowie die Konservierende Landwirtschaft mit reduzierter Bodenbearbeitung und die Regenerative Landwirtschaft mit Dauerbegrünung weniger zerstörerisch für das Bodenleben sind.
Die Biodiversitätskrise betrifft auch den Boden
Die Vielfalt des Bodenlebens steht unter Druck. Jede Sekunde wird in der Schweiz mehr als ein Quadratmeter fruchtbarer Boden zerstört, und das schon seit Jahrzehnten. Böden sind keine erneuerbare Ressource. Sie können innerhalb weniger Sekunden geschädigt werden, die Regeneration hingegen dauert Dutzende oder gar Hunderte von Jahren. Trotzdem werden die Bodenbiodiversität und die damit verbundenen Ökosystemfunktionen meistens vernachlässigt, wenn es darum geht, den Biodiversitätszustand zu bewerten.
Natürlich kann man nur schützen, was man kennt: In der Schweiz gibt es nicht einmal eine nationale Bodenkarte, geschweige denn eine Bewertung des Gefährdungszustands der Bodenlebewesen.
Wenn Sie also das nächste Mal einen Regenwurm oder eine Schnecke auf einem befestigten Weg sehen, dann machen Sie es doch wie ich: Heben Sie das Tier vorsichtig auf und tragen Sie es an einen sicheren Ort. Wer die Biodiversität im Boden fördert, fördert die Gesundheit des Bodens und damit die Gesundheit und das Wohlergehen von uns Menschen.
Der Biologe René Amstutz ist Bodenspezialist. Er leitet bei Pro Natura die Abteilung Biotope und Arten.
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Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin Spezial publiziert.
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Die Verordnung muss die Raumplanungsziele umsetzen: Bauen im Nichtbaugebiet stoppen
Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Raumplanungsverordnung (RPV) eröffnet: diese betrifft die 2. Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) zum Thema Bauen ausserhalb der Bauzone. Bis am 9. Oktober 2024 werden auch die Trägerorganisationen der Landschaftsinitiative dazu Stellung nehmen. Die Landschaftsinitiative wurde zurückzogen, da das RPG2 die Einhaltung ihrer wichtigsten Grundsätze zum Schutz der Landschaft vor weiterer Zersiedelung enthält.
Entscheidend wird aber die Detailregelung der zahlreichen Ausnahmen im Gesetz sein, welche die Zielerreichung gefährden können. Drei Punkte fordern ein besonderes Augenmerk:
- Oberstes Ziel auch der Verordnung muss die Einhaltung des Trennungsprinzips des RPG sein: Bauen gehört grundsätzlich in die Bauzonen, nicht ins Nichtbaugebiet.
- Das RPG2 bezweckt, die Anzahl der Bauten ausserhalb der Bauzone und der versiegelten Bodenfläche zu stabilisieren. Die Verordnung muss regeln, wie diese möglichst auf dem heutigen Stand zu halten sind.
- Das Gesetz enthält zahlreiche Ausnahmen, etwa für ehemalige Landwirtschaftsbauten und alte Gastbetriebe sowie für Spezialzonen, in denen Kantone mit Kompensations- und Aufwertungsregeln Bauten im Nichtbaugebiet zulassen könnten. Die Verordnung muss dabei einen weiteren Wildwuchs an Bauten samt Zufahrten und weiteren Infrastrukturen verhindern.
Der Trägerverein der Landschaftsinitiative wird zu diesen und weiteren heiklen Punkten der Verordnung Stellung nehmen. Die beteiligten Organisationen (Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, BirdLife Schweiz, der Schweizer Heimatschutz, der VCS, Casafair sowie weitere Partnerverbände) prüfen die Verordnung ebenfalls genau, um sicherzustellen, dass die Raumplanung die Gesamtsituation für Natur, Landschaft, Biodiversität und Klima sowie Siedlungsstruktur und Baukultur verbessert.
Kontakt:
- Koordinatorin «Landschaftsinitiative – wie weiter - Umsetzung RPG2»: Elena Strozzi, Pro Natura, @email, Tel. 079 555 33 79
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39
In der Schweiz machen Bauten im Nichtbaugebiet fast 40% der total bebauten Fläche aus. In den letzten vier Jahren kamen 23’000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazu. Die Landschaftsinitiative wurde 2020 eingereicht mit dem Ziel, Landschaft und fruchtbare Böden gegen das überbordende Bauen ausserhalb der Bauzonen zu schützen. Das RPG2 diente als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative. Es wurde am 29. September 2023 einstimmig verabschiedet. Die Landschaftsinitiative wurde dann bedingt zurückgezogen.
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Gemeinsame Medienmitteilung der Allianz der ehemaligen Landschaftsinitiative
Bauen ausserhalb der Bauzone: strenge Umsetzung des Stabilisierungsziels notwendig
Am 9. Oktober läuft die Vernehmlassungsfrist zur Raumplanungsverordnung (RPV) ab, welche die Umsetzung der 2. Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) zum Thema Bauen ausserhalb der Bauzone regelt.
In ihren Stellungnahmen erinnern die Trägerorganisationen der Landschaftsinitiative daran, dass sie den Rückzug der Initiative als Kompromiss akzeptiert hatten, da das im September 2023 verabschiedete RPG 2 ihre Grundsätze zum Schutz der Landschaft vor weiterer Zersiedelung in Form von Stabilisierungszielen enthält. Deshalb verlangen sie eine strikte Einhaltung des verfassungsmässigen Trennungsgrundsatzes zwischen Bauzone und Nichtbauzone.
Das Gesetz verlangt, die Anzahl der Bauten ausserhalb der Bauzone und die versiegelte Bodenfläche zu stabilisieren. Der Verordnungsentwurf sieht dafür eine mögliche Zunahme von 1% der Zahl der Gebäude und der versiegelten Fläche vor. Dies würde bedeuten, dass ausserhalb der Bauzone noch während Jahren Tausende neuer Bauten erstellt werden, ohne dass Kompensationsmassnahmen greifen. Die Organisationen verlangen daher eine klare Beschränkung auf maximal 0.5 Prozent.
Sie fordern zudem, dass die Verordnung die Umnutzung und den Ausbau von Restaurants und Hotels ausserhalb der Bauzone strenger begrenzt und klare Regeln für die Erschliessung einführt, um das Trennungsgebot einhalten zu können.
Der Verordnungsentwurf bemüht sich, die schwierige Umsetzung des Gesetzes und seiner zahlreichen Ausnahmen mit pragmatischen Lösungen zu regeln. Es bleiben aber viele offene Fragen, etwa bei der Ausgestaltung und Finanzierung der Abbruchprämien sowie der Umsetzung in den Kantonen.
Die Trägerorganisationen der Landschaftsinitiative und ihre Partnerverbände nehmen zu diesen und anderen heiklen Punkten der Verordnung Stellung. Sie wollen damit einen weiteren Wildwuchs an Bauten ausserhalb der Bauzonen verhindern und sicherstellen, dass die Raumplanung die Gesamtsituation für Natur, Landschaft, Biodiversität und Klima sowie Siedlungsstruktur und Baukultur verbessert.
Weitere Informationen:
Kontakte:
- Koordinatorin «Landschaftsinitiative – wie weiter - Umsetzung RPG2»: Elena Strozzi, Pro Natura, Tel. 079 555 33 79, @emailh
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39
In der Schweiz machen Bauten im Nichtbaugebiet fast 40% der total bebauten Fläche aus. In den letzten vier Jahren kamen 23’000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazu. Die Landschaftsinitiative wurde 2020 eingereicht mit dem Ziel, Landschaft und fruchtbare Böden gegen das überbordende Bauen ausserhalb der Bauzonen zu schützen. Das RPG2 diente als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative. Es wurde am 29. September 2023 einstimmig verabschiedet. Die Landschaftsinitiative wurde dann bedingt zurückgezogen.
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Stellungnahme der Landschaftsinitiative zur…Beurteilung RPG 2«Der Geist der Landschaftsinitiative lebt weiter»
Pro Natura Magazin: Könnten Sie uns die Ziele der Landschaftsinitiative in Erinnerung rufen?
Elena Strozzi: Das Ziel war, dem Bauboom im Nichtbaugebiet einen Riegel zu schieben. Nachdem zwischen 2014 und 2019 bereits mehrere Anläufe für die zweite Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes misslungen waren, wollte Pro Natura zusammen mit anderen Organisationen aufzeigen, wie der Zersiedelung Einhalt geboten werden kann. 2019 wurde die Landschaftsinitiative lanciert und 2020 eingereicht.
Ende September hat das Initiativkomitee den bedingten Rückzug der Initiative beschlossen. Warum?
Das Initiativkomitee hat die Revision des Raumplanungsgesetzes, die vom Parlament Ende September einstimmig angenommen wurde, genau mitverfolgt. Die Initiative hat die parlamentarischen Debatten stark geprägt, und mit dem neuen Stabilisierungsziel nimmt das Gesetz nun eine ihrer zentralen Forderungen auf. Dies ist ein Grund, warum sich das Initiativkomitee nach gründlicher Beurteilung aller Aspekte des neuen Gesetzes – auch der negativen – für einen Rückzug ausgesprochen hat.
Was bedeutet «bedingter Rückzug»?
Die Bedingung besteht darin, dass das RPG2 auch tatsächlich in Kraft tritt. Dies ist dann der Fall, wenn kein Referendum dagegen ergriffen wird – was nicht wahrscheinlich ist. Ende Januar, Anfang Februar wissen wir mehr.
Haben Sie mit einem Gegenvorschlag gerechnet?
Eine Volksinitiative verfolgt stets mehrere Ziele, unter anderem die Ausarbeitung eines guten Gegenvorschlags. Ein indirekter Gegenvorschlag bedeutet, dass die Gesetzesänderungen schneller in Kraft treten, als wenn dazu eine Verfassungsänderung erforderlich ist. Wir haben immer klar kommuniziert, dass wir die Initiative bei einem ausreichend guten Gegenvorschlag gegebenenfalls zurückziehen.
Die Gretchenfrage: Ist Pro Natura zufrieden mit dem Gegenvorschlag?
Insgesamt ja. Dank des Drucks durch die Initiative hat das Parlament eines der Hauptziele der Initiative im Raumplanungsgesetz festgeschrieben: das Stabilisierungsziel für die Anzahl Bauten im Nichtbaugebiet. Ebenfalls stabilisiert werden soll die Bodenversiegelung. Wir mussten uns zwar von einigen unserer Forderungen verabschieden, namentlich von der Begrenzung der im Gesetz vorgesehenen zahlreichen Ausnahmen. Wir werden jedoch bei der Umsetzung des Gesetzes genau hinschauen, ob die Zonenordnung auch wirklich eingehalten und die Bodennutzung ausserhalb der Bauzone auch wirklich zurückhaltend gehandhabt wird.
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ELENA STROZZI betreut bei Pro Natura das Dossier Raumplanung und ist zuständig für die Landschaftsinitiative.
Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.
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Die Anzahl der Gebäude ausserhalb der Bauzone soll sich nicht erhöhen. Mit diesem Stabilisierungsziel greift das Gesetz eine zentrale Forderung der Initiative auf.
Was wurde sonst noch erreicht?
Die Kantone sind ab jetzt auch verpflichtet, die Stabilisierungsziele in ihre Richtpläne aufzunehmen und festzulegen, wie sie die Ziele erreichen wollen. Dazu haben sie fünf Jahre Zeit. Für den Fall, dass die Ziele nicht erreicht oder nicht eingehalten werden, sind Sanktionen vorgesehen.
Diese Punkte sind neu.
Manche Raumplanungsexperten, vor allem Juristen, kritisieren den Rückzug. Können Sie das nachvollziehen?
Im gegenwärtigen politischen Umfeld haben wir das erreicht, was realistischerweise möglich war. Aber ein Kompromiss bleibt ein Kompromiss. Und alle müssen sich darin wiederfinden. Uns ist klar, dass dieser Ansatz auch Grenzen hat. Aber in der Politik muss man manchmal Konzessionen machen, und in diesem Sinne haben wir uns für den Rückzug entschieden. Dabei gilt es auch zu bedenken, dass man bei einer Volksabstimmung nie weiss, wie gut die Chancen für ein Ja wirklich stehen. Klar ist: Hätten wir die Initiative zur Abstimmung gebracht, hätte es in jedem Fall länger gedauert, bis ein neues Raumplanungsgesetz in Kraft getreten wäre.
Kommen wir noch einmal auf den Gegenvorschlag zurück, der mit den «Sonderzonen» ein neues kontroverses Element enthält. Worum geht es da?
Die Sonderzonen, die die Kantone bestimmen dürfen, erweitern die Möglichkeiten, in der Nichtbauzone neue Gebäude zu errichten errichten und ehemalige Landwirtschaftsgebäude in Wohnbauten umzunutzen. Sie sind tatsächlich eine Blackbox – die Auswirkungen auf die Landschaft werden von der Umsetzung abhängen. Wir konnten aber erreichen, dass die Kantone solche Gebiete nur ausscheiden dürfen, wenn Biodiversität, Baukultur und Landschaft ebenfalls davon profitieren.
Mussten Sie in diesem Punkt am meisten nachgeben?
Jein. Die Sonderzonen müssen in den kantonalen Richtplänen aufgeführt werden, und es gibt sehr präzise Kriterien dafür. Das ist in unserem Sinn. Und immerhin taucht der Begriff Biodiver sität nun zum ersten Mal überhaupt im Raumplanungsgesetz auf! Überhaupt nicht in unserem Sinn ist es hingegen, dass nun bestehende Hotels und Restaurants ausserhalb der Bauzone ersetzt und vergrössert werden dürfen.
Wollten Sie auch zeigen, dass die Natur- und Landschaftsschutzorganisationen nicht einfach nur verhindern wollen?
Nein, ich denke nicht, dass solche Überlegungen eine Rolle gespielt haben. Wir haben den parlamentarischen Prozess auf konstruktive Art begleitet. Aber umso besser, wenn man uns als Akteure wahrnimmt, mit denen sich reden lässt.
Wie werden Sie sich im weiteren Verlauf dieses Prozesses einbringen, insbesondere in Bezug auf die Verordnung, die das Bundesamt für Raumentwicklung umsetzen muss?
Es ist klar, dass unsere Arbeit mit dem Rückzug der Initiative nicht abgeschlossen ist. Im Gegenteil. Trägerschaft und Partner der Initiative werden sich neu organisieren, um die Umsetzung des RPG2 kritisch zu begleiten und nötigenfalls auch politisch wieder aktiv zu werden.
FLORENCE KUPFERSCHMID-ENDERLIN, redaktionelle Leiterin französischsprachige Ausgabe Pro Natura Magazin
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Landschaftsinitiative: Formeller Rückzug und tatkräftige Weiterarbeit
Das Initiativkomitee hatte im Oktober 2023 beschlossen, die Landschaftsinitiative unter der Bedingung zurückzuziehen, dass das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG 2) angenommen wird. Am heutigen 15. Februar ist die Referendumsfrist des RPG 2 ungenutzt abgelaufen und der Rückzug der Initiative ist damit ebenfalls definitiv. Wann das am 29. September 2023 vom Parlament angenommene RPG 2 in Kraft tritt, bestimmt der Bundesrat.
Stabilisierungsziel als Hauptgewinn
Die 2020 eingereichte Initiative vermochte während des langen parlamentarischen Prozesses zahlreiche Bestimmungen zu beeinflussen. Insbesondere fand das übergeordnete Anliegen der Initiative, nämlich dem uferlosen Bauen ausserhalb der Bauzonen klare gesetzliche Grenzen zu setzen, Eingang ins revidierte Raumplanungsgesetz: Neu werden darin die Stabilisierung der Anzahl Gebäude im Nichtbaugebiet sowie die Stabilisierung der Bodenversiegelung in der ganzjährig bewirtschafteten Landwirtschaftszone als klare Ziele statuiert. Nur gut begründete Ausnahmen bleiben möglich.
Entscheidend ist nun allerdings, in welcher Art und Weise der Bund, vor allem aber die Kantone, die im Gesetz vorgesehenen Instrumente und Massnahmen anwenden. Die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes und der beiden Stabilisierungsziele ist dabei die zwingende Vorgabe.
Umsetzung unter genauer Beobachtung
Die Träger- und Partnerorganisationen der Landschaftsinitiative werden nun genau beobachten, wie die Kantone ihre Richtpläne innerhalb der gesetzten Frist von 5 Jahren mittels eines «Gesamtkonzepts» an die neuen Ziele anzupassen gedenken. Die Anforderungen daran müssen hoch sein. Ein besonderes Augenmerk werden die Verbände auf die Handhabung der neuen Möglichkeit richten, ausserhalb der Bauzonen so genannte «Sonderzonen» – also eigentlich: Bauzonen im Nichtbaugebiet – einzuführen. Die im Gesetz festgehaltenen Rahmenbedingungen zugunsten von Landschaft, Biodiversität, Siedlungsstruktur und Baukultur müssen unbedingt eingehalten werden. Auch Massnahmen wie Abbruchprämien für nicht mehr gebrauchte Gebäude, Umnutzungen alter Landwirtschaftsgebäude und Umbauten alter Hotels und Restaurants ausserhalb der Bauzonen sind im Sinne der Stabilisierungsziele und des Trennungsgrundsatzes anzuwenden.
Weiterarbeit zugunsten von Landschaft und Baukultur
Als erste Etappe wird nun die Vernehmlassung der revidierten Raumplanungsverordnung erwartet, dann die Umsetzung des RPGII in den Richtplänen der Kantone. Die Träger- und Partnerorganisationen organisieren sich gemeinsam, um die Weiterarbeit im Bereich von Raumplanung, Landschaftsschutz und Baukultur im Sinn und Geist der Landschaftsinitiative fortzusetzen.
Kontakt:
- Trägerverein Landschaftsinitiative und Pro Natura: Urs Leugger-Eggimann, Zentralsekretär, Präsident Trägerverein, Tel. 079 509 35 49
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39
- Geschäftsleiterin Landschaftsinitiative: Elena Strozzi, Tel. 079 555 33 79
Ulteriori informazioni
Info
Gemeinsame Medienmitteilung des Trägervereins der Landschaftsinitiative