Progetti

Uno dei quattro pilastri di Pro Natura è la protezione attiva dei biotopi e delle specie.
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Ein Dorf im alpinen Raum © Matthias Sorg
15.10.2025 Raumplanung

Der Bundesrat torpediert das Raumplanungsgesetz

Der Bundesrat will auf dem Verordnungsweg das Bauen ausserhalb der Bauzonen weiter ankurbeln, statt es – wie mit dem revidierten Raumplanungsgesetz (RPG2) angestrebt – zu bremsen. Die Trägerorganisationen der zurückgezogenen Landschaftsinitiative sind besorgt über diese unnötigen Lockerungen. Sie rufen die Kantone auf, bei der Umsetzung des RPG2 zu Landschaft, Biodiversität und baukulturellem Erbe besser Sorge zu tragen.

Der Bundesrat hat am 15. Oktober die revidierte Raumplanungsverordnung (RPV) verabschiedet. Die RPV regelt ab 2026 die Umsetzung der 2. Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) zum Thema Bauen ausserhalb der Bauzone neu. 

Zersiedelungsboom statt Stabilisierung

Mit dem RPG2 versprachen Bundesrat und Parlament einstimmig, als Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Landschaftsinitiative die Anzahl und Fläche der Gebäude im Nichtbaugebiet zu stabilisieren. Ab 2023 sollten jährlich deutlich weniger Bauten ausserhalb der Bauzonen entstehen als bisher.  Doch schon im ersten Verordnungsentwurf wollte der Bundesrat mit 1 % Zuwachs weiterbauen lassen wie bisher und so in der freien Landschaft innert zehn Jahren rund 6’000* Bauten mehr erlauben. Nun kündigt er sogar 2 % möglichen Zuwachs an und will so das Bauen ausserhalb der Bauzone ankurbeln, statt es zu bremsen.
Die Landschaften und das Kulturland der Schweiz sind dank der verfassungsmässigen Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet als wertvolles Gut zu erhalten. Die Landschaftsschutz- und Umweltorganisationen hatten das RPG2 als Kompromiss mit deutlichen Stabilisierungszielen akzeptiert. Auch hat der Bundesrat selber mit der Verabschiedung einer Bodenstrategie einen Netto-Null-Zuwachs des Bodenverbrauchs bis 2050 beschlossen. Er vollzieht nun mit seinem Verordnungsentwurf das Gegenteil der gesetzlichen Ziele.

Abbruchprämie: notwendige Bundesfinanzierung

Erfreulich ist hingegen, dass der Bund Abbruchprämien nun zu 20 bis 30 %* mitfinanzieren will. Das Bundesparlament hatte dieses Instrument eingeführt und ist nun zuständig dafür, die nötigen Kredite zu sprechen. Nur dank solcher Prämien werden ungenutzte Gebäude auch tatsächlich aus der Landschaft verschwinden. Bundesbeiträge an die kantonalen Prämien sind für die Umsetzung des RPG2 unverzichtbar. Die Kantone als Hauptverantwortliche für die Umsetzung können und müssen nun mit ihren Richtplänen sofort Massnahmen ergreifen, die den Schutz der Landschaft und des Kulturlands sichern.

Keine Monsterhotels in den Bergen

Das RPG2 erlaubt, vor 1972* gebaute Hotels und Restaurants ausserhalb der Bauzonen zu ersetzen und zu erweitern. Der Bundesrat will nun in der Verordnung sogar Hotels mit bis zu 120 Betten – das Vierfache des durchschnittlichen Schweizer Berghotels – und Restaurants mit 100 Sitzplätzen zulassen: eine weitere Verschandelung vorab der sensiblen Berglandschaften und eine unhaltbare Konkurrenzierung der Hotels innerhalb der Bauzonen.

Mit der Haltung des Bundesrats befürchten die Trägerorganisationen der Landschaftsinitiative und ihre Partnerverbände einen weiteren Wildwuchs an Bauten ausserhalb der Bauzonen. Deshalb rufen sie die Kantone auf, bei der Umsetzung des RPG2 die raumplanerischen Ziele ernst zu nehmen und die Situation für Natur, Landschaft, Biodiversität sowie Siedlungsstruktur und Baukultur zu verbessern. 

Kontakt:

  • Pro Natura: Elena Strozzi, Koordinatorin «Landschaftsinitiative – Umsetzung RPG2», @email, Tel. 079 555 33 79

 

Bauen ausserhalb der Bauzone
In der Schweiz besetzen Bauten im Nichtbaugebiet fast 40% der bebauten Fläche. Zwischen 2019 und 2023 kamen 23’000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazu, insgesamt rund 618’000. Die 2020 eingereichte Landschaftsinitiative wollte Landschaft und fruchtbare Böden gegen dieses überbordende Bauen schützen. Trägerorganisationen waren Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, BirdLife Schweiz, der Schweizer Heimatschutz, der VCS und Casafair. Das RPG2 diente als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative. Es wurde am 29. September 2023 einstimmig verabschiedet. Die Landschaftsinitiative wurde dann bedingt zurückgezogen.

*In der ersten Version der Medienmitteilung standen hier noch falsche Zahlen.

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Gemeinsame Medienmitteilung der Organisationen der ehemaligen Landschaftsinitiative

Das stark pigmentiere Vorderteil eines Lumbricus terrestris Heidi & Hans-Jürgen Koch / Pro Natura
Tier des Jahres

Tier des Jahres 2011: Der Regenwurm

Pro Natura kürt mit dem Regenwurm einen stillen, verkannten Schaffer zum Tier des Jahres 2011. Der Tauwurm Lumbricus terrestris, die bekannteste einheimische Regenwurmart, treibt seine Gänge metertief in den Boden und produziert erstklassigen Pflanzendünger.

Regenwürmer sind die Baumeister fruchtbarer Böden. Unermüdlich graben sie sich durch das Erdreich, arbeiten totes Pflanzenmaterial in den Boden ein, produzieren wertvollen Humus und sorgen für eine optimale Bodenstruktur. So pflegen die fleissigen Gesellen eine unserer kostbarsten Ressourcen: den Boden. Dieser ist Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen und muss deshalb sorgfältig genutzt und geschützt werden.

In der Schweiz leben rund 40 verschiedene Regenwurmarten. Der wohl bekannteste unter ihnen ist der Tauwurm Lumbricus terrestris. Dieser 12 bis 30 Zentimeter grosse Regenwurm ist vorne rot-braun und hinten blass gefärbt. Er ist weit verbreitet und bewohnt Wiesen, Äcker, Gärten und Wälder. Dort gräbt er nahezu senkrechte Wohnröhren bis zu 3 Meter tief in den Unterboden hinab. Dadurch durchmischt er den Boden intensiv. Auf seinem Speisezettel stehen Laub und Ernterückstände, die er in seine Wohnröhre zieht und von Pilzen und Bakterien vorverdauen lässt. Nur dank dieser Kompostiertechnik kann der zahnlose Regenwurm das Pflanzenmaterial überhaupt aufnehmen. 

Regenwürmer sind wechselwarme Tiere, die ihre Körpertemperatur nicht selbstständig regulieren können. Am aktivsten sind sie im Frühling und im Herbst. Bei Trockenheit im Sommer und Frost im Winter ziehen sich die meisten Arten zunächst tiefer in den Boden zurück. Sind die Bedingungen zu extrem, ringeln sie sich in einer mit Kot austapezierten Höhlung ein und verfallen in einen Starrezustand. Sind die Verhältnisse wieder günstiger, werden die Tiere wieder aktiv.

 

Die drei Lebensformen einheimischer Regenwürmer

Die verschiedenen Regenwurmarten lassen sich anhand ihres Lebensraumes in drei ökologische Gruppen einteilen:

Die kleinen und agilen Streubewohner leben zuoberst in der Humusauflage und in der Streuschicht. Sie fressen totes Pflanzenmaterial auf der Bodenoberfläche. Zum Schutz vor UV-Strahlung sind sie am ganzen Körper rötlich-braun gefärbt. Ein typischer Vertreter ist der Kompostwurm Eisenia fetida.

Die Mineralbodenformen besiedeln den Wurzelbereich von Pflanzen. Sie ernähren sich zum Beispiel von abgestorbenen Wurzelteilen im Boden, ohne jedoch die lebenden Pflanzenteile zu schädigen. Diese durchscheinend bleichen Arten graben vorwiegend horizontale, instabilen Gänge und kommen fast nie an die Oberfläche. Ein Beispiel ist der Grauwurm Nicodrilus caliginosus.

Die grossen, tiefgrabenden Arten pendeln zwischen Unterboden und Bodenoberfläche. Sie legen nahezu senkrechte, bis mehrere Meter tiefe, stabile Wohnröhren an, deren Wände sie mit Kot tapezieren. Diese kräftigen Arten ziehen totes Pflanzenmaterial von der Bodenoberfläche in ihre Wohnröhren ein. Sie sind nur im vorderen Körperbereich dunkel gefärbt. Zu dieser Gruppe gehört der Tauwurm Lumbricus terrestris.

Lumbricus terrestris in einer Wohnröhre H. & Hans-Jürgen Koch / Pro Natura
Lumbricus terrestris in einer Wohnröhre

Blind, stumm, taub

Regenwürmer bestehen aus bis zu 200 Körpersegmenten, von denen jedes mit kurzen Borsten versehen ist. Unter der Haut befinden sich Ring- und Längsmuskeln des Regenwurms. Zieht er die Ringmuskeln zusammen, erschlaffen gleichzeitig die Längsmuskeln, und die betreffende Stelle wird lang und dünn. Durch abwechselndes Strecken und Zusammenziehen einzelner Körperabschnitte kriecht der Wurm vorwärts. Um sich durch die Erde zu graben, bohrt er das dünne Vorderteil in feine Spalten. Dann verkürzt sich die Längsmuskulatur, das Vorderteil wird dicker und schiebt die Erde auseinander. Regenwürmer können so bis zum 60-fachen ihres Körpergewichts stemmen. Damit gehören sie im Verhältnis zu ihrer Grösse zu den stärksten Tieren der Welt.

Wie der Mensch hat der Regenwurm rotes Blut. Angetrieben von 5 Paar «Herzen» zirkuliert es durch ein ausgeklügeltes Blutgefässsystem. Den nötigen Sauerstoff nehmen Regenwürmer nicht über Lungen oder Kiemen, sondern durch die Körperoberfläche auf. Ihr Blut strömt in feinen Gefässen unter der Haut hindurch und nimmt dabei Sauerstoff auf.

Regenwürmer besitzen weder Ohren, noch Nase, noch richtige Augen. Dank Licht-Sinneszellen am Vorder- und Hinterende können sie jedoch Helligkeitsunterschiede wahrnehmen. Ein Tast- und Gravitationssinn hilft ihnen, sich in ihren Röhrensystemen zurechtzufinden. Mit Hilfe eines Drucksinns können Regenwürmer zudem Erschütterungen wahrnehmen und so vor herannahenden Fressfeinden rechtzeitig flüchten.

Tauwurm mit Geschlechtsgürtel und pigmentiertem Vorderteil Heidi & Hans-Jürgen Koch / Pro Natura
Tauwurm mit Geschlechtsgürtel und pigmentiertem Vorderteil

Das Liebesleben der Zwitter

Regenwürmer paaren sich vor allem im Frühling und im Herbst. Sie sind Zwitter, d.h. sie besitzen sowohl Hoden wie Eierstöcke. Geschlechtsreife Tiere erkennt man an einer Verdickung im vorderen Drittel des Körpers, dem so genannten Gürtel. Zur Fortpflanzung legen sich zwei Regenwürmer in entgegengesetzter Richtung eng aneinander und tauschen ihren Samen aus. Dann bilden sie einen Schleimring um ihre Gürtelregion, aus dem sie sich langsam herauswinden. Dabei geben sie Eier und Samen in den Schleimring ab. Die abgestreifte Schleimmanschette formt sich zu einem zündholzkopfgrossen Kokon. Nach wenigen Wochen bis mehreren Monaten – je nach Art – schlüpft aus diesem «Regenwurmei» das Jungtier. Der Tauwurm Lumbricus terrestris paart sich einmal pro Jahr und bildet dabei 5-10 Kokons mit je einem Ei. Der Kompostwurm Eisenia fetida paart sich hingegen häufiger und legt pro Jahr rund 140 Kokons ab, aus denen Mehrlinge schlüpfen.

Zitronenförmiger Kokon in der Grösse eines Zündholzkopfes Heidi & Hans-Jürgen Koch / Pro Natura
Zitronenförmiger Kokon in der Grösse eines Zündholzkopfes

Baumeister fruchtbarer Böden

Regenwürmer sind Bodenbildner. In einem durchschnittlich besiedelten Boden produzieren rund 1 Million Regenwürmer bis zu 100 Tonnen Wurmkot pro Hektar und Jahr. Dieser hochwertige Humus enthält bis zu 5-mal mehr Stickstoff, 7-mal mehr Phosphor und 11-mal mehr Kalium als die umgebende Erde. Mit diesem vorzüglichen Dünger tragen Regenwürmer entscheidend zur Nährstoffversorgung der Pflanzen bei.

Zusammen mit dem toten Pflanzenmaterial verleibt sich der Regenwurm auch grössere Mengen Mineralerde mit ein. Im Regenwurmkot finden sich deshalb so genannte Ton-Humus-Komplexe, die für eine stabile, krümelige Bodenstruktur sorgen.

Als umtriebige Tunnelbauer belüften Regenwürmer den Boden, erhöhen seine Wasseraufnahmefähigkeit und erleichtern das Wurzelwachstum. Im Obstbau erweisen sich Regenwürmer zudem als willkommene biologische Schädlingsbekämpfer: Indem sie das Falllaub der Bäume in den Boden ziehen und verspeisen, vertilgen sie auch Schadorganismen wie die Sporen des Apfelschorfs oder blattminierende Insekten.

Bis zu 100t Regenwurmlosung pro Hektare und Jahr wird im und über dem Boden abgelegt Heidi & Hans-Jürgen Koch / Pro Natura
Bis zu 100t Regenwurmlosung pro Hektare und Jahr wird im und über dem Boden abgelegt

Boden – mehr als nur Dreck

Der Regenwurm pflegt eine unserer kostbarsten Ressourcen: Der Boden ist Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen. Er bietet Lebensraum und Nahrung, sorgt für einen natürlichen Wasserkreislauf, liefert mineralische Rohstoffe und Erdwärme, ist das Substrat für vielfältige Landschaften.

Doch der Boden ist bedroht. Überdüngung, Pestizide, Schadstoffe, Verdichtung und Erosion machen ihm zu schaffen. Vor allem aber wird immer mehr lebendiger Boden überbaut. Die Siedlungsfläche in der Schweiz wächst jede Sekunde um fast einen Quadratmeter. Boden wird zunehmend versiegelt und Landschaft zerstört.

Mit der Wahl des Regenwurms zum Tier des Jahres macht Pro Natura auf den verschwenderischen Umgang mit Boden und Landschaft aufmerksam und ruft zu deren Schutz auf.

Auf einer Wiese leben zwischen 200-400 Regenwürmer pro m2 Heidi & Hans-Jürgen Koch / Pro Natura
Auf einer Wiese leben zwischen 200-400 Regenwürmer pro m2

Gefahren für den Regenwurm

Regenwürmer sind für viele Tierarten ein Leckerbissen. Zu seinen natürlichen Feinden gehören zahlreiche Vogelarten, Maulwürfe, Marder, Igel, Spitzmäuse, Erdkröten, Frösche, Feuersalamander, Hundertfüssler, Ameisen, Laufkäfer, Füchse und Dachse.

Weitere Gefahren drohen dem Regenwurm durch den Menschen: Die unsachgemässe Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie intensives Pflügen oder Fräsen dezimieren den Wurmbestand drastisch. Schwere landwirtschaftliche Maschinen verdichten den Boden und machen den Dauerwühlern das Leben schwer.

Der krasseste Eingriff ist die zunehmende Überbauung von Kulturland. Unter völlig versiegelten Flächen, unter Gebäuden, Parkplätzen und Strassen, existieren praktisch keine Bodenlebewesen mehr.

Wohnen im Grünen Matthias Sorg
Wohnen im Grünen

Was braucht der Regenwurm?

Wer den Regenwurm fördert, verhilft dem Boden zu mehr Gesundheit, Leben und Fruchtbarkeit. Wichtig ist eine schonende Bearbeitung des Bodens sowohl im Feld wie auch im Garten: Pflug und Spaten sollten nur sparsam eingesetzt werden, die Bodenfräse einzig wenn unbedingt nötig. Weiter sind Regenwürmer auf genügend Nahrung in Form von organischem Material angewiesen. Abwechslungsreiche Fruchtfolgen, vielfältige Ernteresten, eine konsequente Bodenbedeckung (Mulchen) und massvoll eingesetzter organischer Dünger (Mist, Kompost, Gülle) sorgen für ein üppiges Nahrungsangebot. Hohe Mineraldüngergaben und regenwurmschädigende Pflanzenschutzmittel sind zu meiden. Biologischer Anbau schont die Regenwürmer.

Der Regenwurm Lumbricus terrestris Heidi & Hans-Jürgen Koch
Der Regenwurm Lumbricus terrestris
Bolle di Magadino
Raumplanung

Verbandsbeschwerderecht zum Schutz von Natur und Umwelt

Die Schweiz verfügt über gute Gesetze zum Schutz von Natur und Umwelt. Was aber, wenn sie nicht eingehalten werden? Für solche Fälle gibt es das Verbandsbeschwerderecht: Pro Natura kann die Rolle der Anwältin für die Natur einnehmen und den korrekten Vollzug von Natur- und Umweltrecht sicherstellen.

Sehr bedauerlich wäre es gewesen, hätte die Bahn 2000 entlang ihrer Strecke sämtliche Wildwechsel zerschnitten. Zum Glück haben sich Umwelt- und Heimatschutzverbände gewehrt und Wildtierpassagen durchgesetzt. Dies ist möglich, weil das Verbandsbeschwerderecht seit 1966 im Natur- und Heimatschutzgesetz verankert ist. Gegenwärtig sind 29 Organisationen beschwerdeberechtigt, und sie setzen das Verbandsbeschwerderecht massvoll und erfolgreich ein: In vier von fünf Fällen kann dank Beschwerden eine Verbesserung für Natur und Umwelt erreicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen Einsprache und Beschwerde?

Mit einer Einsprache können im Bewilligungsverfahren Einwände vorgebracht werden, noch bevor die zuständige Behörde entscheidet. Im Rahmen von Einspracheverhandlungen kann in vielen Fällen eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. Einsprachen sind in einigen Kantonen zwingende Voraussetzung, um später eine Beschwerde einreichen zu können. Mit einer Beschwerde oder einem Rekurs können Bewilligungen an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden. Sie müssen dann durch diese überprüft werden. Wichtig: Mit einer Beschwerde können die Natur- und Umweltorganisationen ein Projekt nicht verhindern, sondern nur auf seine Rechtmässigkeit überprüfen lassen.

Effizienter Natur – und Heimatschutz dank dem Beschwerderecht

Das Verbandsbeschwerderecht wird seit seiner Einführung 1966 immer wieder, zum Teil heftig, angegriffen. Das ist nicht erstaunlich, handelt es sich doch beim Verbandsbeschwerderecht um ein rechtliches Instrument mit grosser Wirkung für Natur und Umwelt. Die Verbände setzen Beschwerden effizient und sparsam ein, was in vielen Fällen dazu geführt hat, dass nicht nur ökologisch sondern auch ökonomisch bessere Lösungen gefunden wurden. Deswegen steht die Schweizer Bevölkerung hinter dem Verbandsbeschwerderecht und hat 2008 eine Initiative zu seiner Abschaffung ganz klar abgelehnt.

26.10.2018 Artenschutz

Preisgekrönte Fotos zeigen «Wildtiere auf Wanderschaft»

SPERRFRIST: Sonntag, 28. Oktober 2018, 15 Uhr

Wildtiere sind viel unterwegs: Sie wandern zwischen Sommer- und Winterlebensräumen, zu ihren Fortpflanzungsstätten oder zwischen ihren Schlaf- und Futterplätzen. Dieses überlebensnotwendige Bewegungsbedürfnis war Thema des Fotowettbewerbs «Wildtiere auf Wanderschaft» von Pro Natura.

In den drei Kategorien «Grosse Wildtiere auf Wanderschaft», «Kleine Wildtiere auf Wanderschaft» und «Wege der Wildtiere» sowie der Zusatzoption «Publikumsliebling» sind faszinierende Bilder entstanden.

Die besten Fotos hat Pro Natura am Sonntag, 28. Oktober 2018, im Rahmen des «Wintereinklang»-Fests im Wildnispark Zürich in Sihlwald präsentiert.

Weitere Auskünfte: 

  • Jan Gürke, Projektleiter Campaigning «Freie Bahn für Wildtiere!», Tel. 079 720 99 08
  • Franziska Rosenmund, Pro Natura Medienverantwortliche, Tel. 079 826 69 47

 

Ohne Mobilität kein Überleben
Damit Wildtiere Strassen und Eisenbahnlinien sicher queren können, braucht es Wildtierbrücken oder -unterführungen sowie eine gute Vernetzung mit den umliegenden Naturlandschaften. Immer mehr Strassen und Bahnlinien zerschneiden jedoch die Wege der Tiere. So waren gemäss einer Erhebung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) im Jahr 2001 weit über die Hälfte der  erfassten überregionalen Wildtierkorridore beeinträchtigt oder ganz unterbrochen. Die Situation hat sich seither kaum verbessert. 20‘000 tödliche Wildunfälle verzeichnet das BAFU pro Jahr nur schon für die grösseren Säugetiere. Die bei ihren Wanderungen besonders gefährdeten Amphibien etwa, sind damit nicht erfasst. 
Pro Natura fordert mit ihrer Kampagne «Freie Bahn für Wildtiere!», dass unterbrochene Wildtierkorridore wieder durchgängig werden und bestehende erhalten bleiben.

Pressebilder zum Download

29.03.2018 Raumplanung

Noch weniger Schutz für die wertvollsten Naturgebiete

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat heute einen Vorentwurf zur Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) in die Vernehmlassung geschickt. Für Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz zielt die Vorlage auf eine weitere Schwächung des Schutzes der wertvollsten Landschaften und Naturdenkmäler ab.

Die national geschützten Landschaften, Lebensräume und Naturdenkmäler (die Objekte des BLN-Inventars) sind kostbare Schätze der Schweiz, die seit langem ungenügend geschützt sind. Gemäss einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle PVK wird in zwei Dritteln der Objekte das Schutzziel nicht erreicht. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen nun zusätzliche Bauvorhaben innerhalb der national geschützten Gebiete ermöglicht werden, sofern Interessen von kantonaler Bedeutung dafür sprechen. «Anstatt den Schutz unserer wertvollsten Landschaften endlich zu stärken, schwächt der vorliegende Revisionsentwurf den Schutz der BLN-Gebiete weiter», sagt Marcus Ulber, Projektleiter Naturschutzpolitik bei Pro Natura. 

Revision führt zu längeren Verfahren

Zudem dürfte die Gesetzesänderung zu Rechtsunsicherheit führen. «Gemäss den Erläuterungen zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist es der Kommission selber unklar, welche Vorhaben von kantonalem Interesse neu in national geschützten Gebieten möglich wären. Eine starke Minderheit der Kommission lehnt die Revision denn unter anderem auch darum ab, weil mehr Fälle vor dem Bundesgericht landen und geplante Vorhaben um Jahre verzögert würden», so Ulber.

Schutz- und Nutzinteressen werden schon heute abgewogen 

Für die Umweltverbände verletzt die vorgesehene Gesetzesrevision den Verfassungsauftrag und damit den Volkswillen, diese Landschaften ungeschmälert zu erhalten. «Hinzu kommt, dass schon im geltenden Natur- und Heimatschutzgesetz der Schutz der BLN-Gebiete nicht absolut ist und eine Abwägung zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen vorgenommen wird. Dafür braucht es keine Revision», sagt Thomas Wirth vom WWF Schweiz. Auch das Hauptanliegen hinter der parlamentarischen Initiative von Ständerat Joachim Eder (FDP ZG), auf welche die vorliegende Gesetzesrevision zurückgeht, ist mittlerweile gelöst: Das Energiegesetz ist in der Zwischenzeit so geändert worden, dass Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien einfacher zu realisieren sind. 

Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz werden den Vorentwurf zum revidierten Natur- und Heimatschutzgesetz nun sorgfältig prüfen und dazu Stellung nehmen. Klar ist: «Eine Aufweichung des schon heute viel zu schwachen Schutzes der wertvollsten Landschaften und Naturdenkmäler in der Schweiz werden wir nicht akzeptieren», sagt Werner Müller von BirdLife Schweiz.

Auskunftspersonen:

  • Marcus Ulber, Projektleiter Naturschutzpolitik, Pro Natura, Tel. 061 317 91 35, @email 
  • Thomas Wirth, Biodiversitätsexperte, WWF Schweiz, Tel. 078 720 19 05, @email 
  • Werner Müller, Geschäftsführer SVS/BirdLife Schweiz, Tel. 079 448 80 36, @email

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Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz zur geplanten Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes.

Stare am Himmel
04.03.2019 Raumplanung

Agieren statt reagieren

Mit einer Doppelinitiative für Natur und Landschaft engagiert sich Pro Natura für dringend notwendige Verbesserungen im Umweltschutz.

Die Meldungen der jüngsten Vergangenheit haben wenig Anlass zur Hoffnung für die Zukunft unserer Natur und Landschaft gegeben. Ein paar Beispiele: Im Sommer 2017 ist eine viel beachtete Studie aus Deutschland zum beunruhigenden Schluss gekommen, dass in der Zeit von 1983 bis 2015 die Masse der Fluginsekten um ganze 75 Prozent abgenommen hat, Drei Viertel weniger Käfer, Bienen, Schmetterlinge und Co. – und das nicht etwa in Wohngebieten oder Industrie-Arealen, sondern in einem Naturschutzgebiet. Dieser Weckruf hat es kurzzeitig auch bei uns auf die Frontseiten der Medien geschafft.

In der Schweiz sieht es nicht besser aus: So hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrem jüngsten Bericht den Bemühungen der Schweiz zur Erhaltung von Natur und Landschaft ein denkbar schlechtes Zwischenzeugnis ausgestellt: Der Anteil der gefährdeten Arten ist in keinem OECD-Land so hoch wie in der Schweiz. Und die Schweiz hat auch den geringsten Anteil geschützter Flächen unter allen OECD-Staaten. 

Und was sagen uns die Vögel? Der Ende 2018 erschienene Brutvogelatlas der Schweiz zeigt, dass die Bestände vieler Brutvogelarten seit der letzten nationalen Zählung vor zwanzig Jahren deutlich bis massiv abgenommen haben. Die grössten Verluste haben die Vögel des Kulturlandes erlitten.

Schutzgesetz wird zu Abschussgesetz

In krassem Gegensatz dazu steht der mangelnde Wille von Entscheidungsträgern, die Zeichen der Zeit endlich zu erkennen und verantwortungsvoll zu handeln. Die politischen Vorstösse zum massiven Abbau von gesetzlichen Errungenschaften zum Schutz und zur Förderung von Natur und Landschaft werden sogar immer dreister. Jüngste Beispiele sind die nicht enden wollenden Vorstösse zur Dezimierung geschützter Tierarten wie Biber und Wolf. Diese münden momentan in eine Revisionsvorlage des Bundesrates, die das bisher ausgewogene Jagd- und Schutzgesetz zu einem reinen Abschussgesetz reduziert. 

Bedenklich sind auch die nicht enden wollenden Vorstösse zur Lockerung des Bauens ausserhalb der Bauzonen. Der Trennungsgrundsatz zwischen Bau- und Nichtbaugebiet wird fast schneller aufgeweicht als die Bagger auffahren können. Dadurch ist ein ausgesprochener Bauboom im Nichtbaugebiet entstanden. Gleichzeitig stehen Landschaftsperlen, nationale Schutzobjekte und wertvolle Ortsbilder zunehmend unter Druck – ade du schöne Postkartenschweiz.

Miserable Umweltbilanz des Parlaments

Seit den Parlamentswahlen 2014 bläst Anliegen von Natur und Landschaft unter der Bundeskuppel ein noch steiferer Wind entgegen: Ausdruck dessen, dass jene zwei Parteien, die nicht eben durch ein Engagement für Natur und Landschaft auffallen, im jetzigen Nationalrat mit 101 Sitzen die Mehrheit stellen. 

Ein Blick in das jüngste Umweltrating bestätigt: Wird im Nationalrat zu Umweltanliegen abgestimmt, liegt die Umweltfreundlichkeit der FDP bei mageren 24,9 Prozent. Geschlagen wird sie lediglich von der SVP mit einer Umweltfreundlichkeit von traurigen 4,6 Prozent. Die logische Konsequenz: Die Nationalratsmehrheit hat kaum Gehör für Umweltanliegen.

Fachleute schlagen Alarm

Dabei haben im Frühjahr 2015, ein halbes Jahr nach den Wahlen, 43 Fachexpertinnen und Fachexperten der Schweiz in ihrem Bericht zum «Zustand der Biodiversität in der Schweiz – Die Analyse der Wissenschaft» klipp und klar festgestellt, dass die Anstrengungen der vergangenen Jahrzehnte für die Erhaltung der Biodiversität nicht ausreichen. Deren positive Wirkungen könnten nicht Schritt halten mit den anhaltenden oder gar zunehmenden Bedrohungen. Und: «Wenn die Biodiversität und die Leistungen der Ökosysteme in der Schweiz erhalten werden sollen, ist es dringlich, dass sich alle Politikbereiche dafür engagieren». So lautete damals das Fazit des Forums Biodiversität als Herausgeberin des Berichtes. Bloss: Der eindringliche Aufruf ist weitgehend ungehört verhallt.

Direktdemokratische Offensive ist angesagt

Es ist höchste Zeit, den Schutz von Natur und Landschaft mit einem kraftvollen Signal in den Fokus der Öffentlichkeit und auf die politische Agenda zu setzen. Verstärkt agieren zugunsten von Natur und Landschaft statt reagieren auf Bedrohungen oder Beeinträchtigungen. Deshalb ist eine direktdemokratische Offensive für Natur und Landschaft angesagt – für die Erhaltung unserer Lebensqualität und unserer Lebensgrundlagen. Die führenden Natur- und Umweltorganisationen der Schweiz – Pro Natura, BirdLife Schweiz, Schweizer Heimatschutz (SHS), Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) und WWF Schweiz – haben sich im Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» zusammengeschlossen und lancieren gemeinsam zwei Initiativen, die auf den Folgeseiten vorgestellt werden. Zu zwei Kernanliegen, für die besonders dringender Handlungsbedarf besteht: die Förderung der Biodiversität und der Schutz der Landschaft. 

Diese Punkte sollen in der Bundesverfassung konkretisiert werden – für die Zukunft unserer Natur und gegen die Verbauung unserer Landschaft ausserhalb des Baugebietes. Nicht nur die Politik ist gefordert: Die Doppelinitiativen bieten auch die Chance, die Bevölkerung vermehrt über die Bedeutung einer intakten Natur und Landschaft zu informieren und stärker zu sensibilisieren. Damit uns dies gelingt, ist das Engagement von uns allen notwendig. 

Ich freue mich, mich gemeinsam mit Ihnen für das Zustandekommen dieser beiden Initiativen zu engagieren und damit ein kraftvolles politisches Signal für die Erhaltung und Förderung unserer Natur und Landschaft zu senden.

URS LEUGGER-EGGIMANN, Pro Natura Zentralsekretär

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Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.

Das Pro Natura Magazin nimmt Sie mit in die Natur. Es berichtet über kleine Wunder, grosse Projekte und spannende Persönlichkeiten. Prächtige Bilder und exklusive Angebote runden das Lesevergnügen ab. Alle Pro Natura Mitglieder erhalten das Magazin exklusiv fünf Mal im Jahr. Es blickt auf 48 Seiten hinter die Kulissen politischer Entscheide, präsentiert Forschungsergebnisse, erklärt die Natur. Und es schildert, wo, wie und warum Pro Natura für die Natur kämpft.

Blick vom Guggershörnli
04.03.2019 Raumplanung

Gegen das Gesetz der Ausnahmen

Mit zahlreichen Ausnahmen erlaubt das Raumplanungsgesetz den Bau von Gebäuden und Anlagen ausserhalb der Bauzonen. Pro Natura will diesen Trend stoppen und lanciert eine Volksinitiative.

Bauten für Nutztiere, Anlagen für die Hobbytierhaltung, landwirtschaftliche Neben­gebäude, die nicht mehr zum Bauern, sondern als Ferienhäuser genutzt werden, Industrie- und Gewerbebauten: Jedes Jahr werden in unserem Land nicht weniger als 3000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen erstellt. Eine Flut von Bauwerken, die sich in die Landschaft fressen, sie zerstückeln und die Biodiversität be­einträchtigen.

Das geltende Raumplanungsgesetz ist zu tolerant, insbesondere was das Nichtbaugebiet betrifft. Der raumplanerische Grundsatz, Bau- und Nichtbaugebiete klar zu trennen, ist vom Parlament ausgehöhlt worden. Es hat zahlreiche Ausnahmen ins Gesetz aufgenommen und fördert dadurch die Überbauung des ländlichen Raums. Allein der Kanton Bern zählt 120 000 Gebäude ausserhalb der Bauzonen, für die man bereits einen Umbau, eine Vergrösserung oder eine Erschliessung durch Stras­sen in die Wege geleitet hat.

Einen strengeren Rahmen setzen

Die Initiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)», die von Pro Natura, dem Schweizer Heimatschutz, BirdLife und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz lanciert worden ist, will die Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten sowie den Schutz des Nichtbaugebiets vor weiterer Überbauung in der Verfassung verankern. Die Initiative schlägt vor, dass die Anzahl und der Flächenverbrauch der Gebäude im Nichtbaugebiet nicht mehr zunehmen dürfen. Neue Bauten oder Anlagen sollen nur noch zugelassen werden, wenn erwiesen ist, dass sie für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nötig sind oder einen wichtigen standortgebundenen Zweck erfüllen wie zum Beispiel Kiesgruben, Wasserreservoirs oder Wanderwege.

Erweiterungen einschränken

Bestehende nicht landwirtschaftlich genutzte Gebäude dürfen zukünftig nicht mehr erweitert werden und ein Ersatz ist nur noch möglich, wenn sie durch ein ­aussergewöhnliches Ereignis zerstört worden sind. Tragen solche Gebäude aber ­zur Aufwertung der Landschaft oder Natur bei, kann eine Baubewilligung erteilt werden.

Die Initiative verlangt zudem, dass die ursprüngliche Funktion der Bauten erhalten bleibt. Landwirtschaftliche Ökonomiegebäude dürfen nicht mehr in Wohnungen umgewandelt werden. Zweckänderungen für kommerzielle Nutzungen sind ebenfalls nicht mehr gestattet. Die einzige Ausnahme: Bei schutzwürdigen Gebäuden sollen Zweckänderungen weiterhin möglich sein, um die Erhaltung typischer Bauten und traditioneller Landschaften sicherzustellen.

Die Landschaftsinitiative ist für den Schutz der Landschaft, das Wohl der ­Natur und die Erhaltung der Biodiversität unverzichtbar. Für uns und vor allem für die kommenden Generationen. 

Unruhige Zeiten für die Raumplanung
Am 10. Februar hat das Schweizer Stimmvolk die Zersiedelungsinitiative abgelehnt. Diese richtete sich gegen die Vergrösserung der Bauzonen, hätte das Problem des Bauens ausserhalb der Bauzonen jedoch nicht gelöst.
In der zweiten Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) regelt der Bundesrat die Bestimmungen für die Gebiete ausserhalb der Bauzonen. Das Parlament wird diese Revision ab Frühling beraten. Doch auch hier genügen die auf dem Tisch liegenden Vorschläge nach Ansicht von Pro Natura nicht, um den Bauboom ausserhalb der Bauzonen zu stoppen. Die Kantone können weiterhin vom Gesetz abweichen und Baugenehmigungen im Nichtbaugebiet erteilen.

ELENA STROZZI betreut bei Pro Natura das Dossier Raumplanung und ist zuständig für 
die Landschaftsinitiative. 
 

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Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.

Das Pro Natura Magazin nimmt Sie mit in die Natur. Es berichtet über kleine Wunder, grosse Projekte und spannende Persönlichkeiten. Prächtige Bilder und exklusive Angebote runden das Lesevergnügen ab. Alle Pro Natura Mitglieder erhalten das Magazin exklusiv fünf Mal im Jahr. Es blickt auf 48 Seiten hinter die Kulissen politischer Entscheide, präsentiert Forschungsergebnisse, erklärt die Natur. Und es schildert, wo, wie und warum Pro Natura für die Natur kämpft.

Einreichung Doppelinitiative
Raumplanung

Unsere Volksinitiativen: für die Biodiversität, gegen die Verbauung

Natur- und Umweltschutzverbände haben zwei nationale Volksinitiativen eingereicht: die Biodiversitätsinitiative und die Landschaftsinitiative. Wir wollen damit den dramatischen Verlust an Artenvielfalt, die Zerstörung von Natur, Landschaft und Baukultur und den Bauboom ausserhalb der Bauzonen stoppen.

In der Schweiz sind viele Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Von den Agglomerationen her verbreitet sich ein monotoner Siedlungsteppich mit Wohnsilos, Lager- und Treibhäusern in der Landschaft. Gleichzeitig durchlöchern Behörden und Politik die langjährig bewährte Naturschutzpolitik.

Bauboom ausserhalb der Bauzone

Die vielfältigen Landschaften der Schweiz verändern sich massiv. Immer mehr Boden wird zubetoniert – ganz besonders dort, wo Bauen eigentlich gar nicht vorgesehen wäre. In der Schweiz stehen 20 Prozent aller Gebäude in der Nichtbauzone. Und es wird weiter gebaut. Allein im letzten Jahr entstanden mehr als 2000 neue Bauten – ausserhalb der Bauzone!

Zwar sollte das Raumplanungsgesetz den baulichen Wildwuchs ausserhalb der Siedlungen regeln. Doch die Behörden bewilligen heute trotzdem viele Projekte. Das aktuelle Parlament will die bestehenden Auflagen noch mehr lockern. Politik und Verwaltung stellen die Interessen von Bauherren und Investoren stark in den Vordergrund. Dies geht auf Kosten der breiten Öffentlichkeit, der zukünftigen Generationen und der Natur.

Biodiversität am Sterben

Vieles, was die Schweiz lebenswert und schön macht, ist in Gefahr! Die Biodiversität, also die Vielfalt unserer Natur, nimmt dramatisch ab. Mehr als ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz sind gefährdet. In den letzten 150 Jahren sind bei uns 255 Tierarten ausgestorben. Und das stille Artensterben geht weiter. Weitere 554 Arten sind vom Aussterben bedroht. Gründe sind neben dem Klimawandel vor allem der Verlust von Lebensräumen.

Politisch Gegensteuer geben

Wir wollen diesen Verlust von Natur und Landschaft nicht hinnehmen! Deshalb werden wir politisch aktiv. Dazu hat Pro Natura zusammen mit Birdlife Schweiz, dem Schweizer Heimatschutz und der Stiftung für Landschaftsschutz den Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» gegründet. Gemeinsam haben wir zwei Volksinitiativen erfolgreich mit je weit über 100'000 Unterschriften eingereicht: 

  • Die Landschaftsinitiative fordert strengere Regeln beim Bauen ausserhalb der Bauzone.
  • Die Biodiversitätsinitiative fordert mehr Fläche mit einer Bewirtschaftung im Einklang mit der Biodiversität, mehr Schutzgebiete und mehr Gelder für die breitflächige Förderung von Biodiversität.

Mehr Informationen finden Sie auf den Webseiten der beiden Initiativen:

Illustration Laurent Guidetti
Raumplanung

Laurent Guidetti denkt und plant den Raum neu

Der Lausanner Architekt Laurent Guidetti ist in zweifacher Hinsicht ein Pionier. Bereits 1987 zeigte er seinen Klassenkameraden am Gymnasium die Gefahren der Klimaerwärmung auf. Es war der Beginn eines Engagements, das er nicht nur im Beruf als Architekt, sondern auch privat und öffentlich als Bürger betreibt: für Ökologie, nachhaltige Entwicklung und soziale Gerechtigkeit.

Ob er mehr Architekt oder mehr Umweltschützer ist, weiss er nicht. «Diese Frage hat für mich noch nie Sinn gemacht, weil ich immer der Ansicht war, dass unser Beruf in einem grösseren Kontext als nur dem Bauen steht», erklärt er.

2021 veröffentlichte Laurent Guidetti mit seinen Kollegen vom Büro Tribu Architecture in Lausanne das «Manifeste pour une révolution territoriale», eine klare Stellungnahme, die allen, die mit räumlichen Fragen zu tun haben, Werkzeuge liefert, um nachzudenken und rasch zu handeln.

Laurent Guidetti vertritt in diesem Text die Überzeugung, dass die Warnsignale unseres überhitzten Planeten eine sofortige und angemessene Reaktion erfordern, auch in Bezug auf die Art und Weise, wie wir mit dem Raum umgehen und diese nicht erneuerbare Ressource nutzen. «Im Bereich Städtebau und Architektur hat man in den letzten zwanzig Jahren nach Lösungen für eine nachhaltige Raumplanung gesucht. Oft sind dabei unbedeutende Greenwashing­-Projekte mit Begriffen wie Transformation und Transition gerechtfertigt worden», erläutert der Aktivist.

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Info

Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.

Das Pro Natura Magazin nimmt Sie mit in die Natur. Es berichtet über kleine Wunder, grosse Projekte und spannende Persönlichkeiten. Es blickt hinter die Kulissen politischer Entscheide und schildert, wo, wie und warum Pro Natura für die Natur kämpft. Als Mitglied erhalten Sie das Magazin fünf mal im Jahr direkt in Ihren Briefkasten.

Er hat konkrete Vorschläge zu allen möglichen raumbezogenen Fragen: vom Wohnungsbau bis zur Landwirtschaft, von ökonomischen Modellen für die Bauproduktion über die Lebensstile und die Abfallwirtschaft bis zur Mobilität. Seine Ideen setzt er auch selbst um, zum Beispiel als Mitgründer der Wohnbaugenossenschaft Le Bled im Lausanner Quartier Les Plaines-du-­Loup, wo sich mittlerweile auch seine Wohnung und sein Büro befinden.

Wichtig ist ihm, dass sich die Raumeinheiten eines Gebäudes verändern lassen, um den unterschiedlichen Lebensmustern gerecht zu werden. Und er zeigt auch gleich, wie sich sein eigener Wohnraum an die Entwicklung der Familie anpassen könnte: «Wir haben eine Doppelwohnung. Wenn die Kinder ausziehen, können wir eine der beiden Einheiten abgeben und unsere Wohnfläche wieder verkleinern. Das Gebäude verfügt aber noch über andere Lösungen, wie zum Beispiel Räume mit zwei Türen, von denen eine auf den Flur führt. Ein solcher Joker­-Raum könnte das Zimmer eines selbstständigen Jugendlichen oder einer älteren Person werden, die man bei sich aufnimmt.» Ein weiteres Projekt besteht im Sammeln und Kompostieren der menschlichen Ausscheidungen, um sie schliesslich wieder der Erde zurückzugeben.

Fühlt sich Laurent Guidetti als Pionier? Das kann er nicht beantworten. Es sind vor allem die Menschen, die täglich mit ihm zu tun haben, seine Kolleginnen und Kollegen und seine Familie, die sein konsequentes Engagement seit über 30 Jahren schätzen: seinen Willen, etwas Konkretes für die Gesellschaft, die nächste Generation und das Gemeinwohl zu tun – und auch die Begeisterung, mit der er alles anpackt, obwohl er eher pessimistisch in die Zukunft blickt.

FLORENCE KUPFERSCHMID-ENDERLIN, Co-Chefredaktorin Pro Natura Magazin 

Lebensraum Wiese
laufende Projekte

Aktuell fördern wir mit über 250 Projekten die Natur und die Artenvielfalt in allen Regionen der Schweiz. Dies ist nur dank Spenden und Mitgliederbeiträgen möglich. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

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