Progetti
Ordentliche Vernehmlassung JSV - Kommentar der Naturschutzorganisationen
Die Änderungen im Jagdgesetz (JSG) von 2022 ermöglichen eine gezielte, proaktive Regulierung der geschützten Tierart Wolf zur Verhinderung grosser Schäden. Das tragen die Naturschutzorganisationen mit. Doch die vom UVEK 2023 vorgeschlagene, teils bereits in Kraft gesetzte, Verordnung (JSV) ist einseitig auf Abschüsse gemünzt und hat zu einer unverhältnismässigen Verfolgung der Wölfe geführt. Jetzt sind Nachbesserungen nötig. Abschüsse ganzer Rudel müssen die Ausnahme bleiben und der Herdenschutz muss flächig umgesetzt sein. Nur so können die aktuellen Diskrepanzen zwischen Gesetz und Jagdverordnung korrigiert werden.
Mit der überstürzten Aufgabe des bewährten, nationalen Schutzhundeprogramms droht ein kantonaler Flickenteppich und Versorgungslücken. Ein Abbau beim Herdenschutz aber wäre inakzeptabel. Die Naturschutzorganisationen fordern, dass sowohl Herdenschutzhunde als auch die Zumutbarkeit von Schutzmassnahmen weiterhin nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden und bei Rissen die Schutzsituation vor Ort kontrolliert wird. Die Naturschutzorganisationen werden sich im Rahmen der Vernehmlassung dafür einsetzen, dass die Balance zwischen Arten- und Herdenschutz sowie Wolfsregulierung in der Jagdverordnung wiederhergestellt wird.
Unverständlich, befremdend und unnötig ist die Absicht des Bundesrates, mit einem eigenen Abschussartikel den Biber ins Visier zu nehmen. Die Ablehnung des Jagdgesetzes durch das Volk und der Entscheid des Parlaments im Jahr 2022, den Schutz des Bibers vollumfänglich beizubehalten, widerspricht der Absicht des Bundesrates diametral.
Kontakt:
- Pro Natura: Sara Wehrli, Verantwortliche Grosse Beutegreifer und Jagdpolitik, Tel. 061 317 92 08, @email
- Gruppe Wolf Schweiz: David Gerke, Geschäftsführer, Tel. 079 305 46 57, @email
- WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher Biodiversität, Tel. 079 241 60 57, @email
- BirdLife Schweiz: Jan Schudel, Projektleiter Politik, Tel. 044 457 70 42, @email
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Gemeinsamer Medienkommentar von WWF Schweiz, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und Pro Natura
Berner Konvention tritt auf Klage zum Umgang der Schweiz mit dem Wolf ein
Die Rückkehr des Wolfs ist eine Erfolgsgeschichte und umfasst weite Teile Europas. Allein im Alpenraum finden momentan rund 1'900 Wölfe einen Lebensraum und spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem. Die Wölfe halten sich nicht an Landesgrenzen, der Umgang mit ihnen ist daher eine grenzüberschreitende Aufgabe. Die Berner Konvention und die Rechtsgrundlagen der Alpenstaaten garantieren dabei das langfristige Überleben des Wolfes.
In einer ersten Reaktion beurteilt die Berner Konvention den Umgang der Schweiz mit dem Wolf als “sehr besorgniserregend”. Den mit der Revision der Jagd- und Schutzverordnung (JSV) Ende 2023 eingeführten Mindestbestand von 12 Rudeln bezeichnet sie als „willkürlich“ und stellt klar, dass die Wolfspopulation nicht auf einen Minimalbestand reduziert werden darf. Sie verlangt vom Bund zusätzliche Angaben, wie der Herdenschutz gewährleistet und was als “grosser Schaden” eingestuft wird. Nur wenn ein ernster oder grosser Schaden droht, sei eine Regulierung von Wölfen zulässig. Die Berner Konvention begrüsst, dass jetzt eine Vernehmlassung zur JSV stattfindet. Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz erwarten, dass die Revision dazu beiträgt, die bestehenden Diskrepanzen zwischen Jagdgesetz und -verordnung zu bereinigen und die Einhaltung der Berner Konvention zu gewährleisten.
Weitere Informationen:
Die Schweizer Luchse brauchen «frisches Blut»
Im Rahmen der Wiederansiedlung in der Schweiz wurden in den 1970er-Jahren
16 Luchse aus den Karpaten in den Alpen und zehn im Jura freigelassen. Heute leben bei uns rund 250 Luchse, verteilt auf zwei Populationen im Jura und in den Alpen. Langsam breitet sich die scheue Waldkatze ins Mittelland aus. Aber: Die genetische Basis für die Entwicklung des Bestands war von Anfang an dürftig. Sie widerspiegelte nicht die vollständige Genetik des Karpatenluchses, sondern nur einen zufälligen Ausschnitt, und nicht alle der wenigen ursprünglich ausgesetzten Tiere pflanzten sich überhaupt fort. Eine Durchmischung der Alpen- mit der Jurapopulation wurde bislang auch nicht festgestellt (ausser in der Ostschweiz, wohin in den Nullerjahren im Rahmen des LUNO-Projekts Luchse aus dem Jura und den Alpen umgesiedelt wurden).
Genetische Vielfalt geht verloren
Über die Jahre führte diese Situation dazu, dass sich immer näher verwandte Tiere verpaarten und die genetische Variabilität sank drastisch.
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Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.
Das Pro Natura Magazin nimmt Sie mit in die Natur. Es berichtet über kleine Wunder, grosse Projekte und spannende Persönlichkeiten. Es blickt hinter die Kulissen politischer Entscheide und schildert, wo, wie und warum Pro Natura für die Natur kämpft. Als Mitglied erhalten Sie das Magazin fünf mal im Jahr direkt in Ihren Briefkasten.
Am besten sieht der genetische Zustand bei den Ostschweizer Luchsen aus – diese haben dank der im Rahmen des Projektes LUNO stattgefundenen Umsiedlungen von Alpen- und Juraluchsen und darauffolgenden Verpaarungen wieder eine deutlich höhere genetischen Vielfalt erlangt. Die verarmte Genetik unserer Luchse hat nicht nur eine reduzierte Anpassungsfähigkeit zur Folge, sondern führt je länger je mehr zu körperlichen Defekten.
Missbildungen und Herzfehler
Jedes sich sexuell fortpflanzende Lebewesen erbt für ein Merkmal je eine Genvariante (Allel) von Mutter und Vater. Dabei setzen sich dominante gegenüber rezessiven Allelen durch und führen zur Ausprägung der jeweiligen Eigenschaft, etwa der Augenfarbe. Solange die genetische Vielfalt eines Tierbestands gross ist, sind die Kombinationsmöglichkeiten der Allele schier endlos. Rezessive Allele mit schädlicher Erbinformation werden meist durch dominante Gene überlagert und haben darum keine Auswirkung. In einem genetisch verarmten Bestand aber steigt das Risiko, dass solche Genvarianten auf «ihresgleichen» treffen und zur Ausprägung kommen.
Bei den Luchsen in der Schweiz scheint genau dies nun zu passieren: Seit einigen Jahren werden im Rahmen des Luchsmonitorings und von Fängen für Umsiedlungen Luchse mit medizinischen Auffälligkeiten beobachtet. Bei 58 Prozent der Alpenluchse und 23 Prozent der Juraluchse werden auffällige Herzgeräusche festgestellt. Pathologisch untersuchte Tiere weisen Herznarben auf. Und kürzlich wurden im Jura ohrenlose Luchse entdeckt. Beunruhigend: Der Luchsbestand in Slowenien wies wenige Jahre vor seinem katastrophalen Zusammenbruch ebenfalls Auffälligkeiten an Herz und Ohren auf. Bekannt ist zudem ein Zusammenhang zwischen Inzucht und Anfälligkeit für Parasiten, geringerem Geburtsgewicht und reduzierter Fruchtbarkeit. Könnte es sein, dass auch der Schweizer Luchsbestand einbricht – wie es in Slowenien in den letzten zehn Jahren der Fall war, und nun der dringenden Rettung bedarf?
«Blutauffrischung» nötig
Der Bund hat sich mit der Strategie Biodiversität Schweiz dazu bekannt, die genetische Vielfalt der heimischen Wildtiere erhalten und den Fortbestand national prioritärer Arten – dazu gehört der Luchs – sichern zu wollen. Expertinnen und Experten sind sich einig: Der Schweizer Luchsbestand muss durch Ansiedlung von Luchsen aus dem Ausland genetisch gestützt werden. Eine einmalige Aussetzung reicht dazu nicht – es bedarf eines langjährigen, kontinuierlichen Engagements mit wiederholten Aussetzungen, damit die Massnahme Aussicht auf Erfolg hat.
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Matthias Neuhaus
Die Jagdverordnung (JSV) bietet mit Art. 8 Abs. 2 die Möglichkeit, dass Tiere geschützter Arten, die in ihrem Bestand bedroht sind, ausgesetzt werden, sofern ein genügend grosser Lebensraum vorhanden ist.
Geeignete Luchse für eine Ansiedlung könnten aus mehreren Quellen stammen: Wildfänge aus den Karpaten, Austausch von Luchswaisen mit dem Ausland sowie Jungtiere aus dem Erhaltungszuchtprogramm der Zoos, die speziell zum Zweck der Auswilderung aufgezogen werden. Jedoch müssen sich zuerst Kantone finden, die bereit sind, neue Luchse willkommen zu heissen. Manche Kantone könnten eine vorgängige Dezimierung des bestehenden Luchsbestands zur Voraussetzung machen – um die Gemüter luchskritischer Jäger und Nutztierhalterinnen zu besänftigen. Auch sei eine vorgängige «Entnahme» anwesender Luchse nötig, um für die anzusiedelnden Tiere Reviere zu öffnen und ihre Fortpflanzungschancen zu erhöhen. Für eine solche Massnahme fehlt derzeit jedoch die gesetzliche Grundlage.
Keine Regulierung «hintenrum»
Pro Natura ist gegen eine Luchsregulierung über die «Hintertür» der genetischen Bestandsstützung. In einzelnen Fällen mag das Wegfangen (und Umsiedeln) eines Einzeltieres sinnvoll sein, ehe im Gebiet ein neuer Luchs ausgesetzt wird. Die Massnahme soll aber nicht zu einer Verkleinerung des Luchsbestands führen. Es gibt zudem in den Ost- und Südalpen noch genug geeignete, luchsfreie Lebensräume, wo man neue Tiere am Rand des bestehenden Luchsgebiets ansiedeln könnte.
Ein Hoffnungsschimmer ist die im Schwarzwald für Herbst 2023 geplante Freilassung mehrerer Luchsweibchen, die sich mit den dort ansässigen Luchsmännchen verpaaren sollen. Nun ist es am Bund, die – auch international von Luchsexpertinnen und -experten geforderten – Massnahmen in die Wege zu leiten, um die genetische Rettung unserer Luchse in Angriff zu nehmen. Pro Natura wird sich – im Verbund mit weiteren Naturschutzorganisationen und Stakeholdern – dafür einsetzen, dass Bewegung in diese Bestrebungen kommt.
SARA WEHRLI betreut bei Pro Natura das Dossier Grosse Beutegreifer.
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Pressebilder «Herdenschutz & Jagd»
Deutlich weniger Nutztierrisse auf Schweizer Alpen
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl Nutztierrisse durch Wölfe im Kanton Graubünden um fast 50 Prozent zurückgegangen. Während Ende September 2022 rund 500 Nutztierrisse zu verzeichnen waren, sind es dieses Jahr zum gleichen Zeitpunkt noch 261. Gleichzeitig sind auf Bündner Alpen rund 1000 Schafe und Ziegen an Krankheiten und Unfällen verendet. Im Wallis fallen die Schäden 15 Prozent tiefer aus, wobei 80 Prozent der Risse in völlig ungeschützten Herden erfolgten. Schweizweit blieb die Anzahl gesömmerter Schafe im Vergleich zum Vorjahr stabil. Seit 2020 nahm die Zahl des gesömmerten Kleinviehs in Kantonen mit Wolfsrudeln sogar markant zu (siehe Tabelle am Seitenende).
Herdenschutz und Wolfsregulierung müssen Hand in Hand gehen
Um die Jahrtausendwende wurden pro Wolf und Jahr rund 33 Schafe gerissen. Diese Zahl ist auf heute noch fünf Risse gesunken - ein weiterer Hinweis, dass der Herdenschutz wirkt, auch wenn er nicht alle Probleme löst. Auffällig ist der Rückgang der Schäden bei Rudeln, wo letztes Jahr absichtlich (Beverin GR) oder versehentlich (Moesola GR, Marchairuz VD) ein besonders schadenstiftender Leitrüde erlegt wurde. Diese Rudel sind kaum mehr negativ in Erscheinung getreten. Gezielte, zeitnahe Eingriffe gegen schadenstiftende Rudel, speziell Leittiere, können zu einem Rückgang der Schäden führen.
Auch präventive Eingriffe in den Wolfsbestand sind neu möglich und unbestritten. Das aktualisierte Jagdgesetz bietet dafür die richtigen Instrumente. Da auch Einzelwölfe in Gebieten ohne Herdenschutz Schäden anrichten können, kann diese Regulierung nur im Zusammenspiel mit flächig umgesetztem Herdenschutz funktionieren. Zu dessen effektiver Umsetzung ist von Seiten der Behörden bei der Vergabe von Unterstützungsgeldern künftig mehr Entgegenkommen und Rücksicht auf regionale Besonderheiten gefordert.
Abschusspläne ohne Faktenbasis
Der Entwurf der Jagdverordnung, die am 1. Dezember in Kraft treten soll, sieht vor, bis zu 70 Prozent des Schweizer Wolfsbestands auszulöschen. Die Verordnung entpuppt sich auch vor dem Hintergrund der aktuellen Risszahlen als Massnahme ohne Realitätsbezug und wildbiologische Basis.
Möglichkeiten zur Bestandsdezimierung beim Wolf bestehen. Es soll aber auch nach dem Willen des Parlaments nur bei drohendem Schaden oder Gefährdung eingegriffen werden. Gefragt sind jetzt Weitblick, Pragmatismus und Verantwortungsgefühl im Umgang mit der Präsenz Wolf, nicht blinder Aktionismus zugunsten vermeintlich einfacher Lösungen.
Kontakt:
- Pro Natura: Sara Wehrli, Verantwortliche Grosse Beutegreifer und Jagdpolitik, Tel. 061 317 92 08, @email
- Gruppe Wolf Schweiz: David Gerke, Geschäftsführer, Tel. 079 305 46 57, @email
- WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher Biodiversität, Tel. 079 241 60 57, @email
- BirdLife Schweiz: Jan Schudel, Projektleiter Politik, Tel. 044 457 70 42, @email
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Gemeinsame Medienmitteilung von Pro Natura, WWF Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und BirdLife Schweiz
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Tabelle_Sömmerungsbilanz_2023Potrebbe anche interessarti
Die neue Jagdverordnung: frei von Fakten und Logik
Die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft der Kantone qualifizierte am 6. September die nun vom Bundesrat weitgehend unverändert verabschiedete Jagdverordnung als inhaltlich willkürlich, einseitig und im Widerspruch zu wissenschaftlichen Artenschutzüberlegungen und den bisherigen Ausführungen des Bundesrates. Die harte Kritik am Bundesrat, die auch von Forstkreisen geteilt wird, bezieht sich insbesondere auf die völlig beliebige Festlegung von Schwellenwerten für die Anzahl in der Schweiz lebender Rudel. Dieser Schwellenwert von zwölf Rudeln ist auch nach den Ausführungen von Bundesrat Rösti nur als willkürlich und faktenfrei zu bezeichnen.
Die Kantone haben es in der Hand
Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz erwarten von den Kantonen, dass sie - wie bisher praktiziert - auf der Basis von Fachkompetenz, Ausgewogenheit und Verhältnismässigkeit agieren. Die bisherige Arbeit der Kantone erhält mit dem neuen Jagdgesetz und der neuen proaktiven Regulierungsmöglichkeit bei drohenden Schäden oder Gefährdungen zusätzlichen Handlungsspielraum beim Umgang mit dem Wolf. Gezielte, zeitnahe Eingriffe gegen schadenstiftende Rudel können zu einem Rückgang der Schäden führen.
An einem flächig umgesetzten Herdenschutz in zumutbarem Ausmass führt kein Weg vorbei. Dafür ist jetzt das notwendige Geld zur Verfügung zu stellen. 2023 ist trotz mehr gesömmerter Schafe und Ziegen in Kantonen mit Wolfspräsenz und Anstieg des Wolfsbestands die Anzahl Risse deutlich zurückgegangen. Ein verhältnismässiger Umgang mit der Wolfspräsenz ist für alle Betroffenen anstrengend und herausfordernd, aber machbar. Die dazu im Gegensatz stehende Verordnung des Bundesrates ist im Zuge der nachgeholten Vernehmlassung im Jahr 2024 dringend zu korrigieren.
Weitere Informationen:
Kontakt:
- Pro Natura: Sara Wehrli, Verantwortliche Grosse Beutegreifer und Jagdpolitik, Tel. 061 317 92 08, @email
- Gruppe Wolf Schweiz: David Gerke, Geschäftsführer, Tel. 079 305 46 57, @email
- WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher Biodiversität, Tel. 079 241 60 57, @email
- BirdLife Schweiz: Jan Schudel, Projektleiter Politik, Tel. 044 457 70 42, @email
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Reaktion von Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz auf den Entscheid des Bundesrates zur neuen JSV
Wölfe im Schnee © blickwinkel / R. Linke
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Stellungnahme zum Entwurf der JSVPotrebbe anche interessarti
Stellungnahme zu den geplanten Wolfsabschüssen
Am 1. September hat zum zweiten Mal die Periode der proaktiven Wolfsregulierung begonnen. Wenn das Bundesamt für Umwelt BAFU die Anträge der Kantone bewilligt (aktuell aus GR, SG, TI, VS, VD), können diese ihre Massnahmen behördlich verfügen. Als beschwerdeberechtigte Organisation prüft Pro Natura die Abschussverfügungen der Kantone auf ihre Rechtmässigkeit.
Keine «Wolfsjagd», sondern Regulierung
Der Wolf ist auch mit dem revidierten Jagdgesetz weiterhin eine geschützte Tierart, die nicht gejagt werden darf. Wolfsrudel dürfen aber «reguliert» werden, wenn dies zur Verhinderung von ernsten Schäden an geschützten Herden oder von Gefahren für den Menschen erforderlich ist. Dabei ist die gänzliche Eliminierung von Rudeln nur als letztes Mittel zulässig und kann keinesfalls als Standardlösung betrachtet werden.
Wolfsrudel Il Fuorn / Nationalpark
Es ist unklar, ob wirklich Wölfe des Nationalpark-Rudels für die zwei Risse von Jungrindern im Unterengadin und Münstertal verantwortlich sind. Der Nationalpark ist für den Erhalt der einheimischen Wildtiere von herausragender Bedeutung. Abschüsse geschützter Tierarten erfordern immer eine Interessenabwägung durch die Kantone. In dieser Abwägung muss der Erhalt der Tierwelt des Nationalparks zwingend stark gewichtet werden. Ein im Nationalpark beheimatetes Wolfsrudel gänzlich zu entfernen, ist nicht verhältnismässig, zumal die Wölfe keinerlei unnatürliche Verhaltensweise gezeigt haben. Es darf erwartet werden, dass auch dem Wolf mit einer minimalen Toleranz begegnet wird. Nicht nur, aber natürlich besonders im Umfeld des Nationalparks. Gewisse Konflikte wird es immer geben, die sogenannte «Regulierung» kann diese nie gänzlich verhindern. Entsprechend ist eine Nulltoleranz weder umsetzbar noch angemessen.
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Nationalpark-Rudel zum Abschuss freigegeben
Zitate:
Anita Mazzetta, Geschäftsführerin, WWF Graubünden: «Die Rolle, die der Wolf im Ökosystem Wald spielt, wird selbst beim Nationalpark-Rudel nicht beachtet. Das ist äusserst fragwürdig.»
Sara Wehrli, Verantwortliche Jagdpolitik und Grosse Beutegreifer, Pro Natura: «Expertenwissen wurde übergangen, etwa die kritische Einschätzung der Wissenschaftskommission des Nationalparks, dass die Risse nicht vom Kernrudel verursacht wurden und Abschüsse zur nachhaltigen Reduktion von Schäden wohl nichts bringen».
Armando Lenz, Geschäftsführer, Pro Natura Graubünden: «Die Wölfe des Nationalparks dürfen nicht geschossen werden. Wir rufen Regierungsrätin Cornelia Maissen zu einem Time-Out auf: Proaktive Eingriffe in den Wolfsbestand sind heute unbestritten. Sie müssen aber immer im Zusammenhang stehen mit ernsten Schäden und ergriffenen Herdenschutz-Massnahmen, und sie müssen mit Augenmass und Sorgfalt eingesetzt werden. Die Lage ist jetzt vom Kanton nochmals zu prüfen und die Abschussverfügung zurückzuziehen».
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Gemeinsame Medienmitteilung mit WWF Schweiz
Symbolbild Wolf: © 2009 Henrik Aija, all rights reserved
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Der Trend hält an: 2024 erneut weniger Risse von Nutztieren
In der Schweiz leben mittlerweile über 35 Wolfsrudel und der Bestand nimmt weiterhin leicht zu. Einen gegenläufigen Trend gibt es bei den durch Wölfe gerissenen Nutztieren: Diese Zahlen zeigen nach 2023 das zweite Jahr in Folge einen rückläufigen Trend, wie die amtlichen Angaben der Kantone Wallis und Graubünden zeigen. Somit ist nicht nur die Zahl der Risse pro Wolf, sondern auch die absolute Zahl der Wolfsrisse rückläufig. Zu verdanken ist dieser Trend in erster Linie dem weiter ausgebauten Herdenschutz, zumal ein Abgleich der Schäden mit den regulierten Rudeln keinen klaren Zusammenhang erkennen lässt.
Das zeigt: Ohne Herdenschutz kann auch eine intensive Bestandsregulierung die von Wölfen verursachten Schäden nicht nachhaltig mindern. Damit bleibt der flächig umgesetzte Herdenschutz das A und O im Zusammenleben mit dem Wolf. Der Aufwand ist für die Land- und Alpwirtschaft beträchtlich, zeigt aber Wirkung.
Einzelwölfe oft schwieriger als Rudel
Wie die Zahlen des Kantons Wallis zeigen, haben einige wenige Einzelwölfe fast gleich viele Nutztiere gerissen wie alle Wolfsrudel im Kanton zusammen. Mehrere Rudel haben dieses Jahr noch gar keine Nutztiere gerissen. Die übrigen Rudel haben mit einer Ausnahme nur geringfügige Schäden verursacht und dies vornehmlich in Herden ohne umgesetzte Herdenschutzmassnahmen. Die Zahlen des Kantons zeigen ferner, dass lediglich bei 35 Prozent der Risse im Kanton Herdenschutzmassnahmen überhaupt umgesetzt waren.
Ein ähnliches Bild zeigt sich im Kanton Waadt: Dort gab es zwar etwas mehr Risse als im Vorjahr, jedoch wurde über die Hälfte davon von einem Einzelwolf im Mittelland verursacht, während die fünf anwesenden Rudel im Jura nur für eine Minderheit der Risse verantwortlich sind. Dieses schadenstiftende Individuum ist bereits seit Februar 2024 durch mehrere Verfügungen hintereinander durchgehend zum Abschuss frei, konnte bisher jedoch nicht erlegt werden. Dieser Fall zeigt deutlich, dass Einzelwölfe weit mehr Schäden verursachen können als ganze Rudel und dass selbst bei verfügten Abschüssen der flächendeckende Herdenschutz unabdingbar bleibt, da schlichtweg nie alle Abschüsse werden umgesetzt können.
Weitere Informationen:
Kontakte:
- Pro Natura: Sara Wehrli, Verantwortliche Grosse Beutegreifer und Jagdpolitik, Tel. 061 317 92 08, @email
- Gruppe Wolf Schweiz: David Gerke, Geschäftsführer, Tel. 079 305 46 57, @email
- WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher Biodiversität, Tel. 079 241 60 57, @email
- BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, Tel. 076 308 66 84, @email
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Gemeinsame Medienmitteilung von Gruppe Wolf Schweiz, BirdLife Schweiz, WWF Schweiz und Pro Natura
Foto: Matthias Sorg