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Nationalrat verweigert dringend nötige Mittel für Naturschutz
Dreiviertel der Biotope von nationaler Bedeutung sind heute mangelhaft unterhalten, wie kantonale Erhebungen zeigen. Das ist skandalös, denn Orte wie das Val Roseg sind das Herz der Schweizer Natur. Sie sind Rückzugsorte für bedrohte Arten, speichern Wasser sowie CO2 und machen lediglich zwei Prozent der Landesfläche aus. Insbesondere der Schutz der Moore ist stark unterfinanziert und ihr Zustand verschlechtert sich gemäss neuesten Zahlen stetig. Trotzdem hat der Nationalrat heute die Kürzung des bereits im Finanzplan enthaltenen Kredits zur Sicherung der Biotope für die nächsten vier Jahre um 276 Mio. Franken bestätigt.
Milliardenkosten auf nächste Generation überwälzt
Der Bundesrat, der die Kürzung vorgeschlagen hat, begründet sie mit dem nicht zustande gekommenen Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative. Dies, obwohl die Sanierung der nationalen Biotope nichts damit zu tun hat: bereits seit 1988 sind Bund und Kantone verpflichtet, diese Gebiete zu schützen und zu unterhalten und der Schutz der Moore ist seit Annahme der Rothenthurminitiative 1987 sogar ein Verfassungsauftrag. Die Kürzung steht zudem in krassem Widerspruch zur eigenen Einschätzung des Bundes, dass es grossen Nachholbedarf beim Unterhalt der Biotope und insbesondere auch der Moore gibt. Auch die Beteuerung, dass man die Qualität bestehender Schutzflächen verbessern wolle, wird damit als Lippenbekenntnis entlarvt.
Entgegen der Argumentation im Parlament kann der fachgerechte Unterhalt und die Sanierung der nationalen Biotope nicht weiter aufgeschoben werden. Moore ohne Wasser und überdüngte Magerwiesen gehen kaputt oder lassen sich, wenn überhaupt, nur mit immensen Mitteln wiederherstellen.
Die verweigerte Finanzierung für dringende Massnahmen im Naturschutz ist umso unverständlicher, als der Bundesrat ab 2050 selbst mit Kosten von 14 bis 16 Milliarden Franken jährlich rechnet, falls nichts gegen das akute Artensterben unternommen wird.
Weitere Informationen:
- Bericht Stand Umsetzung der Biotope von nationaler Bedeutung 2021
- Resultate der Wirkungskontrolle Biotopschutz - Kurzfassung (PDF, 5 MB, 25.11.2019)
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Pro Natura sagt Nein zum masslosen Autobahnausbau
Der masslose Autobahnausbau, über den die Schweiz am 24. November abstimmt, ist eine Bedrohung für Natur- und Kulturlandschaft und untergräbt dringend nötige Massnahmen im Bereich des Klima- und Biodiversitätsschutzes. Dieser Meinung ist auch der Delegiertenrat von Pro Natura und hat entsprechend einstimmig die Nein-Parole beschlossen.
Gefährdung von Natur, Klima, Lebensmittelproduktion und Gesundheit
Mit dem Ausbau der Autobahnen würden 400’000 Quadratmeter wertvolles Kulturland vernichtet. Damit würde nicht nur die Versorgung mit lokalen Nahrungsmitteln reduziert, sondern auch die Klimafunktion der Natur und des Bodens eliminiert. Mit dem Raubbau an der Natur würden zudem wichtige Flächen für den Naturschutz zerstört und versiegelt – und das in Zeiten des akuten Artensterbens.
Mit dem Ja zum Stromgesetz im Juni hat sich die Bevölkerung klar für einen besseren Klimaschutz ausgesprochen. Der Autobahnausbau unterminiert diesen Entscheid. Autobahnen sind nicht nur Biodiversitäts- sondern auch Klimakiller. Grössere und breitere Strassen führen erwiesenermassen zu mehr Verkehr, wodurch nicht nur der CO2-Ausstoss, sondern auch Lärm- und andere Schadstoffemissionen zunehmen, welche die Gesundheit schädigen. Der geplante Ausbau würde damit nicht nur überrissene 5,3 Milliarden Franken an Steuergeldern verschlingen – Finanzen, die dringend für den Schutz von Klima und Biodiversität benötigt würden – sondern darüber hinaus irreparable Schäden an Natur und Klima und steigende Gesundheitskosten verursachen.
Aus all diesen Gründen lehnt Pro Natura den masslosen Autobahnausbau entschieden ab.
Weitere Informationen:
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- Stefan Kunz, Abteilungsleiter Politik und Internationales, Tel. 061 317 92 23, @email
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Bund verhindert Umsetzung geltenden Rechts betreffend Biodiversität
«Die Umsetzung des geltenden Naturschutzrechts wird seit Jahren durch zu wenig Mittel für die Biodiversität behindert», sagt Dr. Raffael Ayé, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz. Deshalb kann nicht einmal das Herz der Schweizer Natur, die Biotope von nationaler Bedeutung, gesetzeskonform gesichert und unterhalten werden. Die nationalen Biotope wurden 1988 im Natur- und Heimatschutzgesetz verankert. Doch bis heute sind nur 17 % von ihnen ausreichend gesichert. Wegen ungenügendem Unterhalt trocknen Moore aus und werden blumenreiche Trockenwiesen immer einförmiger. Das BAFU sagt: «Die Biodiversität ist deshalb auch in diesen Schutzgebieten rückläufig. Dies widerspricht dem heute geltenden Recht».
«Wollen Bund und Kantone die Sanierung der nationalen Biotope, dem Herz der Schweizer Natur, die 2,2 Prozent der Landesfläche ausmachen, in den nächsten zehn Jahren realisieren, sind pro Jahr zusätzliche 178 Millionen nötig», erklärt Stefan Kunz, Abteilungsleiter Politik und Internationales von Pro Natura. Der Bundesrat selber hat diesen Bedarf für die Sicherung und den fachgerechten Unterhalt der Biotope von nationaler Bedeutung berechnet. Für die Jahre 2025-2028 hätte das bedeutet, den Kredit Natur und Landschaft deutlich zu erhöhen. Parlament und Bundesrat hatten entsprechend im Finanzplan für die nächsten Jahre eine Erhöhung von durchschnittlich 69 Millionen Franken jährlich, total 276 Millionen, vorgesehen. Doch nun hat auch die Mehrheit der Umweltkommission des Nationalrats diese dringend nötigen Mittel gänzlich gestrichen. Gleichzeitig hat sie es abgelehnt, zusätzliche Mittel für die Gewässer und den Wald zur Verfügung zu stellen.
«Damit werden die Sicherung und der Unterhalt des Herzes der Schweizer Natur und die Revitalisierung unserer Gewässer auch in den nächsten vier Jahren sträflich vernachlässigt. Der Finanzbedarf steigt weiter an», sagt Dina Spörri Verantwortliche Politik beim WWF Schweiz.
Der Beschluss der nationalrätlichen Umweltkommission zeigt in aller Deutlichkeit, dass es bei der Förderung der Biodiversität weitgehend bei falschen Versprechen bleibt und ein Ja zur Biodiversitätsinitiative am 22. September dringend notwendig ist.
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Tausende Spenderinnen und Spender unterstützen die Kampagne für ein JA zur Biodiversitätsinitiative
Seit Herbst 2023 gelten die neuen Transparenzregeln bei der Politikfinanzierung. In dem Zusammenhang hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die budgetierten Einnahmen für die Volksabstimmungen vom 22. September 2024 publiziert. Der Trägerverein «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» hat für die Abstimmungskampagne zur Biodiversitätsinitiative die budgetierten Einnahmen sowie die Zuwendungen von mehr als 15’000 Franken offengelegt.
Die budgetierten Einnahmen und Zuwendungen für die Abstimmungskampagne belaufen sich auf 3’308’000 Franken. Die Zahlen sind seit heute Montag im Melderegister der EFK öffentlich einsehbar. Diese Summe verdeutlicht den enormen Handlungsbedarf im Bereich Biodiversität und die Bedeutung des Schutzes unserer Lebensgrundlagen – für uns alle und für zukünftige Generationen.
Die Träger- und Partnerorganisationen tragen mit 2’208’000 Franken den Hauptteil der Beiträge, davon 550’000 Franken in Form von Arbeitsleistungen. Zusätzlich werden 1’100’000 Franken an privaten Spenden gesammelt.
Besonders erfreulich ist die hohe Zahl an bereits eingegangenen Einzelspenden: Tausende von Kleinspenderinnen und Kleinspendern unterstützen die Kampagne der Biodiversitätsinitiative mit einem durchschnittlichen Betrag von 65 Franken. Dies zeigt deutlich, dass viele Menschen in der Schweiz zutiefst besorgt über den schlechten Zustand unserer Natur und unserer Existenzgrundlagen sind. Wir dürfen nicht länger zögern – für kommende Generationen ist sofortiges und entschlossenes Handeln unerlässlich.
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Stand – Kommen Sie vorbei!
Riettag im Kaltbrunner Riet
Die Natur braucht mehr Aufmerksamkeit, denn die Artenvielfalt nimmt auch in unserer Region stark ab. Lebensräume von Wildtieren werden durch Strassen- und Siedlungsbau sowie durch intensive Landwirtschaft zerstört und zunehmend zerschnitten.
Vor unserer Haustüre haben wir aber eine Naturperle, die den letzten Rückzugsort für viele seltene Tier- und Pflanzenarten darstellt: das international bedeutende Naturschutzgebiet Kaltbrunner Riet.
Am Riettag informieren verschiedene Stände über die Artenvielfalt im Riet – von Pflanzen über Kleinsäuger bis zu Amphibien. Unter dem Motto „Schau genau!“ richten wir den Blick auf all jene Aspekte, die erst beim genauen Hinsehen auffallen.
Dieser vielfältige Riettag findet am Sonntag, 10. Mai 2026 von 9 – 16 Uhr beim Infopavillon im Kaltbrunner Riet statt. Genauere Informationen zur Anreise finden Sie unter www.pronatura-sg.ch/kbr. Alle sind herzlich eingeladen und der Besuch ist kostenlos.
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Pro Natura SGDettagli dell'evento
Data
Luogo
Kaltbrunner Riet
Dettagli
Preparazione
Costo
keine
«Das Pendel hat umgeschlagen»
Zwei Stunden Zeit nimmt sich Bundesrat Beat Jans für das Treffen mit dem Pro Natura Magazin. An einem seiner raren freien Wochenendtage. Jans schlägt einen Spaziergang in den Langen Erlen vor, einem ehemaligen Auenwald, der sich entlang der kanalisierten «Wiese» von Riehen bis zur Stadtgrenze Basels zieht. Beat Jans kommt mit seiner Hündin Jua zum vereinbarten Treffpunkt. «Heute wird sie sich etwas gedulden müssen», erklärt er und streicht Jua lächelnd übers Fell. «Meist sind wir zwei joggend unterwegs.»
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Christian Flierl
Lehrreiche Lehrjahre
Beat Jans führt uns flussaufwärts zum «Entenweiher» in Riehen. Das Naturidyll liegt nur wenige hundert Meter entfernt von der kleinen Arbeitersiedlung, in der Jans aufgewachsen ist. An freien Nachmittagen sei er oft mit Freunden durch die Langen Erlen gezogen, erzählt er, auch mit der Pfadi habe er etliche Stunden in diesem Wald verbracht. «Diese Erlebnisse haben mich geprägt.» Eine noch engere Verbindung mit der Natur habe er während seiner Ausbildung zum Landwirt gehabt, fügt Jans an. «Ich war fast täglich draussen auf den Feldern oder im Wald. Besonders lehrreich und inspirierend war mein zweites Lehrjahr, das ich auf einem Biobetrieb in Buus absolvierte. Dort ging man sehr achtsam und sorgfältig mit der Natur um.» Diese Sorgfalt ist, zumindest aus dem Bundeshaus, verschwunden. Die Produktion steht heute wieder über allem, auf die Natur wird kaum noch Rücksicht genommen. Jüngst strich der Nationalrat das Minimalziel von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerland; im Vorjahr verweigerte sich der Ständerat einer Diskussion über den Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative. Wie bewertet Bundesrat Jans diese Entwicklung? «Das Pendel hat umgeschlagen», sagt er. Das sei aber kein Grund, aufzugeben. «Man muss dranbleiben und gute Lösungen finden.»
«Motivations-Booster» Pro Natura
Zuversicht schöpft er aus seiner Zeit bei Pro Natura. Sie habe ihn gelehrt, dass mit beharrlicher und konstruktiver Arbeit Erfolge möglich sind. Als Beispiel führt Jans die Renaturierungen auf: «Pro Natura hat viele neue, artenreiche Gebiete geschaffen und die Kantone dazu gebracht, dass auch sie Renaturierungen an die Hand nehmen.» Grosse Erfolge habe es auch auf politischer Ebene gegeben, sagt Jans. Dazu zählt er das teilrevidierte Raumplanungsgesetz zur Eindämmung der Zersiedelung, das Gentech-Moratorium und die Bewahrung des Verbandsbeschwerderechts.
Beat Jans kam 1995 zu Pro Natura, kurz nach dem Abschluss seines ETH-Studiums in Umweltwissenschaften. Pro Natura suchte damals einen Mitarbeiter, der Projekte zur Förderung der Natur im Landwirtschaftsgebiet und in landwirtschaftlich genutzten Schutzgebieten vorantreibt. «Eine meiner ersten Auf gaben führte mich ins Naturschutzgebiet ‹Hinteres Lauterbrunnental›, wo ich mit den Bauern Verträge für die Pflege der Alpweiden aushandeln sollte», erinnert sich Jans. Keine einfache Aufgabe für einen jungen Unterländer. Aber Jans zeigt schon damals, dass er es mit allen kann. Sein Charme und Humor öffnen ihm Türen, seine Begeisterungsfähigkeit steckt an. Und wenn nötig, findet Beat Jans fast immer einen kreativen Kompromiss. Hinzu kommt die grosse Hartnäckigkeit, mit der er seine Ziele verfolgt.
Rückschläge und Kritik steckt er erstaunlich locker weg. Jans Talente entgehen auch der Geschäftsführung von Pro Natura nicht: Sie überträgt ihm die Leitung der neugeschaffenen Abteilung «Politik und Internationales» und befördert ihn in die Geschäftsleitung. Jans soll die politische Schlagkraft von Pro Natura stärken und für die Natur lobbyieren. Das macht er mitunter auf frechdreiste Art: 2001 verschafft er sich als Manager verkleidet Zugang in den abgeriegelten Bereich des WEF in Davos und verteilt dort Flugblätter.
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Raphael Weber
- Alpine Gebirgslandschaft im Pro Natura Naturschutzgebiet Hinteres Lauterbrunnental
Vom Lobbyisten zum Politiker
Die erfolgreiche Lobbyarbeit für Pro Natura habe ihn darin bestärkt, sich politisch zu engagieren, sagt Jans, der vergleichsweise spät in die Politik eingestiegen ist, dann aber einen rasanten Aufstieg hinlegte. Als er 2010 für die SP in den Nationalrat gewählt wird, gibt er die Stelle bei Pro Natura auf – und zeigt so, dass er die vom internationalen Netzwerk Friends of the Earth erwünschte Gewaltenteilung ernst nimmt. Im Nationalrat und später als Regierungspräsident des Kantons Basel-Stadt setzt sich Jans vehement für den Klimaschutz ein. Nun stünden wir vor einer wegweisenden Entscheidung, sagt er mit Blick auf die «Stromgesetz»Abstimmung. «Dieses Gesetz ist wichtig für den Klimaschutz, denn wir werden damit unabhängiger von fossilen Energieträgern.» Wichtig sei, dass Eingriffe in die Landschaft wieder rückgängig gemacht werden könnten, damit die Natur dereinst wieder einziehen kann. Dass sie dazu fähig ist, daran zweifelt der unerschütterliche Optimist Beat Jans nicht.
NICOLAS GATTLEN ist Reporter des Pro Natura Magazins.
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Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.
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Ein JA für unsere Lebensgrundlagen
Heute hat der Bundesrat den Abstimmungstermin vom 22. September zur Biodiversitätsinitiative bekanntgegeben. Dass beim Biodiversitätsschutz akuter Handlungsbedarf besteht, darüber sind sich Bund, Kantone, Städte, Gemeinden, zahlreiche Verbände und eine Mehrheit des Nationalrats einig. «Um die Leistungen der Biodiversität für Gesellschaft und Wirtschaft zu sichern, ist entschlossenes Handeln dringend notwendig», schrieb etwa der Bundesrat in seinem letzten Umweltbericht 2022. Doch ein Teil der Ständeratsmitglieder hat letztes Jahr verhindert, dass über einen indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative nur schon diskutiert wird.
Zubetonierung, Zersiedelung und die intensive Nutzung haben unserer Natur und Landschaft in den letzten Jahren stark zugesetzt. Landauf, landab werden einzigartige Orte verschandelt und wertvolle Landschaften zerstört. Mit dem Verlust der Biodiversität sind lebenswichtige Ökosystemleistungen in Gefahr, wie saubere Luft, sauberes Wasser, fruchtbare Böden, Bestäubung oder der Schutz der Wälder vor Lawinen, Steinschlag und Starkniederschlägen.
Um unsere Heimat und Natur zu schützen, braucht es nun die Stimmbevölkerung. Die Biodiversitätsinitiative sorgt dafür, dass die erforderlichen Flächen und Finanzen für die Biodiversität zur Verfügung stehen. Natur und Landschaft sollen geschont werden, auch ausserhalb von Schutzgebieten. Schützen und Nutzen gehen Hand in Hand. Dabei stehen sie den Anliegen der Landwirtschaft, des Tourismus oder der Energieversorgung nicht entgegen.
Gute Beispiele
Das Wasserkraftwerk Hagneck befindet sich in einer geschützten Auenlandschaft von nationaler Bedeutung. Bei der Sanierung der Flusskraftwerke und des Hagneckkanals wurde die Umweltverträglichkeit in den Vordergrund gestellt. Ohne Nachteil für die Umwelt ist heute die Stromproduktion um 40 Prozent erhöht.
Die Tourismusinfrastrukturlandschaft Chäserrugg/Toggenburg SG zeigt, wie die Bergbahnen im BLN (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler) - Gebiet Chäserrugg die gesamte touristische Infrastruktur behutsam erneuert und dabei auf hohe Naturwerte und Baukultur gesetzt haben.
Die Wakker-Preisträgerin Meyrin zeigt eindrücklich, wie mit Dialog die Vielfalt als Stärke genutzt werden kann. Damit gelingt es in der Genfer Agglomerationsgemeinde, die Anliegen von Menschen und Natur zusammenzuführen und eine hohe Baukultur mit mehr Biodiversität für alle hervorzubringen.
Im Klettgau entstand im Zusammenspiel zwischen Naturschutz und Landwirtschaft eine Agrarlandschaft im Zeichen der Biodiversität. In der Kornkammer des Kantons Schaffhausen wurde seit 40 Jahren ein dichtes Netz von Biodiversitätsförderflächen aufgebaut, was ein Nebeneinander von intensiver Produktion und Naturschutz ermöglicht. Die Befürwortenden der Biodiversitätsinitiative freuen sich auf engagierte, faktenbasierte und respektvolle Debatten.
Kontakt:
Weitere Auskünfte zur Biodiversitätsinitiative, zu Aktivitäten am internationalen Tag der Biodiversität (am 22. Mai), sowie zu deren Zustand:
- Pro Natura: Urs Leugger-Eggimann, Geschäftsleiter,
@email, 079 509 35 49 - BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer,
@email, 076 308 66 84 - Schweizer Heimatschutz: Stefan Kunz, Geschäftsleiter, @email, 079 631 34 67
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Franziska Grossenbacher, Stv. Geschäftsleiterin, @email, 076 304 43 58
- Biodiversitätsinitiative: Dagmar Wurzbacher, Medienstelle, @email, 076 517 25 96
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Website der BiodiversitätsinitiativeSteuergelder finanzieren weiterhin Naturzerstörung
Mit der Strategie Biodiversität von 2012 hatte der Bundesrat sich das Ziel gesetzt, die negativen Auswirkungen von Anreizen und Subventionen auf die Biodiversität bis spätestens 2020 auf ein Minimum zu reduzieren oder wenn möglich ganz zu vermeiden. Bis 2020 hätten entsprechende Botschaften für Gesetzesrevisionen erarbeitet werden müssen. Doch der Bund tat nichts. 2020 zeigten die WSL und die SCNAT in einem Bericht dann erstmals das riesige Ausmass der biodiversitätsschädigenden Wirkung von Subventionen auf. Dabei kamen über 160 Subventionen im Umfang von jährlich rund 40 Milliarden Franken zum Vorschein. Mehr als fünf Jahre später hat der Bundesrat noch bei keiner Subvention die negativen Auswirkungen substanziell reduziert. Im Gegenteil: gewisse Subventionen mit schädlicher Wirkung wurden sogar noch erhöht. Der Bundesrat liess lediglich 8 Subventionen von den zuständigen Ämtern untersuchen. Wenig überraschend haben verschiedene Ämter dabei vor allem versucht, ihre Budgets zu verteidigen und die Situation schönzureden.
Verzögerungstaktik zu Lasten künftiger Generationen
Mit der heute publizierten Gesamtevaluation zum Abbau der biodiversitätsschädigenden Wirkung von Subventionen wird klar: Der Bundesrat hat die letzten beinahe 13 Jahre viel Zeit vergeudet und will im gleichen Stil weiterfahren: Bei der überwiegenden Mehrheit der Subventionen will der Bundesrat weiterhin nicht untersuchen, wie er ihre biodiversitätsschädigende Wirkung reduzieren kann. Die Folgekosten für unsere Volkswirtschaft und Gesellschaft werden beträchtlich sein.
Dass der Bundesrat negative Auswirkungen von Subventionen und steuerlichen Anreizen in Milliardenhöhe ignoriert, erschreckt insbesondere auch angesichts der Kürzungsvorschläge beim Naturschutz im Entlastungspaket 2027, das der Bundesrat heute in Vernehmlassung gegeben hat. Anstatt die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen zu stoppen, bürdet der Bundesrat kommenden Generationen weitere Kosten auf. Damit belastet er den Finanzhaushalt gleich zweimal: Einmal bei der Finanzierung der Subventionen, das zweite Mal, wenn die Schäden an Mensch und Umwelt durch den Staat behoben werden müssen.
2028 will der Bundesrat die nächste Gesamtevaluation zum Thema publizieren – zwei Jahre bevor die Schweiz an der internationalen Biodiversitätskonferenz über den Fortschritt beim Abbau der schädlichen Subventionen berichten muss. Um bis dahin eine Verbesserung vorweisen zu können, müssen Tempo, Ernsthaftigkeit und Engagement gegen die staatlich finanzierte Naturzerstörung jetzt drastisch erhöht werden.
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Gemeinsame Medienmitteilung von BirdLife Schweiz und Pro Natura
Kommentar zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs durch die Berner Konvention
Der Entscheid erfolgte nach massiver politischer Einflussnahme der EU, die eine Mehrheit der Vertragsländer der Berner Konvention stellt. Er ist fachlich unhaltbar und sendet ein schlechtes Signal für den Artenschutz. Die Herabstufung ist zudem kein Patentrezept für weniger Nutztierrisse. Auch in Wolfsbeständen mit intensiven Abschüssen kommt es zu Rissen. Teilweise werden diese sogar begünstigt, wenn durch den Abschuss von Wölfen die Sozialstruktur der Wolfsrudel zerstört wird. Ein guter, flächendeckender Herdenschutz bleibt unumgänglich.
Auch der Anhang III stellt Anforderungen an den Artenschutz: So muss jeder Vertragsstaat den Schutz der Arten sicherstellen und dafür sorgen, dass die Populationen nicht gefährdet werden. Auch die in der Schweiz geschützten Arten Luchs und Biber sind längst im Anhang III. Die Anpassung auf Europaebene beim Wolf hat damit keinerlei Einfluss auf seinen Status als geschützte Art in der Schweiz. Das Büro der Berner Konvention hatte die bisherige Wolfsregulierung in der Schweiz als Fehlinterpretation der Regeln für „streng geschützte“ Arten beurteilt. Wenn der Wolf neu in der Kategorie „geschützt“ ist, kann die Schweizer Wolfregulierung die Konvention eher erfüllen – vorausgesetzt, Eingriffe werden mit Augenmass und unter Einhaltung der Gesetze umgesetzt – mit dem Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation in der Schweiz bzw. in den Alpen zu erreichen, wie es die Berner Konvention erfordert.
Die Schweiz kann und sollte die Förderung der Koexistenz von Wolf und Alpwirtschaft weiterverfolgen. Dazu gehört vor allem ein ausreichender Herdenschutz. Dieser ist auf Grund des Schweizer Rechts und der Verhältnismässigkeit allen staatlichen Handels von höchster Bedeutung. Und er ist wirksam, wie die seit drei Jahren festgestellte Abnahme der Nutztierrisse, die vor der neuen Bestandsregulierung begann, zeigt.
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Gemeinsamer Medienkommentar von Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz