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Uno dei quattro pilastri di Pro Natura è la protezione attiva dei biotopi e delle specie.
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Titelbild Biodiversitätskampagne
28.06.2024 Biodiversitätskrise

Drei Gründe für ein JA zur Biodiversitätsinitiative

Wann ist das letzte Mal ein Marienkäfer auf Ihrer Hand gelandet? Wann haben Sie das letzte Mal in der Dämmerung einem Froschkonzert zugehört? Klingt das nach Kindheitserinnerungen? Leider ja, denn die Artenvielfalt in der Schweiz nimmt ab. Die Biodiversitätskrise bedroht unsere Lebensgrundlage. Doch es gibt Lösungen. Hier sind drei Gründe für ein JA zur Biodiversitätsinitiative am 22.September 2024.

Um die Biodiversität in der Schweiz steht es schlecht. Mit dem Verlust von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen geht auch unsere Lebensgrundlage verloren. Denn die Biodiversität sorgt für sauberes Trinkwasser, fruchtbare Böden, bestäubte Pflanzen und schützt vor den Folgen der Klimakrise. Pro Natura will mit der Biodiversitätsinitiative wieder mehr Flächen für eine vielfältige Natur schützen und so Lebensräume für Pflanzen, Tiere und Menschen sichern. Hier sind drei Gründe für ein JA zu dieser Initiative und zu einer vielfältigen Natur.

1. Biodiversität ist unsere Lebensgrundlage

Der Verlust der Artenvielfalt trifft uns Menschen direkt. Ein Beispiel: Ohne Insekten keine Bestäubung, ohne Bestäubung keine Nahrungsmittel wie Beeren, Früchte und Gemüse. Für unsere Nahrung sind wir auch auf fruchtbare Böden und eine vielfältige Natur angewiesen. Umgekehrt profitiert die Biodiversität, wenn Landwirtinnen und Landwirte ihr Land nachhaltig bewirtschaften und die Biodiversität fördern.

Die Biodiversitätsinitiative fordert mehr Flächen für den Erhalt der Natur- und Artenvielfalt. Nach Annahme der Initiative werden Bundesrat, Parlament und die Kantone ermitteln, welches die erforderlichen Flächen sind. Deshalb steht keine Flächenzahl im Initiativtext. 

Tim und die Biodiversitätskrise

2. Biodiversität schützt vor Klimakrise und Umweltkatastrophen

Eine intakte Natur hilft gegen die Klimakrise: Moore und Wälder binden CO2, Bäume und Gewässer sorgen für Abkühlung, natürliche Flussläufe bewahren uns vor Hochwasser. Gesunde Wälder schützen das Berggebiet vor Lawinen. Klimaschutz und Naturschutz müssen zusammen angepackt werden. 

Deshalb fordert die Biodiversitätsinitiative nicht nur mehr Flächen für Schutzgebiete, sondern auch bessere Qualität. Bund und Kantone müssen dafür sorgen, dass die Schutzgebiete saniert, besser unterhalten und erweitert werden. 

3. Der Erhalt der Biodiversität schützt vor Kosten in Milliardenhöhe

Wenn wir nichts tun, führt das Artensterben zu Kosten in Milliardenhöhe. Gemäss Schätzungen des Bundesrats würden sie in der Schweiz ab 2050 bei jährlich 14 bis 16 Milliarden Franken liegen, wenn wir jetzt nicht handeln. Die Initiative verpflichtet Bund und Kantone, unsere Lebensgrundlagen endlich zu schützen. Für den Schutz der Biodiversität sind 375 bis 443 Millionen Franken pro Jahr notwendig. Das sind nur 0.1 Prozent der Staatsausgaben der Schweiz.

Es lohnt sich, jetzt Geld in den Erhalt unserer Natur zu investieren, um hohe Kosten in der Zukunft zu vermeiden. Bund und Kantone müssen die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen, um die dringend nötigen Massnahmen zur Sicherung der Biodiversität umzusetzen und die Leistungen im Kulturland, Wald und Siedlungsraum zugunsten der Biodiversität zu entschädigen. 

Nationalratssaal Parlamentsdienste
23.08.2023 Umweltpolitik

Spieglein, Spieglein… Wer sind die umweltfreundlichsten Politiker:innen im Land?

Wer setzt sich wirklich für die Umwelt ein? Das Umwelt-Rating der Umweltallianz (Greenpeace, BirdLife, Pro Natura, SES, VCS und WWF) nimmt die Kandidat:innen fürs Bundeshaus unter die Lupe. Es hilft den Wähler:innen, die im Herbst umweltfreundlich wählen wollen, bei ihrem Entscheid. Das sind die Resultate:
  • Grüne, SP, EVP und GLP bleiben die umweltfreundlichsten Parteien im Parlament.
    Ihre Politikerinnen und Politiker haben sich konsequent für Umweltanliegen eingesetzt. Der Zuwachs an Nationalratssitzen dieser Parteien vor vier Jahren zeigte sich in mehr gewonnenen Umweltabstimmungen im Nationalrat im Vergleich zur vorherigen Legislatur.
  • Enttäuschend: zwei von drei Umwelt-Vorlagen fielen bei FDP und Mitte durch. Doch Politiker:innen mit Herz für die Umwelt gibt es in beiden Parteien. Hinschauen lohnt sich! Dafür gibts das Umweltrating. Die Mitte hat gegenüber der letzten Legislatur rund 13% Umweltfreundlichkeit eingebüsst, was vor allem auf ihr schlechtes Abschneiden bei Natur- und Artenschutzfragen zurückzuführen ist. Die FDP hingegen hat vor allem bei Klimafragen aufgeholt und legte insgesamt um 12% zu. Damit liegt die Mitte nun weit hinter ihrem Abstimmungsverhalten der letzten Legislaturen und etwa gleichauf mit dem Freisinn. Es braucht dringend ein Comeback der Umweltpolitik bei der Mitte.
  • Schlusslicht im Umweltrating bleibt die SVP: Deren Vertreter:innen stimmten fast immer gegen Umweltanliegen. 
  • Als umweltpolitischer Bremsklotz  erwies sich der Ständerat. Er hat im Vergleich zur vorherigen Legislatur stark an Umweltfreundlichkeit eingebüsst: Auch im Ständerat zeigte sich die Mitte weniger umweltfreundlich, während die FDP zulegte. Anders als in vorangehenden Legislaturen sind in den letzten vier Jahren viele Umweltanliegen am Ständerat gescheitert. Er hat damit viele Fortschritte des Nationalrats zunichte gemacht. Für eine Trendwende zugunsten der Natur braucht es umweltfreundlichere Kräfte in beiden Kammern und insbesondere im Ständerat.
  • Auch die Schweiz spürt die Klima- und Biodiversitätskrise immer mehr: Entsprechend gewinnen Umweltthemen in der Öffentlichkeit an Bedeutung. Dennoch kommt der politische Prozess nur schleppend voran. Im Einzelfall stimmt die Parlamentsmehrheit viel zu oft gegen die Natur. Das zeigt die aktuelle Auswertung des Stimmverhaltens der National- und Ständerät:innen. Mit Netto-Null bis 2050 ist nur beim Klimaschutz ein klares Ziel vorhanden auf dem Weg zu einer umweltverträglichen Zukunft. Diesen Schwung gilt es in den nächsten vier Jahren auch für die Biodiversität und andere Umweltthemen zu nutzen. 
  • Die Umwelt braucht Ihre Stimme! Die zukünftigen Parlamentarier:innen bestimmen über viele Bereiche in unserem Leben. Daher lohnt sich eine sorgfältige Auswahl. Wir haben die Chance, mit der Wahl eines umweltfreundlicheren Parlaments die dringend notwendigen Fortschritte für die Umwelt anzupacken. Das Umweltrating zeigt, wie umweltfreundlich die bisherigen Parlamentarier:innen sowie die neu Kandidierenden sind. (www.umweltrating.ch

Zitate: 

Stella Jegher, Abteilungsleiterin Politik und Internationales bei Pro Natura:

  • «Damit die Biodiversitätskrise und die Klimakrise in der Schweiz ernsthaft angegangen werden, braucht es mehr umweltfreundliche Parlamentarier:innen, vor allem im Ständerat. Das Umweltrating zeigt, welche Kandidierenden ihre Stimme der Natur geben.»

Dina Spörri, Projektleiterin Wahlen der Umweltallianz: 

  • «Kurz vor den Wahlen geben sich fast alle Parteien umweltfreundlich. Für uns zählen aber Taten, nicht Worte. Mit dem Umweltrating zeigt die Umweltallianz, wie umweltfreundlich Parlamentarierinnen und Parlamentarier tatsächlich sind  - als Wahlhilfe für alle.» 
  • «Wir haben es in der Hand, die Klimakrise abzuwenden und unseren Kindern eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen. Wählen Sie Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die dafür die richtigen Weichen stellen.»

Kontakte:

  • Pro Natura: Stella Jegher, Abteilungsleiterin Politik und Internationales, @email, Tel. 061 317 92 22
  • WWF Schweiz: Jonas Schmid, Kommunikationsberater, @email, Tel. 079 241 60 57
  • BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsleiter, @email, Tel. 076 308 66 84
  • Greepeace: Remco Giovanoli, Verantwortlicher Politik, @email, Tel. 044 447 41 47
  • VCS: Luc Leumann, Koordinator Bundespolitik, @email, Tel. 079 705 06 58
  • Schweizerische Energiestiftung: Nils Epprecht, Geschäftsleiter, @email, Tel. 077 455 99 79  

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Gemeinsame Medienmitteilung der Umweltallianz Greenpeace, BirdLife, SES, VCS, WWF und Pro Natura

Nationalratssaal © Parlamentsdienste Rob Lewis

Banner Biodiversitätsinitiative
22.08.2023 Biodiversitätskrise

Biodiversität: Umweltkommission bestätigt dringenden Handlungsbedarf

Der Trägerverein der Biodiversitätsinitiative begrüsst, dass die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) dem Nationalrat das Festhalten an der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes empfiehlt. Ein indirekter Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative soll ermöglichen, dass die Schweiz rasch dringend nötige Fortschritte für den Schutz und die Förderung der Biodiversität erzielt. Es geht um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen.

 «Mehr als ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz sind gefährdet und stehen auf der Roten Liste. Der aktuelle Biodiversitätsschutz genügt bei weitem nicht, um das Artensterben zu stoppen. Der Gegenvorschlag soll zu einer raschen Sicherung unserer bedrohten Lebensgrundlagen beitragen. Es ist darum wichtig, dass der Nationalrat an dieser Vorlage festhält.»

Raffael Ayé, Geschäftsführer BirdLife Schweiz 

 «Die Natur erbringt unverzichtbare Leistungen wie Bestäubung und Bodenfruchtbarkeit, ohne die wir nicht leben können. Der Bundesrat beziffert den Gegenwert dieser Ökosystemleistungen auf 14 bis 16 Milliarden Franken pro Jahr*. Diese zu erhalten, kostet uns wenig. Einen weiteren Rückgang der Biodiversität können wir uns hingegen nicht leisten. Zum Schutz unserer Lebensgrundlagen und jener der kommenden Generationen brauchen wir rasche, wirksame Massnahmen.»   

Sarah Pearson Perret, Directrice romande von Pro Natura 

Neuer Ansatz für indirekten Gegenvorschlag

Offenbar hat die UREK-N einen neuen Ansatz für den indirekten Gegenvorschlag diskutiert. Der Trägerverein der Biodiversitätsinitiative begrüsst weiterhin, wenn das Parlament einen wirksamen Gegenvorschlag und damit eine rasche Sicherung unserer Lebensgrundlagen beschliesst. Ein weiteres Zuwarten kann sich die Schweiz nicht leisten. Der Trägerverein wird einen neuen Vorschlag prüfen, sobald er publiziert ist.  

Für einen indirekten Gegenvorschlag

Der Trägerverein der Biodiversitätsinitiative setzt sich für ein rasches und gezieltes Handeln ein und engagiert sich deshalb für einen indirekten Gegenvorschlag. Sollte kein akzeptabler Gegenvorschlag zustandekommen, führt der Trägerverein einen engagierten Abstimmungskampf für die Biodiversitätsinitiative. Dabei kann er auf viel Rückhalt in der Bevölkerung zählen. Das zeigt etwa die breite Unterstützung für den Appell Biodiversität, den innerhalb von nur 8 Wochen über 43'000 Personen unterschrieben haben (Petition 23.2024 Biodiversitätskrise: Jetzt handeln statt zuwarten!).

* Erläuterungen Bundesrat vom 4.3.2022: Seite 10 unten mit Fussnote 19

 

Kontakt

  • BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, @email, 076 308 66 84
  • Pro Natura: Sarah Pearson Perret, Directrice romande, @email, 079 688 72 24
  • Schweizer Heimatschutz: Stefan Kunz, Geschäftsleiter, @email, 079 631 34 67
  • Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Franziska Grossenbacher, Stv. Geschäftsleiterin, @email, 076 304 43 58
  • Biodiversitätsinitiative: Dagmar Wurzbacher, Medienstelle, @email, 076 517 25 96

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Kommentar des Trägervereins der Biodiversitätsinitiative zum Entscheid der UREK-N

Stausee Barrage Lago di Luzzone
11.10.2024 Umweltpolitik

Mehrheit der UREK-S bricht mit Abstimmungsversprechen und streicht das Beschwerderecht

Die Mehrheit der ständerätlichen Umweltkommission nutzt die Beschleunigungsvorlage, um das Verbandsbeschwerderecht auszuhöhlen und so die Stimme der Natur einzuschränken. Damit wird die Durchsetzung des Umweltrechts geschwächt und die gesamte Vorlage in Schieflage gebracht.

Nur rund vier Monate nach der Abstimmung über das Stromgesetz bricht die Mehrheit der UREK-S das Versprechen von Bundesrat und Parlament, dass “die Beschwerdemöglichkeiten von Privaten und Verbänden aber bestehen bleiben” (Abstimmungsbüchlein zum Stromgesetz, S. 44 ) und ignoriert den Volkswillen. Anstatt einfach die Verfahren zur Bewilligung von Energieprojekten zu straffen - so wie es Bundesrat und Nationalrat vorgesehen hatten - will eine Mehrheit der UREK-S das Verbandsbeschwerderecht und damit die Stimme der Natur massiv einschränken. Ursprünglich hatte die sogenannte Beschleunigungsvorlage zum Ziel, die Verfahren zur Bewilligung von Energieprojekten von nationalem Interesse zu vereinfachen und effizienter zu gestalten - ein Anliegen, das auch die Umweltorganisationen explizit befürworten. Doch nun schiesst eine Mehrheit der UREK-S über das Ziel hinaus und will das Beschwerderecht der Zivilgesellschaft massiv einschränken. Das wäre ein schwerer Schlag gegen den Rechtsstaat und ein massiver Vertrauensverlust in die Politik, wenn nun mit dem Versprechen im Abstimmungskampf gebrochen wird. Die zahlreichen weiteren Beschlüsse müssen im Detail noch analysiert werden, sobald die entsprechenden Unterlagen vorliegen. 

Zahlen zeigen: VBR wird zurückhaltend eingesetzt

Die Umweltkommission des Ständerats hat die Vorlage in Schieflage gebracht, indem sie das Verbandsbeschwerderecht bei den 16 im Stromgesetz festgehaltenen Wasserkraftanlagen streicht. Die Zahlen der Beschwerdestatistik bestätigen die zurückhaltende und zielgerichtete Nutzung des Verbandsbeschwerderechts durch die Umweltorganisationen: Zwischen 2010 und 2020 wurden rund 750 Wasser-, Wind- oder Biomassenprojekte realisiert, bei lediglich 62 wurde mittels Beschwerde eine Verbesserung für den Schutz der Natur gefordert. 

Hauptverantwortlich für die teils schleppende Umsetzung von Energieprojekten ist ferner nicht das Verbandsbeschwerderecht, sondern die oftmals langwierigen Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie die fehlenden Ressourcen bei den zuständigen Amtsstellen und Gerichten. Genau diese Stolpersteine müssen mit der Beschleunigungsvorlage angegangen werden.  

Vorlage ist absturzgefährdet

Der Entscheid der Mehrheit der UREK-S bringt nun die Vorlage aus dem Lot und untergräbt ihre Mehrheitsfähigkeit. Das Verbandsbeschwerderecht ist ein Eckpfeiler des Umweltrechts und ein zentrales Element zur Einhaltung der Gewaltenteilung. Die beschlossene Einschränkung dieses Rechts ist unnötig, unvernünftig und nicht verhältnismässig. Hier muss das Parlament den Entscheid der UREK-S korrigieren. 

Kontakt:

  • WWF Schweiz: Stefan Inderbitzin, Kommunikationsberater, [email protected], 079 720 50 92
  • BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, Tel. 076 308 66 84, @email
  • Pro Natura: Stefan Kunz, Abteilungsleiter Politik & Internationales, Tel. 079 631 34 67, @email

Das Verbandsbeschwerderecht (VBR)
Da die Natur ja selber keine Stimme hat, können dank des Verbandsbeschwerderechts in besonders kritischen Fällen von erheblichen Eingriffen in die Natur und Umwelt und nach sorgfältiger Analyse Bewilligungen für Projekte durch ein Gericht überprüft werden. Dies betrifft lediglich einen ganz kleinen Teil aller Projekte. Entscheide fällen immer die Richter:innen. 
Das VBR ist ein wichtiges und bewährtes Instrument im Umweltrecht, welches verantwortungsvoll eingesetzt wird. Das Verbandsbeschwerderecht steht nur ausgewählten Umweltorganisationen zu, die sich seit über 10 Jahren und gesamtschweizerisch für den Schutz der Natur einsetzen. Zwischen 2010 und 2020 wurden 750 Wasser-, Wind- oder Biomassenprojekte realisiert. In diesem Zeitraum gab es im Schnitt weniger als 6 Verbandsbeschwerden pro Jahr, um beim Bau von erneuerbaren Energieprojekten die gesetzlich vorgeschriebenen Verbesserungen für den Schutz der Natur zu erreichen.
In zwei von drei Fällen, in denen das Verbandsbeschwerderecht eingesetzt wird, gibt es dadurch die gesetzlich verlangten Verbesserungen für die Natur. Im Vergleich zum Beschwerderecht für Private wird das Verbandsbeschwerderecht sehr sparsam und effizient eingesetzt. Verbandsbeschwerden werden von den Gerichten drei bis vier Mal häufiger gutgeheissen als Beschwerden von Privaten. Eine Studie der Universität Genf zeigt, dass nur 1 von 100 Beschwerden bei kantonalen Verwaltungsgerichten auf Grund des VBR eingereicht wurde. Der Rest waren private Beschwerden.

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Gemeinsame Medienmitteilung von WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Pro Natura

Foto: Jan Gürke

Pressebild Friedrich Wulf
02.11.2024 Internationales

Artensterben verschärft sich weiter – wenig Fortschritt an globaler Biodiversitätskonferenz

Die 16. UNO-Biodiversitätskonferenz endete am Samstag in Cali, Kolumbien, enttäuschend: Trotz dem alarmierenden Zustand der weltweiten Biodiversität konnten sich die Vertragsstaaten in zentralen Punkten nicht einigen. Auch die Schweiz blieb ihren Beitrag in Form des nationalen Aktionsplans Biodiversität oder auch nur in Form eines angemessenen finanziellen Beitrags für die weltweite Biodiversität schuldig.

Die Resultate der COP16 sind völlig ungenügend, um die weltweite Biodiversität besser zu schützen: Während minimale Indikatoren zur Biodiversität vorhanden sind, blieben die Positionen zu den entscheidenden Fragen der Finanzierung und des verbindlichen Umsetzungsmechanismus zu weit auseinander. Damit bleiben unsere Lebensgrundlagen akut gefährdet. 

Die Schweiz konnte keinen Aktionsplan zum Erhalt der Biodiversität präsentieren

Die Vertragsstaaten waren an der COP16 verpflichtet, ihre nationalen Aktionspläne mit Massnahmen einzureichen – bisher haben 119 Länder diese eingereicht, die Schweiz jedoch nicht.  
«Während andere Länder ihre nationalen Massnahmen kommuniziert haben, fehlt der Schweizer Aktionsplan immer noch – ein beunruhigendes Zeichen. Ohne echte Massnahmen bleibt der Schutz der Biodiversität ein leeres Versprechen», betont Raffael Ayé, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz.  

Die Schweiz droht bei der Erreichung der 23 Biodiversitätsziele zu scheitern

Bei der letzten Konferenz vor zwei Jahren wurden 23 Ziele beschlossen, um den Biodiversitätsverlust bis 2030 zu stoppen und umzukehren. Die Halbzeitbilanz wird bereits in zwei Jahren an der nächsten UNO-Konferenz gezogen. Die Zeit drängt. 
«Die Schweiz muss dringend mehr für die Biodiversität tun, wenn sie die 23 Biodiversitätsziele erreichen will,» sagt Friedrich Wulf, Projektleiter internationale Biodiversitätspolitik bei Pro Natura. «Der verschleppte zweite Aktionsplan des Bundesrats muss gegenüber den bekannt gewordenen Entwürfen noch stark verbessert werden.»  
Der angekündigte Aktionsplan des Bundesrates beschränkt sich auf Berichte und Studien, statt auf konkrete Massnahmen für die Biodiversität. Zudem sind die Mittel zur Sicherung der Biodiversität in der Schweiz massiv ungenügend, was gravierende Folgen hat.  

Wissenschaft stellt dringenden Handlungsbedarf fest

«Die Situation der Biodiversität in der Schweiz ist besonders schlecht: Über ein Drittel der Arten ist bedroht oder ausgestorben, und die Hälfte der Lebensräume ist gefährdet», sagt Jonas Schmid vom WWF. «Bundesrat Albert Rösti hat in der Abstimmungsdebatte zur Biodiversitätsinitiative immer wieder betont, dass er die Biodiversität mit den geltenden Gesetzen schützen werde – doch es fehlt jeder Tatbeweis.» 
Über 400 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben in einer gemeinsamen Stellungnahme die Notwendigkeit rascher und wirksamer Massnahmen in der Schweiz unterstrichen.  

Rösti weibelt für Autobahnen anstatt Biodiversität

Die Schweiz wurde an der COP16 durch BAFU-Direktorin Karin Schneeberger vertreten. Umweltminister Albert Rösti nahm im Gegensatz zu über 100 anderen Umweltministern und mehreren Staatsoberhäuptern nicht an der weltweit grössten je organisierten Biodiversitätskonferenz teil. Stattdessen engagierte er sich in der Arena für den Ausbau der Autobahnen, der zur Zerstörung wertvoller Landwirtschafts- und Waldflächen im Mittelland führen würde. 

Kontakt:

  • Pro Natura: Friedrich Wulf, Projektleiter internationale Biodiversitätspolitik, @email, 079 216 02 06
  • BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, 076 308 66 84, @email
  • WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher Biodiversität, 079 241 60 57, @email

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Gemeinsame Medienmitteilung von Pro Natura, BirdLife Schweiz und WWF Schweiz

Ein Grossteil der Schweizer Gewässer ist durch Pestizide belastet.
21.08.2025 Umweltpolitik

Verpasste Chance für einen fortschrittlichen Pflanzenschutz

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat die natur- und gesundheitsschädigende Pestizid-Vorlage 22.441 genehmigt. Fast zeitgleich verabschiedete der Bundesrat die Totalrevision der Zulassung für Pflanzenschutzmittel. Was Parlament und Bundesrat als Fortschritt verkaufen, ist in Wahrheit ein Rückschritt für Umwelt, Gesundheit und demokratische Kontrolle.

Die parlamentarische Initiative 22.441 sieht vor, Pestizide aus sechs EU-Staaten in einem vereinfachten Verfahren zuzulassen – ohne ausreichende nationale Prüfung. Damit droht die Schweiz zum Sammelbecken für Pestizide zu werden, die in einzelnen EU-Ländern bereits verboten sind. Die nationale Souveränität bei der Zulassung würde aufgegeben, da die Schweiz als Nicht-Mitglied keinen geregelten Zugang zu den Informationen über die Produkte und kein Mitspracherecht über deren Zulassung hat. Was aufs Spiel gesetzt wird, sind die Schweizer Umwelt- und Gesundheitsstandards.

Trinkwasser und Natur unter Druck

Besonders besorgniserregend ist, dass laut Erläuterungsbericht zur Vorlage angeblich «keine direkten Folgen auf die Gesellschaft» bestehen. Diese Einschätzung ignoriert die realen Risiken für Trinkwasser, Biodiversität und die Gesundheit der Bevölkerung. Die nationale Gewässerbeobachtung von Bund und Kantonen (NAQUA) zeigt deutlich, wie stark das Grundwasser durch Pestizidrückstände wie Trifluoracetat, welche zu den persistenten sogenannten Ewigkeitschemikalien zählen, belastet sind – mit Überschreitungen der Höchstwerte um ein Vielfaches.

Notfallzulassungen als neuer Standard?

Zusätzlich plant das Parlament alle kurzfristigen Zulassungen, sogenannte «Notfallzulassungen»  aus den EU-Staaten zu übernehmen. Dies sind Zulassungen, die ohne reguläre Prüfung erfolgen und vielfach problematische Wirkstoffe in die schnelle Anwendung bringen. Eigentlich sollten diese Bewilligungen nur in Ausnahmesituationen eingesetzt werden, werden in der Schweiz und in manchen EU-Ländern aber immer mehr zum Normalfall.

Bundesratsrevision: Mehr Pestizide, weniger Schutz

Zeitgleich legt der Bundesrat die Totalrevision der Pestizidzulassungen vor, die bereits Ende Jahr in Kraft tritt. Diese bringt nur minimale Verbesserungen im Vergleich zum Entwurf, der zuvor in der Vernehmlassung war. Beispielsweise werden darin erste Schritte für eine vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Umweltrisiko eingeleitet und es sind automatische Verbote von besonders riskanten EU-Wirkstoffen vorgesehen, die in der EU bereits verboten sind. Aus Umweltsicht überwiegen aber die Rückschritte im Vergleich zum Status Quo. Die Revision wird dazu führen, dass viele zum Teil stark veraltete Pestizide in die Schweizer Umwelt gelangen werden - zulasten des Gewässerschutzes, der Umwelt, des Trinkwassers und der Gesundheit der Bevölkerung.

Die Umweltallianz warnt eindringlich vor der pauschalen Übernahme von EU-Zulassungen. Die Schweiz würde sich in einem System verfangen, das Innovationen behindert und risikoarme Alternativen ausbremst.

Low-Risk-Mittel: Innovation statt Rückschritt

Sowohl die Wirtschaftskommission des Nationalrates wie auch der Bundesrat verpassen mit ihren Vorschlägen die Chance, die Weichen für eine zukunftsfähige Agrarpolitik zu stellen. Statt Zulassungen pauschal zu übernehmen, bräuchte es klare Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen und wirklich modernen Pflanzenschutz. Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko für Mensch und Umwelt – sogenannte Low-risk- und Biokontroll-Mittel – müssen schneller und vereinfacht zugelassen werden.

Die Schweiz braucht eine souveräne Zulassungsprüfung, die die Risiken für Biodiversität und menschliche Gesundheit ganzheitlich prüft. Nur so stehen umweltfreundliche und nachhaltige Mittel für die landwirtschaftliche Produktion rechtzeitig zur Verfügung. Eine solche Regelung fehlt bisher auch in der EU. Die Schweiz sollte hier vorangehen und sich als innovativer Produktionsstandort positionieren, indem sie ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für umweltschonende Pflanzenschutzmittel etabliert. Damit würde die Innovationskraft der Schweiz genutzt, um den Einsatz umweltschonender Pflanzenschutzmittel aktiv zu fördern.

Kontakt

  • Pro Natura: Stefan Kunz, Leiter Politik und Internationales, @email, 079 631 34 67
  • WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher, @email, 079 241 60 57.
  • Birdlife Schweiz: Jonas Schälle, Projektleiter Landwirtschaft, @email, 044 457 70 26

 

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Gemeinsame Medienmitteilung von Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz.

Moor Glaubenberg
19.09.2025 Umweltpolitik

Kürzungspaket gefährdet unsere Lebensgrundlagen

Mit seiner Botschaft zum Entlastungspaket 27 beharrt der Bundesrat auf den gravierenden Kürzungen im Bereich Naturschutz. Er foutiert sich damit um die enormen Folgekosten, welche die Zerstörung der Schweizer Naturjuwelen haben wird. Zudem ignoriert er Forschungsergebnisse, die zeigen, dass sich Investitionen in den Erhalt der Biodiversität lohnen.

In ihrer Vernehmlassungsantwort zum Entlastungspaket hatte die Umweltallianz vom Bund gefordert, eine seriöse Folgekostenabschätzung der überproportionalen Kürzungen im Umweltbereich vorzunehmen. Anstatt beim Erhalt unserer Naturjuwelen soll er vielmehr bei umweltschädlichen Subventionen sparen. Leider zeigt der Bundesrat mit seiner heute veröffentlichten Botschaft kein Einsehen. Die Sparübung wird damit genau das Gegenteil von dem bewirken, was sie bezwecken soll: Künftigen Generationen werden hohe Folgekosten aufgebürdet, indem die Natur vernachlässigt und weiter zerstört wird.

Naturjuwelen und überlebenswichtige Naturleistungen gehen verloren

Die ikonischen Moore Glaubenberg (OW) und Les Ponts-de-Martel (NE) sind Biotope von nationaler Bedeutung. Damit gehören sie zu den nur gerade 2 Prozent der Schweizer Landesfläche, welche vom strengsten gesetzlichen Schutz profitieren, den die Schweiz zu bieten hat. Trotzdem trocknen sie aus, setzen dabei Tausende Tonnen CO2 frei und gehen als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten und für den Hochwasserschutz verloren. Der Grund: Die Umweltbudgets der Kantone wurden in der Vergangenheit immer wieder gekürzt und reichen schon heute nicht für die dringend notwendigen Schutz- und Pflegemassnahmen. Mit den im Entlastungspaket vorgesehenen Kürzungen wird die Situation noch prekärer: die Streichung von weiteren 10 Prozent beim Kredit Natur und Landschaft, die Auflösung des Fonds Landschaft Schweiz und die Kürzung der Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsbeiträge. Die Kantone haben bereits kommuniziert, dass sie diesen Abbau nicht kompensieren können. Somit müssten geplante Naturförderungsprojekte abgebrochen werden und lokale Landwirte könnten für ihre Pflegeeinsätze nicht mehr wie bisher entlöhnt werden. So wie den Mooren in Obwalden und Neuenburg geht es unzähligen Naturjuwelen schweizweit, wie der aktuelle Bericht der eidgenössischen Forschungsanstalt WSL belegt. Ihr Verlust gefährdet für uns Menschen überlebenswichtige Leistungen der Natur wie CO2- und Wasserspeicherung oder Bodenfruchtbarkeit. Für sie alle gilt: Je länger wir mit Renaturierungen zuwarten, desto teurer werden sie. 

Investitionen in die Natur lohnen sich

Dabei zeigt eine neue Studie im europäischen Alpenraum, dass Investitionen in den Erhalt oder die Wiederherstellung der Natur sehr effizient sind: Der Ertrag ist insgesamt fast dreimal so hoch wie die Investition, da die intakten Lebensräume eine natürliche Prävention vor Extremereignissen bieten. Besonders wirksam sind dabei Lösungen wie Wald- und Gewässerrenaturierungen zum Schutz vor Hochwasser oder Hangrutschen, wenn sie gezielt die Biodiversität fördern und nicht nur kurzfristige wirtschaftliche Ziele verfolgen.

Leider lässt die aktuelle Schweizer Regierung eine langfristige Orientierung in Sachen Natur- und Klimaschutz vermissen. Mit kurzfristigem Finanzaktionismus werden nicht nur Abstimmungsversprechen gebrochen, sondern auch unsere natürlichen Lebensgrundlagen aufs Spiel gesetzt. Die Mitglieder der Umweltallianz warnen eindringlich vor den Folgen dieser vorgesehenen Kürzungen und werden sich entsprechend einbringen.

Weitere Informationen:

Kontakt:

  • Pro Natura: Stefan Kunz, Abteilungsleiter Politik und Internationales, 079 631 34 67, @email
  • BirdLife Schweiz: Damaris Hohler, Projektleiterin Biodiversitätspolitik, 044 457 70 42, @email 
Die Staumauer im Zmutt-Tal im Wallis ist eine Bogenstaumauer und staut das Wasser des Zmutt-Gletschers und des Zmuttbaches. © Matthias Sorg Matthias Sorg
04.10.2025 Umweltpolitik

Ja zum Beschleunigungserlass – Nein zur Schwächung des Verbandsbeschwerderechts

Die Mitglieder der Umweltallianz (Pro Natura, Birdlife, WWF, Greenpeace, VCS und Schweizerische Energiestiftung) verzichten auf ein Referendum (Änderung Energiegesetz). Mit Fachkompetenz und Engagement wollen sie stattdessen den raschen und naturverträglichen Zubau der Erneuerbaren möglich machen. Bestrebungen, das Verbandsbeschwerderecht über diese Vorlage hinaus zu schwächen, stellen sie sich entschieden entgegen.

Mit dem Beschleunigungserlass hat das Parlament das Verbandsbeschwerderecht beim Bau der 16 Grossprojekte beschränkt. Die 16 Projekte können nur noch vom Kantonsgericht, nicht aber vom Bundesgericht darauf geprüft werden, ob geltendes Umweltrecht eingehalten wird. Dieser unvollständige Instanzenweg ist sachfremd: Selbst Parkbussen können in unserem Rechtssystem bis vor das Bundesgericht angefochten werden.

Die Umweltschutzorganisationen bedauern, dass sich der breit abgestützte Kompromiss aus dem Nationalrat nicht durchgesetzt hat. Sie danken der Strombranche, den Kantonen und dem Bundesrat dafür, dass sie sich für die Dreier-Regelung eingesetzt haben – eine Lösung, die aus rechtsstaatlicher Sicht weniger problematisch gewesen wäre.

Mitgestalten und mitreden für Natur und Energiewende

Die Umweltschutzorganisationen sind überzeugt: Die 16 Grossprojekte – und nicht nur diese – lassen sich rechtskonform und naturverträglich umsetzen. Dazu müssen wir Zielkonflikte möglichst früh angehen, Interessen sorgfältig abwägen und die Standorte und Projekte weitsichtig planen. Die Organisationen investieren dafür Ressourcen, Fachwissen und Engagement. Den Akteuren der Strombranche und der Behörden bieten sie ihr Mitziehen an. Auch diese betonen, dass die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei den 16 Projekten das Verbandsbeschwerderecht nicht generell in Frage stellen darf.

Breite Allianz für die «Stimme der Natur»

Im Rechtsstaat Schweiz ist es selbstverständlich, dass Bauvorhaben geltendes Recht respektieren müssen. Ein naturverträglicher Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht nur effizienter, sondern ist auch entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz. Weitere Einschränkungen beim Verbandsbeschwerderecht – dem einzigen rechtlichen Instrument, mit dem sich die Natur rechtlich Gehör verschaffen kann – sind inakzeptabel. Unter dem Dach «Stimme der Natur» arbeitet eine breite Allianz von A wie Alpenclub über Fischerei-Verband, Jagd Schweiz bis W wie WWF am uneingeschränkten Erhalt und dem verantwortungsvollen Einsatz des seit 1967 bestehenden und bewährten Verbandsbeschwerderechts.

Zitate:

Urs Leugger-Eggimann, Geschäftsleiter Pro Natura:
«Dass wir die erneuerbaren Energien zur Bekämpfung der Klimakrise rasch ausbauen müssen, ist klar. In Zeiten des akuten Artensterbens darf das aber nicht auf Kosten der stark bedrohten, einheimischen Naturvielfalt geschehen. Darauf werden wir achten.» 

Thomas Vellacott, CEO WWF Schweiz: 
«Eine naturverträgliche Energiewende ist viel effizienter und stösst auch in der Bevölkerung auf grössere Akzeptanz. Wir sind überzeugt, dass dies die Projektanten auch so sehen. Wir helfen dabei mit unserem Fachwissen.»

Raffael Ayé, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz:
«Energieprojekte müssen gesetzeskonform umgesetzt werden. Daran ändert die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei den 16 Grosswasserkraftwerken nichts.» 

Weitere Informationen:

Kontakt: 

  • Pro Natura: Urs Leugger-Eggimann, Geschäftsleiter, Tel. 079 509 35 49, @email

  • WWF Schweiz: Maja Bartholet, Kommunikationsleiterin, Tel. 079 351 70 57, @email

  • BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, Tel. 076 308 66 84, @email

  • Greenpeace Schweiz: Iris Menn, Geschäftsleiterin, Tel. 079 886 75 92, @email

  • Schweizerische Energiestiftung: Nils Epprecht, Geschäftsführer, Tel. 077 455 99 79, @email

  • Verkehrsclub Schweiz: Stéphanie Penher, Geschäftsführerin, Tel. 079 711 19 15, @email

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Gemeinsame Medienmitteilung der Umweltallianz

Kanadische Goldrute (Solidago canadensis)
10.10.2025 Umweltpolitik

Schutz vor invasiven Arten stärken: Prävention und Umsetzung entscheidend

Zur Vernehmlassung «Änderung des Umweltschutzgesetzes»

Invasive Tier- und Pflanzenarten gehören zu den grössten Treibern des Artensterbens. Zudem sind sie ein Gesundheitsrisiko und verursachen Millionenschäden, unter anderem in der Forst- und Landwirtschaft. Die Revision des Umweltschutzgesetzes soll diese Bedrohung eindämmen. Ob die neuen Regeln ausreichen, hängt jedoch von der konkreten Umsetzung ab.

Ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz ist vom Aussterben bedroht – auch weil sich invasive Arten wie die Kanadische Goldrute oder amerikanische Krebsarten rasant verbreiten. Von Menschen eingeschleppt, gefährden sie die einheimische Artenvielfalt, die menschliche Gesundheit und verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes soll der Bund deshalb verpflichtet werden, sie wirksamer zu bekämpfen. Ob das gelingt, hängt massgeblich von einer Liste ab, die erst noch erarbeitet werden muss. 

Liste der Arten ist entscheidend

Kernstück der Revision ist eine noch nicht vorliegende Liste der invasiven gebietsfremden Organismen mit hohem Gefährdungspotenzial. Nur für die dort aufgeführten Arten können Bund und Kantone Massnahmen ergreifen. Pro Natura warnt davor, diese Liste zu eng zu fassen. Sie muss umfassend und wissenschaftlich fundiert sein, damit sie wirksam zum Schutz der Artenvielfalt beiträgt. Neu soll der Bund auf eigenen Flächen wie Nationalstrassen, Militärplätzen und Flughäfen, Bekämpfungsmassnahmen umsetzen. Gleichzeitig erhalten die Kantone die Kompetenz, weitergehende Gesetze und Bestimmungen zu erlassen. Pro Natura begrüsst diese Stärkung des föderalen Zusammenspiels und die klare Anerkennung der Dringlichkeit durch den Bund. Diese neue kantonale Ermächtigung darf jedoch nicht durch bundesrechtliche Einschränkungen ausgehebelt werden.

Prävention

Pro Natura setzt sich dafür ein, dass der Prävention und somit der Vermeidung einer Besiedlung durch neue invasive gebietsfremde Arten besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die aktuelle Revision macht hier einen wichtigen Schritt. Neu soll der Bund auch Kontrollen durchführen können, um die unbeabsichtigte Einfuhr zu verhindern. Für eine wirksame Prävention ist das von grosser Bedeutung. Kritisch beurteilt Pro Natura jedoch die Einschätzung des Bundesrates, die Revision könne kostenneutral umgesetzt werden. Für erfolgreiche Massnahmen sind zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nötig. Nur so lassen sich langfristig Schäden und Kosten für Gesellschaft und Wirtschaft reduzieren und das Artensterben bekämpfen.

Weitere Informationen:

Kontakt:

  • Lea Minzloff, Projektleiterin Schutzgebiete und Biotopaufwertung, Tel. +41 61 317 92 48, @email

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