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Uno dei quattro pilastri di Pro Natura è la protezione attiva dei biotopi e delle specie.
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Symbolbild eintönige Kulturlandschaft © Matthias Sorg
11.07.2024 Biodiversitätskrise

Der Handlungsbedarf für die Biodiversität in der Schweiz und besonders im Kulturland ist gross

Die Trägerschaft der Biodiversitätsinitiative appelliert an alle Beteiligten, eine faktenbasierte Debatte über die Biodiversität zu führen. Dass unsere Lebensgrundlagen zunehmend unter Druck stehen, ist breit abgestützter wissenschaftlicher Konsens. Daran kann auch ein Thesenpapier, das der Schweizer Bauernverband in Auftrag gegeben hat und das die Biodiversitätskrise in Abrede stellt, nichts ändern. Das ist keine enkeltaugliche Politik!

An der Medienkonferenz des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) wurde ein Thesenpapier eines einzelnen Biologen vorgestellt. Dieses enthält Thesen und Schlussfolgerungen, die einer wissenschaftlichen Betrachtung nicht Stand halten:

Faktencheck

Tatsache ist, dass Wissenschaft, Bundesrat und Verwaltung für die Sicherung der Biodiversität in der Schweiz einen grossen Handlungsbedarf nachweisen und dass dieser Handlungsbedarf im Kulturland besonders gross ist:

Bundesrat, Dezember 2022: «Umwelt Schweiz 2022»
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/zustand/publikationen-zum-umweltzustand/umwelt-schweiz-2022.html

Seite 84:
«Die Biodiversität steht in der Schweiz unter Druck. Fördermassnahmen zeigen zwar lokal Wirkung, doch die Biodiversität ist weiterhin in einem schlechten Zustand und nimmt weiter ab. Ein Drittel aller Arten und die Hälfte der Lebensraumtypen der Schweiz sind gefährdet. Die punktuellen Erfolge können die Verluste, welche vorwiegend auf mangelnde Fläche, Bodenversiegelung, Zerschneidung, intensive Nutzung sowie Stickstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge zurückzuführen sind, nicht kompensieren. ... Um die Leistungen der Biodiversität zu sichern, ist entschlossenes Handeln dringend notwendig

Seite 85/86
«Auf Landwirtschaftsflächen ist die Biodiversität dagegen in einem sehr schlechten Zustand, insbesondere wegen übermässiger Stickstoffeinträge, des Einsatzes von Pestiziden und des Eliminierens von Gebüschen, Steinhaufen oder anderen Klein- und Randstrukturen.»
«Auch das Sömmerungsgebiet wird in gut erschlossenen Gebieten teilweise intensiver genutzt – zum Nachteil der Biodiversität.»

BAFU, 22.5.2023: Gefährdete Arten und Lebensräume in der Schweiz
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biodiversitaet/publikationen-studien/publikationen/gefaehrdete-arten-schweiz.html

«Insgesamt ergibt sich für 47 % der untersuchten Arten in der Schweiz ein Handlungsbedarf für Artenschutz- und Artenförderungsmassnahmen.» (Ausgestorbene und gefährdete Arten 35% plus potenziell gefährdete Arten 12%)
«Die Hauptgründe für die Gefährdung sind die Zerstörung von Lebensräumen, die abnehmende Lebensraumqualität sowie die kleinen Verbreitungsgebiete
«Der Anteil gefährdeter Arten ist im intensiv genutzten Mittelland am höchsten und in den östlichen Zentralalpen am niedrigsten.»

Der Schweizer Bauernverband SBV hat im letzten Jahr gegen den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative lobbyiert. In der Sommersession 2024 hat sich der SBV gegen die Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Ackerbaugebiet eingesetzt, obwohl eine Studie von Agroscope belegt, dass die BFF wichtig wären für die schwer unter Druck geratene Biodiversität im Ackerbau.

Agroscope, 19.4.2021: Zustand der Biodiversität in der Schweizer Agrarlandschaft
https://www.agroscope.admin.ch/agroscope/de/home/aktuell/newsroom/2021/04-19_all-ema.html

«In tieferen Zonen (Tal- und Hügelzone) zeigten – mit Ausnahme der Artenvielfalt der Brutvögel – alle Hauptindikatoren den tiefsten Wert für den Zustand der Arten- und Lebensraumvielfalt. Etwa seit Mitte des 20. Jahrhunderts nahmen die grossen Biodiversitätsverluste in der Agrarlandschaft mit der Intensivierung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ihren Anfang und sind besonders in den tieferen Zonen weit fortgeschritten

Der Bauernverband spricht von einem Miteinander statt Gegeneinander. Das tun die Naturschutzorganisationen bereits, indem sie mit Bauernfamilien in einigen sehr erfolgreichen Projekten zusammenarbeiten und zusammen viel für die Biodiversität erreichen. Die Biodiversitätsinitiative zielt darauf ab, diese positiven Beispiele von Schutz und Nutzen in der ganzen Schweiz zu fördern. Dies gilt für alle Sektoren.

Das JA zur Biodiversitätsinitiative sichert die Qualität auf bestehenden Flächen und den erforderlichen Schutz unserer Lebensgrundlagen auch für die künftigen Generationen.

Kontakt

  • Pro Natura: Stefan Kunz, Abteilungsleiter Politik & Internationales, @email, 079 631 34 67
  • BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, @email, 076 308 66 84
  • Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Franziska Grossenbacher, Stv. Geschäftsleiterin, [email protected], 076 304 43 58
  • Biodiversitätsinitiative: Manuel Herrmann, Medienstelle, [email protected], 078 765 61 16

Biodiversitätsinitiative
Die Schweiz unternimmt zu wenig für den Erhalt unserer Natur und damit unserer Lebensgrundlagen. Darum unterstützt ein breites Bündnis von Organisationen des Natur- und Umweltschutzes, der Landwirtschaft, der Fischerei, der Schweizer Pärke und des Landschaftsschutzes die Biodiversitätsinitiative.

Moesa
19.05.2025 Gewässer

Gewässerschutz: Giftige Kehrtwende

Im Parlament wird an mehreren Fronten am Schutz unserer Gewässer gerüttelt. Dabei sind Bäche stark mit Pestiziden belastet, und toxische Abbauprodukte gefährden auf Jahre hinaus das Grund- und Trinkwasser.

Gross waren die Versprechen des Nein-Lagers vor der Volksabstimmung über die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative im Jahr 2021: Ein Bundesgesetz würde sicherstellen, dass die Risiken durch den Einsatz von Pestiziden bis 2027 um 50 Prozent zurückgehen. Für gefährliche Pestizide würden ausserdem scharfe Grenzwerte festgelegt und Zulassungen entzogen, sollten diese wiederholt überschritten werden. 

Nun aber sind das Parlament und, wie ein Bericht der SRF-«Rundschau» kürzlich aufgedeckt hat, auch die Verwaltung daran, die gesetzlich verankerten Errungenschaften der letzten Jahre zurückzuschrauben.

Gürbetal Matthias Sorg

Hochtoxisch – und ohne scharfe Grenzwerte

Um das Trinkwasser, aber auch die Gewässerökologie besser zu schützen, erliess der Bundesrat im Jahr 2020 für zwölf besonders problematische Pestizide individuelle Grenzwerte, die teils deutlich unterhalb des pauschalen Grenzwerts von 0,1 Mikrogramm pro Liter liegen. Elf davon landeten auf der Prüfliste des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Vier wurden auf Druck des Bauernverbandes wieder gestrichen, wie die «Rundschau» im Märzpublik machte. Darunter sind die für Gewässerlebewesen hochgiftigen Insektizide Deltamethrin und Lambda-Cyhalothrin sowie das Herbizid Flufenacet, das den Hormonhaushalt von Mensch und Tier schädigen kann und das von der EU erst im März 2025 verboten wurde.

Voraussichtlich im Sommer wird der Bundesrat entscheiden. «Sollte er für diese gefährlichen Stoffe keine scharfen Grenzwerte erlassen, wäre das ein klarer Verstoss gegen das Gewässerschutzgesetz», sagt Umweltrechtsexperte Hans Maurer.

Broye Matthias Sorg

Höhere Hürden für Verbote

Parallel dazu arbeiten bäuerliche Parlamentarier daran, den Widerruf von Zulassungen zu erschweren. Gemäss geltendem Recht muss ein Pestizid überprüft werden, wenn der Grenzwert an zehn Prozent der Messstellen in zwei von fünf Jahren überschritten wird. Theoretisch droht dann ein Verbot. Mit einer Motion will Leo Müller, Luzerner Mitte-Nationalrat und langjähriger Verwaltungsrat der Agrargenossenschaft Fenaco, diese bereits hohe Hürde nochmals drastisch erhöhen: Demnach müsste die Grenzwertüberschreitung in 20 Prozent der untersuchten Gewässer und in vier von fünf Jahren vorliegen, damit eine Überprüfung überhaupt stattfinden kann.

Müller argumentiert, dass der Landwirtschaft die Pestizide ausgingen: In den letzten Jahren seien zahlreiche Wirkstoffgruppen verboten und kaum neue Pestizide zugelassen worden. Nur: Alle bisherigen Widerrufe in der Schweiz erfolgten, weil die Stoffe in der EU verboten wurden. Einen Zusammenhang mit den bestehenden Gewässerschutz regeln gab es nicht. Das kümmert den Bundesrat aber nicht: Im März empfahl er die Motion Müller zur Annahme.

Broye Matthias Sorg

Grundwasserschutz kommt nicht voran

Keinerlei Fortschritte gibt es beim Schutz des Grundwassers. Seit 1998 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Trinkwasserfassungen, die durch Schadstoffe belastet sind, ein Zuströmbereich bestimmt und dort die Nutzung angepasst wird. Doch trotz gesetzlicher Grundlage und einer Vielzahl von Überschreitungen bei den 18 000 Grundwasserfassungen sowohl der Höchstwerte für Nitrat als auch für Abbauprodukte von Pestiziden ist es noch keinem Kanton gelungen, die erforderlichen Massnahmen festzulegen. Es gab lediglich vereinzelte Vereinbarungen mit Landwirten für eine weniger intensive Nutzung gegen Entschädigung. Hinausgezögert wird auch eine bereits 2021 vom Parlament angenommene Motion des damaligen Solothurner SP-Ständerats Roberto Zanetti: Sie fordert, dass die Kantone bis 2035 die Zuströmbereiche für alle Grundwasserfassungen von regionalem Interesse bestimmen.

Silberreiher Claudio Büttler

Die Folge dieser Unterlassungen: Heute sind rund 50 Prozent der Fassungen im Ackerbaugebiet übermässig mit Nitrat und 60 Prozent mit Metaboliten belastet. Besonders problematisch ist die Trifluoressigsäure (TFA). Sie steht in Verdacht, reproduktionstoxisch zu sein, also die Fortpflanzungsfähigkeit oder die Entwicklung von Föten zu beeinträchtigen. Als künstlicher langlebiger Stoff belastet TFA das Grundwasser landesweit und ist, wie das Bundesamt für Umwelt jüngst meldete, die mit Abstand am weitesten verbreitete künstliche Chemikalie im Grundwasser. In hohen Konzentrationen tritt TFA in Ackerbaugebieten auf, wo das Fungizid Flufenacet eingesetzt wird. Auch Abbauprodukte des Fungizids Chlorothalonil sind im Grundwasser des Mittellands weit verbreitet. Seit 2020 ist die Anwendung des als «potenziell krebserregend» eingestuften Chlorothalonil verboten, doch die stabilen Abbaustoffe bleiben wohl jahrzehntelang im Boden und Grundwasser: Rund eine Million Schweizer Haushalte trinkt auch vier Jahre nach dem Verbot noch belastetes Trinkwasser.

Bäche sind weiterhin stark belastet
Forschende der Eawag haben untersucht, wie sich der 2017 vom Bundesrat verabschiedete «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» auf die Pestizidkonzentration in Fliessgewässern ausgewirkt hat. Die Anzahl Standorte, an welchen alle Grenzwerte eingehalten werden, hat sich zwischen 2019 und 2022 kaum verändert. Insgesamt wurden 2022 an 22 von 36 untersuchten Standorten Grenzwerte für Pestizide überschritten. Das entspricht 61 Prozent. Besonders betroffen waren kleine und mittelgrosse Bäche. Der Bericht geht davon aus, dass das Zwischenziel des Aktionsplans – bis ins Jahr 2027 die Länge der Schweizer Fliessgewässer-Abschnitte, in denen Pestizid-Grenzwerte überschritten werden, zu halbieren – nicht erreicht werden kann.

Eisvogel Claudio Büttler

Nachsorge statt Vorsorge

Auf viele Wasserversorger kommen deswegen hohe Kosten zu. Die Seeländische Wasserversorgung SWG etwa hat ihre Trinkwasserfassung in Worben vor fünf Jahren wegen belastetem Grundwasser stillgelegt und baut nun eine neuartige Filteranlage ein. Sie kostet zwei Millionen Franken; hinzu kommen jährliche Betriebskosten von rund 250 000 Franken. «Wir prüfen nun eine Haftungsklage», erklärt SWG-Geschäftsführer Roman Wiget, «nicht gegen die Bauern, sondern gegen die Zulassungsstelle des Bundes.» Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), seit 2022 für Zulassungen zuständig, verweist auf einen aktuellen Bericht des Bundesrats zur Chlorothalonil-Sanierung. Demnach sind die Wasserversorger in der Pflicht, Sanierungsmassnahmen einzuleiten und die Kosten dafür zu tragen.

Seeland Matthias Sorg

«Man will aus den Erfahrungen der Vergangenheit nicht lernen», sagt Roman Wiget. Ihn stört vor allem, dass ein Pestizid erst eingeschränkt wird, wenn neben Kriterien wie Persistenz (sie werden nur langsam abgebaut) und Mobilität (sie verbreiten sich gut) auch die Toxizität (schädliche Folgen) erwiesen ist. Dabei zeigten viele Beispiele, dass die Toxizität von Wirkstoffen und ihrer Metaboliten systematisch unterschätzt wird. «Dadurch wurden viele gefährliche Pestizide zugelassen, die wegen ihrer Persistenz und Mobilität bis ins Grundwasser gelangen und nun das Trinkwasser belasten.»

Zudem sei kaum bekannt, wie die vielen Einzelstoffe zusammen wirken («Cocktaileffekt»), erklärt Wiget. «Die Risiken sind schlicht nicht einschätz- und kontrollierbar. Wir Wasserversorger fordern deshalb schon lange, dass bei der Zulassung bereits die Persistenz und Mobilität für ein Verbot ausreichen müssen. Langlebige Stoffe, die übers Wasser herumwandern, dürfen nicht mehr zugelassen werden. Damit würde man dem im Gesetz aufgeführten Vorsorgeprinzip endlich gerecht.»

NICOLAS GATTLEN, Reporter Pro Natura Magazin

Seeland Matthias Sorg

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Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.

Das Pro Natura Magazin nimmt Sie mit in die Natur. Es berichtet über kleine Wunder, grosse Projekte und spannende Persönlichkeiten. Es blickt hinter die Kulissen politischer Entscheide und schildert, wo, wie und warum Pro Natura für die Natur kämpft. Als Mitglied erhalten Sie das Magazin fünf mal im Jahr direkt in Ihren Briefkasten.

Stausee
05.06.2025 Umweltpolitik

Ein mehrheitsfähiger Kompromiss ist noch möglich

Es ist jetzt möglich, im Sinne des Beschleunigungserlasses den Zubau der erneuerbaren Energien rasch voranzutreiben. Denn der mehrheitsfähige Kompromiss, der eine naturverträgliche Energiewende möglich macht, liegt auf dem Tisch.
  • Die Umweltverbände können sich mit einer Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei den 16 Wasserkraftwerken einverstanden erklären, nicht aber mit dessen kompletten Streichung. Eine solche würde die Judikative bei diesen Grossprojekten einfach ausschalten, was einem Rechtsstaat unwürdig ist. Weiter verstösst sie gegen Treu und Glauben. Denn vor nicht einmal einem Jahr haben Bundesrat und Parlament beim Stromgesetz das Versprechen abgegeben, dass “die Beschwerdemöglichkeiten von Privaten und Verbänden aber bestehen bleiben” (Abstimmungsbüchlein zum Stromgesetz, S. 44).
  • Bei den Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen weist der vom Ständerat gutgeheissene Einzelantrag Zgraggen den Weg: Dieser beschränkt die Flexibilisierung immerhin auf die Ausgleichsmassnahmen. Im Sinne eines Kompromisses können die Umweltorganisationen dies akzeptieren. Ersatzmassnahmen hingegen sind ein seit Jahrzehnten bewährtes Instrument und beruhen auf dem Verursacherprinzip. Denn jedes Grosskraftwerk greift in die Natur ein und verursacht Schäden. Diese als Teil des Gesamtprojekts auszugleichen – mit ganz konkreten Massnahmen für die geschädigten Lebensräume und Tier-und Pflanzenarten – muss auch weiterhin in der Verantwortung der Kraftwerksbetreiber bleiben.

Um eine tragfähige Vorlage sicherzustellen, muss der Nationalrat nun seiner Linie beim Beschwerderecht treu bleiben. Ein mehrheitsfähiger Kompromiss liegt zum Greifen nah und würde auch von der Strombranche sowie den Kantonen sehr begrüsst. Der heutige Entscheid des Ständerats beim Beschwerderecht hingegen ist ein politisch motivierter, unsachlicher Eingriff in rechtsstaatliche und demokratiepolitische Grundanforderungen. Dieses unnötige Foul auf Kosten der Natur und des Volkswillens - muss entschieden zurückgewiesen werden. 

Wem die Natur, der Volkswille und der rasche Zubau der 16 Grosswasserkraftprojekte wichtig ist, wählt jetzt den Pfad des guten Kompromisses, den der Nationalrat vorgibt. 

Kontakt:

Steckbrief Verbandsbeschwerderecht
Mit dem Verbandsbeschwerderecht kann einzig erreicht werden, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Eine Beschwerde bewirkt, dass ein Gericht besonders heikle Projekte mit Eingriffen in die Natur auf ihre Rechtmässigkeit prüfen kann. Den Entscheid fällt immer das Gericht. Weist es eine Beschwerde ab, müssen die Verbände für die Verfahrenskosten aufkommen. Die vom Bundesrat bestimmten Organisationen müssen über den sorgfältigen Gebrauch des Beschwerderechts jährlich Rechenschaft ablegen. Das Verbandsbeschwerderecht besteht seit 1967 und wurde 2007 umfassend revidiert. 2008 hat es das Schweizer Volk mit 66 % der Stimmen in allen Kantonen bestätigt. Dank dem Beschwerderecht gerettet: Aletschgebiet, Bolle di Magadino, Rebberge im Lavaux etc. 
Mehr dazu unter: stimmedernatur.ch

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Gemeinsamer Medienkommentar von Pro Natura, BirdLife Schweiz und WWF Schweiz

Smaragdgebiet, Vallée du Doubs JU
06.12.2024 Umweltpolitik

Smaragd-Netzwerk: Schweiz hat grossen Nachholbedarf

Die Berner Konvention hat heute einen Fahrplan für die Erweiterung des Smaragd-Schutzgebietsnetzwerks vorgegeben. Die Schweiz hat aktuell lediglich für 1,4 Prozent der europaweit gefährdeten Arten und Lebensräume entsprechende Schutzgebiete ausgewiesen. Bis 2030 muss sie diesen Anteil auf 35 Prozent erhöhen. Kaum ein anderes Land in Europa hat eine so grosse Lücke zu schliessen.

Ziel des Smaragd-Netzwerks ist es, europaweit gefährdete Arten und Lebensräume zu erhalten. Die Schweiz hat aktuell lediglich für 1,4 Prozent dieser Arten und Lebensräume Smaragdgebiete ausgewiesen. Anders gesagt: 98,6 Prozent der bedrohten Arten und Lebensräume sind nicht ausreichend geschützt. Um die bestehenden Lücken zu schliessen, hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention heute einen Fahrplan zur Erweiterung des Smaragd-Netzwerks beschlossen.

Neu muss die Schweiz bis 2030 für 35 Prozent der gefährdeten Arten und Lebensräume Schutzgebiete ausweisen. Über ihren Fortschritt wird sie bis dahin an zwei Bewertungstreffen rapportieren müssen. Kaum ein anderes Land in Europa hat einen derart hohen Nachholbedarf. Kommt hinzu, dass bis 2030 40 Prozent aller Smaragdgebiete auch über einen Managementplan verfügen müssen. Die Schweiz muss jetzt aktiv werden.

Kontakt: 

  • Friedrich Wulf, Projektleiter Internationale Biodiversitätspolitik, Tel. 079 216 02 06, @email

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Medienkommentar zu den Beschlüssen der Berner Konvention bezüglich Smarag-Netzwerk

Jagdhochsitz im Wald © Matthias Sorg
12.12.2024 Umweltpolitik

Bundesrat beschliesst problematische Jagdverordnung

Heute hat der Bundesrat die finale Verordnung über die Jagd und den Schutz einheimischer Tierarten (JSV) per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Diese bestätigt zwar, dass Wolfsabschüsse auf bestehenden oder drohenden Schäden basieren müssen. Allerdings werden völlig unverständlicherweise der Herdenschutz und der Schutz des Bibers geschwächt. Nun gilt es, mit den neuen Rechtsgrundlagen Erfahrungen zu sammeln. Kantone und Bund müssen dabei wieder auf den Weg einer sachgemässen Umsetzung zurückfinden.

Augenmass, Sorgfalt und die Berücksichtigung des Werts von intakten Ökosystemen sind in jüngster Vergangenheit bei der Verfolgung der Wölfe in den Kantonen verloren gegangen. Trotz rückläufigen Risszahlen, trotz verbessertem Herdenschutz ging es nur um schematisches Regulieren, genehmigt durch den Bund. Die heute verabschiedete Jagdverordnung (JSV) bestätigt nun, dass es für die Abschüsse von Wölfen auch künftig einen plausiblen Zusammenhang mit konkret drohenden Schäden braucht, die durch mildere Massnahmen nicht abgewendet werden können. Der Abschuss ganzer Wolfsfamilien muss die Ausnahme bleiben und der Bestand darf nicht gefährdet werden. Die Naturschutzorganisation rufen Bund und Kantone dazu auf, mit den neuen Rechtsgrundlagen wieder zum Augenmass zurückzufinden.

Verhältnismässige Umsetzung gefordert

Dem in der JSV neu festgelegten «Mindestbestand» von 12 Rudeln für die ganze Schweiz liegen keine fachlichen Argumente zugrunde, es ist eine rein politisch motivierte Zahl. Für die Koexistenz mit dem Wolf bleibt der Herdenschutz das A und O. Der Aufwand für die Land- und Alpwirtschaft ist beträchtlich, zeigt aber Wirkung. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Anzahl Nutztierrisse durch Wölfe 2024 zum zweiten Mal in Folge deutlich abgenommen. Der Abwärtstrend zeigte sich bereits im Sommer 2023, also vor Beginn der neuen Regulierungsabschüsse. Oft sind es nicht die auf der Abschussliste stehenden Rudel, sondern Einzelwölfe, die Schäden verursachen. Auch eine intensive Rudelregulierung wird daher die Anzahl Risse nicht nachhaltig mindern, wenn der Herdenschutz nicht gewährleistet bleibt. Sehr bedenklich ist daher, dass der Bund dem Herdenschutz die Mittel massiv auf mindestens die Hälfte zusammenstreicht.

Zum ersten Mal werden in der Jagdverordnung auch Abschüsse von Bibern geregelt, obwohl Konflikte gut mit Präventionsmassnahmen gelöst werden können, wie zahlreiche Praxisbeispiele in den Kantone zeigen. Für die Abschüsse ist nicht einmal eine Anhörung des Bundes vorgesehen. Der Bundesrat versucht damit auf fragwürdige Art und Weise für den Biber dieselben Abschussgründe wie für den Wolf zu schaffen. Es ist zu befürchten, dass auch geringste Schäden als Abschussgrund geltend gemacht werden können. Dies ist zu verurteilen, zumal damit unnötigerweise Rechtsunsicherheit geschaffen wird. Positiv festzuhalten ist, dass Wildtierkorridore gestärkt werden und in Zukunft das Umweltgift Blei in der Jagdmunition nur noch eingeschränkt eingesetzt werden darf.

Weitere Informationen:

Einordnendes Medien-Handout «Der Wolf in der Schweiz»

Kontakt: 

  • Pro Natura: Sara Wehrli, Verantwortliche Grosse Beutegreifer und Jagdpolitik, Tel. 061 317 92 08, @email  
  • WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher Biodiversität, Tel. 079 241 60 57, @email   
  • BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, Tel. 076 308 66 84, @email   
  • Gruppe Wolf Schweiz: David Gerke, Geschäftsführer, Tel. 079 305 46 57, @email  

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Gemeinsame Medienmitteilung von Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz

Ständeratssaal
19.12.2024 Umweltpolitik

Inakzeptabel: Ständerat bricht mit Grundprinzipien des Umweltrechts

Der Ständerat bringt den Beschleunigungserlass aus dem Lot, indem er das Verbandsbeschwerderecht bei den 16 Wasserkraftprojekten des Stromgesetzes streicht und so die Stimme der Natur zum Verstummen bringt. Und dies, obwohl man vor sechs Monaten der Stimmbevölkerung noch das Gegenteil versprochen hat.
  • Weiter will die Mehrheit des Rates ein Grundprinzip des Umweltrechts einfach so über den Haufen werfen: Ersatzmassnahmen zur Kompensation von Eingriffen in schutzwürdige Lebensräume sollen künftig für die Betreiber mit einer simplen Geldzahlung erledigt und nicht mehr Teil des Gesamtprojekts sein.
  • Darüber hinaus sieht die Vorlage mehrere weitere Verschlechterungen für die Natur vor. Und dies in Zeiten, in denen vor unserer Haustür immer mehr Tier- und Pflanzenarten  verschwinden.  

Volkswille wird ignoriert

Bundesrat und Nationalrat sahen eine grundsätzlich sinnvolle Straffung der Verfahren zur Bewilligung von Energieprojekten vor, um dem Ausbau der Erneuerbaren Energien Schub zu verleihen. Der Ständerat hat nun aber beschlossen, das Verbandsbeschwerderecht - und damit die Stimme der Natur - massiv einzuschränken. Nur sechs Monate nach der Abstimmung über das Stromgesetz bricht die Kleine Kammer damit das Versprechen von Bundesrat und Parlament, dass “die Beschwerdemöglichkeiten von Privaten und Verbänden aber bestehen bleiben” ( Abstimmungsbüchlein zum Stromgesetz, S. 44) und ignoriert den Volkswillen. Darüber hinaus soll gemäss Ständeratsentscheid der Rechtsschutz sowie Umwelt- und Planungsbestimmungen noch in weiteren Punkten geschwächt werden.

Die Organisationen der Umweltallianz stehen selbstverständlich weiterhin hinter dem Runden Tisch Wasserkraft und damit dem raschen Vorantreiben der entsprechenden Speicherwasserkraftprojekte. Dafür setzten wir uns in verschiedenen Begleitgruppen zu den jeweiligen Projekten auch aktiv ein. Die Stimmbevölkerung hat mit der Annahme des Stromgesetzes entschieden, dass diesen Projekten ein grundsätzlicher Interessenvorrang zugeschrieben wird. Damit sind die Beschwerdemöglichkeiten künftig bereits eingeschränkt. Doch die Bevölkerung hat nicht über die konkrete Ausgestaltung der Projekte entschieden. Diese liegt bei vielen Projekten noch gar nicht vor. Und auch Projekte mit demokratischer Zustimmung müssen selbstverständlich gesetzeskonform umgesetzt werden und die geltenden Umweltvorschriften einhalten. Das Verbandsbeschwerderecht stellt im Zweifelsfall lediglich sicher, dass die Gesetze auch wirklich eingehalten werden. 

Ersatzmassnahmen: Wo liegt das Problem?  

Ursprünglich hatte die sogenannte Beschleunigungsvorlage zum Ziel, die Bewilligungsverfahren von Energieprojekten von nationalem Interesse zu vereinfachen und effizienter zu gestalten - ein Anliegen, das auch die Umweltorganisationen explizit befürworten. 

Doch nun setzt der Ständerat einen Grundpfeiler des Umweltrecht aufs Spiel: Denn jedes Kraftwerk greift in die Natur ein und verursacht Schäden. Diese als Teil des Gesamtprojekts auszugleichen – mit ganz konkreten Massnahmen für die geschädigten Lebensräume – ist heute Sache der Kraftwerksbetreiber: eine seit Jahrzehnten bewährte Praxis. Dies war auch immer im Interesse der Kraftwerksbetreiber. So konnten sie ihren Beitrag leisten für eine naturverträgliche Energieproduktion. Der Ständerat will nun, dass sich die Kraftwerksbetreiber aus ihrer Verantwortung herauskaufen können. Neu sollen die personell oft unterdotierten Kantone zu einem späteren Zeitpunkt für die Umsetzung der Ersatzmassnahmen zuständig sein. Dies würde bedeuten, dass der Ersatz zu spät, nur teilweise oder gar nicht umgesetzt würde. Dadurch wird der Naturschutz empfindlich geschwächt! Und wenn wir in Zeiten des massiven Artensterbens etwas nicht brauchen, dann ist es weniger Schutz für Tier- und Pflanzenarten.  

Vorlage ist absturzgefährdet

Die Entscheide des Ständerats bringen nun die Vorlage in massive Schieflage und untergraben deren Mehrheitsfähigkeit. Das Verbandsbeschwerderecht ist ein Eckpfeiler des Umweltrechts und zentral für die Einhaltung der Gewaltenteilung. Die beschlossene Einschränkung dieses Rechts ist unnötig, unvernünftig und nicht verhältnismässig. Die Ersatzmassnahmen müssen bei Eingriffen in schutzwürdige Lebensräume weiterhin gesichert sein. Auch in weiteren Punkten ist die Vorlage in ihrer derzeitigen Form schädlich für die in der Schweiz besonders stark gefährdete Biodiversität. Hier muss der Nationalrat den Entscheid des Ständerats dringend korrigieren. 

Kontakt:

  • Pro Natura: Stefan Kunz, Abteilungsleiter Politik und Internationales, 079 631 34 67, [email protected]
  • WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher, 079 241 60 57, [email protected]
  • Birdlife Schweiz:  Raffael Ayé, Geschäftsführer, 076 308 66 84, [email protected]

Was ist das Verbandsbeschwerderecht?
Obwohl die Natur selbst keine Stimme erheben kann, muss es möglich sein, durch ein Gericht prüfen zu lassen, ob erhebliche Eingriffe in die Natur z.B. bei einem Energieprojekt gesetzeskonform sind. Deshalb braucht es das Verbandsbeschwerderecht (VBR): Die Natur erhält eine Stimme. Entscheide fällen immer die Richterinnen und Richter. Die Verbandsbeschwerden werden von den Gerichten in hohem Mass gutgeheissen. So wurden in den letzten 10 Jahren in zwei von drei Fällen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbesserungen für die Natur erzielt. Das zeigt, dass das VBR ein effizientes und bewährtes Instrument im Umweltrecht ist, welches verantwortungsvoll eingesetzt wird. Das VBR wurde zudem von der Bevölkerung in einer Volksabstimmung im Jahr 2008 mit 66 Prozent der Stimmen überaus deutlich bestätigt.

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Gemeinsame Medienmitteilung der Umweltallianz

Bundeshaus Bern
09.09.2025 Umweltpolitik

Beschleunigungserlass: Ständerat kann Vorlage noch retten

Mit der Dreier-Regelung für das Beschwerderecht bei den 16 Grosswasserkraft-Projekten weist der Nationalrat den Weg, den Beschleunigungserlass ins Ziel zu bringen. Mit Bundesrat, Kantonen, Strombranche und Umweltschutzorganisationen stehen alle relevanten Akteure hinter dieser mehrheitsfähigen Lösung. Nun muss nur noch der Ständerat einschwenken.

Der Nationalrat hat heute an seinem mehrheitsfähigen Kompromiss festgehalten, der den Beschleunigungserlass in trockene Tücher bringen kann. Statt einer gänzlichen Streichung spricht er sich für eine Einschränkung der Verbandsbeschwerde bei den 16 Grosswasserkraftwerken aus. Neu soll dieses Instrument nur noch von drei Organisationen zusammen in Anspruch genommen werden können. 

Mit dieser Dreier-Regelung ist der Zugang zu den Gerichten grundsätzlich weiterhin gewährleistet, wenn auch eingeschränkt. Im Sinne eines mehrheitsfähigen Kompromisses kann die Umweltallianz diesen Schritt akzeptieren – nicht aber eine komplette Streichung des Beschwerderechts. Ohne Beschwerderecht könnten Gerichte bei diesen Grossprojekten nicht prüfen, ob diese geltendes Umweltrecht einhalten. Das wäre eines Rechtsstaats unwürdig. Das Verbandsbeschwerderecht ist ein demokratisch legitimiertes und bewährtes Instrument, mit dem die Natur bei Grossprojekten eine Stimme erhält. Wie die Zahlen zeigen, wird es von den Umweltschutzorganisationen effizient und sorgfältig angewendet. 

Weiter würde eine gänzliche Streichung gegen Treu und Glauben verstossen. Denn noch vor einem Jahr haben Bundesrat und Parlament beim Stromgesetz der Bevölkerung versprochen, dass “die Beschwerdemöglichkeiten von Privaten und Verbänden aber bestehen bleiben” (Abstimmungsbüchlein zum Stromgesetz, S. 44). 

Es liegt nun am Ständerat, den Vorschlag aus dem Nationalrat zu unterstützen. Bundesrat, Kantone und auch die Strombranche selbst stellen sich hinter den mehrheitsfähigen Kompromiss. Wem die Natur, der Volkswille und der rasche Zubau der 16 Grosswasserkraftprojekte wichtig ist, wählt jetzt den Pfad des guten Kompromisses, den der Nationalrat vorgibt. 
 

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Herbstlandschaft um die Seen im Val Viola Raphael Weber
07.03.2025 Biodiversitätskrise

«Es braucht dringend einen Kurswechsel»

Seit gut zwei Jahren amtet Albert Rösti als Bundesrat, auch als Umweltminister. Zeit für eine Zwischenbilanz, die in Sachen Natur- und Umweltschutz mässig positiv ausfällt.

Pro Natura Magazin: Welche Bilanz ziehen Sie nach den ersten zwei Jahren von Albert Rösti im Bundesrat?

Urs Leugger-Eggimann: In den Umweltdossiers war sein Einfluss deutlich zu spüren. Natürlich gibt es auch Bereiche, in denen er die Arbeit seiner Vorgängerin Simonetta Sommaruga weitergeführt hat, besonders was die Förderung der erneuerbaren Energien betrifft. Hier können wir seine Position bis zu einem gewissen Grad unterstützen. Viel problematischer sind aber die Projekte, die er nach seinem Einzug in den Bundesrat selbst angestossen hat. 

An was denken Sie dabei?

Zum Beispiel an seine Öffnungsbemühungen gegenüber der Atomenergie, die völlig kontraproduktiv sind, weil sie zu Unsicherheiten im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien führen. Und natürlich denke ich auch an den tiefen Stellenwert, den er der Erhaltung und der Förderung von Natur und Biodiversität beimisst. 

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Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.

Das Pro Natura Magazin nimmt Sie mit in die Natur. Es berichtet über kleine Wunder, grosse Projekte und spannende Persönlichkeiten. Es blickt hinter die Kulissen politischer Entscheide und schildert, wo, wie und warum Pro Natura für die Natur kämpft. Als Mitglied erhalten Sie das Magazin fünf mal im Jahr direkt in Ihren Briefkasten.

Liegt hier das grösste Problem?

Ja, denn er erkennt nicht, dass die Klimaveränderung und der Artenschwund miteinander verbunden sind und nur gemeinsam gelöst werden können. Die Förderung erneuerbarer Energien geschieht allzu oft auf Kosten der Biodiversität, die als vernachlässigbare Grösse betrachtet wird. Ein weiteres Problem ist, dass Bundesrat Rösti im Rahmen der Kampagne zur Biodiversitätsinitiative immer betont hat, die geltenden gesetzlichen Grundlagen und die zur Verfügung gestellten Finanzmittel würden ausreichen, um unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Aber das ist falsch, was übrigens auch von vielen Wissenschaftlern und Expertinnen der Bundesverwaltung bestätigt wird. Der im November 2024 vom Bundesrat verabschiedete Aktionsplan, der in der Kampagne immer wieder erwähnt wurde, erweist sich eher als Untätigkeitsplan.

Albert Rösti ist auch für sein Wolfs­management heftig kritisiert worden ...

Er hat zu stark und zu schnell reagiert. Die neue Verordnung, die seit Februar 2025 in Kraft ist, bringt zwar ein paar Verbesserungen, aber sie sind minimal. Bundesrat Rösti betrachtet die Wölfe als Bedrohung und sieht nur die Probleme, die sie verursachen können. Er sollte sich mehr für den Nutzen und die Stellung der Wölfe im Ökosystem interessieren – im Wissen, dass ihre Rückkehr auch grosse Herausforderungen mit sich bringt.

Blicken Sie mit Sorge auf seine nächsten Jahre in der Regierung?

Wenn er die Linie seiner ersten beiden Amtsjahre beibehält, dann ist das problematisch. Es braucht dringend einen Kurswechsel, eine klare Ausrichtung zugunsten von Natur, Biodiversität und Umwelt. Wir hoffen, dass wir ihm aufzeigen können, wie notwendig das ist. Unsere Kinder und Enkelkinder sind auf eine intakte und vielfältige Natur und Umwelt als Lebensgrundlage angewiesen. Und selbst führende Wirtschaftsunternehmen nennen unterdessen Klimawandel, Umweltzerstörung und Biodiversitätsverlust unter den zehn grössten Risiken für eine prosperierende Wirtschaft und Gesellschaft. Solche Erkenntnisse erhoffen wir uns zukünftig als Leitlinien für das Wirken unseres Umweltministers. 

Von Tania ARAMAN, Redaktorin der französischsprachigen Ausgabe des Pro Natura Magazins

Auengebiet Schwarzwasser
07.03.2025 Biodiversitätskrise

Der Umweltminister, der nicht immer für die Umwelt einsteht

Seit gut zwei Jahren amtet Albert Rösti als Bundesrat, auch als Umweltminister. Zeit für eine Zwischenbilanz, die in Sachen Natur- und Umweltschutz mässig positiv ausfällt.

Der ehemalige Präsident von Swissoil und Auto Schweiz an der Spitze des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek)? Der Aufstieg von SVP-Politiker Albert Rösti zum Vorsteher des Uvek Anfang 2023 weckte in Natur- und Klimaschutzkreisen grosse Befürchtungen. Aus Angst, dass die Öl- und Autolobby dadurch einen direkten Draht in die Landesregierung erhält, haben die Grünen Schweiz sogar die Onlineplattform «Detec Watch» ins Leben gerufen, um die Arbeit des neuen Bundesrats zu überwachen.

Welche Bilanz lässt sich nach mehr als zwei Jahren unter dem Regime von Albert Rösti ziehen? Ende 2024 zeigte eine Sotomo-Umfrage, dass die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Berner für den einflussreichsten und sympathischsten Kopf im Siebnergremium halten: «Es stimmt, dass er sehr präsent und zugänglich ist und auch ein Talent für persönliche Kontakte hat», meint Christina Bachmann-Roth, Präsidentin der Mitte- Frauen Schweiz. Sie hat sich für die Biodiversitätsinitiative engagiert und ist der Ansicht, dass man Bundesrat Rösti noch etwas Zeit lassen sollte, bevor man über ihn urteilt.

Allerdings kommt man nicht umhin, festzustellen, dass sich Albert Rösti seit seinem Amtsantritt als Bundesrat kaum für die verschiedenen Umweltbelange eingesetzt hat. Das bringen auch die für diesen Artikel befragten Gesprächspartnerinnen und - partner zum Ausdruck, wobei einige kein Blatt vor den Mund nehmen, wenn es um die Beurteilung der Arbeit dieses Bundesrats geht.

«Er verkauft lieber Träume»

Ende 2023 erliess Albert Rösti eine neue Jagdverordnung, die es erlaubt, einzelne Wölfe und ganze Rudel präventiv abzuschiessen, bevor sie einen Schaden an den Herden angerichtet haben. Obwohl die Umweltorganisationen den Prozess bremsen konnten, indem sie von ihrem Beschwerderecht und dessen aufschiebender Wirkung Gebrauch machten, wurden zwischen Dezember 2023 und Januar 2024 etwa 50 Wölfe getötet und mindestens zwei ganze Rudel ausgelöscht.

«Das Traurigste an der Geschichte ist, dass diese Lösung allein nicht hilft, den Druck auf die Herden zu verringern», sagt Isabelle Germanier, die Westschweizer Geschäftsführerin der Gruppe Wolf Schweiz. «Albert Rösti wüsste das, wenn er nur eine einzige Studie zu diesem Thema gelesen hätte. Aber er hört nicht auf die Wissenschaft, sondern verkauft den Nutztierhaltern lieber Träume und erzählt ihnen, was sie hören wollen. Auf Initiative von Bundesrat Rösti wurden Dutzende von Wölfen erlegt. Er setzt sich sogar über die Entscheidungen seines eigenen Departements hinweg: Wenn die Biologen des Bundesamts für Umwelt (Bafu) auf der Grundlage wissenschaftlicher Fakten eine Abschussgenehmigung verweigern, interveniert er persönlich, um die Sache umzukehren.» Tatsächlich kam es laut einem Bericht des «Tages-Anzeigers» von Oktober 2024 zwischen Albert Rösti, dem Walliser Staatsrat Frédéric Favre und der Bafu-Direktorin Katrin Schneeberger zu einem informellen Treffen, in dessen Folge das Amt die Zahl der im Kanton Wallis zum Abschuss freigegebenen Wolfsrudel nach oben korrigierte.

Isabelle Germanier kritisiert dieses Vorgehen und ruft in Erinnerung, dass Albert Rösti den Tierhalterinnen und -haltern zwar eine Freude macht, wenn er die proaktive Regulierung des Wolfs erlaubt. Gleichzeitig «sägt er aber am Ast, auf dem sie sitzen, wenn er aus dem nationalen Programm für Herdenschutzhunde aussteigt – ein Programm, das bei vielen anderen Ländern auf Bewunderung stösst. Wenn es einen Bereich gibt, in dem man proaktiv sein sollte, dann ist es der Herdenschutz!»

Isabelle Germanier wirft dem Bundesrat auch vor, gegen den Willen des Volkes zu handeln. «Mit der Ablehnung des revidierten Jagdgesetzes im Jahr 2020 hat sich das Schweizer Volk gegen die präventive Regulierung ausgesprochen. Und drei, vier Jahre später kommt die Frage durch die Hintertür wieder auf den Tisch.»

Christina Bachmann-Roth, Präsidentin der Mitte-Frauen, erinnert daran, dass die Wolfspopulation seit der Ablehnung des Bundesgesetzes über die Jagd zugenommen hat: «Wenn der Wolf bleiben soll, ist es trotzdem notwendig, seine Bestände zu regulieren. Herr Rösti hatte gute Gründe zu handeln, aber die Umsetzung muss anschliessend auf kantonaler Ebene gut verhandelt werden.»

«Er setzt sich über Erkenntnisse hinweg»

Im letzten September erlitten die Umweltorganisationen mit dem Scheitern der Abstimmung über die Biodiversitätsinitiative einen herben Rückschlag. «Die Desinformationskampagne von Albert Rösti hat zur Ablehnung der Vorlage beigetragen», sagt Raphaël Arlettaz, Professor für Naturschutzbiologie an der Universität Bern. «Ähnlich wie die populistischen Bewegungen, die auf der ganzen Welt am Erstarken sind, setzt sich Herr Rösti über wissenschaftliche Erkenntnisse hinweg, besonders wenn sie seinen politischen Interessen entgegenstehen.»

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Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.

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Dazu ein Beispiel: Albert Rösti erklärte einmal nach seiner Rückkehr aus dem Berner Oberland, er habe keine negative Entwicklung bei den Schmetterlingsbeständen festgestellt. «Wenn ein Minister auf höchster Ebene ein kleines persönliches Erlebnis heranzieht, um seine These zu belegen, trägt er zur Zerstörung eines ganzen, sorgfältig aufgebauten Wissenssystems bei.»

Plakat der Biodiversitätsinitiative Biodiversitätsinitiative

 

Der Biologe verweist in diesem Zusammenhang auf das sogenannte Brandolini-Gesetz, wonach es viel mehr Zeit und Energie kostet, einen Blödsinn zu widerlegen, als ihn zu verkünden. «Man sollte von Herrn Rösti als Umweltminister erwarten können, dass er uns die objektiven Fakten präsentiert und klarmacht, dass es sich bei der Biodiversitätskrise um eine ernste Angelegenheit handelt, in der Schweiz und auch anderswo. Tatsächlich hat er das Problem aber immer wieder heruntergespielt, so wie er zuvor schon die Klimakrise verharmlost hat – und immer noch verharmlost.»

Raphaël Arlettaz weist zudem auf die Unzufriedenheit hin, die er seit Albert Röstis Wahl zum Bundesrat innerhalb des Bafu wahrnehme. «Nahezu alles, was in den letzten Jahrzehnten unermüdlich aufgebaut wurde, um unsere Umwelt zu erhalten, wird nun abgebaut, insbesondere im Bereich Artenschutz.» Arlettaz bedauert, dass die Schweiz, die in Sachen Umweltschutz lange als Vorreiterin galt, nun aber international ins Hintertreffen gerät, insbesondere im Bereich Biodiversität.

«Natürlich ist Herr Rösti nicht allein dafür verantwortlich: Es liegt auch an der Politik des Parlaments, das in erster Linie wirtschaftliche Interessen verfolgt. Fakt ist, dass wir uns im Rückwärtsgang befinden.»

Und daran dürfte auch der im November 2024 vom Bundesrat verabschiedete neue Aktionsplan Biodiversität nichts ändern. «Er geht nicht weit genug», meint Christina Bachmann-Roth. «Während der Kampagne zur Biodiversitätsinitiative wies Albert Rösti wiederholt auf den zukünftigen Aktionsplan hin, um das Nein zu rechtfertigen. Doch für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen braucht es eindeutig mehr Massnahmen. Vielleicht muss man Herrn Rösti aber noch etwas Zeit zum Handeln lassen.»

«… konnte die Mehrheit nicht überzeugen»

Das von Albert Rösti unterstützte Projekt zum Ausbau der Autobahnen: abgelehnt! Für Nationalrätin Brenda Tuosto (SP/VD) ist das Abstimmungsergebnis vom 24. November 2024 bezeichnend: «Es offenbart eine deutliche Diskrepanz zwischen den Bedürfnissen der Bevölkerung und der vom Bundesrat vertretenen Lösung. Vor dem Hintergrund der Budgetkürzungen spielte zwar auch das finanzielle Argument eine Rolle – immerhin verlangte man vom Volk die Freigabe von fünf Milliarden Franken –, doch die Pendlerinnen und Pendler haben erkannt, dass der Vorschlag von Herrn Rösti ihren Alltag nicht verbessert.» Auch Christina Bachmann-Roth meint, dass der Bundesrat die Frauen zu wenig in seine Kommunikation während der Kampagne und bei der Ausarbeitung des Entwurfs einbezogen habe und «eine Lösung vorgeschlagen hat, die die Mehrheit nicht überzeugen konnte».

Brenda Tuosto, im Gemeinderat von Yverdon-les-Bains unter anderem für Mobilität zuständig, befürwortet den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, namentlich der Bahninfrastruktur. Doch im September 2024 kündigte der Bundesrat im Rahmen seines Entlastungspakets für den Bundeshaushalt überraschend an, die Finanzierung der Nachtzüge einzufrieren. «Diese Subventionierung ist aber im neuen CO2-Gesetz, das im Juni 2023 angenommen wurde, festgeschrieben», empört sich die Nationalrätin aus Yverdon. Sie hat deshalb bei den Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments eine Beschwerde gegen den Beschluss mit eingereicht. «Wir dürfen nicht vergessen, dass die Nachtzüge eine umweltfreundliche Alternative zum Flugverkehr sind.» Inzwischen tragen eine Petition der Grünen und ein offener Brief der Organisation Umverkehr zumindest teilweise Früchte: Der Bundesrat hat die Sperrung von zehn Millionen Franken für die Förderung der geplanten Nachtzuglinien nach Rom und Barcelona aufgehoben. Allerdings bildet die Subventionierung dieses Transportmodells noch immer Teil des Sparpakets, weshalb die Finanzierung ab 2027 ungewiss ist.

Brenda Tuosto räumt ein, dass Albert Rösti offenbar ein Bewusstsein dafür hat, wie wichtig es ist, den Schienenverkehr auszubauen, insbesondere in der Westschweiz, dem Stiefkind des neuen SBB-Fahrplans. «Aber dieses Bewusstsein muss auch in konkrete Massnahmen münden.»

«Es gibt eine Art Blindheit»

«Albert Rösti kümmert sich weit weniger um die Beschleunigung der Energiewende als um die Wolfsfrage», ärgert sich Nationalrat Christophe Clivaz (Grüne/VS). Als Beispiel nennt er das Fehlen eines Fahrplans in Sachen Energiesparmassnahmen, obwohl hier laut Behördenberichten beträchtliches Potenzial besteht. Ein weiteres Beispiel ist die Verzögerung in der Umsetzung des Klimagesetzes. «In den Budgetdebatten konnte man beobachten, wie sich andere Bundesräte für ihr eigenes Departement ins Zeug legten, während Herr Rösti offenbar kein Problem damit hatte, dass man einen Teil der vorgesehenen Gelder für die Umsetzung des Klimagesetzes schon vor dessen Inkrafttreten kürzte, insbesondere was den Ersatz fossiler Heizungen betrifft.» Christophe Clivaz findet es falsch, dass Bundesrat Rösti stattdessen lieber in den Bau von Reserve-Gaskraftwerken investiert, die dem Klima schaden würden, sollten sie tatsächlich in Betrieb gehen.

Ist es also zumindest teilweise Albert Rösti zuzuschreiben, dass die Schweiz im Klima-Ranking 2025 zwölf Plätze zurückgefallen ist? «Herr Rösti legt sicher kein schnelles Tempo vor, um die nötigen Massnahmen umzusetzen. Aber da ist er nicht der Einzige, auch das Parlament tritt bei diesem Thema auf die Bremse.» Christophe Clivaz wundert sich darüber, wie Albert Rösti und der restliche Bundesrat sowie einige Ständeräte reagiert haben, als die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen ihrer Untätigkeit im Klimaschutz verurteilt wurde. «Es gibt eine Art Blindheit oder ein Nicht-wahrhaben-Wollen in Bezug auf die schlichte Tatsache, dass unser Land keine ausreichenden Massnahmen ergreift, um die Ziele zu erreichen, die es sich selbst gesetzt hat.»

«… lieber zuerst nachfragen …»

Aber der grösste Paradigmenwechsel, der uns von Albert Rösti aufgezwungen wird, ist natürlich die Rückkehr zur Atomenergie. Zur Erinnerung: 2017 hat das Volk einem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie zugestimmt. Mit seinem Gegenvorschlag zur Volksinitiative ‹Blackout stoppen› des Energie-Clubs Schweiz will Bundesrat Rösti das Bauverbot für neue Atomkraftwerke kippen. In diesem Bereich macht sich sein Einfluss deutlich bemerkbar.»

Eine Meinung, die auch Christina Bachmann-Roth teilt: «Bei Herrn Rösti beobachtet man einen Ankündigungseffekt. Bevor er sich äussert, sollte er lieber im Volk und bei den Unternehmen nachfragen, ob sie wirklich in die Atomenergie investieren wollen.»

TANIA ARAMAN, Redaktorin der französischsprachigen Ausgabe des Pro Natura Magazins

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