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Pressebilder «Amphibien»
Abfischen und Belüften: ist das die Zukunft unserer Gewässer?
An einem heissen Sommertag ein Sprung in einen kühlen See oder Fluss – für viele in der Schweiz der Inbegriff von Naturidylle. Doch die Idylle ist nur scheinbar natürlich. Unter der Oberfläche brodelt es.
Was die Hitze für Wasserlebewesen bedeutet
Letzten Sommer rückten Fischer und Behörden zu hunderten von Einsätzen aus um in aufgeheizten, teils trockenfallenden Gewässern die verbliebenen Fische abzufischen und andernorts unterzubringen. Allein im Kanton Bern waren es um die 200 Einsätze. «Steigen die Wassertemperaturen, sinkt die Löslichkeit von Gasen im Wasser, was sich auch an der Blasenbildung beim Wasserkochen beobachten lässt», erklärt Michael Casanova, Gewässerschutzexperte bei Pro Natura. «Wenn nun die Sauerstoffsättigung im Gewässer ab- und die Temperatur zunimmt, ist das für viele Arten, die auf kühles, sauerstoffreiches Wasser angewiesen sind, eine existenzielle Bedrohung. Forellen und Äschen geraten ab 20°C in Hitzestress, ab 25°C wird es überlebenskritisch und die Fische erleiden Organversagen.»
Was das mit der Überdüngung zu tun hat
Algen hingegen vermehren sich bei hohen Temperaturen prächtig. «Wenn in der Region zudem stark gedüngt und Gülle ausgetragen wird, führt das in erwärmten Gewässern zu einer wahren Algenpest», so Casanova. In stehenden Gewässern beginnt das Wasser dann zu faulen, wodurch noch mehr Sauerstoff aus dem Gewässer gezogen wird und das Ökosystem stirbt – so geschehen im Baldegger-, Hallwiler- und Sempachersee. «Solche klinisch toten Ökosysteme werden deshalb seit Jahrzehnten mit teuren Belüftungssystemen künstlich mit Sauerstoff versorgt und am Leben erhalten», weiss der Experte.
In warmen Seen, wo sich unter diesen Bedingungen auch giftige Blaualgen massenhaft vermehren, müssen gar Badeverbote verhängt werden, um Menschen und Haustiere zu schützen – wie beispielsweise am Neuenburger- und Greifensee im letzten Jahr. Gewässerlebewesen aber können ihren Lebensraum nicht verlassen und sind diesen gravierenden Beeinträchtigungen weitgehend schutzlos ausgesetzt.
Massnahmen zur Klimaanpassung
Um die Gewässerlebensräume zu erhalten, müssen Flüsse und Seen in der Schweiz bei der Anpassung an die Klimakrise und die damit einhergehende Hitze und Wasserknappheit unterstützt werden. Hierfür sind drei Dinge besonders wichtig:
- Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Ufer an den Gewässern naturnah und standortgerecht bepflanzt werden. Die Ufervegetation hält sowohl bei Hochwasser als auch in Trockenphasen Wasser im Boden zurück und macht das Gewässer widerstandsfähiger gegen hohe Temperaturen. Die Beschattung der Wasseroberfläche und die Wasserverdunstung über die Blätter haben eine kühlende Wirkung auf die Gewässer und sind damit das natürlichste Mittel um Gewässer vor der Überhitzung zu schützen.
- Es ist wichtig, die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft drastisch zu reduzieren und die Pufferzonen rund um die Gewässer einzuhalten, um das Algenwachstum in Grenzen zu halten.
- Die Restwassermengen der Wasserkraft müssen angepasst werden. Bei der Vergabe von neuen Konzessionen und der Erneuerung bestehender Nutzungsrechte muss die Restwassermenge vor allem in der heissen Jahreszeit erhöht werden. Wenn mehr Wasser fliesst, nimmt die Gesamterwärmung ab.
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Freizeitaktivität auf dem Fluss © Matthias SorgPotrebbe anche interessarti
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Vision 3-Seen-Land 2050: Eine Win-Win-Situation für Natur und Landwirtschaft
Abgesackte Äcker, belastetes Trinkwasser, verbaute Gewässer, schwindende Biodiversität und eine eintönige Kulturlandschaft: Die Liste der Probleme im 3-Seen-Land zwischen der Orbe-Ebene und der Grenchner Witi ist lang. Viele dieser Umweltbeeinträchtigungen gehen auf die grossräumige Trockenlegung nach den beiden Juragewässerkorrektionen zurück. Sie haben die heutige intensive landwirtschaftliche Nutzung erst ermöglicht. Zudem machen den Bauernbetrieben inzwischen auch die häufigeren Überschwemmungen und vermehrten Trockenperioden als Folgen des Klimawandels zu schaffen.
Wege aus der Sackgasse
Die bisherige Bewirtschaftung des 3-Seen-Landes und Zukunftspläne, die unter anderem eine flächendeckende Infrastruktur zur künstlichen Bewässerung vorsehen, führen in eine Sackgasse. So lässt sich zum Beispiel das Grundwasser aufgrund der hohen Nährstoff- und Pestizidbelastung vielerorts nicht mehr für die Trinkwasserversorgung nutzen. Die Intensivlandwirtschaft hat auch dazu geführt, dass sich die Gesamtfläche der Moorböden im 3-Seen-Land in den letzten 50 Jahren halbiert hat. Mit konventionellen Methoden ist auf Moorböden kein nachhaltiger Acker- bau möglich, denn diese beschleunigen den Torfschwund. Die durchschnittliche Bodensackung von 1 Zentimeter setzt in der Region jährlich etwa 125 000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) frei. Um die Klimaerwärmung abzuschwächen, muss dieses Treibhausgas künftig in den Torfböden bleiben. Nur so kann das 3-Seen-Land seine wichtige Rolle als natürliche CO2-Senke wieder wahrnehmen.
In ihrer am 24. August 2023 in Bern vorgestellten «Vision 3-Seen-Land 2050» zeigen die fünf nationalen Umweltschutzorganisationen BirdLife Schweiz, Pro Natura, die Stiftung Landschafts- schutz Schweiz, der Schweizerische Fischereiverband sowie der WWF Schweiz, dass es auch anders geht. «Wenn wir weitermachen wie bisher, gehen überlebenswichtige Ressourcen wie fruchtbarer Boden und sauberes Trinkwasser in der Region unwiderruflich verloren und müssen durch teure, technische Lösungen ersetzt werden», erklärte an der heutigen Medienkonferenz Ursula Schneider Schüttel, Präsidentin von Pro Natura, die selbst im Seeland lebt. «Wir sind über- zeugt, dass die Region als Standort für eine natur- und umweltgerechtere Lebensmittelproduktion erhebliche Chancen hat.»
Mehr Feuchtgebiete in der ausgeräumten Agrarlandschaft
Die Vision basiert auf neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie sieht unter anderem vor, Moorböden und degradierte Flächen zur Revitalisierung von Flachmooren und weiteren Feucht- gebieten freizugeben sowie Fliessgewässer und ihre Auen zu renaturieren. Damit würden sich sowohl die Wasserspeicherkapazität wie auch die Wasserqualität im Gebiet stark verbessern. Zentral für eine zukunftsfähige Entwicklung sind auch Anbautechniken und angepasste Kulturen, die höhere Temperaturen und geringere Niederschläge ertragen. Dazu gehören trockenheits- resistente Sorten und pfluglose Verfahren wie etwa die Direktsaat. Sie verbessern die Boden- fruchtbarkeit und begünstigen die Biodiversität der Feuchtgebiete. Dies kommt sowohl der Natur als auch den bäuerlichen Betrieben zugute.
Gemäss der Vision werden gesellschaftliche Trends den Produktionsdruck auf die bäuerlichen Betriebe zunehmend dämpfen und ihren Bedarf an Anbauflächen verringern. So will der Bund die Lebensmittelverluste von heute über 30 Prozent bis 2030 halbieren. Landen weniger Nahrungs- mittel im Abfall, bleibt mehr Raum für die Natur. Dasselbe gilt, wenn die Futtermittelproduktion für Nutztiere künftig weniger Fläche beansprucht. Ihr Landbedarf ist nämlich heute viel grösser als derjenige für den Gemüseanbau. Dass sich immer mehr Menschen pflanzlich ernähren, begünstigt den Anbau von Hülsenfrüchten, Kartoffeln und Getreide. Diese liefern auf gleicher Fläche rund fünfmal mehr Nahrungskalorien als tierische Lebensmittel.
Pionierfeld für eine umweltfreundliche Landwirtschaft
Die Vision entwickelt Strategien, welche die landwirtschaftliche Produktion in Einklang bringen mit intakten Gewässern, hochwertigem Trinkwasser, Klimaschutz, mehr Biodiversität und touristi- schen Anliegen. Die Lösungsansätze sollen nun zusammen mit weiteren Akteuren und Beteiligten in der Region weiterentwickelt werden. «Wir sehen im 3-Seen-Land ein Pionierfeld für eine zukunftsweisende Nutzung der Landschaft in der Schweiz», erklärt die Pro Natura-Präsidentin Ursula Schneider Schüttel. «Die Region hat mit der Expo 02 bewiesen, dass sie Grosses leisten kann, wenn alle dasselbe Ziel verfolgen. Lasst uns daran anknüpfen und Win-Win-Situationen schaffen, von denen Natur, Bevölkerung und Landwirtschaft gleichermassen profitieren.»
Weitere Informationen:
Bildmaterial, Faktenblätter und weitere Informationen zum Download: www.dreiseenland2050.ch
Kontakte:
- Pro Natura: Ursula Schneider Schüttel, Präsidentin, @email, Tel. 078 603 87 25 (Thema Gesamtvision)
Marcel Liner, Projektleiter Landwirtschaftspolitik, @email, Tel. 079 730 76 64 (Thema Landwirtschaft) - WWF Schweiz: Eva Wyss, Verantwortliche Landwirtschaft, @email, Tel. 079 352 09 47 (Themen Boden und Klima)
- BirdLife Schweiz: Christa Glauser, ehem. Stv. Geschäftsführerin, @email, Tel. 078 719 33 12 (Thema Biodiversität)
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Roman Hapka, stv. Geschäftsleiter, @email, Tel. 079 691 76 64 (Thema Landschaft)
- Schweizerischer Fischerei-Verband: David Bittner, Geschäftsführer, @email, Tel. 079 461 91 78 (Themen Gewässer und Trinkwasser)
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Info
Gemeinsame Medienmitteilung der Umweltorganisationen WWF Schweiz, BirdLife Schweiz, Schweizerischer Fischerei-Verband, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Pro Natura
Headerfoto © Isabelle Bühler
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Ufervegetation — Gestaltung, Funktion, Ökologie
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse an unserer Tagung «Ufervegetation — Gestaltung, Funktion, Ökologie». Ihr Interesse und Ihre Teilnahme tragen zur Bereicherung und Vielfalt der Diskussionen bei. Wir hoffen, dass Sie von den erlangten Erkenntnissen profitieren und die Inhalte in Ihrer beruflichen Praxis anwenden können. Falls Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erkenntnisgewinn beim Durchstöbern der Präsentationen.
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Was bedeutet der Beschleunigungserlass für die Natur?
Der Beschleunigungserlass fasst verschiedene Änderungen am Energiegesetz zusammen, um den Bau von neuen grossen Anlagen für erneuerbare Energien zu beschleunigen – daher seine Bezeichnung. Der Beschleunigungserlass bezieht sich auf 16 Grosswasserkraftprojekte, die am Runden Tisch Wasserkraft definiert und schliesslich im Stromversorgungsgesetz festgehalten wurden.
So soll die Energiewende in der Schweiz vorangetrieben werden. Ein Vorhaben, das Pro Natura grundsätzlich unterstützt.
Was wurde mit dem Beschleunigungserlass entschieden?
Der Beschleunigungserlass definiert gestraffte Bewilligungsverfahren sowie konzentrierte Plangenehmigungsverfahren für Photovoltaik- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung. Das sind gute Massnahmen, um die erneuerbaren Energien zügig auszubauen. Allerdings wurden im Beschleunigungserlass auch einige problematische Änderungen beschlossen.
Problematisch:
- Bei 16 Wasserkraftwerk-Projekten kann nur noch vom Kantonsgericht, nicht aber vom Bundesgericht, überprüft werden, ob geltendes Umweltrecht eingehalten wird. Dieser unvollständige Instanzenweg ist sachfremd: Selbst Parkbussen können in unserem Rechtssystem bis vor das Bundesgericht angefochten werden. Die Einschränkung ist problematisch – für unseren Rechtsstaat und für die Natur.
- Bestehende Wasserkraftwerke von nationaler Bedeutung erhalten einfacher sogenannte Zusatzkonzessionen. Diese erlauben grosse Ausbauten und eröffnen eine rechtliche Lücke: Sie ermöglichen es den Stromkonzernen, nötige Naturschutz-Massnahmen auf die lange Bank zu schieben.
- Stromkonzerne müssen nicht mehr wie vereinbart zusätzliche Ausgleichsmassnahmen für Biodiversität und Landschaft umsetze, wenn sie mit Kraftwerken Schäden entlang von Gewässern verursachen. Stattdessen können sie sich aus ihrer Verantwortung «freikaufen».
Mit dem Verbandsbeschwerderecht können berechtigte Organisationen überprüfen lassen, ob bei einem geplanten Projekt die geltenden Gesetze eingehalten werden. Zu den berechtigten Organisationen gehören verschiedene Natur- und Umweltschutzorganisationen wie zum Beispiel Pro Natura.
Die Organisationen machen nur von dem Recht Gebrauch, wenn erhebliche Schäden für Natur und Umwelt drohen. In mindestens zwei von drei Fällen bewirken Beschwerden, dass die Gesetze eingehalten werden und auf die Natur in angemessener Form Rücksicht genommen wird.
Mehr über das Verbandsbeschwerderecht finden Sie hier: https://stimmedernatur.ch/
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Raphael Weber
Was bedeutet die Einschränkung des Verbandsbeschwerderecht?
Mit dem Verbandsbeschwerderecht kann einzig verlangt werden, dass die geltenden Gesetze auch eingehalten werden. An diesem Recht zu sägen, ist höchst bedenklich und rechtsstaatlich problematisch. Die im Rahmen der Abstimmung zum Stromgesetz (2024) vom Bundesrat gemachte Zusicherung, das Beschwerderecht nicht zu beschränken, wird nicht eingehalten.
Die Ausschaltung des Bundesgerichtes wird dazu führen, das Bundesrecht unterschiedlich ausgelegt wird. Auch ist zu befürchten, dass die obersten kantonalen Gerichte politisch unter Druck geraten, um den Grosswasserkraftprojekten in ihrem Kanton um jeden Preis grünes Licht zu geben. Damit wird die Schwächung der Justiz leichtfertig in Kauf genommen.
Wie schätzt Pro Natura die Folgen für die Natur ein?
Die genauen Auswirkungen der Gesetzesänderungen sind selbst für Juristinnen und Juristen schwierig abzuschätzen. Fest steht, dass der Druck insbesondere auf die Gewässer noch weiter zunimmt. Wie stark die Natur mit den neuen Gesetzesartikeln beeinträchtigt wird, hängt wesentlich von der Umsetzung der riesigen Wasserkraftprojekte ab. Gute Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen können helfen, die Biodiversität in den betroffenen Regionen zu stärken.
Was kann Pro Natura jetzt tun, um die Natur zu schützen?
Der Delegiertenrat von Pro Natura hat am 4. Oktober beschlossen, kein Referendum gegen den Beschleunigungserlass zu ergreifen. Wir sind überzeugt: Die 16 Grossprojekte – und nicht nur diese – lassen sich auch mit den neuen Rechtsgrundlagen rechtskonform und naturverträglich umsetzen. Dazu müssen wir Zielkonflikte möglichst früh angehen, Interessen sorgfältig abwägen und die Standorte und Projekte weitsichtig planen. Wir investieren Ressourcen, Fachwissen und Engagement und bieten den Akteuren der Strombranche und den Behörden unser Mitziehen an.
Fest steht aber auch: Wir sind die Stimme der Natur. Wir verteidigen ihre Interessen und verleihen ihr eine starke Stimme. Dass wir die erneuerbaren Energien zur Bekämpfung der Klimakrise rasch ausbauen müssen, ist klar. In Zeiten des akuten Artensterbens darf das aber nicht auf Kosten der Biodiversität geschehen. Wir schauen genau hin und nutzen die uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zum Schutz der Natur.
Welche weiteren Geschäfte stehen in den nächsten Monaten an?
Trotz der immensen Bedeutung der Natur für uns Menschen und der anhaltenden Biodiversitätskrise gewichten das Parlament und der Bundesrat aktuell Nutzungsansprüche höher als den Schutz der Natur. Einige Beispiele:
- Mit der der Parlamentarischen Initiative Bregy (22.441) oder der Motion Müller (24.4589) stehen politische Vorstösse zur Diskussion, die zu einer Lockerung des Gewässerschutzes unter anderem auf Kosten der Trinkwasserqualität führen werden.
- Weitere Einschränkungen des Verbandsbeschwerderechts fordert die Standesinitiative St. Gallen (23.318).
- Grosse Sorge bereitet uns der Abbau der finanziellen und personellen Mittel für den Naturschutz. Das vom Bundesrat verabschiedete Kürzungspaket schlägt überproportionale Kürzungen im Umweltbereich vor. Der zunehmende Spardruck wird unweigerlich zu einer Schwächung des Naturschutzes in der Schweiz führen.
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Raphael Weber
800 Naturschutzgebiete und 300 Projekte dank über 170’000 Mitgliedern
Auch wenn die politische Situation aktuell nicht rosig scheint, gibt es auch langfristige Erfolge. Wir sind weit über 170’000 Menschen, die sich für die Natur in der Schweiz einsetzen. Nur dank Ihnen pflegen wir über 800 Naturschutzgebiete und setzen laufend über 300 Projekte in allen Regionen der Schweiz um, oft in wirksamer Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen und Gemeinden. Wir bleiben dran und freuen uns, Sie an einer Veranstaltung, einem Natureinsatz oder in einem unserer Naturzentren zu sehen.
Ja, das ist möglich. Die Umweltallianz, bestehend aus Schweizer Natur- und Umweltschutzorganisationen, hat dazu eine Strategie entwickelt. Erfahren Sie mehr über die Energieversorgung 2035.