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Grünes Gallustal
Entscheidende Verbesserungen beim Landschaftsschutz
Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit sieht vor, die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet zu stabilisieren. Damit nimmt die UREK-S eines der wichtigsten Anliegen der Landschaftsinitiative in abgeschwächter Form auf. Mit dem neuen Mechanismus zur Umsetzung via kantonale Richtpläne wurden entscheidende Verbesserungen im Vergleich zum vor einem Jahr in die Vernehmlassung geschickten ersten Vorschlag der Kommission vorgenommen. Die Umsetzung über die kantonalen Richtpläne ist aus Sicht der Landschaftsinitiative der entscheidende Faktor, um das Stabilisierungsziel zu erreichen.
«Gegenüber der aktuellen Raumplanungsgesetzgebung und auch im Vergleich mit dem Revisionsvorschlag des Bundesrats ist der Vorschlag der Kommissionsmehrheit – soweit bekannt – eine klare Verbesserung. Wenn die Vorschläge im Plenum durchkommen, haben wir eine echte Chance auf eine Reform mit effektiver Verbesserung für die Landschaft, den Kulturlandschutz, die Baukultur und die Biodiversität. Das Stabilisierungsziel würde jedoch gefährdet, wenn – wie von Minderheiten verlangt – zusätzliche Ausnahmen vom Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbauzonen erlaubt werden», sagt Elena Strozzi vom Trägerverein Landschaftsinitiative.
Kontaktpersonen
- Pro Natura: Urs Leugger-Eggimann, Zentralsekretär, Präsident des Trägervereins der Landschaftsinitiative, Tel. 079 509 35 49
- BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, Tel. 076 308 66 84
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39
- Kampagnenleiterin Landschaftsinitiative: Elena Strozzi, Tel. 079 555 33 79
Die Landschaftsinitiative wurde am 8. September 2020 offiziell eingereicht und wird von einem Verein mit sechs Mitgliedsorganisationen getragen. Die Initiative will die zunehmende Verbauung der Landschaften und den alarmierenden Verlust der besten Böden stoppen. In der Schweiz machen die in Nichtbaugebieten errichteten Gebäude mittlerweile 40% der total bebauten Fläche aus. Jedes Jahr kommen weitere 2000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazu – inklusive Einrichtungen für die Erschliessung dieser abgelegenen Orte wie zum Beispiel Strassen. Diese Entwicklung muss gestoppt, das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten muss künftig wieder konsequenter respektiert werden.
Mitgliedsorganisationen des Trägervereins Landschaftsinitiative
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Gemeinsame Medienmitteilung des Trägervereins Landschaftsinitiative
Titelbild © Beatrice Devenes
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Ständerat lehnt Landschaftsinitiative ab – und verabschiedet einen widersprüchlichen Gegenvorschlag
Der Ständerat hat heute die vor einer Woche unterbrochene Debatte über die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) und die Landschaftsinitiative fortgesetzt und abgeschlossen. Die gefällten Entscheide sind aus Sicht der Landschaftsinitiative zwiespältig.
Bedauerlich, wenn auch nicht überraschend ist die deutliche Ablehnung der Landschaftsinitiative. Der Ständerat hat aber entschieden, dass die Teilrevision des RPG als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative gilt, was auch dem Wunsch des Bundesrats entspricht. Das gibt dem Initiativkomitee die Möglichkeit eines bedingten Rückzugs, der in Betracht gezogen wird, sofern der Gegenvorschlag den Anliegen der Initiative gerecht wird. «Davon sind wir allerdings noch ein gutes Stück entfernt», sagt Elena Strozzi, Geschäftsleiterin der Landschaftsinitiative. «Der Ständerat hat zwar das Stabilisierungsziel mit einer griffigen Umsetzung beschlossen und damit das zentrale Anliegen der Initiative aufgenommen. Gleichzeitig wurden aber zusätzliche Ausnahmen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen beschlossen. Damit wird die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet wieder in Frage gestellt.»
Unbegrenzte Umnutzung von Ställen zu Wohnzwecken untergräbt den Trennungsgrundsatz
Besonders stossend ist aus Sicht der Landschaftsinitiative der Beschluss, die Umnutzung von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken praktisch unbegrenzt zu erlauben. Hier geht es um 400’000 Ökonomiebauten. In der Vernehmlassung wurde dies nur von einem einzigen Kanton eingefordert, und die Regelung widerspricht zudem diametral den Zielen der 2012 angenommenen Zweitwohnungsinitiative.
Der Nationalrat muss nun die Widersprüche zwischen dem Stabilisierungsziel mit der guten Umsetzung und den viel zu umfangreichen Ausnahmen ausräumen. Nur so kann das Prinzip der Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet respektiert bleiben. Und nur so kommt ein Rückzug der Landschaftsinitiative in Frage.
Kontaktpersonen
- Pro Natura: Urs Leugger-Eggimann, Zentralsekretär, Präsident des Trägervereins der Landschaftsinitiative, Tel. 079 509 35 49
- BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, Tel. 076 308 66 84
- Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39
- Schweizer Heimatschutz: Patrick Schoeck, Leiter Baukultur, Tel. 079 758 50 60
- Geschäftsführerin Landschaftsinitiative: Elena Strozzi, Tel. 079 555 33 79
Die Landschaftsinitiative wurde am 8. September 2020 offiziell eingereicht und wird von einem Verein mit sechs Mitgliedsorganisationen getragen. Die Initiative will die zunehmende Verbauung der Landschaften und den alarmierenden Verlust der besten Böden stoppen. In der Schweiz machen die in Nichtbaugebieten errichteten Gebäude mittlerweile 40% der total bebauten Fläche aus. Jedes Jahr kommen weitere 2000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen dazu – inklusive Einrichtungen für die Erschliessung dieser abgelegenen Orte wie zum Beispiel Strassen. Diese Entwicklung muss gestoppt, das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten muss künftig wieder konsequenter respektiert werden.
Mitgliedsorganisationen des Trägervereins Landschaftsinitiative
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Gemeinsame Medienmitteilung des Trägervereins Landschaftsinitiative
Titelbild © Nicolas Wüthrich
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Waadtländer Naturerlebnispark wird für Wildnisprojekt ausgezeichnet
Die Schweiz braucht mehr Schutzgebiete für wilde Naturräume. Doch nicht nur die Fläche zählt: Schutzgebiete müssen auch betreut und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig dienen sie der Bevölkerung als Erholungsgebiete. Der Naturerlebnispark Jorat im Norden des Grossraums Lausanne leistet mit diesem Projekt einen Beitrag zu diesem wichtigen Thema und wird dafür mit dem diesjährigen Elisabeth und Oscar Beugger-Preis ausgezeichnet.
Ein Wächter für die Wildnis
Das Ziel des preisgekrönten Projekts «Förderung des Übergangs zur Wildnis in der Kernzone des Naturparks Jorat» ist es, die Wildnis in der Kernzone des Parks zu schützen, sowie eine harmonische Koexistenz zwischen einer sich selbst überlassenden Natur und einem erholungssuchenden Publikum zu fördern. «Dazu haben wir im April 2022 eigens einen Naturwächter eingestellt, der die jährlich mehreren hunderttausend Besuchinnen und Besucher für die Bedürfnisse der Natur sensibilisiert», sagt Sophie Chanel, Leiterin des Parks Jorat.
Über die nächsten drei Jahre wird er zudem ein Konzept für die differenzierte Pflege der unberührten Natur und den Übergangszonen ausarbeiten und umsetzen. Dabei wird es weiterhin Wege für die Öffentlichkeit geben, diese sollen aber so angelegt sein, dass sie möglichst geringe Auswirkungen auf die natürlichen Lebensräume haben. Abgeschlossen wird das Projekt 2024 mit der Ausarbeitung eines Leitfadens zur Bewirtschaftung innerhalb eines geschützten Waldgebiets, der ähnlichen Projekten nutzen wird.
Pionierprojekt für Natur und Mensch
Das Projekt besitzt Pioniercharakter: «Der Park Jorat ist nach dem Sihlwald bei Zürich erst der zweite Naturerlebnispark in der Schweiz und liegt inmitten des Waldmassivs Jorat, mit 40 Quadratkilometer der grösste zusammenhängende Wald des Schweizer Mittellandes», wie Jan Guerke, Leiter Kampagne Wildnis bei Pro Natura betont. Naturerlebnispärke bieten vielfältige Erlebnis- Erholungs- und Bildungsmöglichkeiten. Gleichzeitig fördern sie die Biodiversität durch den Schutz der Wildnis. Die Auszeichnung des Projekts mit dem Elisabeth und Oscar Beugger-Preis 2022 erfolgt damit auch ganz im Sinn der aktuellen Pro Natura-Kampagne «Wildnis – mehr Freiraum für die Natur!» und «Biodiversität».
Beugger-Preis zum achten Mal vergeben
Der mit 50‘000 Franken dotierte Elisabeth und Oscar Beugger-Preis ist einer der bedeutendsten Naturschutzpreise der Schweiz. Pro Natura verleiht ihn seit 2008 alle zwei Jahre im Auftrag der Elisabeth und Oscar Beugger-Stiftung an beispielhafte Naturschutzprojekte aus den Sparten «Artenschutz und Artenförderung», «Schutzgebiete» sowie «Landschaftsschutz». Auf die Ausschreibung zum aktuellen Thema «Beitrag zur Förderung der Wildnis und der freien Naturentwicklung» haben sich insgesamt 13 Projekte beworben.
Beugger-Preis
Die Emanuel und Oscar Beugger-Stiftung mit Sitz in Basel wurde im Jahr 2004 von Elisabeth Beugger gegründet. Der Name der Stiftung erinnert an Oscar Beugger, ihren im Februar 2004 verstorbenen Ehemann, und an dessen Vater, Emanuel Beugger. Die ausschliesslich gemeinnützige Stiftung bezweckt die Förderung von Projekten und Institutionen auf dem Gebiet des Natur- und Tierschutzes in der Schweiz.
Bisherige Preisträger waren die Fondazione Bolle di Magadino für das Aufwertungsprojekt des Ticino-Deltas (2008), der Kanton Uri für sein Wildheu-Förderprogramm «Wildheu Uri» (2010), die Gemeinde Mörel-Filet (VS) für ihre ökologische Alpaufwertung (2012), das «Vernetzungsprojekt Höfe» im Kanton Schwyz für die Schaffung neuer Feuchtgebiete (2014), das Projekt «Förderung des Gartenrotschwanzes» in der Stadt La Chaux-de-Fonds (2016), zwei Projekte im 2018: jenes des Fördervereins Region Gantrisch (BE/FR) «Nachtlandschaft Gantrisch» und das der Gemeinde Fläsch (GR) «Emissionsreduzierte öffentliche Beleuchtung», und 2020 das Projekt «Landschaftsprojekt im Oberen Tösstal» des Vereins Schmetterlingsförderung im Kanton Zürich.
Kontakt
Pro Natura:
- Jan Gürke, Leiter Kampagne Wildnis, 079 720 99 08, @email
- Nathalie Rutz, Medienverantwortliche, 061 317 92 24, @email
Beugger-Stiftung:
- Andreas Murbach, Stiftungsrat der Emanuel und Oscar Beugger-Stiftung, 076 377 85 66, @email
Preisträgerinnen:
- Sophie Chanel, Direktorin des Naturparks Jorat, Tel. 078 878 80 24, @email
- Natacha Litzistorf, Stadträtin der Stadt Lausanne, Präsidentin des Naturparks Jorat, 079 647 99 85, @email
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Diese Fotos dürfen unter folgenden Bedingungen frei verwendet werden:
- im Zusammenhang der Berichterstattung über den Naturerlebnispark Jorat
- mit korrekter Angabe des Copyrights. Bei allen Bildern: Naturerlebnispark Jorat oder Parc du Jorat