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Uno dei quattro pilastri di Pro Natura è la protezione attiva dei biotopi e delle specie.
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Bundeshaus_cr_Nicolas Wüthrich Nicolas Wüthrich
29.03.2023 Raumplanung

Die Landschaftsinitiative begrüsst den Entwurf der UREK-N mehrheitlich

Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) hat die Revision des Raumplanungsgesetzes betreffend das Bauen ausserhalb der Bauzonen teilweise behandelt. Die Initiantinnen und Initianten der Landschaftsinitiative begrüssen in einer ersten Einschätzung die vorgeschlagenen Verbesserungen, insbesondere die Eingrenzung des Gebietsansatzes für zusätzliche Ausnahmen. Sie haben aber grosse Bedenken, falls der Nationalrat hier dem Ständerat statt seiner eigenen Kommission folgen würde.

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet zu stabilisieren. Das Stabilisierungsziel bedeutet, dass die Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzonen nicht mehr unbegrenzt steigen darf und auch die Bodenversiegelung abgesehen von gewissen Ausnahmen nicht mehr zunimmt. Damit nimmt die UREK-N eines der wichtigsten Anliegen der Landschaftsinitiative in abgeschwächter Form auf. Noch zu behandeln ist die Umsetzung, die entscheidend für die Zielerreichung sein wird. 

«Gegenüber der Version des Ständerats sind die bisherigen Entscheide der Nationalratskommission – soweit bekannt – eine klare Verbesserung. Wenn die Vorschläge der Kommissionsmehrheit bis zur Schlussabstimmung Bestand haben und weitere Entscheide im Sinne des Stabilisierungsziels fallen, besteht eine echte Chance für eine effektive Verbesserung der gesetzlichen Grundlage für die Landschaft, den Kulturlandschutz, die Baukultur und die Biodiversität. Das Stabilisierungsziel würde jedoch unterlaufen, wenn mit den Minderheitsanträgen im Plenum zusätzliche Ausnahmen vom Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbauzonen in jenem Ausmass erlaubt würden, wie sie der Ständerat im Juni 2022 beschlossen hatte», sagt Elena Strozzi, Geschäftsleiterin des Trägervereins Landschaftsinitiative.  

Das Stabilisierungsziel ist entscheidend für Landschaftsschutz und Biodiversität; jede Schwächung des Ziels bedeutet auch mehr Verkehr und mehr Zerschneidungseffekte, welche zum Beispiel Wildtiere bedrohen. 

Stabilisierungsziel nicht durch Ausnahmeregelungen gefährden   

Im Gegensatz zum Ständerat hat die UREK-N die unklare Bestimmung Art. 8c 1bis gestrichen und damit der Umnutzung von Landwirtschaftsbauten Grenzen gesetzt. In der Vernehmlassung forderte dies nur ein einziger Kanton, und die Idee widerspricht zudem diametral den Zielen der 2012 angenommenen Zweitwohnungsinitiative. 

Trotz dieser Verbesserung erlaubt der Gebietsansatz, den Kantone ausserhalb des Baugebiets Spezialzonen für Nutzungen zu bewilligen, die eigentlich in reguläre Bauzonen gehören. Immerhin will die Kommission ihn zum Beispiel auf Berggebiete beschränken. Die Landschaftsinitiative fordert den Nationalrat auf, Anträgen zu  zusätzlichen gesetzlichen Schlupflöchern nicht stattzugeben. Dazu gehören insbesondere Anträge, die generell die Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäuden in Wohnungen erlauben wollen. 
  
Die Initiantinnen und Initianten der Landschaftsinitiative sind deshalb skeptisch gegenüber der knapp beschlossenen Ausnahme für Umnutzungen und Umbauten landwirtschaftlicher Gebäude in Art. 24c ohne Kompensationsvorschläge, und werden die genaue Formulierung des Artikels deshalb kritisch überprüfen. 

Erfreulich ist der Entscheid bei Ersatzneubauten auf Abbruchprämien zu verzichten. 

Valabler Kompromiss der UREK-N 

«Das Parlament muss Landschaft, Biodiversität und Baukultur besser schützen. Der Verlust des Schweizer Kulturlands und die Verbauung durch die Hintertür müssen gestoppt werden», so Strozzi. Die Landschaftsinitiative trage diesem Ziel Rechnung. Die Initianten werden deshalb die Debatte im Nationalrat genau mitverfolgen, bevor sie über einen allfälligen Rückzug der Initiative entscheiden. «Klare Richtlinien aus der Politik sind gefragt. Der Schutz der natürlichen Ressourcen geht uns alle an und ist eine Frage der Schweizer Identität: Er ist nicht nur wichtig für die Natur, sondern auch für unser Wohlbefinden. Wir müssen jetzt reagieren, um unseren Erholungsraum auch für künftige Generationen zu bewahren», ergänzt Strozzi. 

Wenn der Nationalrat den Entwurf seiner Kommission – soweit er heute bekannt ist – ohne wesentliche Abstriche übernimmt, geht dieser Kompromiss zur Erreichung der Ziele der Landschaftsinitiative in die richtige Richtung. 

Kontakt:

  • Pro Natura: Stella Jegher, Abteilungsleiterin Politik und Internationales, @email, 079 509 35 49 
  • BirdLife Schweiz: Jan Schudel, Projektleiter Politik, @email, 076 479 98 78
  • Stiftung Landschaftsschutz Schweiz:  Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, @email, 079 133 16 39 
  • Kampagnenverantwortliche Landschaftsinitiative:  Elena Strozzi, @email, 079 555 33 79  

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Gemeinsame Medienmitteilung des Trägervereins Landschaftsinitiative

Titelbild © Nicolas Wüthrich

Getreidefeld, Copyright Matthias Sorg
31.01.2023 Umweltpolitik

Umwelt-, Konsumenten- und Gesundheitsverbände warnen vor mehr Intransparenz bei der Pestizid-Zulassung

Eine Mehrheit der nationalrätlichen Wirtschaftskommission hat heute dem Druck der Agrochemiekonzerne nachgegeben und das Parteistellungsrecht der Umweltorganisationen bei der Pestizid-Zulassung eingeschränkt. Dies widerspricht dem Entscheid des Bundesgerichts und den Vorgaben des Natur- und Heimatschutzgesetzes.

Seit einem Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2018 haben die Umweltorganisationen ein Parteistellungsrecht bei der Zulassung von Pestiziden. Durch dieses Urteil erhielten Umweltorganisationen Zugang zu den Dokumenten, die als Grundlage für die Zulassung eines Pestizids dienen und die bis dahin nur der Verwaltung und den Agrochemiekonzerne zugänglich waren. Das Urteil hat dadurch nicht nur die Transparenz des Zulassungsverfahrens erhöht, sondern auch dessen Glaubwürdigkeit massiv verstärkt.

Eine Stimme für die Natur und Gesundheit

Zusammen mit dem Parteistellungsrecht kommt ein Beschwerderecht, das dazu dient, zu überprüfen, ob die Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung in Übereinstimmung mit der Umwelt- und Gesundheitsschutzgesetzgebung vorgenommen wurde. Denn die Natur und die öffentliche Gesundheit haben keine Stimme. Sie braucht eine Anwältin im Zulassungsprozess - eine Aufgabe, welche die Umweltorganisationen, nicht zuletzt auch im Namen der öffentlichen Gesundheit, übernehmen. Wer nun das Parteistellungsrecht der Umweltorganisationen schwächen will, will Stoffe und Produkte zulassen, die gemäss Umweltrecht und aus Sicht des Konsumentenschutzes und der öffentlichen Gesundheit nicht zugelassen werden dürften.

Behauptet wird, dass das Zulassungsverfahren wegen der Verbandsbeschwerde verlangsamt wurde. Die Möglichkeit der Umweltorganisationen zur Parteistellung führt jedoch nicht zu einer Flut an Beschwerden. Seit dem Bundesgerichtsentscheid von 2018 haben die Umweltorganisationen lediglich in zwei Fällen Beschwerde geführt. Dies entspricht weniger als 0.1 Prozent der 700 derzeit hängigen Dossiers. Nach Angaben des BLV sind heute neun Beschwerden der Agrochemiekonzerne und nur eine von Umweltschutzorganisationen hängig!

Unabhängiges Audit empfiehlt mehr statt weniger Transparenz

Ende 2019 zeigte ein von der Bundesverwaltung an die KPMG AG beauftragtes Audit auf, wo die wirklichen Mängel des Zulassungsverfahrens liegen. Die Hauptgründe für den verlangsamten Prozess sind die Flut an Gesuchen aus den Unternehmen der Agrochemie, welche die viel zu tiefen Gebühren (Kostendeckungsgrad von 2%) ausnutzt sowie die oft unvollständig eingereichten Dossiers und die mangelnden personellen Ressourcen der Behörde, um diese Flut an Gesuchen überhaupt zu bewältigen.
Der Bericht von KMPG enthält zehn Handlungsempfehlungen. Unter anderem empfiehlt er, dass die Zulassungsentscheide zugänglich gemacht werden und dass die Verbände besser integriert werden. Eine Schwächung der Parteistellungsrecht für die Umweltorganisationen geht genau in die entgegengesetzte Richtung.

Agrochemie profitiert von der Intransparenz

Die überwiegende Mehrheit der KMPG-Handlungsempfehlungen wurden bislang nicht umgesetzt. Die Agrochemie arbeitet daran, dies zu verhindern, da sie von der Intransparenz des Systems profitiert. Doch je undurchsichtiger das System ist, desto wichtiger ist das Verbandsbeschwerderecht. Denn Pestizide haben massive Auswirkungen auf die Natur, das Trinkwasser und die menschliche Gesundheit (vgl. dazu das Faktenblatt von SCNAT-Factsheet). Es ist zwingend notwendig, dass ihre Zulassung transparent und im Einklang mit dem Umweltrecht erfolgt.

Die Verbände appellieren an den Nationalrat den Entscheid seiner Kommission zu korrigieren und fordern die Umsetzung des KPMG-Berichts für mehr Transparenz und Sicherheit. Nur so kann das System verbessert und die Natur und Gesundheit auch wirklich geschützt werden.

Kontakt:

  • Pro Natura: Marcel Liner, Verantwortlicher Agrarpolitik, 061 317 92 40, @email
  • WWF Schweiz: Jonas Schmid, Kommunikationsbeauftragter, @email, 079 241 60 57
  • BirdLife Schweiz: Patrik Peyer, Projektleiter Landwirtschaft, 044 457 70 26, @email
  • Greenpeace Schweiz: Alexandra Gavilano, Projektleiterin Nachhaltiges Ernährungssystem, 044 447 41 38, @email

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Getreidefeld © Matthias Sorg

Gemeinsame Medienmitteilung von WWF Schweiz, Greenpeace Schweiz, BirdLife Schweiz, SFV, AefU, Allianz Gesunde Schweiz, Public Health, Dachverband Schweizerischer Patient*innenstellen, Landwirtschaft mit Zukunft, Biene Schweiz, Future 3, Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein

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SCNAT-Factsheet zu Pestiziden
Greina-Hochebene
23.02.2023 Umweltpolitik

Strommangellage ist nicht eingetreten, jetzt Abbau beim Naturschutz stoppen

Der Frühling steht vor der Tür, die anfangs Winter angekündigte Strommangellage ist nicht eingetreten. Trotzdem hat die Politik zugunsten der Energiegewinnung bereits diverse Abstriche beim Natur- und Landschaftsschutz gemacht und stellt weitere in Aussicht. Wird das Parlament in der Frühjahrsession zum dringend nötigen Augenmass zurückfinden? Pro Natura sagt, was sich bei der Bewältigung der Energieknappheit ändern muss, damit nicht gleichzeitig die akute Biodiversitätskrise verschlimmert wird.

Bürgerliche Kreise haben die drohende Strommangellage Anfang Winter schamlos dazu benutzt, um einen Frontalangriff auf den Natur- und Landschaftsschutz zu lancieren. Rechtsstaatliche Prinzipien, vom Volk verabschiedete Gesetze und bewährte Mechanismen im Planungs- und Umweltrecht wurden dabei über Bord geworfen. 

Dass die Mangellage nun doch nicht eingetreten ist, kann den bereits angerichteten Schaden kaum mehr rückgängig machen: So sind die Anbauschlacht und der Run auf Subventionen für grossflächige Photovoltaikanlagen in noch unberührten, alpinen Wildnisgebieten in vollem Gang und Restwassermengen wurden trotz drohendem Artensterben temporär für gewisse Wasserkraftwerke gesenkt. Weitere Attacken auf Natur und Landschaft sind mit einer Initiative der Kleinwasserkraftlobby geplant. Dass vor allem jene Kilowattstunde am meisten zählt, welche eingespart wird, ist derweil in der Politik kaum ein Thema. 

Was in der Frühjahrssession auf dem Spiel steht 

In der kommenden Frühjahrssession steht mit der Diskussion zum Energie- und zum Stromversorgungsgesetz (so genannter Mantelerlass) erneut das Verhältnis von Schutz und energetischem Nutzen unserer Natur und Landschaft auf dem Spiel: Noch ist nicht gesichert, dass Biotope von nationaler Bedeutung von der Energienutzung ausgeschlossen bleiben sollen – als wären diese 2,17% der Schweizer Landesfläche für die Energiewende ausschlaggebend; die Pflicht zu Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen, wenn ein Inventarobjekt betroffen ist, wird infrage gestellt, obwohl deren Notwendigkeit vom «Runden Tisch Wasserkraft» noch vor kurzem bekräftigt worden war; die Planungspflicht für die Projekte vom «Runden Tisch Wasserkraft» soll deutlich reduziert werden und ein grundsätzlicher Interessenvorrang für erneuerbare Energien steht zur Debatte. Per Ausnahmegesetz soll nach der alpinen Photovoltaik auch der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden, was die sorgfältige Prüfung von Naturwerten infrage stellt.   

Pro Natura appelliert an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, zu einem nachhaltigen Verhältnis zwischen Schutz und Nutzen zurückzufinden und  

  • im Auge zu behalten, wie eng Biodiversitäts- und Klimakrise zusammenhängen; 
  • zu berücksichtigen, dass ein Drittel unserer einheimischen Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind, ganz besonders die Gewässerlebewesen; 
  • den Naturwert von neu entstehenden Gletschervorfeldern zu berücksichtigen, statt sie voreilig der Nutzung zuzuschlagen 
  • unsere letzten unberührten Landschaften nicht einem Energieausbau zu opfern, welcher grösstenteils konfliktfrei auf bereits bebauten Gebieten stattfinden kann; 
  • politische Rahmenbedingungen anzugehen, um die Energieverschwendung zu stoppen und unseren Energiekonsum auf ein planetenverträgliches Mass zu reduzieren. 

Energiewende, Biodiversitätskrise und Klimakrise müssen gemeinsam gelöst werden!  

Weitere Informationen: 

Kontakt: 

  • Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutz- und Energiepolitik, 061 317 92 29, @email
  • Nathalie Rutz, Medienverantwortliche, 079 826 69 47, @email
Glyphosat
09.03.2023 Umweltpolitik

Stillstand in der Agrarpolitik bis 2030

Der Nationalrat hat ein Mini-Paket zur Agrarpolitik gutgeheissen. Damit werden die drängenden Herausforderungen im Klima- und Umweltbereich nicht angegangen. Es ist eine verpasste Chance, welche die Positionierung der Schweizer Landwirtschaft am Markt schwächt.

Die Debatte zur neuen Agrarpolitik AP22+ zeigt exemplarisch, wie man eine ausgewogene Botschaft des Bundesrates zerpflücken und auf ein absolutes Minimum reduzieren kann. Auf Druck der Agrarlobby hat der Bundesrat der Gesetzesgrundlage schon im Voraus sämtliche Zähne gezogen. Die Biodiversitäts- und Klimakrise werden negiert, als ob sie nicht stattfinden würden! Doch aussitzen taugt als Strategie wenig. 

Alle Umweltanträge abgelehnt

Der Nationalrat hat heute alle Anträge für eine Verbesserung der Vorlage im Umweltbereich bachab geschickt. Immerhin hat er das Parteistellungsrecht der berechtigten Organisationen nicht eingeschränkt. Somit haben die Natur und die öffentliche Gesundheit weiterhin eine Stimme im Zulassungsprozess von potenziell gefährlichen Pestiziden.
Doch in der Agrarpolitik selbst wird Stillstand herrschen bis zur nächsten Agrarpolitik AP 2030. Dies, obschon die Wissenschaft klar aufzeigt, dass wir dadurch unsere Ernährungsgrundlage gefährden: Gehen Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität weiter zurück, wirkt sich das auch negativ auf die landwirtschaftlichen Erträge aus. 

Keine Unterstützung für den Wandel in der Branche

Dennoch lehnt es der Nationalrat ab, die Tragfähigkeit der Ökosysteme bei der Bestimmung des ökologischen Leistungsnachweis für die Direktzahlungen zu berücksichtigen. Er lehnt auch ab, die Klimaziele für die Land- und Ernährungswirtschaft im Gesetz zu verankern. Es ist nicht einleuchtend, dass alle anderen Sektoren gesetzliche Ziele haben - ausser die Landwirtschaft. Auch die EU setzt ambitionierte Klimaziele im Landwirtschaftsbereich. Damit verweigert der Nationalrat der Branche die notwendige Unterstützung für ihren Wandel hin zu einer klimafreundlichen Landwirtschaft.

Mit dieser Stagnationspolitik kommt die Schweizer Landwirtschaft in Verzug, sich den Herausforderungen unserer Zeit anzupassen und ein resilientes Ernährungssystem aufzubauen. Ihre Positionierung am Markt wird so nur geschwächt.
 

Kontakt:

  • Pro Natura: Marcel Liner, Verantwortlicher Agrarpolitik, 061 317 92 40, @email 
  • BirdLife Schweiz: Patrik Peyer, Projektleiter Landwirtschaft, 044 457 70 26, @email
  • Greenpeace Schweiz: Alexandra Gavilano, Projektleiterin Nachhaltiges Ernährungssystem, 044 447 41 38, @email
  • WWF Schweiz: Jonas Schmid, Kommunikationsbeauftragter, 079 241 60 57, @email

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Gemeinsame Medienmitteilung von WWF Schweiz, BirdLife Schweiz, Greenpeace Schweiz und Pro Natura

Headerbild © Matthias Sorg

Symbolbild Solarenergie
15.03.2023 Biodiversitätskrise

Nationalrat gefährdet mit verantwortungslosen Abstrichen am Naturschutz die Vorlage mitsamt dem kräftigen Ausbau der Erneuerbaren

Ambitionierte Ausbauziele und Massnahmen, vor allem bei der Solarenergie; Vorgaben und Anreize für mehr Energieeffizienz; Solarstandard auf Neu- und Umbauten sowie grossen Parkplätzen: Diese für eine sichere und umweltverträgliche Stromversorgung äusserst wichtigen Pflöcke hat der Nationalrat bei der Beratung des Mantelerlasses eingeschlagen. Er riskiert diese Errungenschaften allerdings durch schädliche und unnötige Abstriche am Naturschutz. Namentlich beim Restwasser

Der Nationalrat bestätigt die ambitionierten Ausbauziele des Ständerates für neue Erneuerbare. Bis 2035 soll die jährliche Stromproduktion aus diesen Energiequellen 35’000 GWh, bis 2050 45’000 GWh betragen. Um diese Ziele zu erreichen, hat die grosse Kammer unter anderem einen Photovoltaik-Standard für Gebäude verabschiedet. Dieser geht in die richtige Richtung. Dass er nur noch für Neu- und Umbauten gilt, nicht mehr aber für grosse Bestandesbauten, ist sehr bedauerlich. Mit der Mindestvergütung für kleine Solaranlagen wird dieser PV-Standard für Hauseigentümer:innen sozialverträglich abgefedert und der notwendige Ausbau der Solarenergie massiv beschleunigt. Auch hat sich der Nationalrat für die Überdachung von grossen Aussenparkplätzen mit Photovoltaik ausgesprochen. Obwohl sich auch hier nur eine abgespeckte Version durchsetzen konnte, ist die Nutzung dieser bereits versiegelten Flächen begrüssenswert. 

Mit der Bestätigung der gleitenden Marktprämie sorgt der Nationalrat zudem dafür, dass möglichst viele Investor:innen in den Ausbau neuer Produktionsanlagen investieren. Schliesslich ist es sehr erfreulich, dass sich der Nationalrat klar für mehr Effizienz ausgesprochen hat, denn das Einsparpotential ist riesig. Das nun vorliegende Instrument mit der Schaffung eines Effizienzdienstleistungsmarktes verpflichtet die Elektrizitätsunternehmen, Effizienzsteigerungen zu erbringen. Diese und weitere Massnahmen würden es erlauben, den notwendigen Zubau der Erneuerbaren stark zu beschleunigen. 

Korrektur insbesondere bei Restwasser nötig  

Diesen für den Ausbau zentralen Massnahmen stehen Abstriche beim Naturschutz entgegen, welche für den raschen Zubau der Stromproduktion unnötig sind, die zugleich aber die gesamte Vorlage gefährden:

So hat der Nationalrat in einer äusserst knappen Abstimmung beschlossen, einen Teil des Gewässerschutzgesetzes betreffend minimaler Restwassermengen bei Neukonzessionierungen bis mindestens 2035 ausser Kraft zu setzen. Dieser Angriff auf das Restwasser ist komplett verantwortungslos. Denn der Druck auf die Gewässer nimmt mit der Klimakrise noch zu und bereits heute stehen über 65 Prozent aller Fischarten auf der Roten Liste. Auch für  die Energiesicherheit ist es unnötig, denn es geht dabei nur um vergleichbar wenig Strom: Alleine zwischen März und Juni in diesem Jahr wird mehr Strom durch Photovoltaik zugebaut, wie die Sistierung bis 2035 insgesamt bringt. 

Weiter hat der Nationalrat entschieden, dass bei Eingriffen in Landschaften des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) künftig keine Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen mehr geleistet werden müssen. Diese Massnahmen sind für die Energieproduktion nicht entscheidend, tragen aber dazu bei, Beeinträchtigungen unserer natürlichen Ressourcen und der Landschaft zu vermeiden oder zu begrenzen. 

Die Umweltverbände erwarten vom Ständerat, die Vorlage mit Verbesserungen für die Biodiversität, insbesondere beim Restwasser, ins Gleichgewicht zu bringen. 

Kontakt:

  • Pro Natura: Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutz- und Energiepolitik, 061 317 92 29, @email
  • WWF Schweiz: Jonas Schmid, Kommunikationsbeauftragter, 079 241 60 57, @email
  • Greenpeace Schweiz: Georg Klingler, Energie- und Klimaexperte, 079 785 07 38, [email protected]
  • BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, ‭076 308 66 84‬, @email‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬
  • Schweizerische Energie-Stiftung: Nils Epprecht, Geschäftsführer, 044 275 21 25, [email protected] 

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Gemeinsame Medienmitteilung der Umweltallianz

Titelbild © Angela Peter

Bundeshaus
22.03.2023 Umweltpolitik

UREK-S verweigert Lösungsfindung zur Biodiversitätskrise

Die Umweltkommission des Ständerates UREK-S lehnt die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) ab. Dies entgegen dem Beschluss des Nationalrates, der in der Herbstsession eine intensive Debatte dazu führte und aus dem Entwurf des Bundesrates einen kompakten Kompromiss schmiedete. Mit ihrer Entscheidung desavouiert die UREK-S zusätzlich zum Nationalrat auch den Bundesrat sowie die Kantone, die Städte und die Gemeinden, die den Handlungsbedarf in Sachen Biodiversität anerkennen und in der Vernehmlassung eine wirksame NHG-Revision gefordert hatten. Nun ist es am Ständerat, einzutreten und seine Umweltkommission mit einer wirksamen und gezielten NHG-Revision zu beauftragen.

Die Mehrheit der UREK-S hat laut ihrer Medienmitteilung primär diskutiert, wie man eines von 23 Zielen von Montreal, nämlich 30 Prozent Schutzfläche festzulegen, in der Schweiz umsetzen kann. Sie erachtete es hingegen als unnötig, die Probleme des Biodiversitätsverlustes für Wirtschaft und Gesellschaft zu diskutieren sowie nötige Massnahmen zu beschliessen. Obwohl der Biodiversitätsverlust seit Jahren eine der Hauptsorgen der Schweizer Bevölkerung ist, haben einige wenige Kommissionsmitglieder entschieden, die Biodiversitätskrise zu ignorieren. Immerhin verlangt eine starke Minderheit ein Eintreten und damit die rasche und gezielte Suche nach einer Lösung. 

«Ohne einen besseren Schutz unserer Ökosysteme sind unsere Ernährungssicherheit und unser Wohlstand gefährdet. Keine Milchbüchleinrechnung der Welt vermag aus den aktuell rund 10 Prozent Schutzflächen über Nacht eine wirksame Förderung der Biodiversität zu zaubern. Die Schweiz hat eine akute Biodiversitätskrise, illustriert durch einige der längsten Roten Listen aller Industrienationen. Es braucht deshalb keine statistische Übung, sondern ambitionierte Massnahmen zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen», sagt Raffael Ayé, Geschäftsführer BirdLife Schweiz. 

«Die Biodiversitätskrise verstärkt sich mit jedem Jahr ohne entschlossenes Handeln. Die Schweiz ist Schlusslicht ganz Europas betreffend Schutzgebiete und gehört unter den führenden Wirtschaftsnationen zu jenen mit den meisten gefährdeten Arten. Das zeigt: Der Handlungsbedarf ist gross. Die Biodiversitätsinitiative mit ihrer breiten Trägerschaft fordert, dass der Ständerat auf den Gegenvorschlag eintritt und die interessante Fassung des Nationalrates weiter verbessert», sagt Sarah Pearson Perret, Secrétaire romande von Pro Natura. 

«Der Bundesrat hat die Forderungen der Städte und Gemeinden aus der Vernehmlassung von 2021 aufgenommen und eine NHG-Revision beantragt. Der Nationalrat hat die Vorschläge auf einen interessanten Kompromiss reduziert. Jetzt muss der Ständerat dafür sorgen, dass seine Umweltkommission ihre Arbeit macht und die NHG-Revision berät», betont Franziska Grossenbacher, stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. 

Medienmitteilung der UREK-S, 22. März 2023

Kontakt:

  • Pro Natura: Sarah Pearson Perret, Secrétaire romande, @email, 079 688 72 24 
  • BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, @email, 076 308 66 84 
  • Schweizer Heimatschutz: Stefan Kunz, Geschäftsführer, @email, 079 631 34 67  
  • Stiftung Landschaftsschutz Schweiz: Franziska Grossenbacher, Stv. Geschäftsleiterin, @email, 076 304 43 58 
  • Biodiversitätsinitiative: Natalie Favre, Medienstelle, @email, 076 491 25 26 

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Gemeinsame Medienmitteilung des Trägervereins der Biodiversitätsinitiative

Bundeshaus © Matthias Sorg

Trockenes Flussbett im Val Cama
27.04.2023 Biodiversitätskrise

Die stärkste Verbündete im Kampf gegen die Klimaerhitzung: die Natur

Wasserknappheit im Frühling, Hitzewellen im Sommer und Schneemangel im Winter. Die Folgen der Klimaerhitzung bedrohen Mensch und Natur. Im Kampf gegen die Klimakrise ist die Natur aber nicht nur Opfer, sondern auch Verbündete. Intakte Naturräume speichern Wasser und CO2, sind Hochwasserschutz und Hitzepuffer. Effektiver Klimaschutz braucht Naturschutz und umgekehrt. Deshalb sagt Pro Natura JA zum Klimaschutzgesetz am 18. Juni.

Die Erde erwärmt sich rapide, Niederschläge verändern sich, Dürreperioden, Hitzewellen und Überschwemmungen nehmen auch hierzulande zu. Bereits im April wird dieses Jahr in mehreren Schweizer Kantonen der Wasserverbrauch eingeschränkt. Was bedeuten solche Veränderungen für die Natur? Was für uns Menschen? Und was hat das Ganze mit dem Klimaschutzgesetz zu tun?

«Wir müssen Lebensgemeinschaften stärken»

«Die Klimaerhitzung verändert die Entwicklung, Verbreitung und Zusammensetzung unserer Natur», erklärt Urs Tester Abteilungsleiter Biotope und Arten bei Pro Natura. Der Winter wird kürzer, Blumen blühen, bevor ihre Bestäuber aktiv sind und Zugvögel finden bei der Ankunft zu wenig Nahrung für ihren Nachwuchs. «So geraten natürliche Abläufe wie Bestäubung und Fortpflanzung durcheinander, von denen auch wir Menschen abhängig sind». 
Gleichzeitig finden kälteangepasste Tier- und Pflanzenarten immer weniger Lebensraum und flüchten – wenn sie können – in höhere oder nördlichere Gebiete, während wärmeangepasste Arten häufiger werden. Auch die Bedrohung durch invasive Pflanzen- und Tierarten, die meist klimaresistenter sind, steigt. «Die akute Biodiversitätskrise wird von der Klimakrise noch verschärft. Die Erhitzung schreitet schnell voran und unsere Verhaltensveränderung wirkt erst zeitlich verzögert», so Tester. «Unter diesen Bedingungen macht es keinen Sinn einzelne Arten zu konservieren. Wir müssen den Zustand von Lebensräumen wie beispielsweise Flusslandschaften verbessern und damit die Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen stärken. Davon profitiert auch das Klima.»  

Mit einem JA Klima- und Biodiversitätskrise gemeinsam angehen

«In der Bekämpfung von Klima- und Biodiversitätskrise gilt es ganzheitlich zu denken», betont auch Michael Casanova Energie- und Gewässerschutzexperte bei Pro Natura. «Beide haben denselben Ursprung: die massive Verschwendung von Ressourcen und Energie unserer Hyperkonsumgesellschaft». Mit dem klar definierten CO2-Absenkpfad, der Förderung von Effizienzmassnahmen, der nachhaltigeren Gestaltung der Finanzflüssen und Massnahmen zur Klimaanpassung legt das Klimaschutzgesetz den Grundstein zu deren Bekämpfung. «Wenn wir die Natur schützen, fördern und sparsam mit ihren Ressourcen umgehen, schützen wir auch das Klima», so Casanova. Intakte Wälder, Auen und Moore speichern CO2 und Wasser sind Hochwasserschutz und Hitzepuffer. Im Kampf gegen die Klimaerhitzung ist die Natur damit unsere stärkste Verbündete. «Ohne Naturschutz gibt es keinen Klimaschutz und ohne Klimaschutz keinen Naturschutz», unterstreicht der Experte. Ein JA zum Klimaschutzgesetz am 18. Juni ist daher auch ein JA zu unserer Natur.

Weitere Informationen:

Kontakt:

  • Urs Tester, Abteilungsleiter Biotope & Arten, 061 317 91 36, @email 
  • Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutz- und Energiepolitik, 061 317 92 29, @email 
  • Nathalie Rutz, Medienverantwortliche, 079 826 69 47, @email 

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Headerfoto © Matthias Sorg

Symbolbild Nationalratssaal
26.04.2023 Umweltpolitik

Landschaftsinitiative begrüsst die Verbesserungen im RPG2

Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) hat ihre Beratungen zur Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) betreffend das Bauen ausserhalb der Bauzonen abgeschlossen. Die Initiantinnen und Initianten der Landschaftsinitiative begrüssen die Kommissionsbeschlüsse, soweit sie bekannt sind, insbesondere die Ziele zur Stabilisierung des Bauens im Nichtbaugebiet und deren Umsetzung. Die Landschaftsinitiative ist erfreut, dass die UREK-N die Vorlage im Vergleich zur Fassung des Ständerats in wichtigen Punkten verbessert hat.

Bekräftigung des Stabilisierungsziels

Die Kommission bekennt sich zu den Stabilisierungszielen bezüglich der Anzahl Gebäude und der versiegelten Fläche ausserhalb der Bauzonen. Diese Ziele und deren Umsetzung sind entscheidend für Landschaftsschutz, Baukultur und Biodiversität. Damit übernimmt die UREK-N wie der Ständerat das wichtigste Anliegen der Landschaftsinitiative, wenngleich in abgeschwächter Form. Die Landschaftsinitiative begrüsst auch, dass die Kommission neue und weitergehende Ausnahmebestimmungen ablehnt, etwa im Artikel 16a betreffend zonenfremde Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone. 
Im Gegensatz zum Ständerat hat die UREK-N in ihrer März-Sitzung die weitgehende Umnutzung schlecht erschlossener Landwirtschaftsgebäude in (Ferien-)Wohnungen abgelehnt, indem sie Art. 8c 1bis strich. Die Landschaftsinitiative begrüsst weitere Beschränkungen des "Gebietsansatzes". Es ist auch erfreulich, dass die Kommission in Artikel 24bis anstrebt, dass die Standorte für Infrastrukturanlagen ausserhalb der Bauzonen gebündelt werden sollen.  
Enttäuschend ist hingegen, dass sich bei Artikel 24quater die Kommissionsmehrheit gegen föderalistische Möglichkeiten zum Landschafts- und Kulturlandschutz ausgesprochen hat.

Offene Fragen 

Dass die Kommission diese Fassung ohne Gegenstimme verabschiedet hat, ist ein gutes Zeichen. Einige Punkte bleiben aber nach Abschluss der Kommissionsarbeit noch offen und können aufgrund der Medienmitteilung nicht abschliessend beurteilt werden.  
Die Initiative appelliert an den Nationalrat, die knappen Kommissionsentscheide im Sinne von Natur, Landschaft und Kulturland umzusetzen. Kritische Fragen stellen sich z.B. noch zu Artikel 37a Abs. 2 zu weiteren Ausnahmen betreffend Abriss, Wiederaufbau und Erweiterung von Beherbergungsbetrieben ausserhalb der Bauzonen.  

Valabler Kompromiss

«Die Beschlüsse der UREK-N sind gegenüber der Fassung des Ständerats ein deutlicher Fortschritt. Wenn die Vorschläge der Kommissionsmehrheit bis zur Schlussabstimmung Bestand haben, bringt das revidierte Gesetz mit seinen Stabilisierungszielen inklusive deren griffiger Umsetzung Verbesserungen für die Landschaft, den Kulturlandschutz, die Baukultur und die Biodiversität», sagt Elena Strozzi, Geschäftsleiterin des Trägervereins Landschaftsinitiative.  
Die Einzelheiten der Kommissionsarbeit sind noch nicht bekannt. Die Initiantinnen und Initianten werden das RPG2 insgesamt beurteilen, sobald der Gesetzestext mit den Entscheiden der UREK-N vorliegt. Die Landschaftsinitiative wird die Debatte im Nationalrat und die entscheidende Differenzbereinigung genau mitverfolgen. Wenn der Nationalrat die bisher bekannten Vorschläge seiner Kommission ohne wesentliche Abstriche übernimmt, geht dieser Kompromiss zur Erreichung der Ziele der Landschaftsinitiative in die richtige Richtung.  

Kontakte

  • Pro Natura: Urs Leugger-Eggimann, Geschäftsleiter, Präsident Trägerverein, @email, Tel. 079 509 35 49 
  • BirdLife Schweiz: Jan Schudel, Projektleiter Politik, Tel. 076 479 98 78 
  • Stiftung Landschaftsschutz Schweiz:  Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39 
  • Schweizer Heimatschutz:  Patrick Schoeck, Leiter Baukultur, Tel. 079 758 50 60 
  • Kampagnenverantwortliche Landschaftsinitiative:  Elena Strozzi, @email, Tel. 079 555 33 79  

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Medienmitteilung des Trägervereins «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur»

Biodiversität in der Schweiz – Wenn wir nichts tun, sehen wir Laubfrosch und Wiedehopf nie wieder. Pro Natura
22.05.2023 Biodiversitätskrise

Die Krise der Biodiversität: ein gigantischer Dominoeffekt

Knapp ein halbes Jahr nach der Unterzeichnung des historischen Biodiversitätsabkommens von Montreal-Kunming hat sich in der Schweiz kaum etwas getan für die Natur. Im Gegenteil: Die meisten Schweizerinnen und Schweizer wissen nicht einmal, wie schlecht es der Natur in ihrem Land geht. Am 22. Mai, dem internationalen Tag der Biodiversität, zeigt Pro Natura vor dem Bundeshaus mit einem riesigen Dominoeffekt, dass ein Zusammenbruch der biologischen Vielfalt die Grundlagen der menschlichen Existenz bedroht.

Drei von fünf Personen sind laut einer gfs-Umfrage der Meinung, dass es der Biodiversität in der Schweiz ziemlich gut geht. Dabei sind mehr als ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten und die Hälfte aller Lebensräume hierzulande bedroht. «Diese Diskrepanz ist hoch problematisch», kritisiert Ursula Schneider Schüttel, Präsidentin von Pro Natura. «Solange sich die Bevölkerung der Biodiversitätskrise und ihrer Folgen nicht bewusst ist, wird die Schweiz ihre im Dezember 2022 in Montreal eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der Natur kaum umsetzen und setzt damit unsere Lebensgrundalge aufs Spiel», warnt sie.

Ein Sinnbild des Artensterbens auf dem Bundesplatz

Die Situation erfordert einen Weckruf! Zum Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai stellt Pro Natura deshalb riesige Dominosteine mit Bildern einheimischer Tier- und Pflanzenarten auf den Bundesplatz. Im Beisein diverser Naturbotschafter:innen fallen um fünf vor zwölf die Steine und zeigen den gigantischen Dominoeffekt, der durch das Massenaussterben der Arten ausgelöst wird. Mit jeder Art, die fällt, werden die natürlichen Kreisläufe weiter geschwächt, bis die Art kippt, die den Effekt angestossen hat: der Mensch.

Wenn wir jetzt nicht reagieren, wird die Biodiversitätskrise direkte Auswirkungen auf die Schweizer Bevölkerung haben. Sie bedroht natürliche Leistungen wie die Reinigung von Wasser und Luft, die Schutzwirkung der Wälder vor Lawinen und Erdrutschen, aber auch die Landwirtschaft, die von bestäubenden Insekten abhängig ist und unser psychisches Wohlergehen, das von intakter Natur profitiert.

Die Biodiversität muss zum zentralen Wahlthema werden

«Unter den OECD-Ländern ist die Schweiz das Schlusslicht in Sachen Naturschutz», bedauert Friedrich Wulf, Experte für internationale Biodiversitätspolitik bei Pro Natura und Sekretär des Schweizer Komitees der IUCN (International Union for Conservation of Nature). «Wir haben die höchste Anzahl bedrohter Arten und mit nur 6,6 % den geringsten Anteil streng geschützter Landesfläche.»

«Damit sich das ändert, muss die Biodiversität zu einem zentralen Thema der nationalen Wahlen diesen Herbst werden», fordert Pro Natura Präsidentin Schneider Schüttel. «Alle Kandidierenden sollten systematisch nach ihren Vorschlägen zur Bewältigung der Biodiversitätskrise gefragt werden. Nur so können die Schweizerinnen und Schweizer bei den nationalen Wahlen im Herbst auch der Natur eine Stimme geben.»

Kontakte:

  • Ursula Schneider Schüttel, Präsidentin, @email, 078 603 87 25
  • Urs Leugger-Eggimann, Geschäftsleiter, @email, 061 317 91 44
  • Friedrich Wulf, Projektleiter Internationale Biodiversitätspolitik, @email,
    079 216 02 06
  • Medienstelle: Sarah Huwiler, Stv. Medienverantwortliche, @email, 079 826 69 47

Pressebilder:

Gleich im Anschluss an die Aktion stellen wir unter folgendem Link Bildmaterial der Aktion zu Verfügung: www.pronatura.ch/de/pressebilder-biodiversitaetsdomino

Die Biodiversitätskrise in der Politik

Trotz anerkanntem Handlungsbedarf verweigert die Kommission des Ständerates die Diskussion über die Biodiversitätskrise. Wer den verheerenden Dominoeffekt des Artensterbens verstanden hat, kann den Ständerat hier zum Umdenken auffordern: appell-biodiversität.ch

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Info

Dominoeffekt der Biodiversitätskrise © Pro Natura

Lebensraum Wiese
laufende Projekte

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