Progetti
Ausbau der Erneuerbaren: UREK-N sagt Ja zum Biotopschutz - doch der Kompromiss braucht noch Verbesserungen
Die UREK-N stellt sich hinter die wertvollsten Naturgebiete in der Schweiz, was die Umweltallianz begrüsst. Die Biotope von nationaler Bedeutung umfassen Moore, Auen, Trockenwiesen und Amphibienlaichgebiete und machen nur gerade 2 Prozent unserer Landesfläche aus, beherbergen aber ein Drittel aller bedrohten Tier- und Pflanzenarten. So speichern sie beispielsweise auch CO2 und schützen uns vor Dürren und Überschwemmungen. Dieses Herz der Natur ist im Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise besonders wichtig.
Zugleich relativiert die Kommission aber den Schutz für Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen, die mit dem Rückzug der Gletscher nationale Bedeutung erreichen könnten. Dies ist aus wissenschaftlicher Sicht unnötig und bedauerlich, denn viele dieser Pionierstandorte sind sehr selten und somit für den Erhalt der Biodiversität der Alpen zentral. Für eine sichere Winterstromversorgung ist es nicht notwendig, diese Gebiete zu nutzen.
Für die Winterstromversorgung will die UREK-N auf die 15 Projekte des Runden Tisches Wasserkraft setzen. Die Umweltverbände betonen, dass die geltenden Verfahren dazu eingehalten und die am Runden Tisch zugesagten Schutz- und Ausgleichsmassnahmen ebenfalls angewendet werden müssen.
Die erweiterte Pflicht für Solarenergie auf Neubauten und Infrastrukturbauten geht in die richtige Richtung. Der Solarausbau sollte prioritär auf bestehender Infrastruktur stattfinden. Sehr kritisch sehen die Umweltorganisationen die Standortgebundenheit der Windanlagen im Wald, da die Biodiversität im Wald wesentlich höher ist als im Kulturland.
Aktion «Retten wir das Herz der Schweizer Natur»
Diverse Verbände appellieren gemeinsam an die Politik, am Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung festzuhalten. Ohne Biotopschutz könnten unersetzbare Lebensräume verbaut und für immer zerstört werden. Dazu gehören z.B. die wilde Natur in der Greina, im Val Roseg, in Zinal oder im Maderanertal.
Weitere Informationen:
- So retten wir die Biotope von nationaler Bedeutung: www.biotopschutz.ch
- So gelingt uns die naturverträgliche Energiewende: www.energiewende2035.umweltallianz.ch
Kontakt:
- Pro Natura: Michael Casanova, Projektleiter Energie-, Gewässerschutz- und Klimapolitik, 061 317 92 29, @email
- WWF Schweiz: Christoph Kinsperger, Kommunikationsberater, 078 749 88 14, @email
- Bird Life Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, 076 308 66 84, @email
- Greenpeace Schweiz: Georg Klingler, Energie- und Klimaexperte, 079 785 07 38, @email
Ulteriori informazioni
Info
Gemeinsame Medienmitteilung von WWF Schweiz, BirdLife Schweiz, Greenpeace Schweiz und Pro Natura
BLN Greina – Piz Medel GR © Jan Gürke
Link correlati
UmweltallianzPotrebbe anche interessarti
Strommangellage ist nicht eingetreten, jetzt Abbau beim Naturschutz stoppen
Bürgerliche Kreise haben die drohende Strommangellage Anfang Winter schamlos dazu benutzt, um einen Frontalangriff auf den Natur- und Landschaftsschutz zu lancieren. Rechtsstaatliche Prinzipien, vom Volk verabschiedete Gesetze und bewährte Mechanismen im Planungs- und Umweltrecht wurden dabei über Bord geworfen.
Dass die Mangellage nun doch nicht eingetreten ist, kann den bereits angerichteten Schaden kaum mehr rückgängig machen: So sind die Anbauschlacht und der Run auf Subventionen für grossflächige Photovoltaikanlagen in noch unberührten, alpinen Wildnisgebieten in vollem Gang und Restwassermengen wurden trotz drohendem Artensterben temporär für gewisse Wasserkraftwerke gesenkt. Weitere Attacken auf Natur und Landschaft sind mit einer Initiative der Kleinwasserkraftlobby geplant. Dass vor allem jene Kilowattstunde am meisten zählt, welche eingespart wird, ist derweil in der Politik kaum ein Thema.
Was in der Frühjahrssession auf dem Spiel steht
In der kommenden Frühjahrssession steht mit der Diskussion zum Energie- und zum Stromversorgungsgesetz (so genannter Mantelerlass) erneut das Verhältnis von Schutz und energetischem Nutzen unserer Natur und Landschaft auf dem Spiel: Noch ist nicht gesichert, dass Biotope von nationaler Bedeutung von der Energienutzung ausgeschlossen bleiben sollen – als wären diese 2,17% der Schweizer Landesfläche für die Energiewende ausschlaggebend; die Pflicht zu Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen, wenn ein Inventarobjekt betroffen ist, wird infrage gestellt, obwohl deren Notwendigkeit vom «Runden Tisch Wasserkraft» noch vor kurzem bekräftigt worden war; die Planungspflicht für die Projekte vom «Runden Tisch Wasserkraft» soll deutlich reduziert werden und ein grundsätzlicher Interessenvorrang für erneuerbare Energien steht zur Debatte. Per Ausnahmegesetz soll nach der alpinen Photovoltaik auch der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden, was die sorgfältige Prüfung von Naturwerten infrage stellt.
Pro Natura appelliert an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, zu einem nachhaltigen Verhältnis zwischen Schutz und Nutzen zurückzufinden und
- im Auge zu behalten, wie eng Biodiversitäts- und Klimakrise zusammenhängen;
- zu berücksichtigen, dass ein Drittel unserer einheimischen Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind, ganz besonders die Gewässerlebewesen;
- den Naturwert von neu entstehenden Gletschervorfeldern zu berücksichtigen, statt sie voreilig der Nutzung zuzuschlagen
- unsere letzten unberührten Landschaften nicht einem Energieausbau zu opfern, welcher grösstenteils konfliktfrei auf bereits bebauten Gebieten stattfinden kann;
- politische Rahmenbedingungen anzugehen, um die Energieverschwendung zu stoppen und unseren Energiekonsum auf ein planetenverträgliches Mass zu reduzieren.
Energiewende, Biodiversitätskrise und Klimakrise müssen gemeinsam gelöst werden!
Weitere Informationen:
- Standpunkte der Umweltallianz zur Frühjahrssession 2023
- Sichere Schweizer Energieversorgung 2035 - Die Lösungen der Umweltallianz
Kontakt:
Ulteriori informazioni
Documenti scaricabili
Greina-Hochebene, Biotop nationaler Bedeutung ©…Nationalrat gefährdet mit verantwortungslosen Abstrichen am Naturschutz die Vorlage mitsamt dem kräftigen Ausbau der Erneuerbaren
Der Nationalrat bestätigt die ambitionierten Ausbauziele des Ständerates für neue Erneuerbare. Bis 2035 soll die jährliche Stromproduktion aus diesen Energiequellen 35’000 GWh, bis 2050 45’000 GWh betragen. Um diese Ziele zu erreichen, hat die grosse Kammer unter anderem einen Photovoltaik-Standard für Gebäude verabschiedet. Dieser geht in die richtige Richtung. Dass er nur noch für Neu- und Umbauten gilt, nicht mehr aber für grosse Bestandesbauten, ist sehr bedauerlich. Mit der Mindestvergütung für kleine Solaranlagen wird dieser PV-Standard für Hauseigentümer:innen sozialverträglich abgefedert und der notwendige Ausbau der Solarenergie massiv beschleunigt. Auch hat sich der Nationalrat für die Überdachung von grossen Aussenparkplätzen mit Photovoltaik ausgesprochen. Obwohl sich auch hier nur eine abgespeckte Version durchsetzen konnte, ist die Nutzung dieser bereits versiegelten Flächen begrüssenswert.
Mit der Bestätigung der gleitenden Marktprämie sorgt der Nationalrat zudem dafür, dass möglichst viele Investor:innen in den Ausbau neuer Produktionsanlagen investieren. Schliesslich ist es sehr erfreulich, dass sich der Nationalrat klar für mehr Effizienz ausgesprochen hat, denn das Einsparpotential ist riesig. Das nun vorliegende Instrument mit der Schaffung eines Effizienzdienstleistungsmarktes verpflichtet die Elektrizitätsunternehmen, Effizienzsteigerungen zu erbringen. Diese und weitere Massnahmen würden es erlauben, den notwendigen Zubau der Erneuerbaren stark zu beschleunigen.
Korrektur insbesondere bei Restwasser nötig
Diesen für den Ausbau zentralen Massnahmen stehen Abstriche beim Naturschutz entgegen, welche für den raschen Zubau der Stromproduktion unnötig sind, die zugleich aber die gesamte Vorlage gefährden:
So hat der Nationalrat in einer äusserst knappen Abstimmung beschlossen, einen Teil des Gewässerschutzgesetzes betreffend minimaler Restwassermengen bei Neukonzessionierungen bis mindestens 2035 ausser Kraft zu setzen. Dieser Angriff auf das Restwasser ist komplett verantwortungslos. Denn der Druck auf die Gewässer nimmt mit der Klimakrise noch zu und bereits heute stehen über 65 Prozent aller Fischarten auf der Roten Liste. Auch für die Energiesicherheit ist es unnötig, denn es geht dabei nur um vergleichbar wenig Strom: Alleine zwischen März und Juni in diesem Jahr wird mehr Strom durch Photovoltaik zugebaut, wie die Sistierung bis 2035 insgesamt bringt.
Weiter hat der Nationalrat entschieden, dass bei Eingriffen in Landschaften des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) künftig keine Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen mehr geleistet werden müssen. Diese Massnahmen sind für die Energieproduktion nicht entscheidend, tragen aber dazu bei, Beeinträchtigungen unserer natürlichen Ressourcen und der Landschaft zu vermeiden oder zu begrenzen.
Die Umweltverbände erwarten vom Ständerat, die Vorlage mit Verbesserungen für die Biodiversität, insbesondere beim Restwasser, ins Gleichgewicht zu bringen.
Kontakt:
- Pro Natura: Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutz- und Energiepolitik, 061 317 92 29, @email
- WWF Schweiz: Jonas Schmid, Kommunikationsbeauftragter, 079 241 60 57, @email
- Greenpeace Schweiz: Georg Klingler, Energie- und Klimaexperte, 079 785 07 38, [email protected]
- BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, 076 308 66 84, @email
- Schweizerische Energie-Stiftung: Nils Epprecht, Geschäftsführer, 044 275 21 25, [email protected]
Ulteriori informazioni
Info
Gemeinsame Medienmitteilung der Umweltallianz
Titelbild © Angela Peter
Link correlati
Sichere Schweizer Energieversorgung 2035Potrebbe anche interessarti
Abfischen und Belüften: ist das die Zukunft unserer Gewässer?
An einem heissen Sommertag ein Sprung in einen kühlen See oder Fluss – für viele in der Schweiz der Inbegriff von Naturidylle. Doch die Idylle ist nur scheinbar natürlich. Unter der Oberfläche brodelt es.
Was die Hitze für Wasserlebewesen bedeutet
Letzten Sommer rückten Fischer und Behörden zu hunderten von Einsätzen aus um in aufgeheizten, teils trockenfallenden Gewässern die verbliebenen Fische abzufischen und andernorts unterzubringen. Allein im Kanton Bern waren es um die 200 Einsätze. «Steigen die Wassertemperaturen, sinkt die Löslichkeit von Gasen im Wasser, was sich auch an der Blasenbildung beim Wasserkochen beobachten lässt», erklärt Michael Casanova, Gewässerschutzexperte bei Pro Natura. «Wenn nun die Sauerstoffsättigung im Gewässer ab- und die Temperatur zunimmt, ist das für viele Arten, die auf kühles, sauerstoffreiches Wasser angewiesen sind, eine existenzielle Bedrohung. Forellen und Äschen geraten ab 20°C in Hitzestress, ab 25°C wird es überlebenskritisch und die Fische erleiden Organversagen.»
Was das mit der Überdüngung zu tun hat
Algen hingegen vermehren sich bei hohen Temperaturen prächtig. «Wenn in der Region zudem stark gedüngt und Gülle ausgetragen wird, führt das in erwärmten Gewässern zu einer wahren Algenpest», so Casanova. In stehenden Gewässern beginnt das Wasser dann zu faulen, wodurch noch mehr Sauerstoff aus dem Gewässer gezogen wird und das Ökosystem stirbt – so geschehen im Baldegger-, Hallwiler- und Sempachersee. «Solche klinisch toten Ökosysteme werden deshalb seit Jahrzehnten mit teuren Belüftungssystemen künstlich mit Sauerstoff versorgt und am Leben erhalten», weiss der Experte.
In warmen Seen, wo sich unter diesen Bedingungen auch giftige Blaualgen massenhaft vermehren, müssen gar Badeverbote verhängt werden, um Menschen und Haustiere zu schützen – wie beispielsweise am Neuenburger- und Greifensee im letzten Jahr. Gewässerlebewesen aber können ihren Lebensraum nicht verlassen und sind diesen gravierenden Beeinträchtigungen weitgehend schutzlos ausgesetzt.
Massnahmen zur Klimaanpassung
Um die Gewässerlebensräume zu erhalten, müssen Flüsse und Seen in der Schweiz bei der Anpassung an die Klimakrise und die damit einhergehende Hitze und Wasserknappheit unterstützt werden. Hierfür sind drei Dinge besonders wichtig:
- Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Ufer an den Gewässern naturnah und standortgerecht bepflanzt werden. Die Ufervegetation hält sowohl bei Hochwasser als auch in Trockenphasen Wasser im Boden zurück und macht das Gewässer widerstandsfähiger gegen hohe Temperaturen. Die Beschattung der Wasseroberfläche und die Wasserverdunstung über die Blätter haben eine kühlende Wirkung auf die Gewässer und sind damit das natürlichste Mittel um Gewässer vor der Überhitzung zu schützen.
- Es ist wichtig, die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft drastisch zu reduzieren und die Pufferzonen rund um die Gewässer einzuhalten, um das Algenwachstum in Grenzen zu halten.
- Die Restwassermengen der Wasserkraft müssen angepasst werden. Bei der Vergabe von neuen Konzessionen und der Erneuerung bestehender Nutzungsrechte muss die Restwassermenge vor allem in der heissen Jahreszeit erhöht werden. Wenn mehr Wasser fliesst, nimmt die Gesamterwärmung ab.
Kontakt:
Ulteriori informazioni
Documenti scaricabili
Freizeitaktivität auf dem Fluss © Matthias SorgPotrebbe anche interessarti
«Umweltinteressen kommen immer zuletzt»
Pro Natura Magazin: Umweltthemen haben es meist schwer im Parlament.
Ursula Schneider Schüttel: Ja, und das ist die negative Bilanz dieser Legislatur: Der Druck auf die Natur ist, insbesondere im Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien, sehr gross geworden.
Es braucht Gegensteuer?
Unbedingt. Wenn unsere warnenden Stimmen nicht wären, würde das Thema einfach zur Seite geschoben. Es ist ein stetiger Kampf. Immer noch. Aber so verhindern wir zumindest das Schlimmste.
Die Umweltallianz gibt Ihnen in ihrer Legislaturbilanz das Prädikat «100 % umweltfreundlich». Welche Note von 0 wie «naturfeindlich» und 10 wie «naturfreundlich» geben Sie dem Parlament?
Mmh. (Überlegt lange). Es ist ziemlich umweltunfreundlich. Wenn 0 am unfreundlichsten ist, gebe ich eine 3 oder 4. Eher eine 3. Umweltinteressen kommen immer zuletzt.
Sie haben die Energiepolitik erwähnt. Sie war in der letzten Legislatur sehr präsent – Stichworte «Solarexpress» und «Windexpress». Eigentlich ist es positiv, dass es mit den Erneuerbaren vorwärtsgeht.
Genau. Endlich haben wir den Turnaround gemacht weg von den Fossilen, weg vom CO2.
Aber?
Aber Anlagen in den hintersten Alpentälern zu fördern, das hat einen stark negativen Einfluss auf Natur und Landschaft. Es kann nicht sein, dass wir in Gondo oder in Grengiols riesige Anlagen hinstellen, ohne uns darum zu kümmern, wo wir sie schneller und besser bauen könnten. Nämlich dort, wo der Strom gebraucht wird.
-
Christian Flierl
- Pro Natura Präsidentin und SP-Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel im Interview.
Ulteriori informazioni
Info
Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.
Das Pro Natura Magazin nimmt Sie mit in die Natur. Es berichtet über kleine Wunder, grosse Projekte und spannende Persönlichkeiten. Es blickt hinter die Kulissen politischer Entscheide und schildert, wo, wie und warum Pro Natura für die Natur kämpft. Als Mitglied erhalten Sie das Magazin fünf mal im Jahr direkt in Ihren Briefkasten.
Sie sprechen von der bestehenden Infrastruktur?
Ja. Diese ist immens. Sie müssen nur mit dem Zug durchs Mittelland fahren, dann sehen Sie so viele Gebäude, auf die man ohne grosse Probleme Solaranlagen bauen könnte. Klar, dann kommt sofort das Argument, dass wir vor allem Winterstrom brauchen und das Mittelland liegt dann unterm Hochnebel. Aber warum stellt man die Anlage nicht zumindest in bereits verbaute touristische Gebiete? Nein, man baut sie nach dem Motto «Aus den Augen, aus dem Sinn» dorthin, wo man sie nicht sieht. Ich finde, wir müssen auch dazu stehen, dass unser hoher Stromkonsum einen Preis hat, und ihn sichtbar machen.
Das Umweltrating berechnet, wie umweltfreundlich Nationalrätinnen und Nationalräte abstimmen. Hier die Halbzeitbilanz der grössten Parteien der 51. Legislatur.
Welche Bilanz ziehen Sie zum «Runden Tisch Wasserkraft»?
Positiv ist, dass wir als wichtigste Naturschutzorganisation der Schweiz dabei waren; und dass bei den Energieversorgern eine Sensibilisierung stattfand. Und: Mit der Vereinbarung haben wir eine einigermassen vertretbare Lösung gefunden, die auch für die Natur gut ist, zum Beispiel mit den vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen. Inklusive der Verpflichtung, die aufgelisteten Projekte unter ökologischen Aspekten noch einmal zu untersuchen. Es ist wichtig, dass wir ganz genau hinschauen, welche Eingriffe zulässig sind, um unseren – zu – hohen Energiekonsum aufrecht zu erhalten.
-
Matthias Sorg
Auch in der Agrarpolitik haben Umweltthemen oft einen schweren Stand – was ist hier gut, was schlecht gelaufen?
Mir kommt zuerst das Negative in den Sinn. Das liegt wohl daran, dass wir uns damit immer wieder beschäftigen müssen. Es ist immer dasselbe: Erreichen wir etwas Kleines, kommt sofort die grosse Gegenwehr. Ein Beispiel: Kaum ist beschlossen, dass mindestens 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf Ackerflächen ausgewiesen werden müssen, meldet sich die Landwirtschaft, sie täten doch schon jetzt genug. Dieser Widerstand ist immer da.
Verzweifeln Sie angesichts dessen nicht manchmal?
Doch, schon. Aber dann führe ich mir vor Augen, dass es sehr viele Landwirtinnen und Landwirte gibt, die nicht so denken und es anders machen. Solche, die biologisch anbauen und sich Mühe geben im Umgang mit der Natur. Die politische Landwirtschaft ist nicht unbedingt identisch mit jener, die draussen auf dem Terrain steht.
Die von Pro Natura mitinitiierten Initiativen – die Landschafts- und die Biodiversitätsinitiative – stehen zum Ende der laufenden Legislatur auf der Politagenda. Warum sind sie so wichtig?
Bei der Biodiversität haben wir sehr grossen Handlungsbedarf. Um diese Krise haben wir uns zu wenig gekümmert und vielen ist immer noch nicht bewusst, wie dringlich sie ist. Sie realisieren nicht, dass die Biodiversität unsere Lebensgrundlage ist. Dank der Initiative haben wir die Chance, die Biodiversität mit einem spezifischen Gesetz – eben dem indirekten Gegenvorschlag – zu fördern.
Und die Landschaftsinitiative?
Die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes wird derzeit als indirekter Gegenvorschlag gehandelt. Das ist nicht schlecht, vor allem, wenn wir das Stabilisierungsziel aufrechterhalten können. Das Problem ist, dass es so viele Ausnahmebestimmungen gibt und immer mehr dazu kommen. Die Einsicht ist nicht da, dass man das Nichtbaugebiet so wenig wie möglich beanspruchen sollte.
-
Claudio Büttler
Es gibt vieles zu tun in der Umweltpolitik. Was möchten Sie in der neuen Legislatur als Erstes anpacken?
Ich werde weiterfahren wie bisher. Die Natur steht für mich an erster Stelle.
Bettina Epper, Redaktionsleiterin Pro Natura Magazin.
Potrebbe anche interessarti
Pro Natura sagt Ja zum Stromgesetz
Das Stromgesetz («Mantelerlass») ist ein politischer Kompromiss. Die potenziell negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft, welche zum (von Pro Natura nicht unterstützten) Referendum führten, sind nicht von der Hand zu weisen und wurden heute im Delegiertenrat, dem höchsten Gremium von Pro Natura, nochmals ausführlich debattiert.
Geschmälerter Biotopschutz, möglicher Verzicht auf Ersatzmassnahmen für Bauten in geschützten Landschaften, «grundsätzlicher Vorrang» der Produktion erneuerbarer Energien – das alles sind schmerzhafte Abstriche, welche für die Energiewende nicht nötig wären.
Fortschritte für die Energiewende überwiegen
Trotzdem hat sich der Delegiertenrat entschieden, der Bevölkerung ein Ja zum Stromgesetz zu empfehlen. Ausschlaggebend waren insbesondere die bedeutenden und dringend nötigen Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Energien, welche mit dem Gesetz möglich werden. Dabei soll die Photovoltaik auf bestehender Infrastruktur den weitaus gewichtigsten Teil beitragen, was einer zentralen Forderung von Pro Natura entspricht. Erstmals werden zudem konkrete Ziele zur Stromeffizienz und gegen die Stromverschwendung gesetzlich verankert – auch dies langjährige Forderungen von Pro Natura. Die Kantone erhalten ausserdem klarere Vorgaben für die Ausscheidung von «Eignungsgebieten» für Wind- und Solaranlagen, womit dem Wildwuchs aus dem Solarexpress hoffentlich ein Riegel vorgeschoben wird. Eine sorgfältige Interessenabwägung bleibt Pflicht.
Klare Erwartungen an Politik und Branche
Mit dem Ja zum Stromgesetz verbindet die Organisation jedoch auch klare Erwartungen an Politik und Branche: Die Versprechungen, welche im Verlauf der Debatte gemacht wurden, müssen eingehalten, Eingriffe in Natur und Landschaft auf ein Minimum beschränkt werden. Denn die Biodiversitätskrise ist ebenso real und lebensbedrohend wie die Klimakrise. Beide können nur gemeinsam gelöst werden.
Mit ihrem Ja zum Stromgesetz bekennt sich Pro Natura einmal mehr zur Energiewende und setzt ein klares Zeichen für die zukünftige Energieentwicklung. Mit einem weiteren Ja zur Biodiversitätsinitiative im September können wir zudem dafür sorgen, dass die beiden wichtigsten Umweltanliegen endlich auf Augenhöhe angegangen werden.
Weitere Informationen:
Kontakt:
- Stella Jegher, Abteilungsleiterin Politik und Internationales, Tel. 079 411 35 49, @email
Ulteriori informazioni
Info
Headerfoto: Angela Peter
Potrebbe anche interessarti
Darum sagt Pro Natura Ja zum Stromgesetz
Die Volksabstimmung zum Stromgesetz («Mantelerlass») am 9. Juni 2024 wird sehr kontrovers diskutiert. Für die einen kommt ein Ja einer Kapitulation der grossen Umweltverbände gleich und läutet das Ende von Natur- und Landschaftsschutz ein. Für die anderen ist die Vorlage zentral für die Energiewende, für die Abkehr von fossilen Energieträgern und Atomkraft und die Erreichung der Klimaziele.
Auch der Pro Natura Delegiertenrat, das höchste Verbandsgremium, hat das Stromgesetz intensiv diskutiert. Klar war: Der Schutz von Natur und Landschaft, Klimaschutz und Energiewende dürfen nicht gegeneinander ausgespielt, die Biodiversitäts- und die Klimakrise können nur gemeinsam gelöst werden.
Ulteriori informazioni
Info
Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.
Das Pro Natura Magazin nimmt Sie mit in die Natur. Es berichtet über kleine Wunder, grosse Projekte und spannende Persönlichkeiten. Es blickt hinter die Kulissen politischer Entscheide und schildert, wo, wie und warum Pro Natura für die Natur kämpft. Als Mitglied erhalten Sie das Magazin fünf mal im Jahr direkt in Ihren Briefkasten.
-
Keystone / Valentin Flauraud
- Der Ausbau der Solarenergie auf bestehender Infrastruktur muss forciert werden – dass das auch optisch etwas hergeben kann, beweist dieses Dach in La Chaux-de-Fonds (NE), das das Konterfei des Architekten Le Corbusier zeigt.
Pro und Contra
Viel zu reden gaben die Abstriche am Biotopschutz, die zu hohen Ausbauziele für die Wasserkraft, der mögliche Verzicht auf Ersatzmassnahmen in geschützten Landschaften und der «grundsätzliche Vorrang» der Produktion erneuerbarer Energien in den neu zu definierenden Eignungsgebieten. Damit ermöglicht das Gesetz potenziell massive Eingriffe in Natur und Landschaft. Ob es in der Umsetzung tatsächlich dramatische Folgen haben wird, kann noch nicht abgeschätzt werden. Im Parlament wie auch vom zuständigen Bundesrat wurde immerhin mehrfach bekräftigt, dass die Eingriffe so minimal wie möglich und Ausnahmen bleiben sollen.
Andererseits wurde argumentiert, dass Massnahmen für den Klimaschutz auch für die Biodiversität zentral sind. Hier bringt das Stromgesetz entscheidende Fortschritte, namentlich mit ambitionierten Zielen für den Ausbau der Solarenergie auf bestehender Infrastruktur. Das fordert Pro Natura schon lange, genauso wie die erstmals gesetzlich verankerten Ziele für eine Senkung der Energieverschwendung.
Schliesslich wurde auch diskutiert, ob eine Ablehnung des Mantelerlasses zu einem besseren Gesetz führen würde, also für Natur und Landschaft mit einem Nein am 9. Juni tatsächlich mehr herausgeholt werden könnte. Das im Herbst neu gewählte Parlament hat bereits gezeigt, dass es noch weniger umweltfreundlich ist als das letzte. Eine neue Vorlage dürfte darum den Naturschutz weit weniger berücksichtigen und müsste erst recht bekämpft werden. Das vorliegende Stromgesetz schafft zumindest die Voraussetzung für eine umsichtigere Standortplanung von Wind- und Solaranlagen, als wir sie mit dem aktuellen Wildwuchs à la Solarexpress erleben, der der Natur definitiv schadet.
-
thamerpic
Ein Ja mit Erwartungen
Mit dem Ja zum Stromgesetz bekennt sich Pro Natura darum einmal mehr zur Energiewende. Es ist aber auch mit klaren Erwartungen an Politik und Branche verbunden: Die gemachten Versprechungen müssen eingehalten, Eingriffe in Natur und Landschaft auf ein Minimum beschränkt werden.
MICHAEL CASANOVA, bei Pro Natura zuständig für die Klima-, Energie- und Gewässerschutzpolitik
Potrebbe anche interessarti
Was bedeutet der Beschleunigungserlass für die Natur?
Der Beschleunigungserlass fasst verschiedene Änderungen am Energiegesetz zusammen, um den Bau von neuen grossen Anlagen für erneuerbare Energien zu beschleunigen – daher seine Bezeichnung. Der Beschleunigungserlass bezieht sich auf 16 Grosswasserkraftprojekte, die am Runden Tisch Wasserkraft definiert und schliesslich im Stromversorgungsgesetz festgehalten wurden.
So soll die Energiewende in der Schweiz vorangetrieben werden. Ein Vorhaben, das Pro Natura grundsätzlich unterstützt.
Was wurde mit dem Beschleunigungserlass entschieden?
Der Beschleunigungserlass definiert gestraffte Bewilligungsverfahren sowie konzentrierte Plangenehmigungsverfahren für Photovoltaik- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung. Das sind gute Massnahmen, um die erneuerbaren Energien zügig auszubauen. Allerdings wurden im Beschleunigungserlass auch einige problematische Änderungen beschlossen.
Problematisch:
- Bei 16 Wasserkraftwerk-Projekten kann nur noch vom Kantonsgericht, nicht aber vom Bundesgericht, überprüft werden, ob geltendes Umweltrecht eingehalten wird. Dieser unvollständige Instanzenweg ist sachfremd: Selbst Parkbussen können in unserem Rechtssystem bis vor das Bundesgericht angefochten werden. Die Einschränkung ist problematisch – für unseren Rechtsstaat und für die Natur.
- Bestehende Wasserkraftwerke von nationaler Bedeutung erhalten einfacher sogenannte Zusatzkonzessionen. Diese erlauben grosse Ausbauten und eröffnen eine rechtliche Lücke: Sie ermöglichen es den Stromkonzernen, nötige Naturschutz-Massnahmen auf die lange Bank zu schieben.
- Stromkonzerne müssen nicht mehr wie vereinbart zusätzliche Ausgleichsmassnahmen für Biodiversität und Landschaft umsetze, wenn sie mit Kraftwerken Schäden entlang von Gewässern verursachen. Stattdessen können sie sich aus ihrer Verantwortung «freikaufen».
Mit dem Verbandsbeschwerderecht können berechtigte Organisationen überprüfen lassen, ob bei einem geplanten Projekt die geltenden Gesetze eingehalten werden. Zu den berechtigten Organisationen gehören verschiedene Natur- und Umweltschutzorganisationen wie zum Beispiel Pro Natura.
Die Organisationen machen nur von dem Recht Gebrauch, wenn erhebliche Schäden für Natur und Umwelt drohen. In mindestens zwei von drei Fällen bewirken Beschwerden, dass die Gesetze eingehalten werden und auf die Natur in angemessener Form Rücksicht genommen wird.
Mehr über das Verbandsbeschwerderecht finden Sie hier: https://stimmedernatur.ch/
-
Raphael Weber
Was bedeutet die Einschränkung des Verbandsbeschwerderecht?
Mit dem Verbandsbeschwerderecht kann einzig verlangt werden, dass die geltenden Gesetze auch eingehalten werden. An diesem Recht zu sägen, ist höchst bedenklich und rechtsstaatlich problematisch. Die im Rahmen der Abstimmung zum Stromgesetz (2024) vom Bundesrat gemachte Zusicherung, das Beschwerderecht nicht zu beschränken, wird nicht eingehalten.
Die Ausschaltung des Bundesgerichtes wird dazu führen, das Bundesrecht unterschiedlich ausgelegt wird. Auch ist zu befürchten, dass die obersten kantonalen Gerichte politisch unter Druck geraten, um den Grosswasserkraftprojekten in ihrem Kanton um jeden Preis grünes Licht zu geben. Damit wird die Schwächung der Justiz leichtfertig in Kauf genommen.
Wie schätzt Pro Natura die Folgen für die Natur ein?
Die genauen Auswirkungen der Gesetzesänderungen sind selbst für Juristinnen und Juristen schwierig abzuschätzen. Fest steht, dass der Druck insbesondere auf die Gewässer noch weiter zunimmt. Wie stark die Natur mit den neuen Gesetzesartikeln beeinträchtigt wird, hängt wesentlich von der Umsetzung der riesigen Wasserkraftprojekte ab. Gute Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen können helfen, die Biodiversität in den betroffenen Regionen zu stärken.
Was kann Pro Natura jetzt tun, um die Natur zu schützen?
Der Delegiertenrat von Pro Natura hat am 4. Oktober beschlossen, kein Referendum gegen den Beschleunigungserlass zu ergreifen. Wir sind überzeugt: Die 16 Grossprojekte – und nicht nur diese – lassen sich auch mit den neuen Rechtsgrundlagen rechtskonform und naturverträglich umsetzen. Dazu müssen wir Zielkonflikte möglichst früh angehen, Interessen sorgfältig abwägen und die Standorte und Projekte weitsichtig planen. Wir investieren Ressourcen, Fachwissen und Engagement und bieten den Akteuren der Strombranche und den Behörden unser Mitziehen an.
Fest steht aber auch: Wir sind die Stimme der Natur. Wir verteidigen ihre Interessen und verleihen ihr eine starke Stimme. Dass wir die erneuerbaren Energien zur Bekämpfung der Klimakrise rasch ausbauen müssen, ist klar. In Zeiten des akuten Artensterbens darf das aber nicht auf Kosten der Biodiversität geschehen. Wir schauen genau hin und nutzen die uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zum Schutz der Natur.
Welche weiteren Geschäfte stehen in den nächsten Monaten an?
Trotz der immensen Bedeutung der Natur für uns Menschen und der anhaltenden Biodiversitätskrise gewichten das Parlament und der Bundesrat aktuell Nutzungsansprüche höher als den Schutz der Natur. Einige Beispiele:
- Mit der der Parlamentarischen Initiative Bregy (22.441) oder der Motion Müller (24.4589) stehen politische Vorstösse zur Diskussion, die zu einer Lockerung des Gewässerschutzes unter anderem auf Kosten der Trinkwasserqualität führen werden.
- Weitere Einschränkungen des Verbandsbeschwerderechts fordert die Standesinitiative St. Gallen (23.318).
- Grosse Sorge bereitet uns der Abbau der finanziellen und personellen Mittel für den Naturschutz. Das vom Bundesrat verabschiedete Kürzungspaket schlägt überproportionale Kürzungen im Umweltbereich vor. Der zunehmende Spardruck wird unweigerlich zu einer Schwächung des Naturschutzes in der Schweiz führen.
-
Raphael Weber
800 Naturschutzgebiete und 300 Projekte dank über 170’000 Mitgliedern
Auch wenn die politische Situation aktuell nicht rosig scheint, gibt es auch langfristige Erfolge. Wir sind weit über 170’000 Menschen, die sich für die Natur in der Schweiz einsetzen. Nur dank Ihnen pflegen wir über 800 Naturschutzgebiete und setzen laufend über 300 Projekte in allen Regionen der Schweiz um, oft in wirksamer Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen und Gemeinden. Wir bleiben dran und freuen uns, Sie an einer Veranstaltung, einem Natureinsatz oder in einem unserer Naturzentren zu sehen.
Ja, das ist möglich. Die Umweltallianz, bestehend aus Schweizer Natur- und Umweltschutzorganisationen, hat dazu eine Strategie entwickelt. Erfahren Sie mehr über die Energieversorgung 2035.
Momentan wird es auf der Erde zu schnell zu warm. Die Auswirkungen des Klimawandels machen sich immer deutlicher bemerkbar. Seit der vorindustriellen Zeit (1850 bis 1900) steigen die Temperaturen rasant an. Diese Erwärmung ist grösstenteils auf die Verbrennung von fossilen Brennstoffen (Erdöl, Erdgas, Kohle) und dem damit einhergehenden massiven Anstieg von Treibhausgasen, allen voran CO2, zurückzuführen. Die fossilen Energien verursachten rund 85 bis 90 Prozent der CO2-Emissionen. Die restlichen 10 bis 15 Prozent entstanden durch Veränderungen der Landnutzung. Seit dem Pariser Klimaabkommen ist das Ziel klar: bis 2050 wollen wir in der Schweiz CO2-neutral sein.
Unter diesen Aussichten ist es entscheidend, dass wir die Energiewende jetzt angehen. Pro Natura setzt sich gegen Energieverschwendung und für naturverträgliche, erneuerbare Energien ein. Wir fordern rasche, wirksame Massnahmen im Klimaschutz und den Ausstieg aus der fossilen und atomaren Energiebereitstellung.
-
Sonja Roth
Energieverschwendung
Der ökologische Fussabdruck der Schweiz übersteigt die planetaren Grenzen um das Dreifache. Unser Energiekonsum macht zwei Drittel davon aus.
Beispiele für Verbesserungen:
- Verkehr: Weniger Autofahren, mehr Elektromobilität, Förderung von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie der Veloinfrastruktur.
- Gebäude: Gesetzliche Vorgaben zum Verbrauch von Heizung und Beleuchtung, Verbot von unnötiger nächtlicher Beleuchtung.
- Wirtschaft: Effizienz und Internalisierung von Umweltkosten
- Tourismus: Naturnaher Tourismus, Beschränkung von energieintensiven Aktivitäten.
Damit wir in der Energiewende schnell und nachhaltig vorankommen, braucht es verbindliche Spar- und Effizienzmassnahmen auf allen Ebenen, für Privathaushalte wie auch für die Wirtschaft.
Erneuerbare Energien werden aus natürlichen, regenerativen Ressourcen gewonnen. Also aus Sonne, Wind, Wasser, Erdwärme oder Biomasse. Folglich gibt es die Photovoltaik, die Windkraft, die Wasserkraft, die Geothermie und die Biomasse.
Im Gegensatz zu den erneuerbaren Energien stehen die nicht erneuerbaren Energien oder auch fossilen Energien: Erdöl, Kohle, Erdgas. Diese Stoffe erneuern sich erst über Jahrmillionen. Aus einer menschlichen Perspektive sind diese Ressourcen daher endlich. Auch Uranerz, welches in Kernkraftwerken genutzt wird, ist in diesem Sinne endlich.
-
Energiequellen im Überblick
-
Matthias Sorg
Umweltverbände fordern seit Jahrzehnten eine naturverträgliche Energiewende. Sie darf nicht gegen die Biodiversität ausgespielt werden. Doch woher wollen wir in Zukunft unseren Strom beziehen? Pro Natura vergleicht die Energiequellen Wasserkraft, Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Geothermie und Atomkraft.
Biodiversitätsverträglichkeit: mittel
Stromproduktion 2020: 36,8 TWh
Notwendige Stromproduktion 2035 gemäss Berechnungen der Umweltallianz: 37 TWh
Die Schweiz deckt bereits jetzt einen rekordhohen Anteil der Stromproduktion (rund 60 Prozent) mit der Wasserkraft ab. Ihr Potenzial ist zu über 95 Prozent genutzt, unbeeinträchtigte Gewässer sind in der Schweiz deshalb äusserst rar. Als Energie aus erneuerbarer Quelle hat die Wasserkraft keine direkten negativen Auswirkungen auf das Klima. Sie beeinträchtigt die Flora und Fauna in unseren Gewässern aber stark, weshalb diese zu den am stärksten bedrohten und belasteten Ökosystemen zählen.
Pro Natura fordert, den weiteren Ausbau der Wasserkraft zurückzubinden. Das ökologisch und ökonomisch sinnvoll nutzbare Potenzial ist erschöpft und die weitere Erschliessung des geringen Restpotenzials für die Energiewende nicht notwendig. Die bestehende Wasserkraft muss zudem dringend ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur ökologischen Sanierung nachkommen. Wir bieten Hand zu sinnvollen und effizienten Erneuerungen und Erschliessungen, wie etwa im Rahmen des Runden Tischs Wasserkraft. Ineffiziente (Klein)Wasserkraftprojekte unterstützen wir nicht, wegen des hohen Schadenpotenzials und der bereits hohen Beeinträchtigung unserer Gewässer.
Biodiversitätsverträglichkeit: hoch
Stromproduktion 2020: 2,6 TWh
Stromproduktion 2035: 30 TWh
Die Solarenergie hat in der Schweiz mit Abstand das grösste Ausbaupotenzial, alleine auf bestehenden Dächern und Fassaden beträgt dieses 67 Terawattstunden (TWh), 15 weitere TWh auf Strassenflächen, Parkplätzen, Infrastrukturanlagen, inklusive Skigebiete im Alpenraum. Entgegen jahrzehntelangen Forderungen der Umweltverbände wurde die Photovoltaik bis zum Ukrainekrieg aber nur zögerlich gefördert.
Negative Auswirkungen auf die Biodiversität entstehen nur dort, wo Freiflächenanlagen auf bislang unberührten und ökologisch wertvollen Flächen erstellt werden sollen. Solange die Anlagen auf und an bereits bestehende Infrastruktur gebaut werden, sind kaum negative Auswirkungen auf die Biodiversität zu erwarten. Unter speziellen Umständen (z.B. auf bislang intensiv genutzten Flächen) ist sogar eine positive Wirkung auf die Biodiversität möglich.
Die Solaroffensive ist überfällig. Anstatt nun aber Grossanlagen in unberührte Alpentäler zu bauen, wird sinnvollerweise zuerst das enorme Potenzial innerhalb der Siedlungen und bestehender Infrastruktur auf versiegelten Flächen genutzt (Parkfelder, Autobahnen, Passstrassen, Zugstrecken, Stauseen, Skilifte etc.). Dies ist nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll, weil dadurch geringere Erschliessungskosten entstehen.
Biodiversitätsverträglichkeit: mittel
Stromproduktion 2020: 0,15 TWh
Stromproduktion 2035: 3,1 TWh
2020 produzierten 41 Windturbinen an 36 Standorten Strom aus erneuerbarer Quelle. Der Bund schätzt das maximale Potenzial auf 700 Anlagen.
Windturbinen haben, je nach Standort, ein grosses Schadenspotenzial für Vögel und Fledermäuse. Geeignete Standorte müssen darum sehr sorgfältig ausgesucht werden und dürfen unter anderem nicht auf Zugvogelstrecken liegen. Um den Ausbau voranzutreiben, sollten die kantonalen Planungen die Aspekte des Biodiversitätsschutzes frühzeitig abklären und bereits auf Stufe Richtplanung berücksichtigen. So kann der Ausbau besser koordiniert und umsichtiger geplant werden.
Im Spannungsfeld zwischen Stromproduktion und Biodiversitätsschutz scheint Pro Natura ein Ausbau auf 215 bis 310 Anlagen vertretbar. Doch die Eignung der einzelnen Standorte muss sorgfältig abgeklärt werden.
Biodiversitätsverträglichkeit: hoch
Stromproduktion 2020: 0,6 TWh
Stromproduktion 2035: ca. 8 TWh
(inklusive Stromproduktion aus biogenen Abfällen in der KVA)
Das Potenzial der Biomasse für die Stromerzeugung ist limitiert, da es effizientere Verwendungen gibt, insbesondere die Produktion von Biogas. Auch Holz wird besser verbaut als zur Energieproduktion eingesetzt, weil darin CO2 gebunden ist. Zudem ist das Ausbaupotenzial der Biomasse gering, da unsere Abfall- und Abwassermengen idealerweise abnehmen werden.
Biomasse ist eine umweltfreundliche Energiequelle, solange die Nutzung ökologisch nachhaltig geschieht, Reststoffe verwendet werden und kein intensiver Anbau von Energiepflanzen stattfindet.
Biomasse bzw. biogene Reststoffe können zur Energiebereitstellung genutzt werden. Die Wärmeproduktion aus Biogas und Holz ist der Verstromung von Biomasse jedoch vorzuziehen. Entscheidend ist auch die Nachhaltigkeit des Ausgangsmaterials. Auf den intensiven Anbau von Energiepflanzen ist aus Gründen der Ökologie aber auch der Priorisierung der Nahrungsmittelproduktion zu verzichten.
Biodiversitätsverträglichkeit: hoch
Stromproduktion 2020: 0 TWh
Stromproduktion 2035: 1 TWh
Das Potenzial der Geothermie zur Stromproduktion ist schwer einzuschätzen. Eine bescheidene Stromproduktion von rund einer Terawattstunde scheint mittelfristig möglich. Während die sehr tiefe Geothermie aufwendig zu erschliessen ist, leistet die Geothermie im Wärmebereich aber einen steigenden Beitrag von mittlerweile rund 4 TWh/Jahr (2021). Die Verträglichkeit ist abhängig von Eingriffen ins Grundwasser und allfälligen Belastungen von Oberflächengewässern.
Die Nutzung von Erdwärme ist sinnvoll und ermöglicht insbesondere im Wärmebereich die Ablösung von fossilen Energien. Der Grundwasserschutz muss eingehalten werden und bei der grossindustriellen Nutzung der sehr tiefen Geothermie muss ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen und Umweltbelastungen durch das Fracking gelegt werden.
Biodiversitätsverträglichkeit: tief
Stromproduktion 2020: 18,5 TWh
Stromproduktion 2035: 0 TWh
Zurzeit produzieren in der Schweiz vier Atomkraftwerke knapp 30 Produzent unseres Stroms. Die Stimmbevölkerung hat 2017 dem Atomausstieg mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Die Schweizer AKW gehören zu den ältesten der Welt und haben eine unbefristete Betriebsbewilligung, so lange die Sicherheitsauflagen erfüllt werden können. Auch über 50 Jahre nach der Inbetriebnahme des ersten Schweizer AKW ist die Endlagerung der radioaktiven Abfälle nicht geregelt, und für den Bezug von Uran sind wir von Unrechtsstaaten abhängig.
Atomlobbyisten versuchen derzeit, den Nuklearstrom wieder als klimafreundliche Alternative zu fossilen Energien ins Spiel zu bringen. In Tat und Wahrheit ist dieser aber weder klimafreundlich (für den Abbau von Uran, Aufbereitung der Brennstäbe, Bau und Rückbau der AKW werden absurde Mengen Energie benötigt und CO2 ausgestossen) noch biodiversitätsfreundlich. Die Produktion von Atomstrom ist und bleibt ein Hochrisikogeschäft, bei Schadensfällen drohen auch verheerende Konsequenzen für die Biodiversität, wie man dies etwa in Fukushima, Tschernobyl und Majak gesehen hat.
Am Atomausstieg ist alternativlos festzuhalten. Photovoltaik und Wasserkraft bilden die beiden grossen Pfeiler unserer künftigen Stromversorgung.
Ulteriori informazioni
Schweizer Energiepolitik: Raus aus den Startlöchern!
Die Annahme der Energiestrategie 2050 in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 war ein Schritt in die richtige Richtung.
Mit dem Volksentscheid gesetzlich verankert wurden:
- Der Ausstieg aus der Atomenergie
- Der Ausbau der erneuerbaren Energien
- Steigerung der Energieeffizienz
Bis 2022 verlief z.B. der Zubau von Solarstromanlagen sehr schleppend, auch wenn die Solarenergie heute knapp 7% unseres Stroms liefert. Auch die Massnahmen im Effizienzbereich sind halbherzig. Im Sommer 2023 sagte die Schweizer Bevölkerung Ja zum Klimagesetz. Die Schweiz hat nun die rechtlichen Instrumente, um den Übergang hin zu erneuerbaren Energien zu gestalten.
Der Mantelerlass zum Bundesgesetz über eine «sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» bringt zudem wichtige und dringend nötige Fortschritte beim Ausbau der erneuerbaren Energien – insbesondere der Photovoltaik – sowie bei der Stromeffizienz. Die Folgen für Natur und Landschaft sind allerdings potenziell gravierend. Die Biodiversitätskrise wird bei den Entscheidungsträger:innen noch immer zu wenig ernst genommen. Weitere Rückschritte beim Naturschutz dürfen nicht mehr erfolgen – im Gegenteil müssen die Bestrebungen zum Schutz der Biodiversität dringend verstärkt werden.
Der Mantelerlass ist ein Gesetzespaket, welches die erneuerbaren Energien fördert und dadurch die Stromversorgungssicherheit verbessern möchte. Zudem soll die Energieeffizienz gefördert werden. Insgesamt stellt das Gesetzespaket wichtige Weichen für die Energiewende. Trotz den teils einschränkenden Bestimmungen, die zu Ungunsten von Natur und Landschaft ausgefallen sind, hat Pro Natura bei der Abwägung entschieden, kein Referendum gegen den Mantelerlass zu unterstützen. Die Energiewende steht nicht über der Biodiversitäskrise. Aber wir müssen in beiden Bereichen vorwärts machen. Der Mantelerlass erlaubt es die Energiewende voranzubringen. Eine Ablehnung des Erlasses würde das Ganze um Jahre verzögern, während uns die Zeit davonläuft.
Die Auswirkungen der Klimakrise machen sich global und auch in der Schweiz längst bemerkbar: Unsere Gletscher schmelzen, extreme Wetterereignisse häufen sich, Niederschläge bleiben aus.
-
Erneuerbare Energien: Berücksichtigung der Biodiversität
-
Matthias Sorg
Erneuerbare Energien sind einer der Schlüssel zur Nachhaltigkeit. Ihr Ausbau ist allerdings nicht von sich aus naturverträglich. Es braucht umsichtige Planung und ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere bei der Windenergie und der Wasserkraft.
Für den Bau der Windkraftanlage braucht es Zufahrtsstrasse und Schwertransporte. Werden Windkraftanlage in bisher unverbaute Gebiete gebaut, sind die Eingriffe in die Natur allein schon durch den Bau und den Zugang für die Wartung der Anlage gross. Ist eine Windenergieanlage einmal in Betrieb, besteht Kollisionsgefahr für Vögel und Fledermäuse. Zudem reagieren einige Arten empfindlich auf die Baustellentätigkeiten, so wie die Störgeräusche im Betrieb und werden so aus ihrem Lebensraum verdrängt.
Die Wasserkraft wirkt sich stark auf Gewässerökosysteme aus. Ein weiterer Ausbau durch Anlagen an bislang ungenutzten Gewässerstrecken würde die letzten natürlichen Fliessgewässer der Schweiz zerstören. Entsprechend wehrt sich Pro Natura gegen die totale Verbauung unserer Fliessgewässer.
Pro Natura hat gemeinsam mit anderen Umweltverbänden aufgezeigt, wie Biodiversitätsschutz und Klimaschutz Hand in Hand gehen: Wie die Biodiversität dabei nicht noch weiter beeinträchtigt wird und dennoch die Dekarbonisierung des Energiesystems möglich ist.
Lebensräume verschwinden. Tier- und Pflanzenarten sterben aus. Die Biodiversität der Schweiz steckt in der Krise.
Fossile Energieträger (Brennstoff, Treibstoff, Gas) haben im Jahr 2022 rund 59% des Energiebedarfs gedeckt. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch lag bei 25,7%. Das liegt über dem EU-Mittelwert (knapp 19%), jedoch deutlich unter den Vorreitern Schweden (60%) und Finnland (rund 44%).
Anteil erneuerbaren Energie am Endenergieverbrauch:
- Wasserkraft: 11,8%
- Holz/Biogas: 6,1%
- Umweltwärme (z.B. Erdwärmesonden): 2,7%
- Photovoltaik: 2,0%
- Erneuerbare Anteile aus Abfall: 1,7%
- Abwasserreinigungsanlagen: 0,2%
- Windenergie: 0,07%
Wir haben noch Luft nach oben! Zum Beispiel: Die Photovoltaik auf bebauten Flächen hat ein Potenzial, das grösser als der heutige Gesamtstromverbrauch der Schweiz ist. Allein bei Gebäudesolaranlagen geht die Umweltallianz auf Basis von Zahlen des Bundesamts für Energie BFE und der ZHAW von einem Solarstrompotenzial von 67 TWh aus.