22.05.2018 Biodiversitätskrise

25 Jahre Biodiversitätskonvention: Kein Grund zum Feiern

Auch 25 Jahre nach Verabschiedung der Biodiversitätskonvention geht die Vielfalt von Tieren und Pflanzen weltweit zurück. Besonders wenig zu feiern gibt es für die Artenvielfalt in der Schweiz, denn unser Land liegt bei der Erfüllung der internationalen Ziele weit zurück.

In einer Analyse aus dem Jahr 2017 hat Pro Natura zusammen mit anderen Umweltorganisationen  gezeigt, dass die Schweiz nur etwa ein Zehntel der in der Biodiversitätskonvention bis 2020 gesteckten Ziele erreichen wird. Und auch von den Biodiversitätszielen, die sich die Schweiz in ihrer eigenen, darauf aufbauenden Biodiversitätsstrategie von 2012 gegeben hat, wird beim derzeitigen Fortschritt gerade mal eines von 18 strategischen Zielen bis 2020 erreicht werden können.

Auch nach 25 Jahren internationalem Schutz der biologischen Vielfalt wenig zu feiern haben in der Schweiz zum Beispiel:

  • Das Braunkehlchen: Sein Bestand hat sich in den letzten 25 Jahren halbiert.
  • Der  Feldhase: Sein Bestand ist in den letzten 25 Jahren um rund ein Drittel zurückgegangen.
  • Das Kleine Mausohr: Sein Verbreitungsgebiet hat sich  in den letzten 25 Jahren um ein Drittel reduziert. Von den anderen einheimischen Fledermausarten stehen 58 Prozent auf der Roten Liste.
  • Der Igel: In der Stadt Zürich hat sich sein Verbreitungsgebiet um rund einen Drittel verkleinert.
  • Der Lungenenzian-Ameisenbläuling und das grosse Wiesenvögelchen: Obwohl ihr Lebensraum Moore rechtlich geschützt ist, ist der Bestand dieser Tagfalter stärker bedroht als vor 25 Jahren.
  • 93,8 Prozent der Schweizer Landesfläche: Denn in der Schweiz stehen nur 6,2 Prozent der Landesfläche unter Schutz. Damit ist unser Land weit entfernt vom internationalen Ziel, 17 Prozent der Landesfläche bis 2020 zu schützen.

Pro Natura fordert: Taten

Um die internationalen und die nationalen Biodiversitätsziele wenigstens noch teilweise zu erreichen, müssen die im bundesrätlichen  Aktionsplan Biodiversität von 2017 enthaltenen Massnahmen rasch umgesetzt werden. Doch damit ist es nicht getan: Wie ein umfassender Schutz der Biodiversität aussehen müsste, haben die Umweltverbände im Aktionsplan Biodiversität aus Sicht der Zivilgesellschaft aufgezeigt:  Es braucht konkrete Massnahmen und vor allem deren konsequente Umsetzung. Pro Natura wird sich überdies gegen alle Versuche einer Schwächung der bestehenden Gesetze zum Schutz der Artenvielfalt in der Schweiz zur Wehr setzen.

Internationale Biodiversitätskonvention

Der heutige internationale Tag der Biodiversität erinnert an den 22. Mai 1992, an dem in Nairobi Einigkeit über den Text des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention of Biological Diversity, CBD) erzielt wurde. Die Biodiversitätskonvention trat 1993 in Kraft und hat zum Ziel, die Biodiversität zu schützen, nachhaltig zu nutzen und die sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile fair aufzuteilen. 2010 einigten sich die Unterzeichnerstaaten für die Jahre 2011 bis 2020 auf 20 Ziele, mit deren Umsetzung der anhaltende Verlust der Biodiversität endlich beendet  werden soll. Diese sogenannten Aichi-Ziele gelten auch für die Schweiz.

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