Blick vom Guggershörnli Matthias Sorg
04.03.2019 Raumplanung

Gegen das Gesetz der Ausnahmen

Mit zahlreichen Ausnahmen erlaubt das Raumplanungsgesetz den Bau von Gebäuden und Anlagen ausserhalb der Bauzonen. Pro Natura will diesen Trend stoppen und lanciert eine Volksinitiative.

Bauten für Nutztiere, Anlagen für die Hobbytierhaltung, landwirtschaftliche Neben­gebäude, die nicht mehr zum Bauern, sondern als Ferienhäuser genutzt werden, Industrie- und Gewerbebauten: Jedes Jahr werden in unserem Land nicht weniger als 3000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen erstellt. Eine Flut von Bauwerken, die sich in die Landschaft fressen, sie zerstückeln und die Biodiversität be­einträchtigen.

Das geltende Raumplanungsgesetz ist zu tolerant, insbesondere was das Nichtbaugebiet betrifft. Der raumplanerische Grundsatz, Bau- und Nichtbaugebiete klar zu trennen, ist vom Parlament ausgehöhlt worden. Es hat zahlreiche Ausnahmen ins Gesetz aufgenommen und fördert dadurch die Überbauung des ländlichen Raums. Allein der Kanton Bern zählt 120 000 Gebäude ausserhalb der Bauzonen, für die man bereits einen Umbau, eine Vergrösserung oder eine Erschliessung durch Stras­sen in die Wege geleitet hat.

Einen strengeren Rahmen setzen

Die Initiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)», die von Pro Natura, dem Schweizer Heimatschutz, BirdLife und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz lanciert worden ist, will die Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten sowie den Schutz des Nichtbaugebiets vor weiterer Überbauung in der Verfassung verankern. Die Initiative schlägt vor, dass die Anzahl und der Flächenverbrauch der Gebäude im Nichtbaugebiet nicht mehr zunehmen dürfen. Neue Bauten oder Anlagen sollen nur noch zugelassen werden, wenn erwiesen ist, dass sie für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nötig sind oder einen wichtigen standortgebundenen Zweck erfüllen wie zum Beispiel Kiesgruben, Wasserreservoirs oder Wanderwege.

Erweiterungen einschränken

Bestehende nicht landwirtschaftlich genutzte Gebäude dürfen zukünftig nicht mehr erweitert werden und ein Ersatz ist nur noch möglich, wenn sie durch ein ­aussergewöhnliches Ereignis zerstört worden sind. Tragen solche Gebäude aber ­zur Aufwertung der Landschaft oder Natur bei, kann eine Baubewilligung erteilt werden.

Die Initiative verlangt zudem, dass die ursprüngliche Funktion der Bauten erhalten bleibt. Landwirtschaftliche Ökonomiegebäude dürfen nicht mehr in Wohnungen umgewandelt werden. Zweckänderungen für kommerzielle Nutzungen sind ebenfalls nicht mehr gestattet. Die einzige Ausnahme: Bei schutzwürdigen Gebäuden sollen Zweckänderungen weiterhin möglich sein, um die Erhaltung typischer Bauten und traditioneller Landschaften sicherzustellen.

Die Landschaftsinitiative ist für den Schutz der Landschaft, das Wohl der ­Natur und die Erhaltung der Biodiversität unverzichtbar. Für uns und vor allem für die kommenden Generationen. 

Unruhige Zeiten für die Raumplanung
Am 10. Februar hat das Schweizer Stimmvolk die Zersiedelungsinitiative abgelehnt. Diese richtete sich gegen die Vergrösserung der Bauzonen, hätte das Problem des Bauens ausserhalb der Bauzonen jedoch nicht gelöst.
In der zweiten Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) regelt der Bundesrat die Bestimmungen für die Gebiete ausserhalb der Bauzonen. Das Parlament wird diese Revision ab Frühling beraten. Doch auch hier genügen die auf dem Tisch liegenden Vorschläge nach Ansicht von Pro Natura nicht, um den Bauboom ausserhalb der Bauzonen zu stoppen. Die Kantone können weiterhin vom Gesetz abweichen und Baugenehmigungen im Nichtbaugebiet erteilen.

ELENA STROZZI betreut bei Pro Natura das Dossier Raumplanung und ist zuständig für 
die Landschaftsinitiative. 
 

Weiterführende Informationen

Info

Dieser Artikel wurde im Pro Natura Magazin publiziert.

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