06.09.2017

Aktionsplan Pestizide: Der Bundesrat missachtet gesetzliche Vorgaben

Der Bundesrat macht mit dem heute verabschiedeten Aktionsplan Pestizide einen ersten Schritt. Das anerkennen die Umweltverbände. Doch der Plan des Bunderates genügt bei weitem nicht, um das Pestizidproblem der Schweiz in den Griff zu kriegen. Davon sind die Umweltverbände überzeugt. Der Plan nimmt gesetzliche Mindestvorgaben nicht ernst und beinhaltet weder einen expliziten Trinkwasserschutz noch ein Verbot der giftigsten Pestizide.

Heute hat der Bundesrat seinen Aktionsplan Pestizide verabschiedet. Damit will er dem Pestizidproblem in der Schweiz Herr werden. Der Plan wird nach Einschätzung der Umweltverbände das Pestizidproblem der Schweiz jedoch nicht annähernd lösen können. Hauptkritikpunkt der Umweltverbände: Der Aktionsplan Pestizide des Bundesrates missachtet das geltende Gewässerschutzgesetz. Der Bundesrat will die geltenden gesetzlichen Vorgaben nur zur Hälfte erfüllen – und dies sogar erst im Jahr 2027. «Das Gewässerschutzgesetz muss die Richtschnur sein für die Pestizidpolitik des Bundesrates. Alles andere ist rechtsstaatlich problematisch und eine nicht tolerierbare Gefährdung unseres Wassers, der Tiere und der Bevölkerung», betont Marcel Liner, Verantwortlicher für Landwirtschaftspolitik bei Pro Natura.

Weitere entscheidende Kritikpunkte der Umweltverbände am bundesrätlichen Aktionsplan

Keine klaren Ziele im Bereich Trinkwasser

«Obwohl die Warnungen von Fachleuten der Wasserversorgung immer deutlicher werden, macht der Bundesrat in seinem Pestizidplan keine klaren Vorgaben, wie er das Trinkwasser langfristig vor Pestizid-Verschmutzung bewahren will. Das ist inakzeptabel», sagt Alex Hauri von Greenpeace Schweiz.

Keine Verbote

Von mehreren Pestiziden ist heute bekannt, dass sie Lebewesen in unseren Bächen schädigen und töten und auch für die menschliche Gesundheit höchst bedenklich sind. Dennoch will der Bundesrat keine der besonders gefährlichen Pestizide verbieten. «Gemäss dem Vorsorgeprinzip im geltenden Umweltschutzgesetz müssten solche höchst gefährlichen Stoffe verboten werden. Diese Unterlassung ist ein klarer Mangel des Aktionsplans», sagt Pascal König, Projektleiter Landwirtschaft bei BirdLife Schweiz.

Finanzielle Anreize für mehr Pestizidverbrauch

Pestizide werden heute steuerlich gleich behandelt wie ein Mineralwasser im Restaurant. Es gilt der Vorzugsmehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent. Dieser finanzielle Fehlanreiz soll nach dem Willen des Bundesrates auch künftig bestehen bleiben. «Ein Plan, der solche finanziellen Fehlanreize nicht beseitigt, ist ungenügend», sagt Océane Dayer, Projektleiterin Landwirtschaft beim WWF Schweiz. Zudem ist die Finanzierung der Umsetzung des bundesrätlichen Plans ungenügend geklärt.
Der zahnlose Aktionsplan des Bundesrates beweist es: Es braucht mehr politischen Druck für weniger Gift in der Schweizer Landwirtschaft. Deswegen setzen sich die Umweltverbände in der Abstimmung vom 24. September für ein JA zum neuen Verfassungsartikel ein, der die Basis für ökologischere und für Natur und Mensch sicherere Lebensmittelproduktion in der Schweiz legt.

Weiere Informationen

Medienmitteilung des Bundesrates zum Aktionsplan Pestizide (6. September 2017)

Untersuchung der Eawag zu Pestiziden in Schweizer Gewässern (2017)

oekologische-landwirtschaft.ch

Auskünfte

Marcel Liner, Pro Natura, Verantwortlicher Landwirtschaftspolitik, Tel. 061 317 92 40, [email protected]

Océane Dayer, WWF Schweiz, Projektleiterin Landwirtschaft, Tel. 076 615 71 70, [email protected]

Pascal König, BirdLife Schweiz, Verantwortlicher Landwirtschaft, Tel. 044 457 70 26, [email protected]