30.06.2015

Umsetzung der Restwasser-Bestimmungen: 23 Jahre Verzögerungstaktik – und kein Ende in Sicht

Nicht 5 oder 10, nein, 23 Jahre hatten die Kantone bislang Zeit, das Gewässerschutzgesetz im Bereich Restwasser umzusetzen. Doch auch heute gibt es immer noch Kantone, die ihren Bächen alles Wasser für die Energienutzung entziehen und somit das geltende Gesetz hintergehen. Gemäss heute publizierten Zahlen des Bundesamtes für Umwelt BAFU sind erst zwei Drittel der sanierungspflichtigen Wasserfassungen saniert. Und die Zahlen beschönigen die tatsächliche Lage sogar noch.

Bis 2012 hatten die Kantone 20 Jahre Zeit, um Wasserfassungen, welche Bäche und Flüsse vollständig trockenlegen, soweit zu sanieren, dass den Gewässern mit ein bisschen Wasser wieder Leben eingehaucht wird. Restwasser in den Bächen ist kein Wunsch, es ist eine gesetzliche Pflicht. Doch wie der aktuelle Restwasser-Bericht des Bundesamtes für Umwelt BAFU zeigt, sind auch bis heute – drei Jahre nach Ablauf der Frist – nicht alle Kantone dieser gesetzlichen Anforderung nachgekommen. Erst zwei Drittel der Wasserentnahmestellen sind saniert. Die trübe Lage ist noch beschönigt: Zahlreiche Fassungen, die als saniert ausgewiesen sind, lassen weiterhin keinen Tropfen Restwasser im Gewässer. Es sind Scheinsanierungen auf Papier.

Gesetzeswidriges Goldschürfen
Besonders in den Bergkantonen wird an vielen Fassungen für Wasserkraftwerke weiterhin am Gesetz vorbei alles Wasser abgeleitet und werden Gewässer streckenweise trockengelegt. Leidtragende sind seit Jahrzehnten Fische und andere Lebewesen, die auf Wasser in den Bächen angewiesen sind. Besonders störend: Die Kantone profitieren finanziell von ihrer ungesetzlichen Verzögerungstaktik.
Mit jedem Liter Wasser, der einem Gewässer entzogen wird und über Turbinen fliesst, verdienen die Kantone Geld. Sei es aus Wasserzinsen oder aus Beteiligungen an den betreffenden Energiefirmen.

Weitere Auskünfte:
Michael Casanova, Projektleiter Gewässerschutz- und Energiepolitik, Tel. 079 744 01 63
Medienstelle: Roland Schuler, Tel. 061 317 92 24, 079 826 69 47,@email