18.12.2017

Bundesgericht stützt den Landschaftsschutz – Bau eines Gehöfts gestoppt

Das Bundesgericht stoppt den Bau eines Gehöfts in einer weitgehend unberührten Landschaft im Kanton Thurgau. Nur dank dem Verbandsbeschwerderecht konnten die illegal erteilten Bewilligungen korrigiert und die offene Landschaft vor Zersiedelung verschont werden. Die gesetzlichen Grundlagen zum Bauen ausserhalb der Bauzone müssen künftig strenger werden. Das fordert Pro Natura im Hinblick auf die 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes.

Das Bundesgericht hat am 20. November eine Beschwerde des Landwirtes abgewiesen und die Bewilligung für den Bau eines neuen Bauernhofes in der Gemeinde Amlikon-Bissegg (TG) definitiv gestoppt. Pro Natura musste zuvor mehrmals Beschwerde erheben, da die Gemeinde und der Kanton Thurgau zwei Mal eine Baubewilligung erteilt hatten, obwohl damit eine weitgehend unberührte Geländekammer in einem Landschaftsschutzgebiet mit einer wichtigen Vernetzungsfunktion beeinträchtigt worden wäre. Weil der Landwirt auf eigenes Risiko bereits eine Remise gebaut hat, muss diese nun wieder entfernt und der rechtmässige Zustand wieder hergestellt werden.

Der Fall zeigt exemplarisch zwei Dinge:

Viele illegal erteilte Baubewilligungen

Nur dank der Wachsamkeit und dem Beschwerderecht der Umweltorganisationen gelingt es, zu Unrecht erteilte Baubewilligungen in der freien Landschaft zu korrigieren. Das beweist, dass das Verbandsbeschwerderecht in der Schweiz unverzichtbar ist, um sicherzustellen, dass unsere demokratisch beschlossenen Gesetze von den Behörden auch eingehalten werden.

Laxes Raumplanungsgesetz

Das Bauen im Nichtbaugebiet erlebt im ganzen Land in den letzten Jahren einen wahren Boom. Dieser dürfte noch an Dynamik zulegen. Es ist daher zwingend, dass mit der geplanten 2. Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes des Bundes wirksamere Beschränkungen für das Bauen im Nichtbaugebiet eingeführt werden. Nur so kann die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen gesenkt und die Zersiedelung der Landschaft gestoppt werden.

«Die Zersiedelung greift seit Jahren ins Landwirtschaftsgebiet aus. Das ist eine besorgniserregende Tendenz. Es braucht daher stärkere Regeln für das Bauen ausserhalb der Siedlungen sowie das Verbandsbeschwerderecht, um die Regeln durchzusetzen. Denn offenbar sind nicht alle Behörden willens oder fähig, den Gesetzesvollzug zu garantieren», betont Marcus Ulber, Projektleiter Raumplanungspolitik bei Pro Natura.

Weitere Informationen

www.pronatura.ch/raumplanung

Weitere Auskünfte

  • Marcus Ulber, Pro Natura Raumplanungsexperte, Tel. 061 317 91 35, @email

 

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