09.09.2021

Ein Gegenvorschlag mit fehlender Ambition

Die Trägerschaft der Landschaftsinitiative erachtet den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative, der noch bis 13. September in der Vernehmlassung ist, als ungenügend. Die vorgeschlagenen Massnahmen stoppen die Verbauung der Landschaft und die Bodenversiegelung nicht. Um einen Kompromiss zu finden, muss das Parlament die Natur, die Landschaft und die Baukultur durch weitere Zusicherungen schützen.

Jedes Jahr werden 2000 neue Gebäude ausserhalb der Bauzonen gebaut – und mit ihnen Strassen, Parkplätze und technische Einrichtungen. Dieser Boom ist seit Jahren ausser Kontrolle und weitet sich ständig aus. Mittlerweile befinden sich fast 40 Prozent aller schweizweit bebauten Flächen ausserhalb der Bauzonen. Diese alarmierende Zahl wird mit der aktuellen  Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2), die als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative gilt, weder stabilisiert noch gesenkt.  

Der Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» bezeichnet in seiner Stellungnahme folgende Punkte des indirekten Gegenvorschlags als besonders problematisch:

  • Das Stabilisierungsziel für die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzone und für die Bodenversiegelung muss korrigiert werden, um den Forderungen der Initiative zu entsprechen. Die jetzigen Vorschläge ebnen den Weg für noch mehr Bauten und liefern keine Umsetzungs- bzw. Informationsgarantie seitens der Kantone. Das Prinzip der Abbruchprämie ist im endgültigen Entwurf beizubehalten.   
  • Der Planungs- und Kompensationsansatz ermöglicht den Kantonen die Schaffung von «speziellen Zonen ausserhalb von Bauzonen», öffnet Tür und Tor für Willkür und steigert das Konfliktpotenzial mit der Landwirtschaft.
  • Im Gesetz gibt es zu viele Ausnahmen, die den Schutz der Landschaft nicht berücksichtigen. Im Gegenteil, sie weiten die Baumöglichkeiten ausserhalb der Bauzone aus, was klar im Widerspruch zum im Gegenvorschlag festgelegten Stabilisierungsziel für die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzone steht.  
  • Der Gegenvorschlag trägt dem multifunktionalen Charakter der Landwirtschaftszone nicht ausreichend Rechnung. Er sollte seine Funktionen für die Förderung der Biodiversität, den ökologischen Ausgleich und die Naherholung behalten können und gleichzeitig die landwirtschaftliche Produktion auf bestem Boden erlauben. Ausserdem ermöglicht der Gegenvorschlag den Bau von industriellen Masthallen, was die Landwirtschaftszone belastet.  

Der Trägerverein der Landschaftsinitiative hebt hervor, dass die im Gegenvorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) ausgearbeiteten Ziele ein erster Schritt in die richtige Richtung sein können. Eine detaillierte Analyse der vorgeschlagenen Massnahmen zeigt jedoch grosse Widersprüche zwischen den Zielen und den den Kantonen zur Verfügung gestellten Möglichkeiten. Der vom Bundesrat befürwortete Gegenvorschlag muss eindeutig verbessert werden, wenn ein Kompromiss gefunden werden soll.  

Kontakte:

Pro Natura:
Urs Leugger-Eggimann, Zentralsekretär, Präsident Trägerverein, Tel. 079 509 35 49

Birdlife Schweiz:
Raffael Ayé, Geschäftsführer, Tel. 076 308 66 84

Stiftung Landschaftsschutz Schweiz:
Raimund Rodewald, Geschäftsleiter, Tel. 079 133 16 39

Schweizer Heimatschutz:
Patrick Schoeck, Leiter Baukultur, Tel. 079 758 50 60

Kampagnenverantwortliche Landschaftsinitiative:
Elena Strozzi, Tel. 079 555 33 79

Zusätzliche Informationen:

Stellungnahme des Trägervereins der Initiative

Weiterführende Informationen

Info

Medienmitteilung des Trägervereins der Landschaftsinitiative