Lago di Luzzone Jan Gürke
07.10.2025 Energie

Was bedeutet der Beschleunigungserlass für die Natur?

Ende September hat das Parlament den Beschleunigungserlass verabschiedet. Darin wird das Verbandsbeschwerderecht für 16 Wasserkraftprojekte eingeschränkt. Was ist der Beschleunigungserlass und was bedeutet er für die Natur? Pro Natura ordnet ein.

Der Beschleunigungserlass fasst verschiedene Änderungen am Energiegesetz zusammen, um den Bau von neuen grossen Anlagen für erneuerbare Energien zu beschleunigen – daher seine Bezeichnung. Der Beschleunigungserlass bezieht sich auf 16 Grosswasserkraftprojekte, die am Runden Tisch Wasserkraft definiert und schliesslich im Stromversorgungsgesetz festgehalten wurden.  

So soll die Energiewende in der Schweiz vorangetrieben werden. Ein Vorhaben, das Pro Natura grundsätzlich unterstützt.  

Was wurde mit dem Beschleunigungserlass entschieden?

Der Beschleunigungserlass definiert gestraffte Bewilligungsverfahren sowie konzentrierte Plangenehmigungsverfahren für Photovoltaik- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung. Das sind gute Massnahmen, um die erneuerbaren Energien zügig auszubauen. Allerdings wurden im Beschleunigungserlass auch einige problematische Änderungen beschlossen.

Problematisch:

  • Bei 16 Wasserkraftwerk-Projekten kann nur noch vom Kantonsgericht, nicht aber vom Bundesgericht, überprüft werden, ob geltendes Umweltrecht eingehalten wird. Dieser unvollständige Instanzenweg ist sachfremd: Selbst Parkbussen können in unserem Rechtssystem bis vor das Bundesgericht angefochten werden. Die Einschränkung ist problematisch – für unseren Rechtsstaat und für die Natur.  
  • Bestehende Wasserkraftwerke von nationaler Bedeutung erhalten einfacher sogenannte Zusatzkonzessionen. Diese erlauben grosse Ausbauten und eröffnen eine rechtliche Lücke: Sie ermöglichen es den Stromkonzernen, nötige Naturschutz-Massnahmen auf die lange Bank zu schieben.
  • Stromkonzerne müssen nicht mehr wie vereinbart zusätzliche Ausgleichsmassnahmen für Biodiversität und Landschaft umsetze, wenn sie mit Kraftwerken Schäden entlang von Gewässern verursachen. Stattdessen können sie sich aus ihrer Verantwortung «freikaufen». 
Was ist das Verbandsbeschwerderecht?

Mit dem Verbandsbeschwerderecht können berechtigte Organisationen überprüfen lassen, ob bei einem geplanten Projekt die geltenden Gesetze eingehalten werden. Zu den berechtigten Organisationen gehören verschiedene Natur- und Umweltschutzorganisationen wie zum Beispiel Pro Natura.

Die Organisationen machen nur von dem Recht Gebrauch, wenn erhebliche Schäden für Natur und Umwelt drohen. In mindestens zwei von drei Fällen bewirken Beschwerden, dass die Gesetze eingehalten werden und auf die Natur in angemessener Form Rücksicht genommen wird.

Mehr über das Verbandsbeschwerderecht finden Sie hier: https://stimmedernatur.ch/ 

Grimsel Staumauer Raphael Weber

Was bedeutet die Einschränkung des Verbandsbeschwerderecht?

Mit dem Verbandsbeschwerderecht kann einzig verlangt werden, dass die geltenden Gesetze auch eingehalten werden. An diesem Recht zu sägen, ist höchst bedenklich und rechtsstaatlich problematisch. Die im Rahmen der Abstimmung zum Stromgesetz (2024) vom Bundesrat gemachte Zusicherung, das Beschwerderecht nicht zu beschränken, wird nicht eingehalten.  

Die Ausschaltung des Bundesgerichtes wird dazu führen, das Bundesrecht unterschiedlich ausgelegt wird. Auch ist zu befürchten, dass die obersten kantonalen Gerichte politisch unter Druck geraten, um den Grosswasserkraftprojekten in ihrem Kanton um jeden Preis grünes Licht zu geben. Damit wird die Schwächung der Justiz leichtfertig in Kauf genommen.  

Wie schätzt Pro Natura die Folgen für die Natur ein?

Die genauen Auswirkungen der Gesetzesänderungen sind selbst für Juristinnen und Juristen schwierig abzuschätzen. Fest steht, dass der Druck insbesondere auf die Gewässer noch weiter zunimmt. Wie stark die Natur mit den neuen Gesetzesartikeln beeinträchtigt wird, hängt wesentlich von der Umsetzung der riesigen Wasserkraftprojekte ab. Gute Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen können helfen, die Biodiversität in den betroffenen Regionen zu stärken.

Was kann Pro Natura jetzt tun, um die Natur zu schützen?

Der Delegiertenrat von Pro Natura hat am 4. Oktober beschlossen, kein Referendum gegen den Beschleunigungserlass zu ergreifen. Wir sind überzeugt: Die 16 Grossprojekte – und nicht nur diese – lassen sich auch mit den neuen Rechtsgrundlagen rechtskonform und naturverträglich umsetzen. Dazu müssen wir Zielkonflikte möglichst früh angehen, Interessen sorgfältig abwägen und die Standorte und Projekte weitsichtig planen. Wir investieren Ressourcen, Fachwissen und Engagement und bieten den Akteuren der Strombranche und den Behörden unser Mitziehen an.

Fest steht aber auch: Wir sind die Stimme der Natur. Wir verteidigen ihre Interessen und verleihen ihr eine starke Stimme. Dass wir die erneuerbaren Energien zur Bekämpfung der Klimakrise rasch ausbauen müssen, ist klar. In Zeiten des akuten Artensterbens darf das aber nicht auf Kosten der Biodiversität geschehen. Wir schauen genau hin und nutzen die uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zum Schutz der Natur. 

Welche weiteren Geschäfte stehen in den nächsten Monaten an?

Trotz der immensen Bedeutung der Natur für uns Menschen und der anhaltenden Biodiversitätskrise gewichten das Parlament und der Bundesrat aktuell Nutzungsansprüche höher als den Schutz der Natur. Einige Beispiele:

  • Mit der der Parlamentarischen Initiative Bregy (22.441) oder der Motion Müller (24.4589) stehen politische Vorstösse zur Diskussion, die zu einer Lockerung des Gewässerschutzes unter anderem auf Kosten der Trinkwasserqualität führen werden.  
  • Weitere Einschränkungen des Verbandsbeschwerderechts fordert die Standesinitiative St. Gallen (23.318).  
  • Grosse Sorge bereitet uns der Abbau der finanziellen und personellen Mittel für den Naturschutz. Das vom Bundesrat verabschiedete Kürzungspaket schlägt überproportionale Kürzungen im Umweltbereich vor. Der zunehmende Spardruck wird unweigerlich zu einer Schwächung des Naturschutzes in der Schweiz führen.  

Herbstlandschaft im Val Viola Puschlav Raphael Weber

800 Naturschutzgebiete und 300 Projekte dank über 170’000 Mitgliedern

Auch wenn die politische Situation aktuell nicht rosig scheint, gibt es auch langfristige Erfolge. Wir sind weit über 170’000 Menschen, die sich für die Natur in der Schweiz einsetzen. Nur dank Ihnen pflegen wir über 800 Naturschutzgebiete und setzen laufend über 300 Projekte in allen Regionen der Schweiz um, oft in wirksamer Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen und Gemeinden. Wir bleiben dran und freuen uns, Sie an einer Veranstaltung, einem Natureinsatz oder in einem unserer Naturzentren zu sehen. 

Solaranlage Siedlungsraum
Energiewende 2035?

Ja, das ist möglich. Die Umweltallianz, bestehend aus Schweizer Natur- und Umweltschutzorganisationen, hat dazu eine Strategie entwickelt. Erfahren Sie mehr über die Energieversorgung 2035.