Biodiversität verpachten
Ein kostenloses Beratungsangebot für Landbesitzende
In Kürze
In Zusammenarbeit mit Landwirtschaftsexpert:innen unterstützen wir Sie dabei, die Artenvielfalt auf Ihrem Land zu steigern.
Wir beraten Sie bei der Erarbeitung von individuellen, standortangepassten Massnahmen und der Anpassung des Pachtvertrags.
Durch den frühen Einbezug der Bewirtschaftenden entstehen nachhaltige Lösungen, die für alle Beteiligten funktionieren.
Wir beraten Verpächter:innen sowie Landwirt:innen, die ihr Land selbst bewirtschaften.
In Zusammenarbeit mit Landwirtschaftsexperten starten wir ein umfassendes Beratungsangebot für interessierte Eigentümer und Eigentümerinnen. Wir unterstützen Sie dabei, standortangepasste Massnahmen zur Förderung der Biodiversität zu finden und helfen Ihnen bei der Anpassung des Pachtvertrags. Dabei wollen wir auch stets den Pächter oder die Pächterin miteinbeziehen.
Unser Ziel: Förderung der Artenvielfalt im Landwirtschaftsgebiet
Tiere und Pflanzen sind auf vielfältige Lebensräume angewiesen. Diese abwechslungsreichen Landschaften werden immer seltener und viele Arten sind dadurch gefährdet.
45 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind verpachtet. Das ist eine grosse Chance für mehr Natur im Kulturland, die wir nutzen wollen.
Unser Angebot: Biodiversitätsberatung und Unterstützung mit Pachtverträgen
Mit unserem kostenlosen Beratungsangebot unterstützen wir Eigentümer und Pächter, gemeinsam die Biodiversität auf den Flächen zu fördern. Wir klären folgende Fragen:
- Wie kann die Biodiversität auf meiner landwirtschaftlichen Nutzfläche gefördert werden?
- Welche Massnahmen passen zu dem Standort und dem bewirtschaftenden Betrieb?
- Wie kann ein bestehender Pachtvertrag angepasst werden?
Ob Blumenwiese, Hochstamm-Obstbäume, Einschränkung von Pestizideinsatz oder Nistkästen – es gibt verschiedenste Möglichkeiten, die Biodiversität auf Ihrer Nutzfläche zu fördern. Wir beraten Sie gerne und kostenlos.
- Massnahmenvorschlag zur Förderung der Biodiversität:
Eine individuelle Beratung, die auf Ihre Wünsche, Ihre Fläche und auf die Bewirtschaftenden abgestimmt ist. - Umsetzung im Pachtvertrag:
Unterstützung bei der Erarbeitung und Anpassung von Pachtverträgen.
Die Vorgehensweise bei der Beratung ist sehr individuell. Die folgenden Schritte gehören fast immer dazu:
1. Klärung des Anliegens und weiteres Vorgehen (telefonisch)
- Was ist Ihr Wunsch für Ihr Grundeigentum (z.B. eine Blumenwiese, eine vielseitige Hecke, Pflanzung von Hochstammobstbäumen, ein Kleingewässer)?
- Um welche Fläche geht es, wie wird diese aktuell bewirtschaftet und wo liegt sie?
- Besteht ein Pachtvertrag, wer sind die Bewirtschaftenden und wie ist das Verhältnis?
2. Analyse der Grundlagen
Die Beratungsperson ermittelt welche prioritären Tier- und Pflanzenarten und Lebensräume in dieser Region vorhanden sind und welche landwirtschaftlichen Programme in der Region laufen. Dadurch können individuelle und zielorientierte Massnahmen entwickelt werden, die zu Ihrer Fläche passen.
3. Begehung der Fläche mit oder ohne Pächter:in
4. Erarbeiten eines Massnahmenvorschlags
5. Anpassung des Pachtvertrags und Begleitung der Umsetzung der Aufwertungsmassnahmen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen Biodiversität zu fördern und unsere Artenvielfalt zu schützen:
Telefonnummer: +41 61 317 91 91
E-Mail-Adresse: [email protected]
Jede Anfrage hat individuellen Charakter, weshalb Inhalt und Ablauf einer Beratung nur grob skizziert werden kann. Besitzt eine Gemeinde wenige Flächen mit kleiner Anzahl beteiligter Pächter:innen, so ähnelt das Vorgehen dem einer Beratung für private Grundeigentümer:innen.
Geht es um mehrere Flächen mit vielen verschiedenen Pächter:innen, wird durch Pro Natura ein Vorprojekt finanziert.
Was beinhaltet ein Vorprojekt?
Im Vorprojekt werden Sie von einer Beratungsperson begleitet.
Diese Fachperson…
- holt Ihre Ideen und Vorstellungen zur Biodiversitätsförderung auf Ihrem Kulturland ab
- bespricht mit Ihnen Ihre Pachtsituation
- skizziert mit Ihnen ein mögliches Vorgehen
- erstellt einen Zeitplan und eine Einschätzung des zeitlichen Aufwands für Sie und die Beratungsperson
- erstellt eine Kostenschätzung für Ihr Vorhaben
Das Resultat ist eine massgeschneiderte Entscheidungsgrundlage für Ihr Projekt zur Förderung der Biodiversität auf Ihren Pachtflächen.
Was beinhaltet das Hauptprojekt?
Pro Natura finanziert nur das Vorprojekt. Die Beratung im Hauptprojekt kann folgendes beinhalten:
- eine Grundlagenanalyse der wichtigsten Artenvorkommen und lokalen Naturwerte
- eine Erneuerung des Pachtreglements
- eine Neuverteilung der Pachtflächen mit Ausschreibe- und Bewerbungsverfahren und Erarbeitung von Vergabekriterien
- Erarbeitung der Pachtverträge und Begleitung der Umsetzung der Massnahmen.
Der Fokus bei der Bearbeitung des Vorhabens ist immer eine Win-Win Situation für Verpächter:innen und Pächter:innen.
Bei Interesse nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne stellen wir unser Angebot dem zuständigen Gremium an einer Sitzung vor.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen Biodiversität zu fördern und unsere Artenvielfalt zu schützen:
Telefonnummer: +41 61 317 91 91
E-Mail-Adresse: [email protected]
Grundeigentümer:innen haben die Möglichkeit‚ Weisungen und Beschränkungen hinsichtlich der Art der Bewirtschaftung in den Pachtvertrag aufzunehmen, sofern diese nicht schikanös und rechtsmissbräuchlich sind (Kommentar zum landwirtschaftlichen Pachtgesetz: N 451 zu Art. 21a LPG). Folgendes kann im Pachtvertrag beispielsweise festgelegt werden:
- Extensive Bewirtschaftung
- Anlage von verschiedenen Elementen wie Hecken oder Kleingewässer
- Festgelegte Schnittzeitpunkte
- Verzicht auf Pestizide
Schriftliche Pachtverträge
Pachtverträge für Grundstücke haben in der Regel eine Dauer von sechs Jahren (gesetzliche Mindestdauer) und werden, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden, stillschweigend um sechs Jahre verlängert. Ein Pachtvertrag kann auch mit einer fixen Pachtdauer abgeschlossen werden, der bei Ablauf der Vertragsdauer ohne ausdrückliche Kündigung endet. Eine Fortsetzung bei einer Fixpacht ist nur möglich, wenn die Grundeigentümer die Pächter bei Vertragsende weiterhin als Bewirtschaftende dulden.
Anpassungen im laufenden Vertrag
Anpassungen im laufenden Vertrag sind jederzeit möglich, wenn diese einvernehmlich sind.
Sind die Pächter mit einer Anpassung der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so können diese erst auf die neue Pachtperiode eingebracht werden. Dazu muss der bestehende Pachtvertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, muss jedoch keine weiteren Formvorgaben erfüllen. Wir empfehlen:
- bei der Kündigung den Grund für die Vertragsauflösung aufzuführen,
- die Kündigung per Einschreiben zuzustellen
- und vorgängig persönlich zu informieren.
Kein Pachtvertrag vorhanden
Bei mündlichen Pachtvereinbarungen gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie bei schriftlichen Pachtverträgen. Bei einem mündlichen Pachtvertrag ist es jedoch schwierig, die Pachtdauer und damit den korrekten Kündigungstermin festzustellen. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich eine schriftliche Pachtvereinbarung zu erstellen.
Weiterführende Informationen
Info
Haben Sie Interesse, mit Ihrem Grundstück einen Beitrag zu mehr Natur im Landwirtschaftsland zu leisten? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Kontakt
Telefonnummer: 061 317 91 91
E-Mail-Adresse: @email
Wir freuen uns auf viele erfolgreiche Beratungen.