Blumenwiese Zeneggen VS @ Benoît Renevey Benoît Renevey
Biodiversitätskrise

Das internationale Abkommen zur Rettung der Arten und Lebensräume

Die UN-Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD) ist das wichtigste internationale Abkommen zur Bewahrung der biologischen Vielfalt auf der Erde. Sie ist der globale Rahmen für alle nationalen Aktivitäten. Wir setzen uns zusammen mit unserem Netzwerk «Friends of the Earth International» seit 2008 für griffige Beschlüsse ein. Beschlüsse, welche die Biodiversität retten, gerecht sind und die Menschenrechte respektieren.

Die internationale Staatengemeinschaft anerkannte auf dem UN-Umweltgipfel in Rio de Janeiro 1992, dass es gemeinsame Anstrengungen braucht, um das rasch voranschreitende Artensterben und den Lebensraumverlust aufzuhalten. Ausser den USA haben fast alle Staaten der Welt, auch die Schweiz, die Konvention unterschrieben und verpflichten sich damit:

  • die Natur zu schützen,
  • die Natur nachhaltig zu nutzen und
  • Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben, fair und gerecht zu teilen.

Pro Natura trägt mit seiner gesamten Arbeit zur Umsetzung dieser Ziele auf nationaler Ebene bei und beteiligt sich aktiv in den Prozessen zur Formulierung internationaler und nationaler Ziele.

2022 – 2030: Neue Ziele verabschiedet

Um die Ziele der Konvention zu erreichen, wurde am 19. Dezember 2022 auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz in Montréal (CBD COP 15) nach 4jährigen umfassenden Vorbereitungen mit zahlreichen physischen und virtuellen Workshops und Zwischenverhandlungen das «Kunming-Montréal Global Biodiversity Framework» mit 23 konkreten Zielen verabschiedet, die bis 2030 erreicht werden sollen und alle Aspekte des Biodiversitätsschutzes abdecken. Gemeinsam mit seinem Netzwerk «Friends of the Earth International» und der «CBD Alliance» hat sich Pro Natura aktiv an den Verhandlungen beteiligt.

Die wichtigsten Elemente des globalen Rahmenwerks zur Abwendung der Biodiversitätskrise

Die Erwartungen waren hoch, denn mit den neuen Zielen soll der Verlust der Biodiversität bis 2030 nun wirklich gestoppt und umgekehrt werden. Sie wurden leider nur zum Teil erfüllt. Das Abkommen bringt nicht den dringend nötigen Wandel unsers Wirtschafts- und Sozialsystems, den es braucht, um den Druck auf die Biodiversität zu nehmen.

Es fehlen leider nach wie vor:

  • Verbindliche Regeln für die Wirtschaft, Sorgfaltspflicht und Haftung für verursachte Schäden an der Biodiversität.
  • Ein griffiger Umsetzungsmechanismus, eine Verpflichtung zur Steigerung der Aktivitäten nach Erstellung der nationalen Berichte, ein nationaler Review-Prozess.
  • Die Finanzierung wurde zwar erhöht, setzt aber zu wesentlichen Teilen auf freiwillige Zahlungen der Wirtschaft und Ablasshandel, und wird weiterhin von den Geberländern bestimmt.
  • Das Rahmenwerk setzt teilweise auf diese und andere falsche Lösungen, die es Unternehmen erlaubt, weiter auf Kosten der Natur zu wirtschaften und sich dabei gut darzustellen.

Doch gibt es auch viele Fortschritte:

  • Starke Verankerung von Rechten (Menschenrechte, Indigene, Frauen…).
  • Die Umsetzung des GBF erfolgt unter Berücksichtigung wichtiger Prinzipien wie dem Vorsorgeprinzip.
  • Die gesamte Regierung wird zur Umsetzung verpflichtet, nicht nur die Umweltministerien (Whole Government approach).
  • 100% biodiversitätsinklusive Raumplanung.
  • 30% der degradierten Ökosysteme sind wiederherzustellen.
  • 30% der Flächen sollen für die Biodiversität geschützt sowie gut und fair gemanagt werden.
  • Die Umweltverschmutzung soll halbiert werden (Dünger, Pestizide, Plastik).
  • Biodiversitätsschädige Anreize sollen identifiziert und abgeschafft werden.

Pro Natura begrüsst trotz der genannten Enttäuschungen, dass es zu einer Einigung gekommen ist und somit der globale Zielrahmen erneuert wurde, um die Arten und Lebensräume und damit die Lebensgrundlage von uns allen wirksam zu schützen. Pro Natura fordert nun die Umsetzung des Rahmenwerks auf nationaler Ebene.

Kornblumen in Getreidefeld
«Nach dem Beschluss von Montreal braucht es nun eine konsequentere Umsetzung der Biodiversitätskonvention in der Schweiz und weltweit.»
Friedrich Wulf

Was muss nun in der Schweiz geschehen?

Wie alle Länder muss nun auch die Schweiz die neuen Ziele in ihre Politik aufnehmen und den Aktionsplan zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und jenen zur Strategie Nachhaltige Entwicklung anpassen. Bund und Kantone dürfen nicht länger zuwarten und nun endlich vorwärts machen mit der Verabschiedung der seit Jahren in der Diskussion befindlichen ökologischen Infrastruktur und mit der Annahme der Biodiversitätsinitiative. Ebenfalls braucht es eine raumplanerische Ausweisung von Flächen für die Biodiversität in der gesamten Schweiz und einen Plan zur Renaturierung von degenerierten Lebensräumen, wie etwa Mooren oder intensiv genutztem Grünland. Die Nutzung und Verfolgung wildlebender Arten darf diese nicht gefährden und die Verbreitungsrate von Neobiota muss um 50% reduziert werden. Die Landwirtschaft und die Agrarpolitikmüssen weiter ökologisiert werden, die Produktion von Nahrungsmitteln und die Förderung der Biodiversität müssen Hand in Hand gehen und sämtliche staatlichen Anreize, Pläne und Projekte auf ihre Vereinbarkeit mit der Biodiversität überprüft, schädliche Wirkungen auf die Biodiversität abgeschafft und allenfalls geändert werden.

Eine wichtige Rolle spielt die Agenda 2030, das zentrale Instrument der nachhaltigen Entwicklung des Bundesrates, für die Umsetzung jener Ziele, die die Nachhaltigkeit menschlicher Aktivitäten betreffen – etwa, um den globalen Handel zu ökologisieren und den ökologischen Fussabdruck der Schweiz zu verringern. Die Ziele des Kunming-Montreal GBF müssen durch die Strategie Nachhaltige Entwicklung und ihren Aktionsplan aufgegriffen und umgesetzt werden.

Auch auf internationaler Ebene muss es weiter gehen: das Indikatorensystem muss ergänzt, der Umsetzungsmechanismus verbessert sowie ein konkreter Mechanismus zur Aufteilung der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen (einschliesslich der Nutzung digitaler Sequenzinformationen (DSI)) ergebenden Vorteile vereinbart werden. Die nächste Vertragsstaatenkonferenz findet im Herbst 2024 in der Türkei statt.

So schlecht steht es um die Biodiversität – einige Kennzahlen

Welche Arten sind weltweit besonders gefährdet?
Quellen: Rote Liste der IUCN (2015 und 2019), FAO, BAFU, UNO

der Nadelbäume
der Amphibien
der Säugetiere

Vorgeschichte / Hintergrund

Das Globale Biodiversitätsrahmenwerk ist nicht der erste strategische Plan, den sich die CBD gegeben hat. Bereits 2002 beschlossen die CBD-Vertragsstaaten, die Umsetzung der Konvention zu beschleunigen, um bis 2010 eine signifikante Verringerung des Biodiversitätsverlustes zu erreichen.

2010 wurden dann auf der 10. Konferenz der CBD im japanischen Nagoya der strategische Plan der CBD mit zwanzig Zielen verabschiedet (Aichi-Ziele). Mit diesen sollte der Verlust der Biodiversität bis 2020 gestoppt werden. Mangels politischen Willens wurden die Ziele nicht erreicht, wie der Weltbiodiversitätsrat IPBES in seinem 2019 veröffentlichten Globalen Bericht feststellt. Der Verlust der Biodiversität schreitet trotz einzelner Erfolge weiter ungebremst voran.

Leider hat auch die Schweiz die Aichi-Ziele nicht erreicht (s. Analyse BL/PN/WWF). Zwar hat die Schweiz 2012 ihre Strategie Biodiversität Schweiz beschlossen, die die Aichi-Ziele aufgreift, und 2017 einen Aktionsplan zu deren Umsetzung vorgelegt, der nun in eine zweite Phase geht. Doch liegt er weit hinter den Erwartungen der NGOs zurück und greift viele der von Ihnen gemachten Vorschläge nicht auf. Bei der Ausweisung von Schutzgebieten etwa liegen wir mit 6.6% sogar weit hinter den vereinbarten 17% der Landesfläche und sind damit europaweites Schlusslicht.

Unter genetischen Ressourcen wird genetisches Material, also Erbmaterial von Lebewesen, verstanden, welches für den Menschen nutzbar ist oder nutzbar werden könnte, z.B. für die Züchtung neuer Nutzpflanzen oder die Gewinnung von Medikamenten. Die genetischen Ressourcen sind Ausdruck der genetischen Vielfalt als eine der drei Säulen der Biodiversität (Vielfalt der Gene, der Arten und der Lebensräume). Traditionell werden genetische Ressourcen über Pflanzen- oder Körperteile weitergeben, daraus isoliert und vermehrt. Gemäss CBD darf diese Weitergabe nur im Einverständnis mit der Bevölkerung geschehen, in deren Gebiet diese genetischen Ressourcen vorkommen. Dank moderner Gentechnik ist es aber auch möglich, diese Ressourcen virtuell als digitale Sequenzinformationen (DSI) weiterzugeben und auf synthetischem Weg herzustellen. Da dabei können die Rechte der Bevölkerung umgangen werden, besteht hier dringender Regelungsbedarf.

Kontakt:

Friedrich Wulf, Projektleiter Internationale Biodiversitätspolitik
@email, Tel 0041 79 216 02 06