Stausee Jan Guerke
05.06.2025 Umweltpolitik

Ein mehrheitsfähiger Kompromiss ist noch möglich

Es ist jetzt möglich, im Sinne des Beschleunigungserlasses den Zubau der erneuerbaren Energien rasch voranzutreiben. Denn der mehrheitsfähige Kompromiss, der eine naturverträgliche Energiewende möglich macht, liegt auf dem Tisch.
  • Die Umweltverbände können sich mit einer Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei den 16 Wasserkraftwerken einverstanden erklären, nicht aber mit dessen kompletten Streichung. Eine solche würde die Judikative bei diesen Grossprojekten einfach ausschalten, was einem Rechtsstaat unwürdig ist. Weiter verstösst sie gegen Treu und Glauben. Denn vor nicht einmal einem Jahr haben Bundesrat und Parlament beim Stromgesetz das Versprechen abgegeben, dass “die Beschwerdemöglichkeiten von Privaten und Verbänden aber bestehen bleiben” (Abstimmungsbüchlein zum Stromgesetz, S. 44).
  • Bei den Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen weist der vom Ständerat gutgeheissene Einzelantrag Zgraggen den Weg: Dieser beschränkt die Flexibilisierung immerhin auf die Ausgleichsmassnahmen. Im Sinne eines Kompromisses können die Umweltorganisationen dies akzeptieren. Ersatzmassnahmen hingegen sind ein seit Jahrzehnten bewährtes Instrument und beruhen auf dem Verursacherprinzip. Denn jedes Grosskraftwerk greift in die Natur ein und verursacht Schäden. Diese als Teil des Gesamtprojekts auszugleichen – mit ganz konkreten Massnahmen für die geschädigten Lebensräume und Tier-und Pflanzenarten – muss auch weiterhin in der Verantwortung der Kraftwerksbetreiber bleiben.

Um eine tragfähige Vorlage sicherzustellen, muss der Nationalrat nun seiner Linie beim Beschwerderecht treu bleiben. Ein mehrheitsfähiger Kompromiss liegt zum Greifen nah und würde auch von der Strombranche sowie den Kantonen sehr begrüsst. Der heutige Entscheid des Ständerats beim Beschwerderecht hingegen ist ein politisch motivierter, unsachlicher Eingriff in rechtsstaatliche und demokratiepolitische Grundanforderungen. Dieses unnötige Foul auf Kosten der Natur und des Volkswillens - muss entschieden zurückgewiesen werden. 

Wem die Natur, der Volkswille und der rasche Zubau der 16 Grosswasserkraftprojekte wichtig ist, wählt jetzt den Pfad des guten Kompromisses, den der Nationalrat vorgibt. 

Kontakt:

Steckbrief Verbandsbeschwerderecht
Mit dem Verbandsbeschwerderecht kann einzig erreicht werden,
dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Eine Beschwerde
bewirkt, dass ein Gericht besonders heikle Projekte mit Eingriffen
in die Natur auf ihre Rechtmässigkeit prüfen kann. Den
Entscheid fällt immer das Gericht. Weist es eine Beschwerde ab,
müssen die Verbände für die Verfahrenskosten aufkommen. Die
vom Bundesrat bestimmten Organisationen müssen über den
sorgfältigen Gebrauch des Beschwerderechts jährlich Rechenschaft
ablegen. Das Verbandsbeschwerderecht besteht seit 1967
und wurde 2007 umfassend revidiert. 2008 hat es das Schweizer
Volk mit 66 % der Stimmen in allen Kantonen bestätigt. Dank
dem Beschwerderecht gerettet: Aletschgebiet, Bolle di Magadino,
Rebberge im Lavaux etc. Mehr dazu unter: stimmedernatur.ch

Weiterführende Informationen

Info

Gemeinsamer Medienkommentar von Pro Natura, BirdLife Schweiz und WWF Schweiz