Bolle di Magadino Andrea Persico
Raumplanung

Verbandsbeschwerderecht zum Schutz von Natur und Umwelt

Die Schweiz verfügt über gute Gesetze zum Schutz von Natur und Umwelt. Was aber, wenn sie nicht eingehalten werden? Für solche Fälle gibt es das Verbandsbeschwerderecht: Pro Natura kann die Rolle der Anwältin für die Natur einnehmen und den korrekten Vollzug von Natur- und Umweltrecht sicherstellen.

Sehr bedauerlich wäre es gewesen, hätte die Bahn 2000 entlang ihrer Strecke sämtliche Wildwechsel zerschnitten. Zum Glück haben sich Umwelt- und Heimatschutzverbände gewehrt und Wildtierpassagen durchgesetzt. Dies ist möglich, weil das Verbandsbeschwerderecht seit 1966 im Natur- und Heimatschutzgesetz verankert ist. Gegenwärtig sind 29 Organisationen beschwerdeberechtigt, und sie setzen das Verbandsbeschwerderecht massvoll und erfolgreich ein: In vier von fünf Fällen kann dank Beschwerden eine Verbesserung für Natur und Umwelt erreicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen Einsprache und Beschwerde?

Mit einer Einsprache können im Bewilligungsverfahren Einwände vorgebracht werden, noch bevor die zuständige Behörde entscheidet. Im Rahmen von Einspracheverhandlungen kann in vielen Fällen eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. Einsprachen sind in einigen Kantonen zwingende Voraussetzung, um später eine Beschwerde einreichen zu können. Mit einer Beschwerde oder einem Rekurs können Bewilligungen an die nächsthöhere Instanz weitergezogen werden. Sie müssen dann durch diese überprüft werden. Wichtig: Mit einer Beschwerde können die Natur- und Umweltorganisationen ein Projekt nicht verhindern, sondern nur auf seine Rechtmässigkeit überprüfen lassen.

Effizienter Natur – und Heimatschutz dank dem Beschwerderecht

Das Verbandsbeschwerderecht wird seit seiner Einführung 1966 immer wieder, zum Teil heftig, angegriffen. Das ist nicht erstaunlich, handelt es sich doch beim Verbandsbeschwerderecht um ein rechtliches Instrument mit grosser Wirkung für Natur und Umwelt. Die Verbände setzen Beschwerden effizient und sparsam ein, was in vielen Fällen dazu geführt hat, dass nicht nur ökologisch sondern auch ökonomisch bessere Lösungen gefunden wurden. Deswegen steht die Schweizer Bevölkerung hinter dem Verbandsbeschwerderecht und hat 2008 eine Initiative zu seiner Abschaffung ganz klar abgelehnt.