Alpine Auenlandschaft im Berner Oberland. ©Raphael Weber Raphael Weber
12.03.2026 Gewässer

Bundesrat schützt Pestizide statt Gewässer

Ein Tropfen genügt, um einen Bach zu vergiften – trotzdem sollen für hochtoxische Pestizide wie Deltamethrin weiterhin keine wissenschaftlich begründeten Grenzwerte gelten.
  • Während Wissenschaft und Recht klare ökotoxikologische Grenzwerte für Gewässerverschmutzungen verlangen, weigert sich der Bundesrat, solche Grenzwerte für hochgiftige Pestizide einzuführen.
  • Bereits über 25 000 Menschen fordern zusammen mit einer breiten Allianz aus Umwelt , Trinkwasser , Konsumenten- und Gesundheitsverbänden Bundesrat und Parlament jetzt zum Handeln auf: Unsere Gewässer müssen sauber und unser Trinkwasser trinkbar bleiben!

Heute endet die Vernehmlassung zur Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) – und damit eine entscheidende Frist für sauberes Trinkwasser in der Schweiz. Denn Pestizide und andere Chemikalien gefährden unser Trinkwasser und das vielfältige Leben in unseren Gewässern. Mit der Revision sollen die Gewässer besser vor diesen Giften geschützt werden, indem bisher pauschal festgelegte Grenzwerte für verschiedene Stoffe (u.a. Pestizide) den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden. Doch dagegen sträubt sich der Bundesrat. 

Bundesrat missachtet Gewässerschutzgesetz

Er weigert sich für drei dieser Stoffe - Deltamethrin, Foramsulfuron, Lambda-cyhalothrin - die wissenschaftlich nötigen Grenzwerte einzuführen. Damit gewichtet er die Argumente der Landwirtschaft höher als den Schutz der Gewässer, welcher in der Verfassung und den demokratisch legitimierten Gesetzen festgehalten ist. Dabei ist die Festlegung dieser Belastungsgrenzen nicht ein Verbot der betroffenen Stoffe, sondern macht den Gewässerschutz lediglich verbindlich. Denn nur wo offizielle Grenzwerte überschritten werden, können Behörden Massnahmen ergreifen, damit unser Wasser wieder gesund wird und bleibt. 

Indem der Bundesrat diese Grenzwerte ausklammert, verstösst er gegen das Gewässerschutzgesetz. Dies hält das Bundesamt für Justiz in seiner Stellungnahme eindeutig fest: «Aus landwirtschaftspolitischen Gründen auf eine Anpassung zu verzichten, ist rechtswidrig. Beim Festlegen von Grenzwerten sei einzig entscheidend, wie schädlich der Stoff ist.» 

Besonders heikel ist der Verzicht auf einen Grenzwert beim hochgiftigen Nervengift Deltamethrin, das etwa im Rapsanbau eingesetzt wird. Erst im Januar wurde bekannt, dass im Fluss Wyna bei Luzern eine 4200fache Überschreitung des empfohlenen Grenzwerts gemessen wurde. Leider fehlt vielerorts noch das Verständnis dafür, in welch extrem kleinen Konzentrationen ein Mittel wie Deltamethrin wirkt: So reicht ein Tropfen aus, um einen ganzen Bach zu vergiften (siehe Grafik unten).  Da es keinen Grenzwert für Deltamethrin gibt, können die Behörden in Luzern nicht sicherstellen, dass das Wyna-Wasser wieder sauber wird.

Es braucht ein starkes Signal der Zivilgesellschaft

Jetzt wegschauen und zu meinen: «Es gibt keine Grenzwerte, also haben wir auch kein Problem», wie es der Bundesrat macht, ist falsch. Auch weniger häufig zu kontrollieren, den Zeitraum zwischen den Proben zu verlängern oder nur noch in grösseren Gewässern zu messen, wie das parlamentarische Vorstösse teilweise fordern, geht in die falsche Richtung. 

Leider wird seitens Bundesrat und Parlament derzeit alles darangesetzt, den Gewässerschutz zu schwächen - zu Lasten der Natur und unserer Gesundheit. Deshalb hat eine breite Allianz aus Organisationen der Zivilgesellschaft den Appell für gesundes Trinkwasser lanciert. Die Schweizer Bevölkerung kann Bundesrat und Parlament jetzt ein klares Signal senden: Unser Trinkwasser muss konsequent geschützt werden. Über 25 000 Personen haben den Appell bereits unterzeichnet.

Weitere Informationen: 

Kontakt: 

  • Pro Natura: Michael Casanova, Experte Gewässerschutz, 061 317 92 29, @email
  • Birdlife Schweiz: Jonas Schälle, Projektleiter Landwirtschaft, 044 457 70 26, @email
  • WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher, 079 241 60 57, @email 

Weiterführende Informationen

Info

Gemeinsame Medienmitteilung von Pro Natura, BirdLife Schweiz und WWF Schweiz