Generationenwechsel als Chance
In Anbetracht der Biodiversitäts- und der Klimakrise erwartet uns global wie national eine Transformation des aktuell nicht nachhaltigen Landwirtschafts- und Ernährungssystems. Es braucht neue Wege, um die ökologischen Ziele der Schweizer Landwirtschaft schnell, sozialverträglich und damit politisch mehrheitsfähig zu erreichen. Pro Natura schlägt dazu einen innovativen Ansatz vor: den Lösungsweg Generationenwechsel - individuell, massgeschneidert, sozial gerecht und, umsetzbar.
Die Hofübergabe in diesem Moment des Generationenwechsels bietet sich also an für den notwendigen Transformationsschritt. Der Zeitpunkt ist ideal, um sozialverträglich jeden einzelnen Landwirtschaftsbetrieb während der Hofübergabe zum Generationenwechsel so anzupassen, dass der Betrieb einen Beitrag leistet zur Transformation des Ernährungssektors und zur Erfüllung der Umweltziele Landwirtschaft UZL in der entsprechenden Region.
Rechtliche Grundlage für sozialverträgliche Anpassungen
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© Pro Natura
Ob familieninterne Übergabe, familienexterne Weitergabe oder Betriebsaufgabe, bei allen drei Möglichkeiten können in diesem Moment Betriebsstrukturen und Flächenbewirtschaftungen elegant und sozialverträglich ökologisch angepasst werden. Dafür braucht es klare Kriterien und eine rechtliche Grundlage.
Bei allen bisherigen Agrarreformen wurden Neuerungen auf ein konkretes Stichdatum hin umgesetzt. Das heisst, auf den 1. Januar des entsprechenden Jahres treten alle neuen gesetzlichen Anpassungen in Kraft. Gewisse Anpassungen können jedoch besser bei der Hofübergabe im Rahmen des Generationenwechsels umgesetzt werden. Damit kann die Eingriffstiefe erhöht und soziale Härtefälle vermieden werden. Pro Natura schlägt deshalb für die anstehende Agrarreform je nach Massnahme und Eingriffstiefe eine Kombination von «Stichdatum» und «Generationenwechsel» als zielführend vor.
Marcel Liner, Landwirtschaftsexperte von Pro Natura, hat zum Thema Generationenwechsel eine Studie verfasst. Mit dem Lösungsvorschlag gelangen wir nun an die Parlamentariererinnen und Parlamentarier sowie an die Bundesverwaltung. Es braucht nun eine klare rechtliche Grundlage sowie die notwendigen Kriterien, um den Vorschlag in die anstehende Agrarreform einzubauen.
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